Rechtsprechung
| BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befugnis von Redakteuren zur Eingabe von Daten in ein rechnergesteuertes Textsystem - Verpflichtung von Tarifvertragsparteien, für die Einhaltung und Durchführung des Tarifvertrages zu sorgen - Einwirkungspflichten eines Zeitungsverlegerverbands auf ihm angeschlossene ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 57, 268
- NZA 1988, 702 (Ls.)
- BB 1988, 1753
- DB 1988, 1171
- afp 1988, 177
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 274/81
Feststellungsklage - Einwirkungsklage
Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87
Dazu gehört die gegenseitige Pflicht der Tarifvertragsparteien, auf ihre Mitglieder einzuwirken, die tariflichen Vorschriften einzuhalten (BAGE 39, 138 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht mit kritischer Anmerkung von Grunsky;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 352, 354).Aus diesem Grunde hat der Senat entschieden (BAGE 39, 138 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht), daß eine Feststellungsklage, die eine Tarifvertragspartei bei einer solchen Fallgestaltung erhebt, nicht wegen des Vorranges der Leistungsklage unzulässig ist.
Der Zulässigkeit der Feststellungsklage steht nicht der Vorrang der Leistungsklage entgegen, da diese, wie ausgeführt wurde, von den Klägerinnen nicht erfolgversprechend durchgeführt werden kann und demgemäß das Interesse an einer Feststellungsklage nach den hierfür allein maßgeblichen Grundsätzen der Prozeßwirtschaftlichkeit nicht auszuschließen vermag (BGH NJW 1986, 1815, 1816 [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82]; BAGE 39, 138 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).
- BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82
Feststellungsinteresse
Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87
Der Zulässigkeit der Feststellungsklage steht nicht der Vorrang der Leistungsklage entgegen, da diese, wie ausgeführt wurde, von den Klägerinnen nicht erfolgversprechend durchgeführt werden kann und demgemäß das Interesse an einer Feststellungsklage nach den hierfür allein maßgeblichen Grundsätzen der Prozeßwirtschaftlichkeit nicht auszuschließen vermag (BGH NJW 1986, 1815, 1816 [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82]; BAGE 39, 138 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht). - BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 69/81
Tarifvertrag Textsysteme
Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87
Den Fachkräften der Druckindustrie wird damit ein Vorrang vor anderen Arbeitsplatzbewerbern bei der Besetzung von neuen, durch die neue Technologie anstelle der bisherigen entstehenden, wenn auch weniger qualifizierten Arbeitsplätzen, eingeräumt (BAGE 44, 141 [BAG 13.09.1983 - 1 ABR 69/81] = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
- BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 257/85
Herstellung von Anzeigen - Gestaltung nichtstandardisierter Anzeigen - …
Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87
Dies ergibt sich schon daraus, daß sie der Aufzählung die Worte, "d.h." vorangestellt haben (BAG Urteil vom 20. August 1986 - 4 AZR 257/85 -, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse). - BAG, 14.02.1984 - 1 ABR 3/82
Eingruppierung
Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87
Es handelt sich somit um eine Auswahlregelung (BAG Beschluß vom 14. Februar 1984 - 1 ABR 3/82 -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie). - BAG, 15.07.1986 - 1 AZR 654/84
Rechtswirksamkeit einer Tarifbestimmung im Tarifvertrag über das Recht des …
Auszug aus BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87
Ob eine einheitliche Sachentscheidung nur gegenüber allen am Tarifabschluß beteiligten Verbänden ergehen kann, richtet sich nach dem Streitgegenstand (vgl. BAG Urteil vom 15. Juli 1986 - 1 AZR 654/84 - AP Nr. 1 zu Art. 3 LPVG Bayern).
- BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91
Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht
Der Senat hat dies damit begründet, aus einem auf bloße "Einwirkung" gerichteten Klageantrag lasse sich nicht bestimmen, welche Maßnahmen begehrt werden und gegebenenfalls nach § 888 ZPO zu vollstrecken seien (BAGE 57, 268, 274 = AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie). - LAG Hessen, 27.06.1991 - 12 Sa 1067/90
Zulässigkeit von Samstagsarbeit in der Druckindustrie
1 Zur Zulässigkeit eines Leistungsantrags einer Tarifpartei (Einwirkungsklage), wenn die andere Tarifpartei es ablehnt, einem gerichtlichen Feststellungsausspruch nachzukommen (teilw. Abweichung von BAG-Urteil vom 3.2.1988 - 4 AZR 513/87, DB 1988 S. 1171 = AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).BAG-Urteil vom 3.2.1988 - 4 AZR 513/87, DB 1988 S. 1171 = AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie.
DB 1988 S. 1171 = AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie.
- BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04
Einwirkungspflicht von Arbeitgeber-Spitzenorganisationen auf ihre regionalen …
Das ist aber nach der Rechtsprechung des Senats bei der Einwirkungsklage auch nicht erforderlich (29. April 1992 - 4 AZR 432/91 -BAGE 70, 165, 168; unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung vgl. 3. Februar 1988 - 4 AZR 513/87 - BAGE 57, 268, 274).
- BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 71/91
Tarifvertragliche Durchführungspflicht im Ausland
Der Senat ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Durchführungspflicht im Wege der Feststellungsklage verfolgt werden kann (BAGE 39, 138 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht; BAGE 57, 268, 274 = AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie;… ebenso Hagemeiner/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 9 Rz 1;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 9 Rz 6). - BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 971/94
Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz
Ein derart auf "Einwirkung" gerichteter Klageantrag ist bestimmt genug im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BAGE 70, 165 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht; unter Aufgabe von BAGE 57, 268 = AP Nr. 20, zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie). - LAG Hessen, 13.09.2007 - 5 Sa 411/07
Tarifgemeinschaft mehrerer tarifzuständiger Gewerkschaften im Unternehmen - …
Eine Verbandsklage, also eine Klage zwischen Tarifvertragsparteien, wird als Feststellungsklage für zulässig gehalten (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 2001 - 4 AZR 387/00 - EzA § 256 ZPO Nr. 56; BAG Urteil vom 3. Febr. 1998 - 4 AZR 513/87 - EzA § 4 TVG Druckindustrie Nr. 14; BAG Urteil vom 11. Sept. 1991 - 4 AZR 71/91 - EzA § 1 TVG Durchführungspflicht Nr. 1;… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 2 Rz. 12;… Wiedemann, TVG. 6. Aufl., § 1 Rz. 719). - LAG Baden-Württemberg, 12.07.1991 - 1 Sa 2/91
Überschreitung der individuellen täglichen und individuellen regelmäßigen …
Würde (bei antragsgemäßer Entscheidung des Gerichts) nicht feststehen, nicht feststehen können, was der Verband konkret tun müßte, um einem solchen Urteilsspruch nachzukommen, dann wäre ein entsprechender Urteilsausspruch nicht vollstreckbar, weil bereits der Antrag (und ihm folgend der Urteilstenor) nicht hinreichend bestimmt ist - das gilt für beide Leistungsanträge gleichermaßen, was zur Unzulässigkeit der Leistungsklage führt (in Übereinstimmung mit BAG vom 03.02.1988 = Der Betrieb 1988 S. 1171; anders dagegen BAG vom 21.06.1988 = Der Betrieb 1988 S. 1952, jedoch ohne nähere Begründung der Ansicht, "durch entsprechende Aufforderungen" sei der Antrag ausreichend bestimmt).Damit läßt sich in Fällen der vorliegenden Art die Notwendigkeit einer Einwirkungs-Feststellungsklage durchaus in Frage stellen, insbesondere dann, wenn die Einwirkungs-Feststellungsklage gerade keine für den Verband und seine Mitgliedsfirma ... verbindliche Entscheidung über das Vorliegen einer Rechtsverletzung bringen kann (mangels Unterwerfungserklärung des Verbandes und der Firma ... aber auch mangels Rechtskrafterstreckung hinsichtlich nur incidenter getroffener Feststellungen zu den erklärten Zielen der Gewerkschaft - anders als in BAG vom 03.02.1988 = Der Betrieb 1988 S. 1171, wo der Beklagte sich einem Feststellungsurteil ausdrücklich unterworfen hatte).
- ArbG Wiesbaden, 17.07.1990 - 1 Ca 3708/89
Einwirkungspflicht von Tarifvertragsparteien zur Einhaltung tarifvertraglicher …
Die Einwirkung kann sehr wohl auch zum Ziel haben, die Mitglieder ihrerseits zu veranlassen, bei deren Mitgliedern auf die Einhaltung des Tarifvertrages hinzuwirken (BAG Urteil vom 03.02.1988, Aktenzeichen: 4 AZR 513/87, teilweise abgedruckt in DB 88, 1171).Der materiellrechtlichen Verpflichtung der Tarifvertragsparteien, auf ihre Mitglieder zur Einhaltung tarifvertraglicher Vorschriften einzuwirken, ist prozessual durch die Möglichkeit der Feststellungsklage hinreichend Rechnung getragen (BAG Urteil vom 03.02.1988, Az: 4 AZR 513/87, BB 88, 1171).
- LAG Hessen, 08.11.2007 - 9 TaBV 93/07
Tarifkonkurrenz - Zuordnungstarifvertrag
Eine Verbandsklage, also eine Klage zwischen Tarifvertragsparteien um die Wirksamkeit eines Tarifvertrages, wird als Feststellungsklage für zulässig gehalten (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 2001 - 4 AZR 387/00 - EzA § 256 ZPO Nr. 56; BAG Urteil vom 3. Febr. 1998 - 4 AZR 513/87 - EzA § 4 TVG Druckindustrie Nr. 14; BAG Urteil vom 11. Sept. 1991 - 4 AZR 71/91 - EzA § 1 TVG Durchführungspflicht Nr. 1;… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 2 Rz. 12;… Wiedemann, TVG. 6. Aufl., § 1 Rz. 719). - BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 469/91
Tarifvertrag: Klage auf Einwirkung zur Durchführung
Der Senat hat dies damit begründet, aus einem auf bloße "Einwirkung" gerichteten Klageantrag lasse sich nicht bestimmen, welche Maßnahmen begehrt werden und gegebenfalls nach § 888 ZPO zu vollstrecken seien (BAGE 57, 268, 274 = AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie). - LAG Hessen, 02.12.2004 - 9 Sa 881/04
Anspruch einer Gewerkschaft gegen einen Arbeitnehmer auf Anwendung eines …
- LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95
Tarifvertrag: Tarifgeltung bei Versetzung außerhalb des Geltungsbereichs des …
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