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Rechtsprechung
   BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19
BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 (https://dejure.org/2006,19)
BAG, Entscheidung vom 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 (https://dejure.org/2006,19)
BAG, Entscheidung vom 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 (https://dejure.org/2006,19)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

  • openjur.de

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; AGB; Inhaltskontrolle

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB § 305; ; BGB § 306; ; BGB § 307; ; BGB § 310 Abs. 4; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    AGB: Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klauselkontrolle hinsichtlich einer Pflicht zur Rückzahlung von Ausbildungskosten unabhängig vom Beendigungsgrund; Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers; Erfordernis der Unterscheidung nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens; Ersatzloses Entfallen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Klausel zur Rückzahlung von Ausbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Rücksicht auf Beendigungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ausbildungskosten - Zu weit gehende Rückzahlungsklausel ist unwirksam

  • IWW (Kurzinformation)

    Ausbildungskosten - Zu weit gehende Rückzahlungsklausel ist unwirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückzahlungsklausel - Ausbildungskosten

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Rückzahlungsklausel - Ausbildungskosten

  • prot-in.de (Leitsatz)

    Rückzahlungsklausel - Ausbildungskosten

  • heuking.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Vertragsgestaltung - Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Keine Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Rückzahlungsklausel bei Ausbildungskosten

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zur Rückzahlungsklausel bei Ausbildungskosten

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Keine Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Fortbildungskosten

  • haas-wir-steuern.de (Kurzinformation)

    Rückzahlungsklausel für Fortbildungskosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag (Rückzahlung von Fortbildungskosten)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG stärkt Arbeitnehmer - Pauschale Rückzahlungsklausel für Ausbildungskosten ist unwirksam - Arbeitsvertrag muss Grund nennen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.4.2006)

    Arbeitnehmer bei betrieblicher Ausbildung gestärkt // Urteil zur Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit von zu weit gehenden Rückzahlungsklauseln

Besprechungen u.ä. (2)

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit von Rückzahlungsklauseln ohne Angabe des Beendigungsgrundes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 36
  • NJW 2006, 3083
  • ZIP 2006, 2333
  • MDR 2007, 38
  • NZA 2006, 1042
  • NZA 2006, 1043
  • NZA 2006, 2134
  • BB 2006, 2134
  • DB 2006, 2241
 
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Wird zitiert von ... (174)Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03

    Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Der im Jahre 2000 abgeschlossene Arbeitsvertrag mit der beanstandeten Rückzahlungsklausel unterfiel deshalb bis zum 31. Dezember 2002 dem im Zeitpunkt des Vertragschlusses geltenden Recht und war zunächst am Maßstab des § 242 BGB zu überprüfen (vgl. dazu BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - BAGE 111, 157).

    Nach der vor Geltung der §§ 305 ff. BGB zur allgemeinen Inhaltskontrolle von Rückzahlungsklauseln ergangenen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts waren einzelvertragliche Vereinbarungen, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu beteiligen hat, wenn er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, grundsätzlich zulässig (24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - BAGE 111, 157 mwN).

    Damit benachteiligt eine solche Klausel den Arbeitnehmer unangemessen (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 -BAGE 111, 157).

    Dies galt ebenso für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - BAGE 111, 157).

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Damit hat Art. 229 § 5 EGBGB den Arbeitgebern eine Schutzfrist zur Umstellung ihrer vorformulierten Arbeitsverträge bis zum 31. Dezember 2002 gewährt (vgl. BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel keine angemessene, den typischen Interessen des AGB-Verwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1).

    Im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung ist dann zu fragen, was die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die gesetzlich angeordnete Unwirksamkeit der Klausel bekannt gewesen wäre (vgl. BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - aaO zur ergänzenden Vertragsauslegung eines gegen § 308 Nr. 4, § 307 BGB verstoßenden unbeschränkten Widerrufsvorbehalts für übertarifliche Lohnbestandteile in einem vor dem 1. Januar 2002 geschlossenen Formulararbeitsvertrag).

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Wer die Möglichkeit nutzen kann, die ihm der Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eröffnet, muss auch das vollständige Risiko einer Klauselunwirksamkeit tragen (BGH 17. Mai 1982 - VII ZR 316/81 - BGHZ 84, 109; BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - AP BGB § 307 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN).

    Anderenfalls liefe das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB weitgehend leer (BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - aaO).

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Wer die Möglichkeit nutzen kann, die ihm der Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eröffnet, muss auch das vollständige Risiko einer Klauselunwirksamkeit tragen (BGH 17. Mai 1982 - VII ZR 316/81 - BGHZ 84, 109; BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - AP BGB § 307 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN).

    Grundsätzlich sind die Gerichte weder zu einer geltungserhaltenden Reduktion unwirksamer Klauseln berechtigt noch dazu, durch ergänzende Vertragsauslegung an die Stelle einer unzulässigen Klausel die zulässige Klauselfassung zu setzen, die der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraussichtlich gewählt haben würde, wenn ihm die Unzulässigkeit der beanstandeten Klausel bekannt gewesen wäre (BGH 17. Mai 1982 - VII ZR 316/81 - BGHZ 84, 109; 3. November 1999 - VIII ZR 269/98 - BGHZ 143, 104).

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    a) Das Bundesarbeitsgericht hat schon nach altem Schuldrecht trotz Geltung der 20 Bereichsausnahme in § 23 Abs. 1 ABGB eine allgemeine richterliche Inhaltskontrolle vorgenommen, um dem grundgesetzlichen Schutzauftrag mit den Mitteln des Zivilrechts Geltung zu verschaffen (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13; Senat 9. September 2003 - 9 AZR 574/02 - BAGE 107, 256).

    In Anwendung von §§ 138, 242, 315 BGB sind ua. auch vorformulierte Rückzahlklauseln in Arbeitsverträgen darauf überprüft worden, ob sie den Arbeitnehmer entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13, 18).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel keine angemessene, den typischen Interessen des AGB-Verwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Grundsätzlich sind die Gerichte weder zu einer geltungserhaltenden Reduktion unwirksamer Klauseln berechtigt noch dazu, durch ergänzende Vertragsauslegung an die Stelle einer unzulässigen Klausel die zulässige Klauselfassung zu setzen, die der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraussichtlich gewählt haben würde, wenn ihm die Unzulässigkeit der beanstandeten Klausel bekannt gewesen wäre (BGH 17. Mai 1982 - VII ZR 316/81 - BGHZ 84, 109; 3. November 1999 - VIII ZR 269/98 - BGHZ 143, 104).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des …

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Während bei der geltungserhaltenden Reduktion nach der Grenze des am Maßstab der §§ 307 ff. BGB zu beurteilenden "gerade noch Zulässigen" gesucht wird, erstrebt die ergänzende Vertragsauslegung einen beiden Seiten soweit wie möglich gerecht werdenden Ausgleich (BGH 1. Februar 1984 - VIII ZR 54/83 - BGHZ 90, 69).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Vielmehr wird eine sprachlich und inhaltlich teilbare Klauselfassung vorausgesetzt, die ohne ihre unzulässigen Bestandteile mit ihrem zulässigen Inhalt aufrechterhalten werden kann (vgl. Senat 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - AP BGB § 781 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 302/80

    Rechte des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Der Rechtsfolge der Unwirksamkeit sind auch solche Klauseln unterworfen, die in ihrem Übermaßteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich in dem Entscheidungsfall nicht realisiert hat (vgl. BGH 28. Oktober 1981 - VIII ZR 302/80 - BGHZ 82, 121).
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02

    Vertragskontrolle - Dienstwagen

  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 539/01

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 552/02

    Erstattung verauslagter Ausbildungskosten

  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2005 - 22 Sa 91/04

    Rückzahlungsklausel - Ausbildungskosten - Inhaltskontrolle

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Rn. 25 aa) Handelt es sich um eine teilbare Klausel, ist die Inhaltskontrolle jeweils für die verschiedenen, nur formal verbundenen Bestimmungen vorzunehmen (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 32, BAGE 118, 36).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion - …

    Die auf dieser Grundlage entwickelten Kriterien sind auch im Rahmen der Prüfung nach § 307 Abs. 1 BGB heranzuziehen (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 38 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 19; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 a der Gründe, BAGE 118, 36).

    Daran ändert sich auch nicht deshalb etwas, weil das Ergebnis einer ergänzenden Vertragsauslegung idR nicht die Aufrechterhaltung einer Vereinbarung mit einer Regelung gerade noch wirksamen Inhalts, sondern die insgesamt nach den Umständen angemessene Regelung wäre (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 7 der Gründe, BAGE 118, 36).

    Entscheidend ist, ob die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel eine angemessene, den typischen Interessen des AGB-Verwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu II 7 der Gründe, BAGE 118, 36).

    Deshalb ist in diesem Fall durch ergänzende Vertragsauslegung festzustellen, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die sich aus § 306 Abs. 1 BGB ergebende Unwirksamkeit der Klausel bekannt gewesen wäre (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 7 der Gründe, BAGE 118, 36).

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Wer die Möglichkeit nutzen kann, die ihm der Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eröffnet, muss auch das vollständige Risiko einer Klauselunwirksamkeit tragen (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 30, BAGE 118, 36).
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