Rechtsprechung
| BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Altersversorgung - Versorgungsausgleich - Bindung
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsausgleich bei Scheidung - Bindungswirkung des Urteils des Familiengerichts
- rechtsinformationen.bund.de
Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsausgleich bei Scheidung - Bindungswirkung des Urteils des Familiengerichts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 VersAusglG, § 1 Abs 2 VersAusglG, § 5 Abs 1 VersAusglG, § 5 Abs 3 VersAusglG, § 10 Abs 1 VersAusglG
Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsausgleich bei Scheidung - Bindungswirkung des Urteils des Familiengerichts - Wolters Kluwer
Versorgungsausgleich; Bindungswirkung familiengerichtlicher Entscheidungen; Bindungswirkung der familiengerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich im arbeitsgerichtlichen Verfahren über die Höhe der Versorgung
- Betriebs-Berater
Bindung einer familienrechtlichen Entscheidung zum Versorgungsausgleich
- bag-urteil.com
Altersversorgung - Versorgungsausgleich - Bindung
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsausgleich bei Scheidung - Bindungswirkung des Urteils des Familiengerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsrenten im Versorgungsaugleich - und die Bindungswirkung familiengerichtlicher Entscheidungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsrente - und die Bindungswirkung der Entscheidung zum Versorgungsausgleich
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Versorgungsausgleich - Bindungswirkung familiengerichtlicher Entscheidungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Versorgungsausgleich - Bindungswirkung familiengerichtlicher Entscheidungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Familiengerichte entscheiden allein über den Versorgungsausgleich auch bei Betriebsrenten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Versorgungsausgleich - Bindungswirkung familiengerichtlicher Entscheidungen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Familiengerichtliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich für Betriebsrentenberechnung bindend
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsausgleich - Bindung an familiengerichtliche Entscheidungen
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Versorgungsausgleich: Urteil des Familiengerichts ist bindend
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Versorgungsausgleich - Kürzung der Betriebsrente wegen Scheidung
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Scheidungsurteil bindet Pensionskasse
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Bindungswirkung familiengerichtlicher Entscheidungen im Arbeitsgerichtsverfahren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Klärung der rechtlichen Vorgaben zum Versorgungsausgleich ist allein Aufgabe der Familiengerichte - BAG zur Bindungswirkung familiengerichtlicher Entscheidungen beim Versorgungsausgleich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Versorgungsausgleich - Bindungswirkung familiengerichtlicher Entscheidungen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 153, 206
- MDR 2015, 13
- NZA 2016, 304
- FamRZ 2016, 535
- BB 2016, 499
- DB 2016, 658
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (11)
- BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10
Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des …
Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14
Die interne Teilung erfolgt durch richterlichen Gestaltungsakt (…BGH 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - Rn. 17; 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - Rn. 23 mwN; BT-Drs. 16/10144 S. 54).Mit der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung geht der übertragene Teil des Anrechts in Höhe des auf den Bewertungsstichtag - dem Ende der Ehezeit - bezogenen Ausgleichswerts unmittelbar auf die ausgleichsberechtigte Person über, so dass dadurch ein Rechtsverhältnis zwischen dem Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person und der ausgleichsberechtigten Person entsteht (BGH 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - aaO; BT-Drs. 16/10144 S. 54).
Der Vollzug der internen Teilung richtet sich gemäß § 10 Abs. 3 VersAusglG nach den Regelungen über das auszugleichende und das zu übertragende Anrecht, also nach den für das betreffende Versorgungssystem geltenden Regelungen (vgl. BGH 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - Rn. 25).
Entgegen der Rechtsauffassung der Revision fällt den Familiengerichten im Versorgungsausgleichsverfahren wegen der rechtsgestaltenden Wirkung der gerichtlich ausgesprochenen internen Teilung jedoch die Aufgabe zu, die rechtliche Vereinbarkeit der nach § 10 Abs. 3 VersAusglG heranzuziehenden untergesetzlichen Versorgungs- und Teilungsordnung mit höherrangigem Recht und damit auch mit Unionsrecht zu überprüfen (…vgl. BGH 25. Februar 2015 - XII ZB 364/14 - Rn. 11; 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - Rn. 25 mwN; BT-Drs. 16/10144 S. 55).
Liegen etwa die Voraussetzungen einer gleichmäßigen Teilhabe nach § 11 Abs. 1 VersAusglG nicht vor, darf das Gericht das Anrecht nicht nach Maßgabe der Teilungs- oder Versorgungsregelung des Versorgungsträgers ausgleichen (vgl. BGH 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - Rn. 25).
Rn. 26 cc) Soweit das Amtsgericht - anders als von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt (…vgl. BGH 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - Rn. 18; 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - Rn. 22 ff.;… 23. Januar 2013 - XII ZB 541/12 - Rn. 9) - die für die interne Teilung maßgebliche Teilungs- und Versorgungsregelung in seiner Beschlussformel nicht konkret bezeichnet hat, führt dies ebenfalls zu keiner anderen Bewertung.
- BGH, 25.06.2014 - XII ZB 568/10
Betriebliche Anwartschaften im Versorgungsausgleich: Beschlussfassung bei …
Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14
Die interne Teilung erfolgt durch richterlichen Gestaltungsakt (BGH 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - Rn. 17;… 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - Rn. 23 mwN; BT-Drs. 16/10144 S. 54).Rn. 26 cc) Soweit das Amtsgericht - anders als von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt (vgl. BGH 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - Rn. 18;… 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - Rn. 22 ff.;… 23. Januar 2013 - XII ZB 541/12 - Rn. 9) - die für die interne Teilung maßgebliche Teilungs- und Versorgungsregelung in seiner Beschlussformel nicht konkret bezeichnet hat, führt dies ebenfalls zu keiner anderen Bewertung.
- OLG Celle, 24.10.2013 - 10 UF 195/12
Versorgungsausgleich: Geschlechtsspezifische Barwertfaktoren bei Anrechten aus …
Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14
Rn. 18 c) Sieht die Teilungsordnung - wie vorliegend § 20 Nr. 3 Unterabs. 2 Satz 1 und Satz 2 AVB - vor, dass für die interne Teilung das zum Ende der Ehezeit verfügbare ehezeitbezogene Deckungskapital maßgeblich ist und dieses nach Abzug der Verwaltungskosten des Versorgungsträgers zwischen der ausgleichspflichtigen und ausgleichsberechtigten Person so aufzuteilen ist, dass für beide gleich hohe intern geteilte Versorgungsleistungen entstehen, so hat das Familiengericht, anders als von der Revision angenommen, daher auch zu prüfen, ob bei der Berechnung des für die Höhe des zu übertragenden Anrechts maßgeblichen Ausgleichswerts iSd. § 1 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG nur geschlechtsneutrale Barwertfaktoren verwendet werden dürfen (…vgl. etwa OLG Köln 6. Januar 2015 - II-12 UF 91/14 - Rn. 10 ff.; OLG Celle 24. Oktober 2013 - 10 UF 195/12 - Rn. 8 und 29 ff.;… OLG Oldenburg 6. Dezember 2010 - 14 UF 128/10 - Rn. 7 ff.;… OLG des Landes Sachsen-Anhalt 7. August 2014 - 8 UF 15/14 - Rn. 5).Einer solchen Prüfung steht nicht entgegen, dass die Verwendung geschlechtsspezifischer Barwertfaktoren nicht ausdrücklich in der maßgeblichen Teilungsordnung vorgesehen ist, sondern sich, wie vorliegend (vgl. § 20 Nr. 3 Unterabs. 3 Satz 2 AVB), dadurch ergibt, dass die Berechnung des ehezeitbezogenen Deckungskapitals nach den Grundsätzen des Technischen Geschäftsplans des Versorgungsträgers zu erfolgen hat (in diesem Sinne auch OLG Celle 24. Oktober 2013 - 10 UF 195/12 - aaO;… OLG Oldenburg 6. Dezember 2010 - 14 UF 128/10 - aaO;… OLG des Landes Sachsen-Anhalt 7. August 2014 - 8 UF 15/14 - aaO).
- OLG Oldenburg, 06.12.2010 - 14 UF 128/10
Versorgungsausgleich: Unterschiedliche Versorgungspunkte für Männer und Frauen …
Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14
Rn. 18 c) Sieht die Teilungsordnung - wie vorliegend § 20 Nr. 3 Unterabs. 2 Satz 1 und Satz 2 AVB - vor, dass für die interne Teilung das zum Ende der Ehezeit verfügbare ehezeitbezogene Deckungskapital maßgeblich ist und dieses nach Abzug der Verwaltungskosten des Versorgungsträgers zwischen der ausgleichspflichtigen und ausgleichsberechtigten Person so aufzuteilen ist, dass für beide gleich hohe intern geteilte Versorgungsleistungen entstehen, so hat das Familiengericht, anders als von der Revision angenommen, daher auch zu prüfen, ob bei der Berechnung des für die Höhe des zu übertragenden Anrechts maßgeblichen Ausgleichswerts iSd. § 1 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG nur geschlechtsneutrale Barwertfaktoren verwendet werden dürfen (…vgl. etwa OLG Köln 6. Januar 2015 - II-12 UF 91/14 - Rn. 10 ff.;… OLG Celle 24. Oktober 2013 - 10 UF 195/12 - Rn. 8 und 29 ff.; OLG Oldenburg 6. Dezember 2010 - 14 UF 128/10 - Rn. 7 ff.;… OLG des Landes Sachsen-Anhalt 7. August 2014 - 8 UF 15/14 - Rn. 5).Einer solchen Prüfung steht nicht entgegen, dass die Verwendung geschlechtsspezifischer Barwertfaktoren nicht ausdrücklich in der maßgeblichen Teilungsordnung vorgesehen ist, sondern sich, wie vorliegend (vgl. § 20 Nr. 3 Unterabs. 3 Satz 2 AVB), dadurch ergibt, dass die Berechnung des ehezeitbezogenen Deckungskapitals nach den Grundsätzen des Technischen Geschäftsplans des Versorgungsträgers zu erfolgen hat (…in diesem Sinne auch OLG Celle 24. Oktober 2013 - 10 UF 195/12 - aaO; OLG Oldenburg 6. Dezember 2010 - 14 UF 128/10 - aaO;… OLG des Landes Sachsen-Anhalt 7. August 2014 - 8 UF 15/14 - aaO).
- OLG Naumburg, 07.08.2014 - 8 UF 15/14
Versorgungsausgleich: Berechnung des Ausgleichswerts von Anrechten bei der VBL
Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14
Rn. 18 c) Sieht die Teilungsordnung - wie vorliegend § 20 Nr. 3 Unterabs. 2 Satz 1 und Satz 2 AVB - vor, dass für die interne Teilung das zum Ende der Ehezeit verfügbare ehezeitbezogene Deckungskapital maßgeblich ist und dieses nach Abzug der Verwaltungskosten des Versorgungsträgers zwischen der ausgleichspflichtigen und ausgleichsberechtigten Person so aufzuteilen ist, dass für beide gleich hohe intern geteilte Versorgungsleistungen entstehen, so hat das Familiengericht, anders als von der Revision angenommen, daher auch zu prüfen, ob bei der Berechnung des für die Höhe des zu übertragenden Anrechts maßgeblichen Ausgleichswerts iSd. § 1 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG nur geschlechtsneutrale Barwertfaktoren verwendet werden dürfen (…vgl. etwa OLG Köln 6. Januar 2015 - II-12 UF 91/14 - Rn. 10 ff.;… OLG Celle 24. Oktober 2013 - 10 UF 195/12 - Rn. 8 und 29 ff.;… OLG Oldenburg 6. Dezember 2010 - 14 UF 128/10 - Rn. 7 ff.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt 7. August 2014 - 8 UF 15/14 - Rn. 5).Einer solchen Prüfung steht nicht entgegen, dass die Verwendung geschlechtsspezifischer Barwertfaktoren nicht ausdrücklich in der maßgeblichen Teilungsordnung vorgesehen ist, sondern sich, wie vorliegend (vgl. § 20 Nr. 3 Unterabs. 3 Satz 2 AVB), dadurch ergibt, dass die Berechnung des ehezeitbezogenen Deckungskapitals nach den Grundsätzen des Technischen Geschäftsplans des Versorgungsträgers zu erfolgen hat (…in diesem Sinne auch OLG Celle 24. Oktober 2013 - 10 UF 195/12 - aaO;… OLG Oldenburg 6. Dezember 2010 - 14 UF 128/10 - aaO; OLG des Landes Sachsen-Anhalt 7. August 2014 - 8 UF 15/14 - aaO).
- BGH, 25.02.2015 - XII ZB 364/14
Versorgungsausgleichsverfahren: Gerichtliche Prüfung einer angemessenen …
Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14
Entgegen der Rechtsauffassung der Revision fällt den Familiengerichten im Versorgungsausgleichsverfahren wegen der rechtsgestaltenden Wirkung der gerichtlich ausgesprochenen internen Teilung jedoch die Aufgabe zu, die rechtliche Vereinbarkeit der nach § 10 Abs. 3 VersAusglG heranzuziehenden untergesetzlichen Versorgungs- und Teilungsordnung mit höherrangigem Recht und damit auch mit Unionsrecht zu überprüfen (vgl. BGH 25. Februar 2015 - XII ZB 364/14 - Rn. 11;… 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - Rn. 25 mwN; BT-Drs. 16/10144 S. 55). - BGH, 23.01.2013 - XII ZB 541/12
Gerichtliche Entscheidung im Versorgungsausgleichsverfahren: Benennung der …
Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14
Rn. 26 cc) Soweit das Amtsgericht - anders als von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt (…vgl. BGH 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - Rn. 18;… 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - Rn. 22 ff.; 23. Januar 2013 - XII ZB 541/12 - Rn. 9) - die für die interne Teilung maßgebliche Teilungs- und Versorgungsregelung in seiner Beschlussformel nicht konkret bezeichnet hat, führt dies ebenfalls zu keiner anderen Bewertung. - BAG, 13.03.2013 - 7 AZR 334/11
Wiedereinstellungsanspruch - AGB-Kontrolle
Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14
Die fehlende Bezeichnung hat nicht zur Folge, dass der Beschluss in seinem Tenor zu unbestimmt ist (vgl. dazu etwa BAG 13. März 2013 - 7 AZR 334/11 - Rn. 20). - BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 592/02
Verrechnungsklausel eines Altersvorsorgetarifvertrages
Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14
Die Möglichkeit, Klage auf künftige Leistung nach § 258 ZPO zu erheben, steht dem nicht entgegen (vgl. nur BAG 18. November 2003 - 3 AZR 592/02 - zu A II der Gründe). - OLG Köln, 06.01.2015 - 12 UF 91/14
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten mit geringem …
Auszug aus BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14
Rn. 18 c) Sieht die Teilungsordnung - wie vorliegend § 20 Nr. 3 Unterabs. 2 Satz 1 und Satz 2 AVB - vor, dass für die interne Teilung das zum Ende der Ehezeit verfügbare ehezeitbezogene Deckungskapital maßgeblich ist und dieses nach Abzug der Verwaltungskosten des Versorgungsträgers zwischen der ausgleichspflichtigen und ausgleichsberechtigten Person so aufzuteilen ist, dass für beide gleich hohe intern geteilte Versorgungsleistungen entstehen, so hat das Familiengericht, anders als von der Revision angenommen, daher auch zu prüfen, ob bei der Berechnung des für die Höhe des zu übertragenden Anrechts maßgeblichen Ausgleichswerts iSd. § 1 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG nur geschlechtsneutrale Barwertfaktoren verwendet werden dürfen (vgl. etwa OLG Köln 6. Januar 2015 - II-12 UF 91/14 - Rn. 10 ff.;… OLG Celle 24. Oktober 2013 - 10 UF 195/12 - Rn. 8 und 29 ff.;… OLG Oldenburg 6. Dezember 2010 - 14 UF 128/10 - Rn. 7 ff.;… OLG des Landes Sachsen-Anhalt 7. August 2014 - 8 UF 15/14 - Rn. 5). - LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2014 - 4 Sa 413/13
Betriebsrente - Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs
- BGH, 07.03.2018 - XII ZB 408/14
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der allgemeinen Lohnentwicklung bei …
Rn. 40 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entfaltet eine rechtskräftige Entscheidung über die interne Teilung eines betrieblichen Anrechts auf der Grundlage einer vom Familiengericht herangezogenen und rechtlich überprüften Teilungsordnung für das nachfolgende arbeitsgerichtliche Verfahren zwischen dem Ausgleichspflichtigen und dem Versorgungsträger Bindungswirkung zu der sich nach der Teilungsordnung ergebenden Berechnungsmethode für den Kürzungsbetrag (vgl. BAG FamRZ 2016, 535 Rn. 19 f.). - BGH, 19.07.2017 - XII ZB 201/17
Versorgungsausgleich: Fondsanteile als Teilungsgegenstand bei der externen …
Das erleichtert sowohl die Umsetzung der Anrechtskürzung für den Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person als auch im Streitfalle die Kontrolle der Umsetzung durch die dazu berufene Fachgerichtsbarkeit der jeweiligen Versorgungszweige (anders wohl BAGE 153, 206 = FamRZ 2016, 535). - LAG Düsseldorf, 21.08.2024 - 12 SLa 59/24
Berechnung der Höhe des Betriebsrentenanspruchs eines Betriebsrentners nach einem …
Dies begründet das Arbeitsgericht nachfolgend mit der Wiedergabe der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.2015 (- 3 AZR 813/14, juris Rn. 16 ff.) und einer Auseinandersetzung mit den weiteren Argumenten des Klägers.Rn. 83 aa)Der Kürzungsbeschluss hat gegenüber dem am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Versorgungsträger, d.h. hier der Beklagten, Bindungswirkung (BAG 10.11.2015 - 3 AZR 813/14, juris).
Da die Übertragung nach § 10 Abs. 1 VersAusglG "zulasten des Anrechts" der versorgungspflichtigen Person erfolgt, führt die gerichtliche Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu einer Kürzung des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person (BAG 10.11.2015 - 3 AZR 813/14, juris Rn. 16).
Die Präjudizialität der Entscheidung im Verfahren über den Versorgungsausgleich für das Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen beschränkt sich nicht nur auf die unmittelbar in der Beschlussformel zum Ausdruck kommende Gestaltungswirkung, sondern erfasst auch den Berechnungsweg, den das Familiengericht auf der Basis der von ihm angewandten Teilungsordnung bei der Durchführung der internen Teilung des in der Ehezeit erworbenen Anrechts zwischen den geschiedenen Ehegatten zugrunde gelegt hat (BAG 10.11.2015 - 3 AZR 813/14, juris Rn. 19).
Um eine sowohl bruchlose als auch effektive Durchsetzung des höherrangigen Rechts zu gewährleisten, ist es daher allein Aufgabe der für die Durchführung der Versorgungsausgleichsverfahren zuständigen Gerichte, die rechtlichen Vorgaben des Versorgungsausgleichsverfahrens zu klären (BAG 10.11.2015 - 3 AZR 813/14, juris Rn. 20).
- BGH, 11.01.2023 - XII ZB 433/19
Versorgungsausgleich: Teilrechtskraft im Rechtsbeschwerdeverfahren; unwirksame …
Die fachgerichtliche Kontrolle durch die Arbeitsgerichte beschränkt sich in diesen Fällen darauf, ob der Versorgungsträger die Kürzung der Versorgung teilungsordnungsgemäß berechnet und umgesetzt hat (vgl. BAGE 153, 206 = FamRZ 2016, 535 Rn. 19 f.). - LAG Düsseldorf, 14.01.2026 - 12 SLa 490/25
Hinterbliebenenrente; Versorgungsausgleich
Mit der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung geht der übertragene Teil des Anrechts in Höhe des auf den Bewertungsstichtag - dem Ende der Ehezeit - bezogenen Ausgleichswerts unmittelbar auf die ausgleichsberechtigte Person über, so dass dadurch ein Rechtsverhältnis zwischen dem Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person - hier der Beklagten - und der ausgleichsberechtigten Person entsteht (BAG 10.11.2015 - 3 AZR 813/14, juris Rn. 16).Da die Übertragung nach § 10 Abs. 1 VersAusglG "zulasten des Anrechts" der versorgungspflichtigen Person erfolgt, führt die gerichtliche Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu einer Kürzung des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person (BAG 10.11.2025 - 3 AZR 813/14, juris Rn. 16).
- BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20
Betriebliche Altersversorgung - beamtenmäßige Versorgung - Versorgungsausgleich - …
Rn. 58 bb) Ebenso wenig steht das Urteil des Senats vom 10. November 2015 (BAG 10. November 2015 - 3 AZR 813/14 - BAGE 153, 206) diesem Ergebnis entgegen. - OLG Frankfurt, 25.08.2017 - 4 UF 146/15
Versorgungsausgleich: Bindungswirkung der Teilungsordnung des Versorgungsträgers
Enthält die Teilungsordnung des Versorgungsträgers keine eindeutige Regelung dazu, dass und in welcher Weise die Kürzung des Anrechts des ausgleichspflichtigen Ehegatten erfolgt, kann von der Bezugnahme auf diese Teilungsordnung jedenfalls keine Bindungswirkung für die Ausgestaltung einer Kürzung ausgehen (Abgrenzung zu BAG FamRZ 2016, 535).Zwar kann die Entscheidung des BAG (FamRZ 2016, 535, Rz. 19 ff.) dahingehend verstanden werden, dass nach dessen Auffassung die Bezugnahme einer familiengerichtlichen Entscheidung auf die Ordnungen des Versorgungsträgers das auszugleichende Recht bindend ausgestalteten, wie sich die Übertragung des Ausgleichswertes auf das auszugleichende Recht auswirkt.
- LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 R 1177/16
Bindung der Rentenversicherungsträger an die vom Familiengericht vorgenommene …
Zur Begründung hat das SG im Wesentlichen ausgeführt, dass die Beklagte an den vom OLG mit rechtskräftig gewordenem Beschluss vom 25.03.2014 festgelegten Rentenkürzungsaussetzungsbetrag gebunden sei und zwar unabhängig davon, ob diesem Betrag möglicherweise - wie die Beklagte meine - eine fehlerhafte Berechnung zu Grunde liege (Hinweis auf Bundesarbeitsgericht - BAG -, Urteil vom 10.11.2015, 3 AZR 813/14); ggf. müsse die Beklagte eine Abänderung der Entscheidung im familiengerichtlichen Verfahren anstrengen (Hinweis auf § 48 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG -).Mit Eintritt ihrer formellen (vgl. § 45 Satz 1 FamFG) und materiellen Rechtskraft (zur materiellen Rechtskraft von Entscheidungen im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichsverfahren s. nur BGH, Beschluss vom 17.01.2017, XII ZB 134/03;… Götsche in: ders./Rehbein/Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, 3. Aufl. 2018, § 224 FamFG Rdnr. 23 m.w.N.) entfaltet die familiengerichtliche Entscheidung über den Versorgungsausgleich - bzw. über die Anpassung nach Rechtskraft i.S.d. §§ 32 ff. VersAusglG - Bindungswirkung sowohl gegenüber dem Rentenversicherungsträger als auch gegenüber den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit und zwar unabhängig davon, ob die familiengerichtliche Entscheidung (möglicherweise) materiell rechtswidrig ist (BSG, Urteil vom 21.03.2018, B 13 R 17/15; Beschluss vom 10.06.2013, B 13 R 1/13 BH, beide m.w.N.; vgl. für die Arbeitsgerichte auch BAG, Urteil vom 10.11.2015, 3 AZR 813/14).
- BGH, 27.06.2018 - XII ZB 499/17
Versorgungsausgleich: Berechnung des Ausgleichs bei Wahl des Rentenbetrags als …
Rn. 14 cc) Soweit darüber hinaus vertreten wird, gleich hohe Renten könnten auch bei einer Teilung auf Kapitalbasis erreicht werden, indem das Kapital aufgrund ungleicher biometrischer Faktoren ungleich auf beide Ehegatten verteilt werde und im Einzelfall die ausgleichspflichtige Person mehr als die Hälfte des Kapitalwerts abgeben müsse (Norpoth NZFam 2018, 558, 568; ebenso offenbar die der Entscheidung BAGE 153, 206 = FamRZ 2016, 535 vorausgegangene familiengerichtliche Entscheidung), steht dies ebenfalls nicht im Einklang mit der durch § 45 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG angeordneten Berechnungsweise, die - mit Ausnahme etwa von fondsgebundenen Anrechten (…vgl. Senatsbeschluss vom 19. November 2014 - XII ZB 353/12 - FamRZ 2015, 313 Rn. 25 mwN) - nur entweder die unverfallbare Rentenanwartschaft bzw. laufende Rente nach § 2 BetrAVG oder den Übertragungswert nach § 4 Abs. 5 BetrAVG als Teilungsgegenstand zulässt. - BGH, 29.04.2020 - IV ZR 75/19
Zuständigkeit der Familiengerichte für Versorgungsausgleichssachen: …
Zwar wird die Frage, ob die Fachgerichte befugt sind, eine familiengerichtliche Entscheidung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, insbesondere der Durchführung des Halbteilungsgrundsatzes, zu überprüfen, nicht einheitlich beantwortet (dies bejahend BGH…, Beschluss vom 7. März 2018 - XII ZB 408/14, BGHZ 218, 44 Rn. 40 f.; anders BAG, Urteil vom 10. November 2015 - 3 AZR 813/14, BAGE 153, 206 Rn. 19 f.). - LAG Düsseldorf, 14.09.2016 - 12 Sa 448/16
Anpassung gemäß § 16 BetrAVG; Pensionskassenzusage; Einstandspflicht des …
- OLG Düsseldorf, 12.02.2019 - 24 U 21/18
Anforderungen an die Durchführung der internen Teilung von Anrechten in der …
- OLG Frankfurt, 22.08.2017 - 4 UF 49/17
Versorgungsausgleich: interne Teilung bei betrieblicher Altersversorgung
- OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 2 UF 126/18
Umsetzung des rechtskräftigen Versorgungsausgleichs
- BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 438/15
Betriebliche Altersversorgung - Öffentlicher Dienst - vorzeitiges Ausscheiden - …
- LAG Düsseldorf, 18.12.2019 - 12 Sa 1127/18
Beamtenähnliche Versorgung; Versorgungsausgleich; Rechtskraft; Schuldanerkenntnis
- OLG Frankfurt, 11.09.2017 - 4 UF 132/17
Versorgungsausgleich: Externe Teilung von Fondsanteilen - Austausch der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 4 B 3.20
Versorgungsausgleich; ausgleichspflichtige Landesbeamtin; fehlerhafte …
- OLG Hamm, 16.11.2017 - 27 U 108/16
Durchführung des Versorgungsausgleichs aus einer Pensionszusage in der …
- OLG Hamm, 29.08.2018 - 13 UF 31/17
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der …
- LAG Köln, 02.11.2016 - 11 Sa 67/16
Berechtigung eines Arbeitnehmers zum vorzeitigen Bezug einer ungekürzten …
- OLG Nürnberg, 09.02.2024 - 11 UF 891/23
Externe Teilung des Anrechts aus einer privaten Rentenversicherung
- ArbG Solingen, 12.08.2025 - 3 Ca 155/25
- ArbG Gießen, 26.04.2016 - 5 Ca 3/16
Bindungswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung des Familiengerichts über die …
- ArbG Essen, 12.12.2023 - 3 Ca 2191/23
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".