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Rechtsprechung
   BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,784
BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95 (https://dejure.org/1996,784)
BAG, Entscheidung vom 20.08.1996 - 9 AZR 471/95 (https://dejure.org/1996,784)
BAG, Entscheidung vom 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 (https://dejure.org/1996,784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Anteiliger Provisionsanspruch nach Sollvorgabe bei unterjähriger Beschäftigung eines Reisenden, angestellter Reisender, angestellter Vertriebsmitarbeiter, Handlungsgehilfe, ergänzende Vertragsauslegung, Jahreszielbonus, Umsatzvorgabe, Bonifikation, ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Handelsrecht; Provisionsanspruch bei unterjähriger Beschäftigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 84, 17
  • NJW 1997, 541
  • ZIP 1996, 1912
  • NZA 1996, 1151
  • VersR 1998, 659
  • BB 1996, 2308
  • BB 1997, 579
  • DB 1996, 2292
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 414/87

    Arbeitsentgelt: Provision - Mindestumsatzgrenze - Berechnung

    Auszug aus BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95
    Dieser könnte praktisch nur einmal jährlich kündigen, wollte er nicht erhebliche Verdiensteinbußen hinnehmen (BAG Urteil vom 25. April 1989 - 3 AZR 414/87 - n. v.; BAG Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB).

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu untersuchen, wie die Parteien bei redlichem Verhalten den offengebliebenen Punkt geordnet hätten, wenn sie ihn bedacht hätten (BAG Urteil vom 25. April 1989 - 3 AZR 414/87 - n. v.).

    Im Streitfall führt die ergänzende Vertragsauslegung zu dem Ergebnis, daß bei unterjähriger Beschäftigung die Jahresumsatzgrenze auf die Beschäftigungsdauer umgerechnet werden kann (BAG Urteil vom 25. April 1989, aaO).

  • BAG, 12.01.1973 - 3 AZR 211/72

    Erfolgsbeteiligung und Provisionscharakter

    Auszug aus BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95
    Dieser könnte praktisch nur einmal jährlich kündigen, wollte er nicht erhebliche Verdiensteinbußen hinnehmen (BAG Urteil vom 25. April 1989 - 3 AZR 414/87 - n. v.; BAG Urteil vom 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB).
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91

    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95
    Der Beurteilung durch das Revisionsgericht unterliegt lediglich, ob das Berufungsgericht allgemeine Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB verletzt hat, Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze vorliegen oder wesentlicher Auslegungsstoff unberücksichtigt geblieben ist (ständige Rechtsprechung aller Senate des Bundesarbeitsgerichts; zuletzt Senatsurteil vom 23. Januar 1996 - 9 AZR 564/93 - nicht veröffentlicht; Senatsurteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB).
  • BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 586/88

    Kündigung durch Arbeitnehmer: Zahlung einer "Abfindung" an den Arbeitgeber - …

    Auszug aus BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95
    Daher sind Kündigungsbeschränkungen zu Lasten des Arbeitnehmers als unzulässig anzusehen (BAG Urteil vom 6. September 1989 - 5 AZR 586/88 - AP Nr. 27 zu § 622 BGB, m. w. N.).
  • BAG, 20.07.1973 - 3 AZR 359/72

    Provisionen - Fälligkeit und Abrechnung

    Auszug aus BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95
    Deshalb ist der Überhanganspruch des Arbeitnehmers nach § 87 Abs. 3 HGB nicht abdingbar (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; Urteil vom 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP Nr. 7 zu § 65 HGB, m. w. N.).
  • BAG, 23.01.1996 - 9 AZR 564/93

    Tantiemenanspruch auf Grund einzelvertraglicher Tantiemenregelung - Einschränkung …

    Auszug aus BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 471/95
    Der Beurteilung durch das Revisionsgericht unterliegt lediglich, ob das Berufungsgericht allgemeine Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB verletzt hat, Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze vorliegen oder wesentlicher Auslegungsstoff unberücksichtigt geblieben ist (ständige Rechtsprechung aller Senate des Bundesarbeitsgerichts; zuletzt Senatsurteil vom 23. Januar 1996 - 9 AZR 564/93 - nicht veröffentlicht; Senatsurteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB).
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 125/07

    Anspruch auf Überhangprovision

    Es bleibt unentschieden, ob daran festzuhalten ist, dass der Anspruch eines Handlungsgehilfen nach den §§ 65, 87 Abs. 1 Satz 1 HGB auf bereits erarbeitete, aber erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällige Provision (Überhangprovision) von den Arbeitsvertragsparteien abbedungen werden kann, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt (vgl. BAG 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17, 22).

    In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war demgegenüber anerkannt, dass der Anspruch eines Handlungsgehilfen iSv. § 59 Satz 1 HGB aus § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB auf Überhangprovision von den Arbeitsvertragsparteien nur dann abbedungen werden kann, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht (17. Mai 1962 - 5 AZR 427/61 - AP HGB § 65 Nr. 2; 4. Juli 1972 - 3 AZR 477/71 - AP HGB § 65 Nr. 6 = EzA BGB § 315 Nr. 10; 20. Juli 1973 - 3 AZR 359/72 - AP HGB § 65 Nr. 7 = EzA HGB § 65 Nr. 1; 26. November 1985 - 3 AZR 214/84 -), und dass der Überhanganspruch des Handlungsgehilfen nach § 87 Abs. 3 HGB nicht abdingbar ist, weil diesem anders als dem selbständigen Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht zusteht (20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 mwN).

    Sie hat weder einen finanziellen Ausgleich noch Zahlungen an den Kläger aus der Vorarbeit eines Vorgängers behauptet (vgl. BAG 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17).

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 223/97

    Umsatzbeteiligung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Die Rechtsprechung hat bereits als Kündigungserschwerung i.S.d. § 622 Abs. 6 BGB den Fall angesehen, daß der Arbeitnehmer bei unterjähriger Beschäftigung eine Verdiensteinbuße hinnehmen muß, weil die Provision jahresbezogen zu berechnen ist (vgl. BAG Urteil vom 6. September 1989 - 5 AZR 586/88 - AP Nr. 27 zu § 622 BGB; Senatsurteil vom 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17 = AP Nr. 9 zu § 87 HGB).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des …

    Da im Zweifel nicht anzunehmen ist, daß die Arbeitsvertragsparteien eine rechtswidrige oder nichtige Vereinbarung treffen wollten (BAG 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17, 20), spricht auch dies gegen einen Ausschluß der ordentlichen Kündigung und für eine Verschärfung der Anforderungen an eine ordentliche Kündigung gegenüber §§ 1, 2 KSchG.
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