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| BAG, 21.11.1961 - 3 AZR 446/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begriff des Ruhegeldes - Betriebliche Altersversorgung - Auslegungsregel - Versorgungszusage - Gesamtversorgungsgrenze - Gesetzliche Rentenversicherung - Inkrafttreten der Rentenreform
Verfahrensgang
- LAG Nürnberg, 30.09.1960 - 6 Sa 168/60
- BAG, 21.11.1961 - 3 AZR 446/60
Papierfundstellen
- BAGE 12, 51
- NJW 1962, 885
- DB 1962, 373
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BAG, 07.04.1959 - 1 AZR 573/58
Rentenreform - Betriebliches Ruhegeld - Kürzung - Betriebliche Ruhegeldzusagen - …
Auszug aus BAG, 21.11.1961 - 3 AZR 446/60
Es gibt auch keinen schlechthin geltenden, etwa aus dem Begriff des Ruhegeldes oder der betrieblichen Altersversorgung abzuleitenden Rechtssatz, daß jeder Versorgungszusage, auch wenn keine Regelung darüber getroffen ist, notwendigerweise eine Gesamtversorgungsgrenze dahingehend eigen wäre, daß die betrieblichen Zahlungen zuzüglich der Bezüge des Ruheständlers aus der gesetzlichen Sozialversicherung nicht höher sein dürften als das letzte Gesamteinkommen des Ruheständlers oder später das etwa höhere Gesamteinkommen eines vergleichbaren jetzt tätigen Arbeitnehmers, Dieser in BAG 7, 328 als Auslegungsregel entwickelte Grundsatz mag für manche Versorgungszusagen richtig sein Als allgemeingültig vermag der erkennende Senat diese Auslegungsregel nicht anzuerkennen" Dagegen spricht, daß ein Arbeitgeber - heute wie früher - nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ohne weiteres eine Ruhegeldzusagei geben kann, ohne dabei die Sozialversicherungsrente des Begünstigten in irgendeiner form zu berücksichtigen, Solche Ruhegeld versprechen sind übrigens heute nach der Rentenreform durch aus nicht selten.Hiermit weicht der erkennende Senat zwar von dem Urteil des Ersten Senats in BAG 7, 328 ab, das gerade umgekehrt eine solche Auslegungsregel "im Zweifel" anerkennt.
- BGH, 17.09.1958 - 4 StR 235/58
Kraftfahrer - Abblendlicht - Blendung durch Fernlicht
Auszug aus BAG, 21.11.1961 - 3 AZR 446/60
Es war aber nicht erforderlich, die Rechts frage wegen dieser Abweichung gemäß § 45 Abs, 2 ArbGG dem Großen Senat vorzulegen, weil nach dem Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 1961 nunmehr alle Rechtsstreitigkeiten betreffend Ruhegeld zur Zuständigkeit des Britten Senats gehören, so daß die Einheitlichkeit der Rechtsprechung durch diese Abweichung nicht gefährdet wird (BAG 7, 186 /T92/; ebenso zu § 136 GVGj BGHZ 28, 28 = LM Nr. 7 zu § 930 BGB mit insoweit zust, Anm. von Gelhaar; ferner BGHSt 7, 109; 8, 59 /b67; 11, 205; BGH DVB1- 1956, 759 Z'7-6]7; NJW 1958, 1982 /T983/)«. - BAG, 22.01.1959 - 1 AZR 478/55
Gerichte für Arbeitssachen - Zahlung von Ruhegehalt - Entscheidung der Vorfrage - …
Auszug aus BAG, 21.11.1961 - 3 AZR 446/60
Es war aber nicht erforderlich, die Rechts frage wegen dieser Abweichung gemäß § 45 Abs, 2 ArbGG dem Großen Senat vorzulegen, weil nach dem Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 1961 nunmehr alle Rechtsstreitigkeiten betreffend Ruhegeld zur Zuständigkeit des Britten Senats gehören, so daß die Einheitlichkeit der Rechtsprechung durch diese Abweichung nicht gefährdet wird (BAG 7, 186 /T92/; ebenso zu § 136 GVGj BGHZ 28, 28 = LM Nr. 7 zu § 930 BGB mit insoweit zust, Anm. von Gelhaar; ferner BGHSt 7, 109; 8, 59 /b67; 11, 205; BGH DVB1- 1956, 759 Z'7-6]7; NJW 1958, 1982 /T983/)«. - BGH, 12.07.1955 - 3 ARs 86/55
Auszug aus BAG, 21.11.1961 - 3 AZR 446/60
Es war aber nicht erforderlich, die Rechts frage wegen dieser Abweichung gemäß § 45 Abs, 2 ArbGG dem Großen Senat vorzulegen, weil nach dem Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 1961 nunmehr alle Rechtsstreitigkeiten betreffend Ruhegeld zur Zuständigkeit des Britten Senats gehören, so daß die Einheitlichkeit der Rechtsprechung durch diese Abweichung nicht gefährdet wird (BAG 7, 186 /T92/; ebenso zu § 136 GVGj BGHZ 28, 28 = LM Nr. 7 zu § 930 BGB mit insoweit zust, Anm. von Gelhaar; ferner BGHSt 7, 109; 8, 59 /b67; 11, 205; BGH DVB1- 1956, 759 Z'7-6]7; NJW 1958, 1982 /T983/)«.
- BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Vertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer auf Sozialleistungen sind darüber hinaus kraft Gesetzes anzupassen, wenn die Geschäftsgrundlage für die Zusage nachträglich weggefallen oder wesentlich erschüttert worden ist mit der Folge, daß dem Arbeitgeber als Schuldner das Festhalten am bisherigen Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann (BAG Urteil vom 14. Februar 1956 - 1 AZR 279/54 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage; BAG 12, 51 = AP Nr. 82 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BGH LM § 242 BGB, Bb Nr. 39 und Nr. 51). - BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 524/82
Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter …
Die Urteile des Siebten Senats vom 23. März 1983 und 21. Oktober 1983 (…jeweils aaO) begründen somit keine Vorlagepflicht nach § 45 Abs. 2 Satz 1 ArbGG (vgl. dazu BAGE 7, 186, 192 [BAG 22.01.1959 - 1 AZR 478/55] = AP Nr. 1 zu § 7 AltbankenG Berlin, zu 1 der Gründe; BAGE 12, 51, 55 = AP Nr. 82 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II der Gründe; Kissel, GVG, § 136 Rz 2;… Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 45 Rz 4). - BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit - …
Einer Anrufung des Großen Senats bedarf es nicht, da der Sechste Senat nach dem nunmehr maßgebenden Geschäftsverteilungsplan des Bundesarbeitsgerichts mit Rechtsstreitigkeiten über Bestehen und Grenzen von Beteiligungsrechten des Betriebsrats nicht mehr befaßt ist (vgl. dazu BAGE 12, 51, 55 = AP Nr. 82 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II der Gründe).
- BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69
Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsabrede - Karenzentschädigung - Konkurrenzklausel
Die Anrufung des Großen Senats nach § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG ist nicht erforderlich, weil nach dem Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 1970 (zu III 1 b) Rechtsstreitigkeiten über Fragen der gesetzlichen oder vertraglichen Wettbewerbsverbote zur alleinigen Zuständigkeit des Dritten Senats gehören, so daß die Einheit der Rechtsprechung nicht gefährdet ist (BAGE 12, 51 [55] = AP Nr. 82 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II a.E.] mit nachweisen). - BAG, 02.11.1968 - 3 AZR 296/67
Rechtsmittelschrift - Rechtsmittelkläger - Rechtsmittelbeklagte - Unklare Angaben …
Es kann daher dahinstehen, ob der Beklagte darüber hinaus das Recht zur Anpassung verwirkt hat (vgl. dazu BAG 12, 51 [56] = AP Nr. 82 zu § 242 BGB Ruhegehalt rzu III ]). - BAG, 16.09.1981 - 5 AZR 785/79
Angestellter Arzt - Krankenhausarzt - Nebentätigkeit - Krankenhausträger - …
Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wird durch die mögliche Abweichung daher nicht gefährdet (vgl. BAG 12, 51 [55] = AP Nr. 82 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II der Gründe] mit weiteren Nachweisen). - BAG, 10.04.1962 - 3 AZR 346/61
Betriebliche Versorgungszusagen - Versorgungssätze - Sätze der …
Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21 November 1961 ~ 3 AZR 446/6o - (AP Nr. 82 zu § 242 BGB Ruhegehalt) ausgesprochen, daß es einen derartigen Grundsatz als schlechthin geltende, etwa aus dem Begriff des Ruhegeldes oder der betrieblichen Altersversorgung abzuleitende Auslegungsregel (§§ 133P 157 BGB) nicht gibto Er hat aber in demselben Urteil weiter ausgeführt, daß es auch bei vorbehaltlos erteilten VersorgungsZu sagen Fälle geben kann, in denen der Pensionär nach den Grundsätzen über die Bindung der Bechtsausübung an freu und Glauben gemäß § 242 BGB die volle Zahlung des versprochenen Ruhegeldes nicht verlangen kann, weil infolge der Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherung und der dadurch bedingten entscheidenden Erhöhung der gesetzlichen Altersrenten einer derjenigen Faktoren grundlegend geändert worden ist, der für die Bemessung des Ruhegeldes bestimmend war0 Unter diesen Voraussetzungen ist es unter Umständen dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, daß er an der Versorgungszusage in der bisherigen Form festhält v. - BAG, 16.09.1981 - 5 AZR 513/79
Nebentätigkeitsgenehmigung - Angestellte Krankenhausärzte - Krankenhausträger
Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wird durch die mögliche Abweichung daher nicht gefährdet (vgl. BAG 12, 51 [55] = AP Nr. 82 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II der Gründe] mit weiteren Nachweisen). - BAG, 25.06.1986 - 5 AZR 391/85
Mutterschaftsurlaub und anteilige Kürzung von Weihnachtsgeld
Die Beklagte kann sich aber auf eine solche ergänzende Vertragsauslegung nicht mehr berufen, nachdem sie seit der Änderung der Gesetzeslage im Jahre 1979 nichts unternommen hat, um eine Anpassung des lückenhaft gewordenen Vertragsteils herbeizuführen (vgl. dazu BAG 12, 51, 56 = AP Nr. 82 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III a.E.). - BAG, 04.06.1965 - 3 AZR 43/64
Betriebliche Unterstützungseinrichtungen - Eingetragener Verein - Vorstand - …
% 1« Bei betrieblichen Unterstützungseinrichtungen in der Form ei nes eingetragenen Vereins ist es nach §§ 40, 27 Abs« 1 BGB zulässig, daß der Vorstand vom Arbeitgeber bestellt wird, 2" Hat ein Arbeitgeber es kraft Satzung in der Hand, sich selbst zum Vorstand einer in der Rechtsform eines eingetragenen Ver eins betriebenen betrieblichen Unterstützungseinrichtung zu bestellen und hat er das in der Vergangenheit nach Ablauf sei ner jeweils dreijährigen Amtszeit mehrfach getan, so ver stößt er gegen das Gebot der loyalen Prozeßführung, wenn er in einem Rechtsstreit eines Unterstützungsempfängers gegen den eingetragenen Verein ohne sachlichen Grund seine abgelau fene Vorstandsbestellung nicht erneuert oder nicht auf andere Weise für einen funktionsfähigen Vorstand sorgt und dadurch die Durchführung eines Rechtsstreites gegen die Unter stützungseinrichtung behinderte Ein solches Verhalten ist arglistig, und der eingetragene Verein muß sich diese Arg list zurechnen lassen0 Der Verein kann sich deshalb in einem Rechtsstreit nicht auf den Mangel der gesetzlichen Vertretung (§§ 51, 52 ZPO) berufen« 5" Ein Arbeitgeber kann ein Ruhegeld mit Rücksicht auf die Aus wirkungen der Rentenreform nur dann kürzen, wenn die Ruhegeldsusage auf den durchschnittlichen Sätzen der Sozialver sicherungsrenten aufbaut und deshalb eine bestimmte Relation der Gesamtversorgungssätze (Renten aus gesetzlicher Pflicht versicherung und betriebliche Renten) zu den vergleichbaren Arbeitslöhnen Grundlage des Ruhegeldversprechens ist (BAG 13, 70 = AP Nr« 83 zu § 242 BGB Ruhegehalt)« 4" Ein Arbeitgeber verwirkt das Recht, ein-betriebliches Ruhe geld an die Auswirkungen der Rentenreform von 1957 anzu passen, wenn er von 1957 bis 1962 nichts in dieser Richtung unternommen hat (BAG 12, 51 = AP Nr« 82 zu § 242 BGB Ruhe gehalt)« . - BAG, 20.10.1981 - 3 AZR 59/80
- BAG, 14.07.1967 - 3 AZR 175/66
Öffentlicher Dienst - Krankenversicherungspflichtiger Angestellter - …
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