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Rechtsprechung
   BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,409
BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92 (https://dejure.org/1997,409)
BAG, Entscheidung vom 05.03.1997 - 7 AZR 581/92 (https://dejure.org/1997,409)
BAG, Entscheidung vom 05. März 1997 - 7 AZR 581/92 (https://dejure.org/1997,409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Teilnahme an Betriebsratsschulungen - mittelbare Diskriminierung

  • Wolters Kluwer

    Mittelbare Diskriminierung - Angehörige eines Geschlechts - Ausschluß von Freizeitausgleich - Betriebsratsschulung - Persönliche Arbeitszeit - Teilzeitbeschäftigte weibliche Mitglieder - Ungleichbehandlung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnahme an Betriebsratsschulungen; mittelbare Diskriminierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem Besuch ganztägiger Schulungsveranstaltungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebsverfassung; ganztägige Schulungsveranstaltungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 224
  • EuZW 1998, 62
  • NZA 1997, 1242
  • BB 1997, 2218
  • BB 1997, 631
  • DB 1997, 580
  • DB 1998, 373
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 06.02.1996 - C-457/93

    Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation / Lewark

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92
    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 6. Februar 1996 (Rs C-457/93 - Lewark - Slg. 1996, I-243 = AP Nr. 72 zu Art. 119 EWG-Vertrag) diese Frage beantwortet.

    Das erfüllt nach der den Senat bindenden Auslegung des Art. 119 EG-Vertrag durch den Europäischen Gerichtshof den europarechtlichen Entgeltbegriff, für den es genügt, daß die Vergütung wenigstens mittelbar aufgrund eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erfolgt (EuGH Urteil vom 7. März 1996 - Rs C-278/93 - Freers/Speckmann - Slg. 1996, I-1182, Rn 17; EuGH Urteil vom 6. Februar 1996 - Rs C-457/93 - Lewark, aaO, Rn 21 - 23; EuGH Urteil vom 4. Juni 1992 - Rs 360/90 - Bötel - AP Nr. 39 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

    So ist in einer mittelbar diskriminierenden Regelung kein Verstoß gegen Art. 119 EGV zu sehen, wenn das gewählte Mittel einem legitimen Ziel der Sozialpolitik eines Mitgliedstaats dient und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich ist (EuGH Urteil vom 6. Februar 1996, aaO, Rn 36 und 38; Urteil vom 4. Juni 1992 - Rs 360/90 - AP Nr. 39 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 27. Juni 1990 - Rs C-33/89 - AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88 - AP Nr. 16 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

    Darüber zu befinden ist Aufgabe des zuständigen nationalen Gerichts, wie der EuGH in seinem Urteil vom 6. Februar 1996 (aaO, Rn 38) klargestellt hat, nachdem noch aufgrund des Urteils vom 4. Juni 1992 (…aaO, Rn 26) der Eindruck entstanden war, es sei Aufgabe des betroffenen Mitgliedstaats, die rechtfertigenden Gründe einer Ungleichbehandlung vor dem nationalen Gericht nachzuweisen (vgl. Otto, SAE 1994, 310, 315).

    Das hat auch der EuGH (Urteil vom 6. Februar 1996, aaO, Rn 34, 35) in Übereinstimmung mit der Kommission in ihrer Stellungnahme vom 13. April 1994 (Rn 31) und dem Schlußantrag des Generalanwalts Jacobs vom 29. Juni 1995 (Slg. 1996, I-245, zu Rn 43 f.) anerkannt.

    cc) Auch die Hinweise des EuGH (Urteil vom 6. Februar 1996, aaO, Rn 37) führen nicht dazu, die Gründe für eine Beseitigung der Ungleichbehandlung schwerer zu gewichten als die Gründe für die Einhaltung des Ehrenamtsprinzips.

    Die abweichenden Überlegungen des EuGH (Urteil vom 6. Februar 1996, aaO, Rn 37 a.E.) betreffen nicht die Auslegung des Gemeinschaftsrechts und können den Senat daher nicht binden.

  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 581/92

    Teilnahme an Schulungsveranstaltung; mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92
    Der Senat hat mit Beschluß vom 20. Oktober 1993 (BAGE 74, 351 [BAG 13.10.1993 - 10 AZR 294/92] = AP Nr. 90 zu § 37 BetrVG 1972) den Europäischen Gerichtshof gem. Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag (seit 1. November 1993 "EGV") zur Klärung der Frage angerufen, ob das Verbot der mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt nach Art. 119 EWG-Vertrag und nach der Richtlinie 75/117/EWG den nationalen Gesetzgeber hindert, das Betriebsratsamt als unentgeltlich zu führendes Ehrenamt auszugestalten und die Betriebsratsmitglieder lediglich vor Einkommenseinbußen zu schützen, die sie sonst durch betriebsratsbedingte Versäumung der Arbeitszeit erleiden würden.

    Bei den betriebsbedingten Gründen muß es sich um solche handeln, die sich aus der Eigenart des Betriebs oder seinen Abläufen ergeben (BAG Urteil vom 15. Februar 1989 - 7 AZR 193/88 - AP Nr. 70 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 27. Juni 1990 - 7 AZR 292/89 - BAGE 65, 238 = AP Nr. 76 zu § 37 BetrVG 1972; Vorlagebeschluß des Senats vom 20. Oktober 1993, aaO, zu B II 2 der Gründe).

    Zwar hat der Senat noch in seinem Anfragebeschluß vom 20. Oktober 1993 (aaO, zu B III 3) die Auffassung vertreten, Art. 119 EGV sei für betriebsverfassungsrechtliche Ausgleichsansprüche nicht anwendbar, weil Betriebsratstätigkeit keine zu vergütende Arbeitsleistung, sondern Ausübung eines unentgeltlichen Ehrenamtes sei.

  • BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 292/89

    Kein Freizeitausgleich bei Betriebsratsschulung

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92
    Für die verbleibenden 7, 5 Wochenstunden, die von der Klägerin an ihrem arbeitsfreien Tag für den Schulungsbesuch aufgewendet worden sind, kann sie keinen Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 BetrVG verlangen (BAG Urteil vom 18. September 1973 - 1 AZR 102/73 - BAGE 25, 305 = AP Nr. 3 zu § 37 BetrVG 1972, zu 3 der Gründe, mit Anm. Weiss; Urteil vom 19. Juli 1977 - 1 AZR 302/74 - AP Nr. 31 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 27. Juli 1990 - 7 AZR 292/89 - BAGE 65, 238 = AP Nr. 76 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

    Bei den betriebsbedingten Gründen muß es sich um solche handeln, die sich aus der Eigenart des Betriebs oder seinen Abläufen ergeben (BAG Urteil vom 15. Februar 1989 - 7 AZR 193/88 - AP Nr. 70 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 27. Juni 1990 - 7 AZR 292/89 - BAGE 65, 238 = AP Nr. 76 zu § 37 BetrVG 1972;… Vorlagebeschluß des Senats vom 20. Oktober 1993, aaO, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 152/92

    Mittelbare Frauendiskriminierung beim Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92
    Die Klägerin kann sich gegenüber dem Beklagten darauf berufen (ständige Rechtsprechung: EuGH Urteil vom 8. April 1976 - Rs 43/75 - Defrenne - Slg. 1976 I-455; BAG Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - BAGE 72, 64 = AP Nr. 28 zu § 23 a BAT).

    Hinzukommen muß, daß das zahlenmäßige Verhältnis der Geschlechter unter den von dieser Rechtsnorm Begünstigten wesentlich anders ist (BAG Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 -, aaO, zu IV 3 c aa der Gründe; Wißmann, FS Wlotzke, S. 807, 810 f.).

  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92
    Die durch die Ungleichbehandlung begründeten Nachteile müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen und demnach unter Würdigung aller Umstände zumutbar sein (vgl. EuGH Urteil vom 13. November 1990 - Rs C-331/88 - Feseda - Slg. 1990, I-4057, Rn 13;… Schlußantrag des Generalanwalts Jacobs vom 29. Juni 1995, aaO, Rn 47).
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92
    Die Klägerin kann sich gegenüber dem Beklagten darauf berufen (ständige Rechtsprechung: EuGH Urteil vom 8. April 1976 - Rs 43/75 - Defrenne - Slg. 1976 I-455; BAG Urteil vom 2. Dezember 1992 - 4 AZR 152/92 - BAGE 72, 64 = AP Nr. 28 zu § 23 a BAT).
  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92
    So ist in einer mittelbar diskriminierenden Regelung kein Verstoß gegen Art. 119 EGV zu sehen, wenn das gewählte Mittel einem legitimen Ziel der Sozialpolitik eines Mitgliedstaats dient und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich ist (…EuGH Urteil vom 6. Februar 1996, aaO, Rn 36 und 38; Urteil vom 4. Juni 1992 - Rs 360/90 - AP Nr. 39 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 27. Juni 1990 - Rs C-33/89 - AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88 - AP Nr. 16 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92
    So ist in einer mittelbar diskriminierenden Regelung kein Verstoß gegen Art. 119 EGV zu sehen, wenn das gewählte Mittel einem legitimen Ziel der Sozialpolitik eines Mitgliedstaats dient und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich ist (…EuGH Urteil vom 6. Februar 1996, aaO, Rn 36 und 38; Urteil vom 4. Juni 1992 - Rs 360/90 - AP Nr. 39 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 27. Juni 1990 - Rs C-33/89 - AP Nr. 21 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 13. Juli 1989 - Rs 171/88 - AP Nr. 16 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92
    Sie ist für Frauen häufig die einzige Möglichkeit, Familienarbeit und Erwerbsleben miteinander in Einklang zu bringen (BAG Urteil vom 14. Oktober 1986 - BAGE 53, 161 [BAG 09.10.1986 - 2 AZR 650/85] = AP Nr. 11 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil vom 9. Oktober 1991 - 5 AZR 598/90 - BAGE 68, 320 [BAG 09.10.1991 - 5 AZR 598/90] = AP Nr. 95 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 13.10.1993 - 10 AZR 294/92

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92
    Der Senat hat mit Beschluß vom 20. Oktober 1993 (BAGE 74, 351 [BAG 13.10.1993 - 10 AZR 294/92] = AP Nr. 90 zu § 37 BetrVG 1972) den Europäischen Gerichtshof gem. Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag (seit 1. November 1993 "EGV") zur Klärung der Frage angerufen, ob das Verbot der mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt nach Art. 119 EWG-Vertrag und nach der Richtlinie 75/117/EWG den nationalen Gesetzgeber hindert, das Betriebsratsamt als unentgeltlich zu führendes Ehrenamt auszugestalten und die Betriebsratsmitglieder lediglich vor Einkommenseinbußen zu schützen, die sie sonst durch betriebsratsbedingte Versäumung der Arbeitszeit erleiden würden.
  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90

    Mittelbare Frauendiskriminierung

  • BAG, 15.02.1989 - 7 AZR 193/88

    Betriebsrat: Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 302/74

    Vergütungsanspruch für Reisezeiten bei Schulungen an arbeitsfreien Tagen

  • EuGH, 07.03.1996 - C-278/93

    Freers und Speckmann

  • BAG, 18.09.1973 - 1 AZR 102/73

    Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anspruch auf das Arbeitsentgelt

  • BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 650/85

    Wahlvorstand - Betriebsrat - Betriebsratswahl - Niederlegung des Amtes - …

  • BAG, 10.11.2004 - 7 AZR 131/04

    Betriebsratsmitglied - Ausgleichsanspruch für Reisezeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 37 Abs. 6 BetrVG in der bis zum 27. Juli 2001 geltenden Fassung (aF), wonach für die Teilnahme an erforderlichen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nur § 37 Abs. 2, nicht aber § 37 Abs. 3 BetrVG entsprechend galt, beruhte die außerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgte Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungs- oder Bildungsveranstaltung im allgemeinen bereits deshalb nicht auf betriebsbedingten Gründen, weil die zeitliche Lage der Schulung nicht vom Arbeitgeber, sondern ausschließlich vom Schulungsträger festgelegt wird (vgl. etwa BAG 20. Oktober 1993 - 7 AZR 581/92 (A) - BAGE 74, 351 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 90 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 115, zu B II 2 der Gründe; 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 123 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 136, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 365/97

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung einer …

    Eine mittelbare Diskriminierung ist aber ausgeschlossen, wenn die sich beim Vergleich der begünstigten und benachteiligten Gruppen ergebende Ungleichbehandlung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG Urteil vom 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - AP Nr. 123 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

    Es stärkt maßgeblich das Vertrauen der vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer darauf, dass die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte durch den Betriebsrat nicht durch die Gewährung oder den Entzug materieller Vorteile für die Betriebsratsmitglieder beeinflussbar sind(vgl. BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - zu II 4 b bb der Gründe, BAGE 85, 224;… 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 21, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 51 = EzA TzBfG § 4 Nr. 19). Mit dem Ehrenamtsprinzip ist es insbesondere nicht vereinbar, dass Betriebsratsmitglieder durch ihre Betriebsratstätigkeit zusätzliche Vergütungsansprüche erwerben (BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 508/99 - zu I 2 c aa der Gründe, BAGE 96, 344)..

    Es handelt sich im Ergebnis um ein zeitlich verschobenes Arbeitsentgelt für eine sonst in der persönlichen Arbeitszeit anfallende Betriebsratstätigkeit, die nur infolge eines dem Arbeitgeber zuzurechnenden Umstands in die Freizeit verlegt worden ist(vgl. BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 85, 224 zu § 37 BetrVG in seiner bis zum 27. Juli 2001 geltenden Fassung;… zuletzt zu § 19 des Kirchengesetzes über die Mitarbeitervertretung in der Evangelischen Kirche in Deutschland idF vom 19. Dezember 2003 BAG 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 20, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 51 = EzA TzBfG § 4 Nr. 19). Soweit § 37 Abs. 3 Satz 3 BetrVG ausnahmsweise eine Vergütung der aufgewendeten Zeit wie Mehrarbeit vorsieht, ist damit weder ein anderes gesetzliches Regelungskonzept noch die Aufgabe des Lohnausfallprinzips verbunden.

  • BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04

    Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Das Ehrenamtsprinzip dient ebenso wie das Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder (vgl. BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 123 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 136, zu II 4 b bb der Gründe).
  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 646/07

    Freizeitausgleich teilzeitbeschäftigter Mitarbeitervertreter

    Es handelt sich im Ergebnis um ein zeitlich verschobenes Arbeitsentgelt für eine sonst in der persönlichen Arbeitszeit anfallende Mitarbeitervertretungstätigkeit, die nur infolge eines dem Arbeitgeber zuzurechnenden Umstands in die Freizeit verlegt worden ist (so für § 37 BetrVG in seiner bis zum 27. Juli 2001 geltenden Fassung BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - zu II 4 b aa der Gründe, BAGE 85, 224).

    Die durch das Ehrenamtsprinzip gesicherte Unabhängigkeit der Mitglieder der Mitarbeitervertretung gegenüber dem Arbeitgeber ist damit maßgebliche Voraussetzung für eine sachgerechte Durchführung von Mitwirkung und Mitbestimmung nach dem MVG (zu § 37 BetrVG BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - zu II 4 b bb der Gründe, BAGE 85, 224).

    Auch fällt der Ausgleich für Mitarbeitervertretungstätigkeit unter den Entgeltbegriff der Bestimmung (…für Betriebsratstätigkeit EuGH 4. Juni 1992 - C-360/90 - [Bötel] Rn. 12 ff., AP Art. 119 EWG-Vertrag Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 108; BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - zu II 2 der Gründe, BAGE 85, 224).

    Die zur Benachteiligung wegen Teilzeit angestellten Erwägungen gelten im Zusammenhang mit Art. 141 EG gleichermaßen (vgl. BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - zu II 4 der Gründe, aaO.; Kirchlicher Arbeitsgerichtshof 25. April 2008 - M 02/08 - zu II 3 c der Gründe, ZMV 2008, 198).

  • ArbG Stuttgart, 13.12.2012 - 24 Ca 5430/12

    Betriebsrat - Pauschalaufwendungsersatz - Mehrarbeitspauschale - Vorrang von …

    Die durch das Ehrenamtsprinzip gesicherte Unabhängigkeit der Betriebsräte gegenüber dem Arbeitgeber als betrieblichem Gegenspieler der Arbeitnehmer ist damit wesentliche Voraussetzung für eine sachgerechte Durchführung von Mitwirkung und Mitbestimmung nach dem BetrVG (BAG, Urteil vom 05.03.1997 - 7 AZR 581/92, NZA 1997, 1242, 1244; ArbG Bielefeld…, Urteil vom 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10, juris, Rn. 41 m.w.N.).

    Wegen dieser Zielsetzung ist der Begriff der Unentgeltlichkeit strikt anzuwenden und es ist ein strenger Maßstab anzulegen (BAG, Urteil vom 20.10.1993 - 7 AZR 581/92, juris, Rn. 36; ArbG Bielefeld…, Urteil vom 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10, juris, Rn. 42 m.w.N.).

    Denn das Ehrenamtsprinzip beinhaltet auch den ersatzlosen Einsatz von Freizeit, soweit das Gesetz nicht aufgrund spezieller Regelungen einen Ausgleich vorsieht (BAG, Urteil vom 20.10.1993 - 7 AZR 581/92, juris, Rn. 16 m.w.N.).

  • BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00

    Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit

    (1) Der Gesetzgeber des Betriebsverfassungsgesetzes hat das Betriebsratsamt gemäß § 37 Abs. 1 BetrVG als unentgeltliches Ehrenamt ausgestaltet (vgl. etwa BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 123, zu II 4 b und c der Gründe).
  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 713/97

    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Zum anderen soll hierdurch im Interesse der persönlichen Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder soweit wie möglich verhindert werden, daß Betriebsratsmitglieder entgegen dem Ehrenamtsprinzip des § 37 Abs. 1 BetrVG durch ihre Betriebsratstätigkeit zusätzliche Vergütungsansprüche erwerben (BAG Urteil vom 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224 = AP Nr. 123 zu § 37 BetrVG 1972).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 10 Sa 27/96

    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Es handelt sich im Ergebnis um ein zeitlich verschobenes Arbeitsentgelt für eine sonst in der persönlichen Arbeitszeit anfallenden Betriebsratsarbeit, die nur infolge eines dem Arbeitgeber zurechenbaren Umstands in die Freizeit verlegt worden ist (BAG, Urteil vom 5.3.1997 - 7 AZR 581/92 - zu II 4 b aa der Gründe).

    Die durch das Ehrenamtsprinzip gesicherte Unabhängigkeit der Betriebsräte gegenüber dem Arbeitgeber als betrieblichem Gegenspieler der Arbeitnehmer ist damit wesentliche Voraussetzung für eine sachgerechte Durchführung von Mitwirkung und Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BAG, Urteil vom 5.3.1997 a.a.O. zu II 4 b bb der Gründe).

    Für sie ist es nämlich ausgeschlossen, ihre Freizeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers für die Erbringung einer Arbeitsleistung einzusetzen und damit eine höhere Vergütung zu erzielen (BAG, Urteil vom 5.3.1997 a.a.O. zu II 4 c aa der Gründe).

    Damit hätte die konsequente Zuerkennung von Ausgleichsansprüchen auch in diesen Fällen eine weitreichende Aufhebung des Ehrenamtsprinzips für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder und damit einen bedeutenden Verlust an Unabhängigkeit dieser Gruppe von Arbeitnehmervertretern zur Folge (BAG, Urteil vom 5.3.1997 a.a.O. zu II 4 c bb der Gründe).

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung - …

    Vielmehr muß das zahlenmäßige Verhältnis unter den Begünstigten wesentlich anders sein als das zahlenmäßige Verhältnis unter den Benachteiligten (BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224).
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 490/93

    Teilnahme an Betriebsratsschulung; betriebsverfassungsrechtliches …

  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem …

  • LAG Hessen, 24.02.1998 - 9 Sa 1442/97

    Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter

  • LAG Hessen, 11.03.2019 - 16 TaBV 201/18

    1. Der Freistellungsanspruch nach § 40 Absatz 1 BetrVG steht grundsätzlich dem …

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12

    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines …

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 508/99

    Bemessung der Urlaubsentgelts in der Textilindustrie

  • LAG Sachsen, 21.03.2022 - 2 Sa 77/21

    Ausgleichsansprüche des Betriebsratsmitglieds nach § 37 Abs. 2 , Abs. 3 und Abs. …

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 495/16

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Mitglieds der Mitarbeitervertretung auf …

  • LAG Köln, 28.01.2025 - 7 SLa 378/24

    Lohnabrechnung; Vergütung Personalvertretungstätigkeit

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 750/00

    Altersfreizeit - mittelbare Diskriminierung

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 272/01

    Zwangsteilzeit

  • LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBV 147/07

    Zur Eingruppierung einer dem Betriebsrat vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten …

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

  • LAG Niedersachsen, 04.07.2016 - 8 Sa 364/16

    Schulungsbedingter Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigtes Mitglied einer …

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung - Gleichbehandlung

  • BAG, 08.03.2000 - 7 AZR 136/99

    Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

  • KAGH, 25.04.2008 - M 2/08

    Freizeitausgleich bei Ganztagesschulungen für teilzeitbeschäftigte MAV Mitglieder

  • ArbG Bielefeld, 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10

    Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern Hier: (Kein) Anspruch eines …

  • LAG Hessen, 21.04.2005 - 9 Sa 1077/04

    Abfindung - Erziehungsurlaub - Mittelbare Diskriminierung

  • BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 159/02

    Befristung einer erhöhten Arbeitszeit

  • LAG Hamm, 19.07.2000 - 3 Sa 2201/99

    Betriebsrat: Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 193/96

    Betriebsrat: Entgeltfortzahlung bei Schulung - kein Entgelt für Vollzeitkraft bei …

  • LAG Baden-Württemberg, 28.07.2000 - 18 Sa 4/00

    Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan; Erziehungsurlaub als Bezugspunkt für die …

  • ArbG Bielefeld, 11.05.2011 - 3 Ca 2383/10

    Begünstigung eines Betriebsratsmitgliedes Hier: (Kein) Anspruch auf Zahlung eines …

  • LAG Hamm, 08.06.2007 - 13 Sa 62/07

    Teilzeitbeschäftigter; Vollzeitbeschäftigter; Gleichbehandlung; Amtsträger; …

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 416/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 427/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 424/04

    Umgruppierung im Bereich der Diakonie

  • LAG Köln, 18.01.2002 - 4 Sa 1066/01

    Anspruch auf Teilzeit im Kleinbetrieb

  • BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 563/93

    Betriebsrat: mittelbare Diskriminierung von teilzeitgeschäftigen Mitgliedern bei …

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 110/01

    Anspruch einer medizinisch-technischen Assistentin auf Zusatzurlaub bei Arbeiten …

  • LAG Niedersachsen, 13.10.1997 - 5 Sa 1499/97

    Kündigung und Wiedereinstellung infolge von Witterungseinflüssen; Kündigung von …

  • ArbG Braunschweig, 23.02.2016 - 8 Ca 216/15
  • LAG Niedersachsen, 13.10.1997 - 5 Sa 2066/96

    Kündigung eines Betriebsrates aus Witterungsgründen im Betonbaugewerbe; …

  • BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 281/98

    Arbeitsentgelt: Anwesenheitsprämie - Kürzung oder Verlust bei Kurzarbeit

  • LAG Hamm, 31.05.2000 - 3 Sa 2201/99

    Anspruch auf Zahlung von Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit ; …

  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 236/97
  • LAG Niedersachsen, 13.11.2001 - 16 Sa 1995/00

    Freistellung für Betriebsratarbeit eines Lehrers an einer Privatschule

  • LAG Köln, 11.04.2024 - 7 Sa 535/23

    Anspruch einer schwerbehinderten Purserette gegen die arbeitgebende …

  • LAG Hamburg, 18.08.1999 - 4 Sa 41/99

    Diskriminierungsverbot: Benachteiligung von Frauen bei der Bewerbung um einen …

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