Rechtsprechung
| BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99 |
"... dann beschäftigen wir Sie selbstverständlich weiter"
§ 158 BGB, Unwirksamkeit eines unter eine Bedingung gestellten einseitigen Rechtsgeschäfts (hier: Kündigung, § 620 BGB) (Bedingungsfeindlichkeit)
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Kündigung unter auflösender Bedingung
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung - Wirksamkeit - Arbeitsverhältnis - Bedingung - Auflösende Bedingung - Bedingungsfeindlich - Einseitiges Rechtsgeschäft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133; KSchG § 1, § 23; ZPO § 894
Kündigung unter auflösender Bedingung; Vorratskündigung; Bewachungsgewerbe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
§ 894 ZPO, § 1 KSchG, § 133 BGB
Bedingungsfeindlichkeit der Kündigung - datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kündigungsschutz; Kündigung unter auflösender Bedingung
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 03.12.1998 - 3 Ca 1180/98
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.1999 - 6 Sa 335/99
- BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99
Papierfundstellen
- BAGE 97, 193
- NJW 2001, 3355
- NZA 2001, 1070
- BB 2001, 1960
- JR 2002, 44
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (6)
- BAG, 27.06.1968 - 2 AZR 329/67
Bedingte außerordentliche Kündigung - Kündigungsempfänger
Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99
Die Verbindung mit einer unzulässigen (auflösenden) Bedingung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. bereits BAG 27. Juni 1968 - 2 AZR 329/97 - AP BGB § 626 Bedingung Nr. 1 = EzA BGB § 626 Nr. 9).Die streitige Kündigung ist schon deshalb unwirksam, weil sie mit einer auflösenden Bedingung versehen und deshalb nicht ausreichend klar und bestimmt ist (vgl. BAG 27. Juni 1968 - 2 AZR 329/67 - AP BGB § 626 Bedingung Nr. 1 = EzA BGB § 626 Nr. 9;… APS-Preis Grundlagen D Rn. 13, 15;… KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 179).
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.1999 - 6 Sa 335/99
Betriebsbegriff im Kündigungsschutzrecht; Rechtmäßigkeit der Sozialauswahl bei …
Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99
2 AZR 705/99 6 Sa 335/99.Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. November 1999 - 6 Sa 335/99 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99
Wenn, wofür viel spricht, die Beklagte dort keinen eigenständigen Kleinbetrieb im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG in der im Jahr 1998 geltenden Fassung unterhielt oder wenn jedenfalls bei verfassungskonformer Auslegung des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG nicht allein auf die Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer abgestellt werden könnte (vgl. dazu BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169), wäre zum damaligen Zeitpunkt selbst eine unbedingt erklärte Kündigung als sogenannte Vorratskündigung nicht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt, folglich sozial ungerechtfertigt und unwirksam gewesen (ständige Rechtsprechung seit BAG 27. Februar 1958 - 2 AZR 445/55 - BAGE 6, 1; vgl. insbesondere BAG 2. April 1981 - 2 AZR 882/78 - nv.).
- BAG, 28.02.1990 - 7 AZR 143/89
Befristeter Arbeitsvertrag - Tarifvorrang vor BeschFG 1985
- BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55
Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes …
Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99
Wenn, wofür viel spricht, die Beklagte dort keinen eigenständigen Kleinbetrieb im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG in der im Jahr 1998 geltenden Fassung unterhielt oder wenn jedenfalls bei verfassungskonformer Auslegung des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG nicht allein auf die Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer abgestellt werden könnte (vgl. dazu BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169), wäre zum damaligen Zeitpunkt selbst eine unbedingt erklärte Kündigung als sogenannte Vorratskündigung nicht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt, folglich sozial ungerechtfertigt und unwirksam gewesen (ständige Rechtsprechung seit BAG 27. Februar 1958 - 2 AZR 445/55 - BAGE 6, 1; vgl. insbesondere BAG 2. April 1981 - 2 AZR 882/78 - nv.). - BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 882/78
Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99
Wenn, wofür viel spricht, die Beklagte dort keinen eigenständigen Kleinbetrieb im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG in der im Jahr 1998 geltenden Fassung unterhielt oder wenn jedenfalls bei verfassungskonformer Auslegung des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG nicht allein auf die Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer abgestellt werden könnte (vgl. dazu BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169), wäre zum damaligen Zeitpunkt selbst eine unbedingt erklärte Kündigung als sogenannte Vorratskündigung nicht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt, folglich sozial ungerechtfertigt und unwirksam gewesen (ständige Rechtsprechung seit BAG 27. Februar 1958 - 2 AZR 445/55 - BAGE 6, 1; vgl. insbesondere BAG 2. April 1981 - 2 AZR 882/78 - nv.).
- BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 231/17
Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter …
Zwar verträgt eine Kündigung grundsätzlich keine Bedingung, weil eine Gestaltungserklärung die Rechtslage eindeutig klären muss und den Erklärungsempfänger nicht im Ungewissen über den durch die Willenserklärung neu zu schaffenden Rechtszustand lassen darf (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1986 - V ZR 23/85, BGHZ 97, 264, 267 [zum Rücktritt]; vom 22. Oktober 2003 - XII ZR 112/02, NJW 2004, 284 unter 2 a aa [zur Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses]; vom 16. Februar 2005 - VIII ZR 6/04, NZM 2005, 334 unter II 2 e [zur Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses]; BAGE 97, 193, 195 [zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses];… BAG, NZA-RR 2013, 609 Rn. 15 [zur Kündigung eines Dienstverhältnisses]). - BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 261/17
Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter …
Zwar verträgt eine Kündigung grundsätzlich keine Bedingung, weil eine Gestaltungserklärung die Rechtslage eindeutig klären muss und den Erklärungsempfänger nicht im Ungewissen über den durch die Willenserklärung neu zu schaffenden Rechtszustand lassen darf (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1986 - V ZR 23/85, BGHZ 97, 264, 267 [zum Rücktritt]; vom 22. Oktober 2003 - XII ZR 112/02, NJW 2004, 284 unter 2 a aa [zur Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses]; vom 16. Februar 2005 - VIII ZR 6/04, NZM 2005, 334 unter II 2 e [zur Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses]; BAGE 97, 193, 195 [zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses];… BAG, NZA-RR 2013, 609 Rn. 15 [zur Kündigung eines Dienstverhältnisses]). - BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
Dabei muss die der entsprechenden Prognose zugrunde liegende Entscheidung bereits zum Kündigungszeitpunkt endgültig getroffen worden sein und die Schließung des Betriebs oder der Betriebsabteilung aus Sicht der Arbeitsvertragsparteien zum Kündigungszeitpunkt bereits feststehen und greifbare Formen angenommen haben (…siehe auch: KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 550; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26).Dann liegt keine unbedingte und endgültige Stilllegungsabsicht vor (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26;… KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 527;… HWK-Quecke § 1 KSchG Rn. 289).
Die Kündigung vom 15. Juni 2004 stellt sich vielmehr als eine unwirksame sog. "Vorratskündigung" (vgl. Senat 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - BAGE 97, 193 und 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118) dar.
- BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe
b) Dieser Maßstab gilt, wie das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeführt hat, grundsätzlich auch dann, wenn die Kündigung - wie hier - auf außerbetriebliche Gründe gestützt wird (st. Rspr. vgl. Senat 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26 = EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 2: Unsicherheit über Neuerteilung eines Bewachungsauftrags; vgl. auch Senat 24. August 1989 - 2 AZR 653/88 - Gewährung von Drittmitteln).Die Kündigung ist daher als sog. Vorratskündigung unwirksam (vgl. Senat 15. März 2001 aaO).
- BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 333/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
c) Die Klägerin kann sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. März 2001 (- 2 AZR 705/99 - BAGE 97, 193 = AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26 = EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 2) berufen. - BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 268/08
Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht
Rn. 18 b) Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird(st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt 13. Februar 2008 - 2 AZR 543/06 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 175; ebenso für den Entschluss zur Betriebsstilllegung: BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 273/08 - EzA KSchG § 17 Nr. 20). Dabei muss die der entsprechenden Prognose zugrunde liegende Entscheidung bereits zum Kündigungszeitpunkt endgültig getroffen worden sein und die Maßnahme, zB die Schließung des Betriebs oder der Betriebsabteilung, aus Sicht der Arbeitsvertragsparteien zum Kündigungszeitpunkt bereits feststehen und greifbare Formen angenommen haben (v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26). - BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 75/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
Dabei muss die der entsprechenden Prognose zugrunde liegende Entscheidung bereits zum Kündigungszeitpunkt endgültig getroffen worden sein und die Schließung des Betriebs oder der Betriebsabteilung aus Sicht der Arbeitsvertragsparteien zum Kündigungszeitpunkt bereits feststehen und greifbare Formen angenommen haben (…siehe auch KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 550; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26).Dann liegt keine unbedingte und endgültige Stilllegungsabsicht vor (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26;… KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 527;… HWK-Quecke § 1 KSchG Rn. 289).
Die Kündigung vom 15. Juni 2004 stellt sich vielmehr als eine unwirksame sog. "Vorratskündigung" (vgl. Senat 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - BAGE 97, 193 und 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118) dar.
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 79/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
Dabei muss die der entsprechenden Prognose zugrunde liegende Entscheidung bereits zum Kündigungszeitpunkt endgültig getroffen worden sein und die Schließung des Betriebs oder der Betriebsabteilung aus Sicht der Arbeitsvertragsparteien zum Kündigungszeitpunkt bereits feststehen und greifbare Formen angenommen haben (…siehe auch: KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 550; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26).Dann liegt keine unbedingte und endgültige Stilllegungsabsicht vor (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26;… KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 527;… HWK-Quecke § 1 KSchG Rn. 289).
Die Kündigung vom 15. Juni 2004 stellt sich vielmehr als eine unwirksame sog. "Vorratskündigung" (vgl. Senat 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - BAGE 97, 193 und 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118) dar.
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 625/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
Dabei muss die der entsprechenden Prognose zugrunde liegende Entscheidung bereits zum Kündigungszeitpunkt endgültig getroffen worden sein und die Schließung des Betriebs oder der Betriebsabteilung aus Sicht der Arbeitsvertragsparteien zum Kündigungszeitpunkt bereits feststehen und greifbare Formen angenommen haben (…siehe auch: KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 550; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26).Dann liegt keine unbedingte und endgültige Stilllegungsabsicht vor (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26;… KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 527;… HWK-Quecke § 1 KSchG Rn. 289).
Die Kündigung vom 15. Juni 2004 stellt sich vielmehr als eine unwirksame sog. "Vorratskündigung" (vgl. Senat 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - BAGE 97, 193 und 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118) dar.
- LAG Hessen, 06.03.2026 - 14 SLa 107/25 Die Verbindung mit einer unzulässigen Bedingung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. bereits BAG 27. Juni 1968 - 2 AZR 329/97 - AP BGB § 626 Bedingung Nr. 1; BAG 3. April 2008 - 2 AZR 500/06 - juris; BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - juris; BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - juris).
Zulässig sind dagegen Kündigungen unter sog. Potestativbedingungen, weil es bei ihnen der Arbeitnehmer selbst in der Hand hat, ob er die Kündigung wirksam werden lässt oder nicht (BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 -juris; BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - juris; LAG 31. März 2014 - 3 Sa 572/13 - juris) und sog. Rechtsbedingungen (BAG 15. Dezember 2021 - 7 AZR 530/20 - juris; BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 -juris; BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - juris; BAG 27. März 1987 - 7 AZR 527/85 - juris).
Eine solche liegt vor, wenn die Kündigungswirkung von einer objektiv feststehenden, wenn auch subjektiv noch ungewissen Rechtslage abhängt (BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 -juris) und ein Schwebezustand insofern tatsächlich nicht besteht.
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 80/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 99/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- ArbG Berlin, 12.12.2014 - 28 Ca 10118/14
Unwirksame bedingte Kündigung - Klagefrist
- LAG Düsseldorf, 07.04.2011 - 11 Sa 58/11
Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers …
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 720/08
Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht - eventuelle Klagehäufung
- LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im Falle der Erklärung einer …
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 959/08
Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht - eventuelle Klagehäufung
- LAG Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 17 Sa 5/23
Gleichstellungsabrede - kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Neuvertrag - …
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 804/08
Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 338/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 957/08
Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht - eventuelle Klagehäufung
- BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 334/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 335/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- LAG Köln, 04.05.2009 - 5 Sa 257/09
Unwirksamkeit vorsorglicher Änderungskündigung bei Verknüpfung mit unbestimmter …
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 336/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 345/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 341/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 339/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 340/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 337/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 343/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 344/04
Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung
- LAG Berlin, 10.06.2005 - 13 Sa 571/05
Versetzung; Stellenpool; Beschäftigungsklage
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2012 - 11 Sa 42/12
Weiterbeschäftigung - Abfindungsanspruch
- LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung …
- LAG Köln, 10.07.2003 - 10 Sa 177/03
Kündigung, Bedingung, Betriebsübergang
- ArbG Düsseldorf, 21.09.2016 - 3 Ca 358/16
- LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 251/10
Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung …
- LAG Düsseldorf, 05.04.2006 - 11 Sa 1560/05
- LAG Düsseldorf, 12.12.2008 - 10 Sa 1100/08
"Druck auf Arbeitnehmer durch Androhung einer betriebsbedingten Kündigung"
- ArbG Krefeld, 12.04.2007 - 1 Ca 3111/06
Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG bei "überholender" Kündigung durch den …
- ArbG Krefeld, 18.12.2008 - 1 Ca 2190/08
"Schattenliste" im Anwendungsbereich von § 1 Abs. 5 KSchG
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