Rechtsprechung
| BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
- openjur.de
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
- Bundesarbeitsgericht
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
- rechtsinformationen.bund.de
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 97 Abs 1 ArbGG, § 83 Abs 3 ArbGG, Art 9 Abs 3 GG, § 256 Abs 1 ZPO, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellung der Tariffähigkeit der DHV
- Betriebs-Berater
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 18.06.2010 - 13 BV 23/09
- LAG Hamburg, 21.02.2012 - 4 TaBV 7/10
- BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12
Papierfundstellen
- BAGE 145, 211
- NJW 2013, 3533
- NZA 2013, 1363
- BB 2013, 2611
- JR 2014, 411
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (7)
- BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12
Entsprechend diesem Ordnungszweck soll eine nach § 97 Abs. 1 ArbGG antragsberechtigte Gewerkschaft oder Stelle klären können, ob die Vereinigung, deren Tarifzuständigkeit umstritten ist, in der Lage ist, für ihre Mitglieder eine normative Regelung von Arbeitsbedingungen herbeizuführen (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 45).Zulässig ist es auch, die Tarifzuständigkeit für die Arbeitnehmer von konkret bezeichneten Unternehmen zu beanspruchen (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 53).
Diese müssen für die handelnden Organe der Vereinigung selbst, für den sozialen Gegenspieler und für Dritte zuverlässig zu ermitteln sein, weil sie die Grenze wirksamen Handelns der Vereinigung bilden (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 54).
Durch ein bloßes Tätigwerden außerhalb des satzungsgemäßen Organisationsbereichs kann dieser nicht erweitert und eine nach der Satzung fehlende Tarifzuständigkeit nicht begründet werden (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 55).
Es bindet die Tarifzuständigkeit zudem nicht an eine eigene Festlegung der Gewerkschaft, sondern an das Handeln ihrer Mitglieder oder Dritter (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 59 - 64).
Die Tarifzuständigkeit der DHV kann daher nicht allein durch dessen namentliche Bezeichnung im Anhang zu § 2 DHV-Satzung 2009 begründet werden (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 65 - 69).
Mit dieser Satzungsänderung hat die DHV den Senatsentscheidungen vom 10. Februar 2009 (- 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322) und vom 17. April 2012 (- 1 ABR 5/11 -) Rechnung getragen und ihren Organisationsbereich unabhängig von einem vorherigen Tätigwerden und einem Vertretensein in der Belegschaft festgelegt.
- BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12
Diese steht Vereinigungen zu, deren Tarifzuständigkeit sich in räumlicher und sachlicher Hinsicht zumindest teilweise mit der gerade umstrittenen Tarifzuständigkeit einer anderen Vereinigung deckt (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 22, BAGE 129, 322).Das gebietet die Rechtssicherheit (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 27, 38, BAGE 129, 322).
Der DHV bleibe es jedoch unbenommen, ihre Zuständigkeit durch eine Satzungsänderung unter Benennung des erfassten Personenkreises zu erstrecken (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 36, 39, BAGE 129, 322).
Rn. 38 (1) Eine Tarifzuständigkeit der DHV nach ihrer bis zum 12. Juni 2009 geltenden Satzung bestand nicht, weil deren Organisationsbereich nach der Senatsentscheidung vom 10. Februar 2009 (- 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322) nicht wirksam auf Arbeitnehmer außerhalb der kaufmännischen und verwaltenden Berufe erstreckt worden ist.
Mit dieser Satzungsänderung hat die DHV den Senatsentscheidungen vom 10. Februar 2009 (- 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322) und vom 17. April 2012 (- 1 ABR 5/11 -) Rechnung getragen und ihren Organisationsbereich unabhängig von einem vorherigen Tätigwerden und einem Vertretensein in der Belegschaft festgelegt.
- BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12
Dies kann anders zu beurteilen sein, wenn der Antragsteller sein Begehren in zeitlicher Hinsicht beschränkt (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 33, BAGE 136, 302) oder eine ausschließlich vergangenheitsbezogene Feststellung erreichen will.Die Beteiligtenstellung setzt grundsätzlich voraus, dass die anzuhörenden Personen und Stellen von dem Verfahren nach § 97 Abs. 1 ArbGG in einer durch die Rechtsordnung geschützten Rechtsposition unmittelbar betroffen werden (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 58, BAGE 136, 302).
- BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11
Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren
Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12
Dieser kann nicht nach einzelnen Zeitabschnitten, sondern nur einheitlich bestimmt werden (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 8). - BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05
Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft
Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12
Im Zweifelsfall gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem gesetzeskonformen und praktikablen Satzungsverständnis führt (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 41, BAGE 119, 103). - BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06
Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit
Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12
Anders als in den Verfahren um die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung sind die tariflichen Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite in einem Verfahren um die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft nicht anzuhören (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 12, BAGE 121, 362). - LAG Hamburg, 21.02.2012 - 4 TaBV 7/10
Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V. - …
Auszug aus BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12
Auf die Rechtsbeschwerde von ver.di wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. Februar 2012 - 4 TaBV 7/10 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht auf die Beschwerde der DHV den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. Juni 2010 - 13 BV 23/09 - in Bezug auf die Anträge zu 1. und zu 2. abgeändert hat.
- BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
Für einen Antrag, der auf die rein vergangenheitsbezogene Feststellung der Unwirksamkeit einer AVE oder VO gerichtet ist, ohne dass die erstreckten Tarifnormen noch geschützte Rechtspositionen des Antragstellers beeinträchtigen, fehlt das erforderliche rechtliche Interesse (vgl. zu § 97 ArbGG: BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 54, BAGE 145, 211; allgemein zum Beschlussverfahren BAG 20. April 1999 - 1 ABR 13/98 - zu B I 1 c aa der Gründe, BAGE 91, 235).§ 97 ArbGG lässt auch vergangenheitsbezogene Feststellungen zu (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 19, BAGE 145, 211), soweit dafür ein Rechtsschutzinteresse besteht.
- BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
Für einen Antrag, der auf die rein vergangenheitsbezogene Feststellung der Unwirksamkeit einer AVE oder VO gerichtet ist, ohne dass die erstreckten Tarifnormen noch geschützte Rechtspositionen des Antragstellers beeinträchtigen, fehlt das erforderliche rechtliche Interesse (vgl. zu § 97 ArbGG: BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 54, BAGE 145, 211; allgemein zum Beschlussverfahren BAG 20. April 1999 - 1 ABR 13/98 - zu B I 1 c aa der Gründe, BAGE 91, 235).§ 97 ArbGG lässt auch vergangenheitsbezogene Feststellungen zu (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 19, BAGE 145, 211), soweit dafür ein Rechtsschutzinteresse besteht.
- BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17
Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts
Dies ergibt die Auslegung der Vorschrift (vgl. zu den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zB BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 31, BAGE 145, 211).
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13
Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung
Selbst wenn der Tarifvertrag mangels Tarifzuständigkeit der DHV "fehlerhaft" sein sollte (zur Problematik vgl. BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - BAGE 145, 211), führte dies nicht dazu, dass die Bezugnahme unwirksam wäre oder ins Leere ginge. - BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16
Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende …
Rn. 4 Außerdem war die Tarifzuständigkeit der DHV auf der Grundlage ihrer am 28./29. Oktober 2006 beschlossenen, ihrer vom 12. Juni 2009 bis zum 22. Februar 2011 sowie insoweit wortgleich ab dem 23. Februar 2011 geltenden Satzungen und ihrer Satzung vom 16./17. November 2012 Gegenstand von Verfahren und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - BAGE 141, 110 und 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - BAGE 145, 211).Soweit der Senat dieses in früheren Entscheidungen ausdrücklich auch mit Bezug auf die Feststellungen der rechtlichen Eigenschaften in den Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 97 Abs. 1 ArbGG geprüft hat (…vgl. etwa BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 23, BAGE 129, 322), hat er hieran nicht festgehalten (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 22, BAGE 145, 211).
BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - BAGE 141, 110 und 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - BAGE 145, 211).
Rn. 103 aa) Die Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG dienen der Sicherung der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 19, BAGE 145, 211).
- BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe
Im Zweifel ist die Auslegung vorzuziehen, die zu einem gesetzeskonformen und praktikablen Satzungsverständnis führt (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 31, BAGE 145, 211). - BAG, 22.06.2021 - 1 ABR 28/20
Keine Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V.
Rn. 5 Außerdem war die Tarifzuständigkeit der DHV auf der Grundlage ihrer Satzungen 2006, 2009, 2011 und 2012 Gegenstand von Verfahren und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - BAGE 141, 110; 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - BAGE 145, 211). - BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12
Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten
Hinzu kommt, dass medsonet zu keinem Zeitpunkt tariffähig war (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 -) und der DHV jedenfalls bis zum 9. Januar 2013 nur für Arbeitnehmer in kaufmännischen oder verwaltenden Berufen tarifzuständig war (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 -). - BAG, 28.10.2025 - 1 ABR 34/24
Tarifzuständigkeit der IGBCE
Eine nur mittelbare Betroffenheit oder ein rechtlich nicht geschütztes Interesse, in das Verfahren einbezogen zu werden, reichen nicht aus (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 24 ff. mwN, BAGE 145, 211).Die anderen nach § 97 Abs. 1 ArbGG antragsbefugten Stellen waren - anders als in den Verfahren über die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung - ebenfalls nicht anzuhören (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 27 mwN, BAGE 145, 211).
In zeitlicher Hinsicht erfasst der Antrag die Tarif(un)zuständigkeit der IGBCE von seiner Rechtshängigkeit bis zum Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 19, BAGE 145, 211).
Diese Vorschrift findet in den Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG keine Anwendung (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 22, BAGE 145, 211).
Ebenso gut kann sie eine Kombination mehrerer Kriterien wählen (st. Rspr., zB BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 29 mwN, BAGE 145, 211;… vgl. zuletzt BAG 23. Oktober 2024 - 10 AZR 267/23 - Rn. 32 mwN)..
Sie müssen für die handelnden Organe der Vereinigung selbst, für den sozialen Gegenspieler und für Dritte zuverlässig zu ermitteln sein, weil sie die Grenze wirksamen Handelns der Vereinigung bilden (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 30 mwN, BAGE 145, 211).
Danach sind zunächst der Wortlaut und der durch ihn vermittelte Wortsinn, ferner der Gesamtzusammenhang, der Sinn und Zweck sowie die Entstehungsgeschichte der Satzung zugrunde zu legen (st. Rspr., zB BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 31 mwN, BAGE 145, 211).
Im Zweifel ist diejenige Auslegung vorzugswürdig, die zu einem gesetzeskonformen und praktikablen Satzungsverständnis führt (st. Rspr., zB BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - aaO).
Zudem erfordert die den Tarifvertragsparteien nach § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG zukommende Normsetzungsbefugnis, dass nicht nur die handelnden Organe der Vereinigung selbst, sondern auch der soziale Gegenspieler und Dritte den Zuständigkeitsbereich und damit die Grenze wirksamen Handelns der Vereinigung zuverlässig ermitteln können (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 30 mwN, BAGE 145, 211).
Durch ein bloßes Tätigwerden außerhalb des satzungsgemäßen Organisationsbereichs kann dieser nicht erweitert und eine nach der Satzung fehlende Tarifzuständigkeit nicht begründet werden (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - Rn. 31, BAGE 145, 211;… 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 55 mwN, BAGE 141, 110).
- LAG Hamburg, 22.05.2020 - 5 TaBV 15/18
Fehlende Tariffähigkeit der "DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V." seit dem 21. …
Rn. 4 Außerdem war die Tarifzuständigkeit der DHV auf der Grundlage ihrer am 28./29. Oktober 2006 beschlossenen, ihrer vom 12. Juni 2009 bis zum 22. Februar 2011 sowie insoweit wortgleich ab dem 23. Februar 2011 geltenden Satzungen und ihrer Satzung vom 16./17. November 2012 Gegenstand von Verfahren und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAG, Beschluss vom 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - BAG, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 -). - BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14
Mindestlohn - Entgeltfortzahlung
- LAG Hessen, 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14
§ 97 Abs. 2 ArbGG n.F. ist nicht verfassungswidrig. Die Neue Assekuranz …
- BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12
Tarifzuständigkeit - betriebsverfassungsrechtliche Normen - Arbeitszeit des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - 26 Sa 1513/14
Luftverkehrsbetrieb als Betrieb iSd. KSchG - Anwendbarkeit des § 15 KSchG auf …
- LAG Hessen, 04.09.2014 - 9 TaBV 91/14
Tarifzuständigkeit - Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2021 - 7 SaGa 275/21
Untersagung Streik im einstweiligen Verfügungsverfahren - Auslegung einer Satzung
- BAG, 15.04.2015 - 10 AZR 250/14
Amtszulage - Konrektorin einer Förderschule - Schülerzahl
- LAG Niedersachsen, 27.08.2024 - 9 BVL 1/24
Chemie; Geprägetheorie; Handel; Industriebereich; Mischbetrieb; …
- LAG Köln, 26.04.2024 - 9 TaBV 44/23
Beweis über die Zahl der in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder einer …
- LAG Bremen, 17.12.2015 - 2 Sa 53/15
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes nach dem EuAdgG auf einen nicht gewählten …
- LAG Hessen, 18.08.2022 - 5 BVL 2/21
Feststellung der Tarifzuständigkeit der IG Metall für den Abschluss eines …
- SG Nordhausen, 23.03.2017 - S 20 R 1235/14
Bestimmung der Berechnungsgrundlage von Übergangsgeld - fiktives tarifliches …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".