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Rechtsprechung
   BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,809
BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78 (https://dejure.org/1980,809)
BAG, Entscheidung vom 12.11.1980 - 4 AZR 779/78 (https://dejure.org/1980,809)
BAG, Entscheidung vom 12. November 1980 - 4 AZR 779/78 (https://dejure.org/1980,809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch für schwerbehinderte Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schutzgesetz - Schuldhafte Verletzung von Vorschriften - Schwerbehinderter Arbeitnehmer - Schadenersatzanspruch - Verletzung des Arbeitsvertrages - Ausmaß der Schadenersatzpflicht - Mitwirkendes Verschulden - Vorsteher eines Lagers - Vorsteher eines Magazins - Verwalter ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 250
  • MDR 1981, 436
  • VersR 1981, 544
  • DB 1981, 899
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77

    Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78
    Danach hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer einen klagbaren Anspruch darauf, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand entsprechend beschäftigt zu werden (vgl. das Urteil des Senats vom 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 -, [demnächst] AP Nr. 2 zu § 11 SchwbG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    Je nach den Umständen kann es im Einzelfalle jedoch bei gleicher Qualifikation auch geboten sein, einem schwerbehinderten Stellenbewerber gegenüber sonstigen Bewerbern den Vorzug zu geben, ohne daß damit ein allgemeiner Beförderungsanspruch zugunsten der Schwerbehinderten oder ein Anspruch auf Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach seiner Wahl besteht (vgl. auch dazu das zuvor genannte Urteil des Senats vom 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage - …

    Auszug aus BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78
    Auch hat der Kläger insoweit nicht die Voraussetzungen für eine rechtserhebliche Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes dargelegt (vgl. das Urteil des Senats vom 24.September 198o - 4 AZR 727/78 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk sowie in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt sowie AP Nr. 17 und Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1973 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78
    Eine weitergehende Überprüfung durch das Revisionsgericht kommt insoweit nicht in Betracht (vgl. BAG AP Nrn. 34 und 36 zu § 133 BGB sowie BGHZ 9, 273 [276]).
  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 309/52

    Preisstopverordnung. Schutzgesetz?

    Auszug aus BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78
    sozialpolitische Funktion hat, sondern die einzelnen Schwerbehinderten sowie die gesamte Gruppe der Schwerbehinderten gegen die Verletzung ihrer in vielfacher Beziehung erschwerten und gefährdeten Rechtsposition im Arbeitsleben schützen soll (vgl. BAG 13, lo9 [113] = AP Nr. 1 zu § 12 SchwBeschG;… Wilrodt-Neumann, SchwbG, 5.Aufl., § 11 Rdnr. 2o; BGHZ 12, 146 [1A8] ;… Beuthien-Hadding-Medicus, BGB, 2. Aufl., § 823 III 1; Palandt-Thomas, BGB, 39.Aufl., § 823 Anm. 9 a - b;… Soergel-Siebert-Zeuner, BGB, lo. Aufl., § 823 Rdnr. 334).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf …

    Versäumt es der Arbeitgeber schuldhaft, die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen nach § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG idF vom 26. August 1986 bzw. nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX zu ermöglichen, kommt wegen der dem Arbeitnehmer entgangenen Vergütung ein Schadenersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung (dazu Senat 23. Januar 2001 -9AZR 287/99-BAGE 97, 23) sowie aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX bzw. vorher § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG aF (dazu BAG 12. November 1980 -4AZR 779/78 -BAGE 34, 250) eine Schadenersatzpflicht in Betracht.
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

    Ist der infolge eines Betriebsunfalls schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, seine bisherige vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben und steht dem Arbeitgeber ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung, auf dem eine den Fähigkeiten und Kenntnissen des Arbeitnehmers entsprechende Beschäftigung möglich ist, so ist dem Arbeitnehmer der Abschluß eines Arbeitsvertrags zu den betriebsüblichen Bedingungen anzubieten, der die dem Schwerbehinderten mögliche Arbeitsaufgabe zum Inhalt hat (Fortführung von BAG Urteil vom 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105, und Urteil vom 12. November 1980 - 4 AZR 779/78 - BAGE 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG).

    Steht dem Arbeitgeber ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung, auf dem eine den Fähigkeiten und Kenntnissen des Arbeitnehmers entsprechende Beschäftigung möglich ist, so ist mit dem schwerbehinderten Arbeitnehmer ein Arbeitsvertrag abzuschließen, der die dem Schwerbehinderten mögliche Arbeitsaufgabe zum Inhalt hat (vgl. BAG Urteile vom 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105; vom 12. November 1980 - 4 AZR 779/78 - BAGE 34, 250 = AP Nr. 2 und 3 zu § 11 SchwbG).

    Allerdings ist entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Inhalt der arbeitsvertraglich geschuldeten und in § 14 SchwbG konkretisierten Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nicht nur, den Schwerbehinderten bei der Besetzung von freien Arbeitsplätzen angemessen zu berücksichtigen; im Einzelfall kann dem Schwerbehinderten der Vorrang einzuräumen sein (BAG Urteil vom 12. November 1980 - 4 AZR 779/78 - BAGE 34, 250, 255 = AP Nr. 3 zu § 11 SchwbG).

    Die nach § 14 Abs. 2 SchwbG im Einzelfall mögliche Verpflichtung des Arbeitgebers, einen schwerbehinderten Stellenbewerber gegenüber sonstigen Bewerbern zu bevorzugen (BAGE 34, 250, 255, aaO), setzt voraus, daß der Schwerbehinderte über die gleiche Qualifikation wie der vom Arbeitgeber berücksichtigte Mitbewerber verfügt.

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

    Der Anspruch kann sich aus dem Gesichtspunkt der Schutz- oder positiven Forderungsverletzung nach der hier noch anwendbaren alten Fassung des BGB (dazu Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23) - jetzt §§ 280, 241 Abs. 2 BGB nF - sowie aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX bzw. vorher § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SchwbG (dazu BAG 12. November 1980 - 4 AZR 779/78 - BAGE 34, 250) ergeben.
  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Gleichbehandlung studentischer Teilzeitkräfte; Arbeitnehmereigenschaft eines …

    Das Bundesarbeitsgericht hat dies bereits für § 14 Abs. 2 S. 1 SchwbG bejaht, der dem Arbeitgeber eine besondere Beschäftigungspflicht gegenüber Schwerbehinderten auferlegt (BAGE 13, 109 = AP Nr. 1 zu § 12 SchwBeschG; BAGE 34, 250 = AP Nr. 3 zu § 11 SchwbG a.F.), und auch für die gesetzlichen Benachteiligungsverbote gegenüber Betriebsrats- und Personalratsmitgliedern nach § 78 Satz 2, § 78 a BetrVG, § 8, § 46 Abs. 3, § 107 BPersVG (BAGE 39, 118 = AP Nr. 1 zu § 107 BPersVG; Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 129/83 - AP Nr. 5 zu § 46 BPersVG).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99

    Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

    Gleichwohl werden auch diese Vorschriften als Schutzgesetze iSd. § 823 Abs. 2 BGB angesehen (BGHZ 133, 370 - zu § 266 a StGB; RG JW 1907, 829 - zu § 618 BGB; BAG DB 1975, 1226 - zu §§ 78, 78 a BetrVG; BAG 12. November 1980 - 4 AZR 779/78 - BAGE 34, 250 - zu § 11 Abs. 2 Satz 1 SchwbG aF; BAG NZA 1992, 27 - zu § 14 Abs. 2 SchwbG).
  • BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90

    Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten

    Die Norm beinhaltet auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109; 16, 193 = AP Nr. 1 und Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 - AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimmender Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG;… Gröninger/Thomas, aaO, § 14 Rz 6, m.w.N.).
  • BAG, 22.10.1986 - 4 AZR 568/85

    Eingruppierung: Tankstellenverwalterin bei der Bundeswehr

    Mit den vom Landesarbeitsgericht herangezogenen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen hatte sich der erkennende Senat bereits in zwei Urteilen beschäftigt, auf die auch das Landesarbeitsgericht hingewiesen hat (vgl. BAG 34, 250 = AP Nr. 3 zu § 11 SchwbG sowie vom 25. März 1981 - 4 AZR 1026/78 - AP Nr. 43 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Niedersachsen, 17.06.2003 - 13 Sa 1015/02

    Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe VI b Bundesangestelltentarif (BAT) …

    Erfasst werden nicht nur Lager für Verbrauchsgüter, sondern auch Magazine für Werkzeuge oder andere Gebrauchsmaterialien, die mehrfach verwendet werden und wo bei Rückgabe auch die Prüfung von Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zur Lagertätigkeit gehört (BAG vom 12.11.1980, 4 AZR 779/78, AP Nr. 3 zu § 11 SchwbG; BAG vom 22.10.1986, 4 AZR 568/85, AP Nr. 126 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Anzumerken ist insoweit allerdings, dass nach bisheriger Rechtsprechung (BAG vom 12.11.1980, 4 AZR 779/78, AP Nr. 3 zu § 11 SchwbG; BAG vom 25. März 1981, 4 AZR 1026/78, AP Nr. 43 zu §§ 22, 23 BAT 1975) die Anforderung Vorsteher nur dann erfüllt ist, wenn dem Angestellten weitere Bedienstete unterstellt sind.

  • LAG Hamm, 04.10.1990 - 17 Sa 316/90

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Beförderung

    Vielmehr kann es im Einzelfall erst bei gleicher Qualifikation geboten sein, einem schwerbehinderten Stellenbewerber gegenüber sonstigen Bewerbern den Vorzug zu geben, wobei neben den Interessen des schwerbehinderten Bewerbers auch diejenigen der sonstigen, nicht schwerbehinderten Bewerber sowie des Betriebes bzw. im öffentlichen Dienst der betreffenden Verwaltung angemessen zu berücksichtigen sind (BAG, Urteil vom 19.09.1979 - 4 AZR 887/77 -, AP Nr. 2 zu § 11 SchwbG ; BAG, Urteil vom 02.11.1980 - 4 AZR 779/78 -, AP Nr. 3 zu § 11 SchwbG ; BVerwG, Urteil vom 12.01.1967 - 2 C 86.63 -, BVerwGE 26, 8 ; BVerwG, Urteil vom 08.07.1969 - 2 C 125.65 -, DÖD 1970, 95).

    Denn § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwG n.F. ist wie schon § 11 Abs. 2 Satz 1 SchwbG a.F. für den Schwerbehinderten ein Schutzgesetz i.S. von § 823 Abs. 2 BGB (BAG, Urteil vom 12.11.1990 - 4 AZR 779/78 -, aaO.).

  • LAG Hamm, 21.08.2014 - 8 Sa 1697/13

    Umfang des Direktionsrechts gegenüber einem schwerbehinderten Mitarbeiter

    Rn. 51 Der Arbeitgeber ist gegenüber dem schwerbehinderten Beschäftigten im Rahmen der Zumutbarkeit somit nach § 81 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB IX verpflichtet, die rechtlichen Voraussetzungen der vom bisherigen Arbeitsvertrag nicht umfassten behinderungsgerechten Beschäftigung zu schaffen (BAG…, Urteil vom 28.04.1998 - 9 AZR 348/97 - NZA 1999, S. 152 ff m. w. N.; BAG, Urteil vom 12.11.1980 - 4 AZR 779/78 - AP Nr. 3 zu § 11 SchwbG).
  • LAG Köln, 22.02.2024 - 7 Sa 506/23

    Ausschluss des Annahmeverzugs eines Arbeitgebers mangels Leistungsfähigkeit eines …

  • LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92

    Ungleiche Vergütung gleicher Arbeit ; EWG- Verletzung ; Gerechtfertigte ungleiche …

  • BAG, 25.03.1981 - 4 AZR 1026/78

    Bestimmter Aufgabenbereich - Tätigkeitsmerkmal - Lagerverwalter - Lagervorsteher …

  • BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 518/93

    Gesamthafenbetrieb - Hafenarbeit

  • BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91

    Vergütungsansprüche eines arbeitsunfähigen Schwerbehinderten

  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 234/93

    Einstellung: Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen - Vereinbarkeit mit dem GG

  • LAG Köln, 25.04.2024 - 7 Sa 521/23

    Anspruch eines schwerbehunderten Arbeitnehmers auf Annahmeverzugslohn für die …

  • LAG Sachsen, 17.09.2019 - 1 Sa 77/19

    Schadensersatz eines GmbH-Geschäftsführers einer insolventen GmbH wegen Verstoß …

  • LAG Hamm, 13.03.1997 - 8 Sa 1559/96

    Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes; Anspruch auf behindertengerechte …

  • BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 609/82

    Förderung von Schwerbehinderten

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