Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 626/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1226
BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 626/84 (https://dejure.org/1985,1226)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1985 - 6 AZR 626/84 (https://dejure.org/1985,1226)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1985 - 6 AZR 626/84 (https://dejure.org/1985,1226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 118
  • NJW 1987, 151 (Ls.)
  • NZA 1986, 396
  • BB 1986, 1229
  • DB 1986, 975
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 626/84
    Der erkennende Senat hat in seinen Entscheidungen vom 28. Juni 1984 (BAGE 46, 224, 227) und vom 7. März 1985 (- 6 AZR 334/82 - zur Veröffentlichung bestimmt) im Anschluß an die Senatsentscheidung vom 23. Juni 1983 (BAGE 44, 75 ff.) ausgeführt, daß die Abgeltungspflicht des Arbeitgebers für den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG allein an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpft.

    Wenn die Beklagte in diesem Zusammenhang nach ihrer Ansicht "widersprüchliche" Formulierungen in den Entscheidungsgründen des erkennenden Senats vom 23. Juni 1983 (…aaO) und vom 28. Juni 1984 (aaO) gegenüberstellt, so übersieht sie, daß der Senat in seiner Entscheidung vom 23. Juni 1983 (…aaO) aus drücklich offengelassen hat, wie zu entscheiden ist, wenn bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer nur kurzfristig erkrankt ist.

    Im übrigen hat der erkennende Senat in der Entscheidung vom 28. Juni 1984 (aaO) klargestellt, wie die Ausführungen im Urteil vom 23. Juni 1983 (…aaO) aufzufassen sind.

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 626/84
    Der erkennende Senat hat in seinen Entscheidungen vom 28. Juni 1984 (BAGE 46, 224, 227) und vom 7. März 1985 (- 6 AZR 334/82 - zur Veröffentlichung bestimmt) im Anschluß an die Senatsentscheidung vom 23. Juni 1983 (BAGE 44, 75 ff.) ausgeführt, daß die Abgeltungspflicht des Arbeitgebers für den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG allein an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpft.

    Wenn die Beklagte in diesem Zusammenhang nach ihrer Ansicht "widersprüchliche" Formulierungen in den Entscheidungsgründen des erkennenden Senats vom 23. Juni 1983 (aaO) und vom 28. Juni 1984 (…aaO) gegenüberstellt, so übersieht sie, daß der Senat in seiner Entscheidung vom 23. Juni 1983 (aaO) aus drücklich offengelassen hat, wie zu entscheiden ist, wenn bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer nur kurzfristig erkrankt ist.

    Im übrigen hat der erkennende Senat in der Entscheidung vom 28. Juni 1984 (…aaO) klargestellt, wie die Ausführungen im Urteil vom 23. Juni 1983 (aaO) aufzufassen sind.

  • BAG, 18.06.1980 - 6 AZR 328/78

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und …

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 626/84
    Das Landesarbeitsgericht hat ebenso wie die Beklagte nicht berücksichtigt, daß der Abgeltungsanspruch nicht lediglich dem während des Urlaubs weiter zu zahlenden Entgelt entspricht, sondern als Surrogat des Freistellungsanspruchs von der Arbeitspflicht vielmehr an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie der Urlaubsanspruch selbst (so der erkennende Senat schon im Beschluß vom 18. Juni 1980 - 6 AZR 328/78 - AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit im Anschluß an die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 30. November 1977 - 5 AZR 667/76 - AP Nr. 4 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).

    Der gesetzliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch ist anders als der darüber hinausreichende tarifliche Urlaubsanteil unabdingbar und nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nicht tarifdispositiv (Urteil des erkennenden Senats vom 18. Juni 1980, aaO).

  • BSG, 20.03.1984 - 8 RK 4/83

    Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Urlaubsabgeltung - …

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 626/84
    Selbst wenn der Klägerin Urlaubsabgeltung und Krankengeld für ein und denselben Zeitraum gewährt worden wären, hätte sie damit kein anrechnungspflichtiges Arbeitsentgeltsurrogat i. S. des § 189 Satz 1 RVO erhalten (BSG vom 20. März 1984 - 8 RK 4/83 - BSGE 56, 208 ff. [BSG 20.03.1984 - 8 RK 4/83]; BSG vom 27. Juni 1984 - 3 RK 9/83 - NZA 1985, 69 f.; Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Stand Mai 1985, § 189 RVO Anm. 2.2).

    Das Bundessozialgericht hat deshalb angenommen, daß § 117 Abs. 1 a AFG keine Regelung darüber enthält, ob der Urlaubsabgeltungsanspruch während einer im Abgeltungszeitraum auftretenden und Arbeitsunfähigkeit bewirkenden Erkrankung überhaupt besteht und das Ruhen der nachrangigen sozialversicherungsrechtlichen Lohnersatzleistung bewirken kann (…BSG vom 27. Juni 1984, aaO und vom 20. März 1984, aaO).

  • BSG, 27.06.1984 - 3 RK 9/83

    Urlaubsabgeltung - Ruhen des Krankengeldanspruchs

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 626/84
    Selbst wenn der Klägerin Urlaubsabgeltung und Krankengeld für ein und denselben Zeitraum gewährt worden wären, hätte sie damit kein anrechnungspflichtiges Arbeitsentgeltsurrogat i. S. des § 189 Satz 1 RVO erhalten (BSG vom 20. März 1984 - 8 RK 4/83 - BSGE 56, 208 ff. [BSG 20.03.1984 - 8 RK 4/83]; BSG vom 27. Juni 1984 - 3 RK 9/83 - NZA 1985, 69 f.; Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Stand Mai 1985, § 189 RVO Anm. 2.2).

    Das Bundessozialgericht hat deshalb angenommen, daß § 117 Abs. 1 a AFG keine Regelung darüber enthält, ob der Urlaubsabgeltungsanspruch während einer im Abgeltungszeitraum auftretenden und Arbeitsunfähigkeit bewirkenden Erkrankung überhaupt besteht und das Ruhen der nachrangigen sozialversicherungsrechtlichen Lohnersatzleistung bewirken kann (BSG vom 27. Juni 1984, aaO …und vom 20. März 1984, aaO).

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und …

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 626/84
    Mit Urteil vom 8. März 1984 (BAGE 45, 199, 201 f.) hat der erkennende Senat entschieden, daß die Regelungen in § 10 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 MTV jedenfalls insoweit nichtig sind, als sie den einem Arbeitnehmer zustehenden gesetzlichen Urlaub ausschließen oder mindern (§ 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG).
  • BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 334/82

    Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 626/84
    Der erkennende Senat hat in seinen Entscheidungen vom 28. Juni 1984 (BAGE 46, 224, 227) und vom 7. März 1985 (- 6 AZR 334/82 - zur Veröffentlichung bestimmt) im Anschluß an die Senatsentscheidung vom 23. Juni 1983 (BAGE 44, 75 ff.) ausgeführt, daß die Abgeltungspflicht des Arbeitgebers für den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG allein an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpft.
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83

    Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 626/84
    Der Resturlaub, der sich nach Abzug der bereits der Klägerin gewährten Urlaubstage für 1983 ergibt, ist für die Urlaubsabgeltung mit der vollen Urlaubsvergütung nach § 12 MTV (Urlaubsentgelt zuzüglich Urlaubsgeld) zu berechnen, da diese Urlaubsvergütung tariflich als Einheit behandelt wird (…Ziepke, aaO, § 9 Anm. 9, § 12 Anm. 1 V; BAGE 45, 203).
  • BAG, 30.11.1977 - 5 AZR 667/76

    Unabdingbarkeit - Anspruch auf Abgeltung auch des gesetzlichen Mindesturlaubs - …

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 626/84
    Das Landesarbeitsgericht hat ebenso wie die Beklagte nicht berücksichtigt, daß der Abgeltungsanspruch nicht lediglich dem während des Urlaubs weiter zu zahlenden Entgelt entspricht, sondern als Surrogat des Freistellungsanspruchs von der Arbeitspflicht vielmehr an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie der Urlaubsanspruch selbst (so der erkennende Senat schon im Beschluß vom 18. Juni 1980 - 6 AZR 328/78 - AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit im Anschluß an die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 30. November 1977 - 5 AZR 667/76 - AP Nr. 4 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99

    Umrechnung des Urlaubsanspruchs

    Weder besteht ein derartiger Ersatzurlaubsanspruch wegen eines Verzugsschadens nach § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 Satz 1 BGB (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112 = AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 8 = EzA BUrlG § 7 Nr. 41; 23. Juni 1988 - 8 AZR 459/86 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 16 = EzA BUrlG § 7 Nr. 62; Senat 16. März 1999 - 9 AZR 428/98 - AP BUrlG § 7 Nr. 25) noch ist ein vertraglicher Anspruch auf ersatzweise Nachgewährung infolge des Unterwerfungsvergleichs der Parteien vom 18. März 1999 entstanden.
  • BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

    Die vorgenannten Senate haben entschieden, daß eine Urlaubsabgeltung nicht zum Ruhen des Krankengeldanspruchs führt (…Urteil vom 20. März 1984 - 8 RK 4/83 - BSGE 56, 208 = SozR 2200 § 189 Nr. 4;… Urteil vom 27. Juni 1984 - 3 RK 9/83 - SozR 2200 § 189 Nr. 5; so auch: BAGE 50, 118, 120, AP Nr. 25 zu § 7 des Bundesurlaubsgesetzes Abgeltung;… Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, 2. Auflage 1988, § 189 Anm 2.2.; Kasseler Kommentar - Höfler § 49 SGB V RdNr 3).
  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

    Diese Maxime hat der 6. Senat des BAG im Urteil vom 07.11.1985 6 AZR 626/84, AP Nr. 25 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 2, 3, nicht beachtet und - nach der tariflichen Genese unvertretbar - gemeint, daß der Abgeltungsanspruch nach § 11 Nr. 3 MTV erlösche, wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer nicht wieder arbeitsfähig werde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht