Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BAG, 25.04.1989

Rechtsprechung
   BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,784
BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81 (https://dejure.org/1984,784)
BAG, Entscheidung vom 06.06.1984 - 5 AZR 286/81 (https://dejure.org/1984,784)
BAG, Entscheidung vom 06. Juni 1984 - 5 AZR 286/81 (https://dejure.org/1984,784)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,784) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dauerhafte Aufbewahrung eines Personalfragebogens von einem erfolglos gebliebenen Stellenbewerber mit Angaben über die Privatshäre und Intimsphäre - Anspruch auf Vernichtung des Fragebogens wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • Techniker Krankenkasse
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 611 ff.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 98
  • NJW 1984, 2910
  • ZIP 1985, 47
  • MDR 1985, 168
  • NZA 1984, 321
  • BB 1984, 2130
  • DB 1984, 2626
  • JR 1986, 176
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Bei der Bestimmung von Inhalt und Reichweite des Grundrechts muß berücksichtigt werden, daß nach der Grundnorm des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des Menschen unantastbar ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. BVerfGE 34, 238, 246; 35, 202, 220; 54, 148, 153 jeweils m.w.N.).

    Hierzu gehört das Recht, in diesem Bereich für sich zu sein und ein Eindringen oder einen Einblick durch andere auszuschließen (vgl. BVerfGE 35, 202, 220).

    In einem solchen Fall sind die Interessen des Arbeitgebers an der notwendigen Information und die Grenzen des Schutzbereichs des Bewerbers gegeneinander abzuwägen und es ist zu ermitteln, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerbers den Vorrang verdient (vgl. BGHZ 24, 72, 80; 36, 77, 82; vgl. auch BVerfGE 35, 202, 221).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Das Bundesverfassungsgericht hat im sog. Volkszählungsurteil (Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 -, NJW 1984, 419 ff. [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83]) darauf hingewiesen, daß die freie Entfaltung der Persönlichkeit unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraussetzt.
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Bei der Bestimmung von Inhalt und Reichweite des Grundrechts muß berücksichtigt werden, daß nach der Grundnorm des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des Menschen unantastbar ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. BVerfGE 34, 238, 246; 35, 202, 220; 54, 148, 153 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Bei der Bestimmung von Inhalt und Reichweite des Grundrechts muß berücksichtigt werden, daß nach der Grundnorm des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des Menschen unantastbar ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. BVerfGE 34, 238, 246; 35, 202, 220; 54, 148, 153 jeweils m.w.N.).
  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Dies gilt auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (BAG in ständiger Rechtsprechung vgl. BAG 20, 96, 102 = AP Nr. 1 zu § 252 BGB; BAG Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 AZR 1237/79 - AP Nr. 3 zu § 284 ZPO, zu II 1 der Gründe; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 501/81 -, auch zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    In einem solchen Fall sind die Interessen des Arbeitgebers an der notwendigen Information und die Grenzen des Schutzbereichs des Bewerbers gegeneinander abzuwägen und es ist zu ermitteln, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerbers den Vorrang verdient (vgl. BGHZ 24, 72, 80; 36, 77, 82; vgl. auch BVerfGE 35, 202, 221).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Das Recht auf Achtung der Würde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit ist auch im privaten Rechtsverkehr von jedermann zu achten (vgl. BGHZ 14, 163, 173; BGHZ Großer Senat 34, 99, 102 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    In einem solchen Fall sind die Interessen des Arbeitgebers an der notwendigen Information und die Grenzen des Schutzbereichs des Bewerbers gegeneinander abzuwägen und es ist zu ermitteln, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerbers den Vorrang verdient (vgl. BGHZ 24, 72, 80; 36, 77, 82; vgl. auch BVerfGE 35, 202, 221).
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 273/79

    Datenschutz

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Soweit das Gesetz die Rechte des Betroffenen aus unzulässiger Datenverarbeitung abschließend regelt, dürfte eine Berufung auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die damit einhergehenden Abwehrrechte (§ 823 Abs. 1, § 1004 BGB analog) daher ausscheiden (vgl. BGHZ 80, 311, 319 [BGH 19.05.1981 - VI ZR 273/79];… Larenz, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 5. Aufl., § 8 II, S. 114 f.).
  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 1237/79

    Zeugenvernehmung - Aussageverwertung

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Dies gilt auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (BAG in ständiger Rechtsprechung vgl. BAG 20, 96, 102 = AP Nr. 1 zu § 252 BGB; BAG Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 AZR 1237/79 - AP Nr. 3 zu § 284 ZPO, zu II 1 der Gründe; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 501/81 -, auch zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 16.01.1968 - 2 AZR 156/66

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung - Vergleich

  • BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79

    Verpflichtung zur Unterlassung der Weiterleitung eines Fragebogens an das …

  • BAG, 14.09.1967 - 5 AZR 101/66

    Entgangener Gewinn - Schadenersatz - Beweis - Vortrag des Tatsachenstoffs - …

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Mithin hat die seitens des Bundesarbeitsgerichts vertretene Auffassung, Personalaktenbestände seien als Akten bzw. Aktensammlungen iSd. Bundesdatenschutzgesetzes vom sachlichen Anwendungsbereich dessen Normen ausgenommen (4. April 1990 - 5 AZR 299/89 - zu I der Gründe, BAGE 64, 308; 18. Dezember 1984 - 3 AZR 389/83 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 8 = EzA BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 2; 6. Juni 1984 - 5 AZR 286/81 - zu I der Gründe, BAGE 46, 98), keine Bedeutung mehr.
  • VG Hannover, 09.02.2023 - 10 A 6199/20

    Datenschutzrechtliche Verfügung gegen die Amazon Logistik Winsen GmbH rechtmäßig?

    Die erhobenen Daten fallen in den geschäftlichen Bereich und rühren nicht aus der Privat- oder gar der Intimsphäre der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vgl. zu dieser Einteilung in Sphären BAG, Urteil vom 7. September 1995, - 8 AZR 823/93 -, juris; Urteil vom 6. Juni 1984, - 5 AZR 286/81 -, juris).
  • LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17

    Mitteilungspflicht; Schwangerschaft; Betriebsrat; Persönlichkeitsrecht

    Davon umfasst wird auch der Schutz vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch solcher, die der betroffene Dritte bereits offenbart hat (BAG Urteil v. 06.06.1984 - 5 AZR 286/81).
  • ArbG Koblenz, 09.02.2022 - 7 Ca 2291/21

    Benachteiligende Stellenausschreibung - Entschädigung einer abgelehnten …

    Rn. 53 Den Arbeitgeber trifft die vorvertragliche Pflicht, die Bewerbungsunterlagen nicht angenommener Bewerber an diese zurückzusenden oder sie - mit deren Einverständnis - zu vernichten oder für eine spätere Stellenausschreibung aufzubewahren; in jedem Fall hat er die Daten vertraulich zu behandeln und sie nicht externen Dritten gegenüber zu offenbaren (BAG 06.06.1984 NZA 1984, 321 ff.;… ErfK/Schmidt, 22. Aufl. 2022, Art. 2 GG Rn. 86 f.;… BeckOK Datenschutzrecht/Riesenhuber, Stand: 01.11.2021, § 26 BDSG Rn. 102 ff.;… MüKo-BGB/Henssler, 8. Aufl. 2020, § 629 BGB Rn. 39 f.; ferner BAG 12.09.2006 NZA 2007, 269, 271).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 6. Juni 1984 (BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85

    Personenbezoge Daten - Speichern - Personalfragebogen - Fragebogen

    Insoweit hat der erkennende Senat im Urteil vom 6. Juni 1984 - 5 AZR 286/81 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu III 4 a der Gründe, zwischen Fragen nach dem persönlichen und beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers einerseits und Fragen mit einem direkten Bezug zur Intimsphäre (Unfallschäden, Körperbehinderungen, Ableistung von Wehrdienst usw.) unterschieden.
  • BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89

    Personalakteneinsicht durch Sparkassenrevision

    Das durch Art. 1 und 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Arbeitnehmer nicht nur vor einer zu weitgehenden Kontrolle und Ausforschung seiner Persönlichkeit, sondern es umfaßt ebenfalls den Schutz vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch solcher, von denen der Arbeitgeber in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat (vgl. BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht;… Senatsurteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - AP Nr. 14, aaO, zu A I 1 b der Gründe).
  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch …

    Auch ein ursprünglich für die persönlichen Verhältnisse und für die dienstliche Beurteilung des Arbeitnehmers wichtiger Vorgang (z.B. Personalfragebogen) kann durch zeitliche Ereignisse (z.B. Nichteinstellung des Bewerbers oder Ausscheiden des Arbeitnehmers) entbehrlich werden, so daß ein rechtlich geschütztes Interesse an der weiteren Aufbewahrung entfällt (vgl. z.B. BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend den §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile vom 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 - AP Nr. 13 zu § 847 BGB, vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 501/81 - BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht und vom 6. Juni 1984 - 5 AZR 286/81 - BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 115/90

    Unterlassungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland als …

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend den §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile vom 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 AP Nr. 13 zu § 847 BGB, vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu I 5 der Gründe und vom 6. Juni 1984, BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht …sowie Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 AP, aaO).
  • BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 14/89

    Arbeitsverhältnis: Auflösung durch Vertrag - Abgeltungsklausel - Entfernung von …

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 119/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik …

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 117/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik …

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 121/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik …

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 120/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik …

  • BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83

    Streitigkeit über die Zulässigkeit von Maßnahmen einer Sicherheitsprüfung bei den …

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 118/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik …

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 124/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik …

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 123/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik …

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 116/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1519
BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88 (https://dejure.org/1989,1519)
BAG, Entscheidung vom 25.04.1989 - 3 AZR 35/88 (https://dejure.org/1989,1519)
BAG, Entscheidung vom 25. April 1989 - 3 AZR 35/88 (https://dejure.org/1989,1519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit des Klageantrages - Schutz eines Betriebsgeheimnisses durch Unterlassungsansprüche - Genaue Beschreibung der zu unterlassenden Handlungen - Verbot der Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - Eingrenzung auf Produkte einer bestimmten ...

  • rechtsportal.de

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 98
  • NJW 1989, 3237
  • NZA 1989, 860
  • BB 1989, 1984
  • DB 1989, 2340
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (115)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 474/86

    Kundenschutzabrede

    Auszug aus BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88
    Allerdings braucht der Kläger in seinem Klageantrag das zu schützende Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis nicht erst zu offenbaren (vgl. dazu BAG Urteil vom 15. Dezember 1987 - 3 AZR 474/86 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Betriebsgeheimnis = NJW 1988, 1686 f. [BAG 15.12.1987 - 3 AZR 474/86], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 48/79

    Rollhocker

    Auszug aus BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88
    Er kann sich aber auch aus den dem Klageantrag beigefügten Fotografien, technischen Zeichnungen usw. ergeben (BGH Urteil vom 23. Januar 1981 - I ZR 48/79 - GRUR 1981, 517, 518;… zustimmend Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 5. Aufl., S. 326 Fn. 7 f.).
  • BGH, 01.07.1960 - I ZR 72/59

    Wurftaubenpresse

    Auszug aus BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88
    Aus ihm muß sich der Inhalt des Verbotes ergeben (BGH Urteil vom 1. Juli 1960 - I ZR 72/59 - AP Nr. 6 zu § 17 UnlWG, mit zustimmender Anmerkung von Hefermehl).
  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

    b) Das durch Art. 1 und 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Arbeitnehmer nicht nur vor einer zu weit gehenden Kontrolle und Ausforschung seiner Persönlichkeit, etwa mit Hilfe ärztlicher oder psychologischer Gutachten; es umfaßt ebenfalls den Schutz vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch solcher, von denen der Arbeitgeber in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat (vgl. BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • BAG, 21.08.1990 - 1 AZR 567/89

    Aufenthalt während der Pausen

    Das zulässige Ausmaß einer Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch eine betriebliche Verhaltensregelung kann daher nur durch eine Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall festgestellt werden (BAGE 45, 111 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; 54, 365 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; Kreutz, aa0, § 75 Rz 71, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.10.2024 - 8 AZR 172/23

    Geschäftsgeheimnisse - Geheimnisschutz - Unterlassung

    Er kann sich aber auch aus den dem Klageantrag beigefügten Fotografien, technischen Zeichnungen usw. ergeben (vgl. BAG 25. April 1989 - 3 AZR 35/88 - zu I 1 der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht