Rechtsprechung
| BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
- Judicialis
BeschFG idF des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 § 1 Abs. 1; ; BeschFG idF des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25.... September 1996 § 1 Abs. 3; ; BeschFG idF des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 § 1 Abs. 5; ; KSchG § 1; ; KSchG § 7
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Unwirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem BeschFG 1996
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unwirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem BeschFG 1996
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Arbeitsrecht; Geltendmachung der Unwirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags nach dem BeschFG
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 13.11.1997 - 4 Ca 8528/97
- LAG Köln, 06.05.1998 - 8 (7) Sa 122/98
- BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
Papierfundstellen
- BAGE 94, 118
- NJW 2000, 3661
- MDR 2000, 1139
- NZA 2000, 884
- BB 2000, 1574
- BB 2000, 1948
- BB 2000, 829
- DB 2000, 1714
- DB 2000, 724
Wird zitiert von ... (57) Zitiert selbst (5)
- LAG Köln, 06.05.1998 - 8 (7) Sa 122/98
Unzulässigkeit einer Befristung eines Arbeitsvertrages; Anschlussverbot bei …
Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
7 AZR 581/98 8 (7) Sa 122/98.Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Mai 1998 - 8 (7) Sa 122/98 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89
Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten
Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
In die Wartezeit nach § 1 KSchG sind jedoch alle Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, die ohne zeitliche Unterbrechung vorangingen (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142; 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 136). - BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95
Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an …
Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
In die Wartezeit nach § 1 KSchG sind jedoch alle Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, die ohne zeitliche Unterbrechung vorangingen (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142; 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 136). - BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98
Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen …
Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
Das folgt aus § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG (vgl. Senatsurteil 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 -, zu a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 292/87
Befristung bei Lehrkraft aus haushaltsrechtlichen Gründen
Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats tritt im Regelfall an die Stelle des unwirksam befristeten Arbeitsverhältnisses ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (BAG 27. Januar 1988 - 7 AZR 292/87 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 116 = EzA BGB § 620 Nr. 97, zu I 3 b bb der Gründe mwN).
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
Hat der Arbeitnehmer die Befristung des vorhergehenden Vertrags nicht innerhalb von drei Wochen nach Ende des vorhergehenden Vertrags mit einer Klage angegriffen, so gilt die Befristung gem. § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG auch im Rahmen des § 1 Abs. 3 BeschFG als wirksam (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu B I der Gründe).
a) Eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG kommt nur in Betracht, wenn die vorherige Befristung eine Befristung nach dem BeschFG - in der jeweiligen Fassung - war (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 1 a der Gründe;… KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 95;… Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 4. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 20).
a) Ein vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag iSd. § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG kann auch ein unwirksam befristeter Vertrag sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a aa der Gründe).
Der vorbehaltlose Abschluß des letzten Vertrags steht dieser Prüfung nicht entgegen (BAG 22. März 2000 aaO).
Aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG steht fest, daß der vorhergehende Arbeitsvertrag aufgrund Befristung wirksam beendet ist (BAG 22. März 2000 aaO m. zahlr. Nachw. aus dem Schrifttum).
Sie läßt zudem die aus der entsprechenden Anwendung des § 7 KSchG folgende Fiktion der Wirksamkeit der vorangehenden Befristung unberücksichtigt (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a dd der Gründe).
Ihr ist eine eingeschränkte Fiktionswirkung nicht zu entnehmen (BAG 22. März 2000 aaO).
Dieses Ergebnis ist weder mit dem Wortlaut der gesetzlichen Befristungsbestimmungen vereinbar noch entspricht es dem im Gesetzgebungsverfahren bekundeten Willen des Gesetzgebers, den Arbeitgebern möglichst schnell Klarheit über die Wirksamkeit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu verschaffen (BAG 22. März 2000 aaO).
Auch dort muß der Arbeitnehmer trotz der Hoffnung oder sogar Zusage auf Wiedereinstellung bzw. im laufenden Arbeitsverhältnis seine Rechte klageweise geltend machen, wenn er sie nicht verlieren will (BAG 22. März 2000 aaO).
Eine solche fällt, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, nicht unter das Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BeschFG (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 1 a der Gründe;… KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 95;… Kittner/Däu-bler/Zwanziger/Däubler KSchR 4. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 39; Löwisch BB 1997, 676, 678; Preis NJW 1996, 3369, 3372).
Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr eine Befristung nach dem BeschFG in der jeweils geltenden Fassung (so für die Frage der Verlängerung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG bereits BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv, zu B II 1 a der Gründe;… ErfK/Müller-Glöge § 1 BeschFG Rn. 34 mwN).
Eine Ausnahme von dieser Regel ist das in § 1 Abs. 3 BeschFG normierte Anschlußverbot (so bereits BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 der Gründe).
- BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04
Befristung - Schriftform - Bestätigung
Vielmehr tritt an die Stelle des unwirksam befristeten Arbeitsvertrags ein unbefristeter Arbeitsvertrag (BAG 27. Januar 1988 - 7 AZR 292/87 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 116 = EzA BGB § 620 Nr. 97, zu I 3 b bb der Gründe; 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118, 122 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 2 a aa der Gründe; 25. Oktober 2000 - 7 AZR 537/99 - BAGE 96, 155, 158 f. = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 7 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 23, zu B IV 1 a der Gründe). - BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 886/98
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B I der Gründe).aa) Eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG kommt nur in Betracht, wenn die vorherige Befristung eine Befristung nach dem BeschFG - in der jeweiligen Fassung - war (BAG 22. März 2000 aaO, zu B II 1 a der Gründe;… KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 95;… Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 4. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 20).
aa) Ein vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag iSv. § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG kann auch ein unwirksam befristeter Arbeitsvertrag sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a aa der Gründe).
Der vorbehaltlose Abschluß des letzten Vertrags steht dieser Prüfung nicht entgegen (BAG 22. März 2000 aaO).
Aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG steht fest, daß der vorhergehende Arbeitsvertrag aufgrund Befristung wirksam beendet ist (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a cc der Gründe m. zahlr. Nachw. aus dem Schrifttum).
Sie läßt zudem die aus der entsprechenden Anwendung des § 7 KSchG folgende Fiktion der Wirksamkeit der vorangehenden Befristung unberücksichtigt (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a dd der Gründe).
Ihr ist eine eingeschränkte Fiktionswirkung nicht zu entnehmen (BAG 22. März 2000 aaO).
Dieses Ergebnis ist weder mit dem Wortlaut der gesetzlichen Befristungsbestimmungen vereinbar noch entspricht es dem im Gesetzgebungsverfahren bekundeten Willen des Gesetzgebers, den Arbeitgebern möglichst schnell Klarheit über die Wirksamkeit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu verschaffen (BAG 22. März 2000 aaO).
Auch dort muß der Arbeitnehmer trotz der Hoffnung oder sogar Zusage auf Wiedereinstellung bzw. im laufenden Arbeitsverhältnis seine Rechte klageweise geltend machen, wenn er sie nicht verlieren will (BAG 22. März 2000 aaO).
Entgegen der wohl vom Landesarbeitsgericht vertretenen Auffassung fallen unter das Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BeschFG nur die vorhergehenden befristeten Arbeitsverträge nach Absatz 1 und nicht die Sachgrundbefristungen oder spezialgesetzlich zulässige Befristungen (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 1 a der Gründe;… KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 95;… Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 4. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 39; Sowka BB 1997, 677, 678; Preis NJW 1996, 3369, 3372).
- BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 256/99
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
a) Eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG kommt nur in Betracht, wenn die vorherige Befristung eine Befristung nach dem BeschFG - in der jeweiligen Fassung - war (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen[zVv.], zu B II 1 a der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zVv., zu B IV 2 der Gründe).a) Ein vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag iSd. § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG kann auch ein unwirksam befristeter Vertrag sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a aa der Gründe).
Der vorbehaltlose Abschluß des letzten Vertrags steht dieser Prüfung nicht entgegen (BAG 22. März 2000 aaO).
Aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG steht fest, daß der vorhergehende Arbeitsvertrag aufgrund Befristung wirksam beendet ist (BAG 22. März 2000 aaO m. zahlr. Nachw. aus dem Schrifttum).
Sie läßt zudem die aus der entsprechenden Anwendung des § 7 KSchG folgende Fiktion der Wirksamkeit der vorangehenden Befristung unberücksichtigt (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a dd der Gründe).
Ihr ist eine eingeschränkte Fiktionswirkung nicht zu entnehmen (BAG 22. März 2000 aaO).
Dieses Ergebnis ist weder mit dem Wortlaut der gesetzlichen Befristungsbestimmungen vereinbar noch entspricht es dem im Gesetzgebungsverfahren bekundeten Willen des Gesetzgebers, den Arbeitgebern möglichst schnell Klarheit über die Wirksamkeit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu verschaffen (BAG 22. März 2000 aaO).
Auch dort muß der Arbeitnehmer trotz der Hoffnung oder sogar Zusage auf Wiedereinstellung bzw. im laufenden Arbeitsverhältnis seine Rechte klageweise geltend machen, wenn er sie nicht verlieren will (BAG 22. März 2000 aaO).
Eine solche fällt nicht unter das Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BeschFG (BAG 22. März 2000 aaO, zu B II 1 a der Gründe;… 28. Juni 2000 aaO, zu B V 2 der Gründe).
- BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG
Denn in die von § 1 Abs. 1 KSchG vorausgesetzte Wartezeit sind auch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, die ohne zeitliche Unterbrechung vorangingen (BAG, st. Rspr. zuletzt Senatsurteile vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BB 2000, 1574, zu B I der Gründe mwN und vom 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 22).a) Ein vorhergehender unbefristeter Vertrag iSv. § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alternative BeschFG kann auch ein unwirksam befristeter Arbeitsvertrag sein (BAG 22. März 2000 aaO, zu B II 2 a aa der Gründe).
Der vorbehaltlose Abschluß des letzten Vertrags steht dieser Prüfung nicht entgegen (BAG 22. März 2000 aaO).
Aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG steht fest, daß der vorhergehende Arbeitsvertrag aufgrund Befristung wirksam beendet ist (BAG 22. März 2000 aaO, zu B II 2 a cc der Gründe mwN).
- BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02
Klagefrist für Befristungskontrolle
Bei einer Klage nach § 17 Satz 1 TzBfG besteht der Gegenstand des Streits jedoch darin, ob das Arbeitsverhältnis durch die zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbarte Befristung zu dem in dieser Vereinbarung vorgesehenen Termin geendet hat (zu § 1 BeschFG 1996: BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu A der Gründe). - BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 537/99
Befristung nach dem BeschFG
In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitnehmer einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182 = EzA BGB § 620 Nr. 142, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B I der Gründe).Darüber hinaus kommt eine Verlängerung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG nur in Betracht, wenn der vorherige Vertrag nach dem BeschFG - in der jeweiligen Fassung - befristet war (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 1 a der Gründe; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B IV 2 a der Gründe).
Im Rahmen des § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG kann grundsätzlich überprüft werden, ob der vorangegangene Vertrag etwa wegen Fehlens eines Sachgrundes unwirksam befristet war (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 2 a aa der Gründe; BAG 28. Juni 2000 -7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B V 1 a der Gründe).
Vielmehr gilt der vorhergehende Vertrag als von Anfang an wirksam befristet (ständige Senatsrechtsprechung seit dem Urteil vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 2 a der Gründe; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B V 1 b der Gründe; BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - zVv., zu B III 1 b und c der Gründe).
- BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung
Eine Sachgrundbefristung fällt nicht unter das Anschlussverbot des § 1 Abs. 3 BeschFG (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1 = EzA BeschFG § 1 Klagefrist Nr. 4, zu B II 1 a der Gründe). - BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
Die Klägerin bedarf der Feststellung, der vorangegangene Vertrag habe nicht aufgrund der Befristung geendet, um dies gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG gegenüber der im letzten Vertrag vereinbarten, auf § 1 BeschFG gestützten Befristung geltend machen zu können (vgl. BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu B II 2 a aa der Gründe; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zVv., zu B V 1 a der Gründe).In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B I der Gründe).
Ein vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag kann auch ein unwirksam befristeter Arbeitsvertrag sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a aa der Gründe mwN; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zVv., zu B V 1 a der Gründe).
- BAG, 31.05.2000 - 7 AZR 97/99
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
Die Klägerin bedarf der Feststellung, der vorangegangene Vertrag habe nicht aufgrund der Befristung geendet, um dies gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG gegenüber der im letzten Vertrag vereinbarten, auf § 1 BeschFG gestützten Befristung geltend machen zu können (vgl. BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - NZA 2000, 884 ff., zu B II 2 a aa der Gründe).Dies kann die Klägerin noch geltend machen, weil sie die Frist des § 1 Abs. 5 BeschFG mit der am 15. Oktober 1997 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage auch hinsichtlich dieser Befristung gewahrt hat (insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt maßgeblich vom Tatbestand, der dem Senatsurteil vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - aaO zugrunde gelegen hat).
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag im Sinne dieser Vorschrift kann auch ein unwirksam befristeter Vertrag sein (Senatsurteil 22. März 2000 aaO).
Sie dient der Feststellung des Vorliegens des in § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG normierten rechtsvernichtenden Tatbestandsmerkmals "unbefristetes Arbeitsverhältnis", und ist damit lediglich Vorfrage im Rahmen der für das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses allein maßgeblichen Prüfung, ob der letzte Arbeitsvertrag wirksam befristet war (Senatsurteil 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - aaO).
d) Die Inzidentüberprüfung nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG setzt allerdings voraus, daß der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der vorletzten Befristung und damit das Vorangehen eines unbefristeten Arbeitsvertrags innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG gerichtlich geltend gemacht hat, weil andernfalls aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG feststeht, daß die Befristung wirksam war (BAG 22. März 2000 aaO).
- BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 244/99
Einstufung in Lebensaltersstufe
- BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 546/99
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
- BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 686/00
Befristung nach dem BeschFG
- BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 266/01
Zweckbefristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in der Weiterbildung
- BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 390/99
Befristung nach BeschFG im Anwendungsbereich des BAT
- BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 219/00
Befristung nach dem BeschFG
- BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 98/00
Befristung nach dem BeschFG
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02
Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG
- BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 545/01
Befristeter Arbeitsvertrag
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 535/02
Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG
- LAG Baden-Württemberg, 11.01.2006 - 13 Sa 75/05
Anschlussverbot
- LAG Hamburg, 21.12.2000 - 1 Sa 10/99
Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil; Wirksamkeit einer Befristung ; …
- LAG Hamburg, 04.09.2000 - 5 Sa 17/00
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Fehlen eines sachlichen …
- BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 483/99
Befristung nach dem BeschFG
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 777/04
Befristung nach dem Hochschulrahmengesetz
- BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 122/01
Rücknahme einer Entfristungsklage
- BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 153/00
Befristeter Arbeitsvertrag nach BeschFG
- BAG, 05.07.2000 - 5 AZR 888/98
Arbeitnehmerstatus: beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen beschäftigten …
- LAG Saarland, 18.07.2001 - 2 Sa 16/01
Zulässigkeit einer Anschlussberufung; Wirksamkeit der Befristung des …
- LAG Baden-Württemberg, 14.09.2005 - 13 Sa 32/05
Berufungsbegründung - Befristetes Arbeitsverhältnis - Zitiergebot - …
- LAG Hamburg, 01.03.2001 - 2 Sa 20/99
Wirksamkeit einer Befristung; Sachlicher Grund; Anschlussverbot; Klagefrist zur …
- LAG Hamburg, 02.02.2001 - 5 Sa 68/00
Bestimmung der Klagefrist für die Inzidentkontrolle früherer Befristungen
- LAG Hamburg, 18.10.2000 - 5 Sa 19/99
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 642/02
Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG
- BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 567/99
Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach BeschFG 1996
- LAG Niedersachsen, 11.05.2009 - 9 Sa 1515/08
Sachgrundbefristung bei Saisonarbeit im Kurbetrieb eines Therapiezentrums …
- BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 476/02
Befristungsrecht - Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags; Anwendung des …
- LAG Düsseldorf, 11.01.2002 - 9 Sa 1612/01
Befristeter Vertrag
- LAG Düsseldorf, 24.01.2001 - 12 Sa 1595/00
Arbeitsverhältnis: Befristung - Frist der Befristungsklage
- LAG Köln, 14.06.2000 - 8 (11) Sa 837/99
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Arbeitsgerichtliche …
- LAG Hamm, 10.06.2002 - 19 Sa 202/02
Befristung, Verlängerungsvertrag
- LAG Düsseldorf, 08.03.2002 - 9 (4) Sa 34/02
Befristeter Vertrag
- ArbG Düsseldorf, 30.03.2026 - 15 Ca 3601/25
- LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10
Wirksamkeit einer Befristungsabrede - Doppelbefristung - Sachgrund der Vertretung …
- ArbG Bochum, 18.12.2003 - 3 Ca 1483/03
Verletzung des Mitbestimmungsrechts nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW
- LAG Berlin, 07.02.2001 - 4 Sa 1565/00
Beginn der Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG bei befristeten …
- LAG Sachsen, 14.09.2000 - 8 Sa 644/99
- LAG Berlin, 14.04.2000 - 6 Sa 203/00
Arbeitsverhältnis: Befristung - Anschlussverbot
- LAG Hamm, 29.09.2000 - 5 Sa 338/00
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Erfordernis der …
- LAG Hamm, 03.11.2000 - 5 Sa 665/00
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vereinbaren einer …
- LAG Thüringen, 02.11.2000 - 1 Sa 762/99
Befristung nach dem BeschFG
- LAG Köln, 03.08.2000 - 5 Sa 390/00
Arbeitnehmer: auf Honororarbasis beschäftigte Lehrkraft
- LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 1716/99
Unbefristetes Arbeitsverhältnis; Folgen des Wegfalls des staatlichen …
- LAG Köln, 03.05.2000 - 8 (11) Sa 837/99
Voraussetzungen der Wirksamkeit der Befristung eiens Arbeitsverhältnisses wegen …
- SG Landshut, 20.10.2005 - S 16 AL 169/04
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Erfüllung der notwendigen …
- LAG Hamm, 09.05.2001 - 2 Sa 40/01
Wirksamkeit einer Befristung nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz
- LAG Sachsen, 25.04.2006 - 7 Sa 678/05
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Rechtsprechung
| BAG, 28.12.1999 - 9 AZN 739/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Judicialis
ZPO § 42; ; ZPO § 44; ; ZPO § 47; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234; ; ArbGG § 72 a
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung nach Ablehnungsgesuch
- rechtsportal.de
ArbGG § 72a; ZPO §§ 42, 44, 47, 233, 234
Wiedereinsetzung nach Ablehnungsgesuch - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 28.08.1996 - 94 Ca 9693/96
- LAG Berlin, 13.02.1997 - 16 Sa 115/96
- BAG, 28.12.1999 - 9 AZN 739/99
Papierfundstellen
- BB 2000, 1948
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 30.11.1987 - 1 BvR 1033/87
Richterablehnung - Konkursverfahren - Konkursverwalter - Befangenheit
Auszug aus BAG, 28.12.1999 - 9 AZN 739/99
Derartige Verfahrensmängel werden nachträglich geheilt, sobald das Ablehnungsgesuch als unbegründet zurückgewiesen wird (Bundesverfassungsgericht 30. November 1987 - 1 BvR 1033/87 - ZIP 1988, 174, 175;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 58. Aufl. § 47 Rn. 9).
- LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15
Urteil in Abwesenheit der Klägerin - Grad der Behinderung
Denn ein derartiger Verfahrensfehler würde nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die Zustellung des vor Erlass des Urteils gefassten Beschlusses über die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs geheilt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 19.05.1953, Az.: 2 StR 445/52, und vom 15.07.2004, Az.: IX ZB 280/03; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 17.10.1996, Az.: XI R 13/96; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.12.1999, Az.: 9 AZN 739/99; BSG, Beschluss vom 01.08.2000, Az.: B 9 SB 24/00 B). - LAG Düsseldorf, 17.01.2023 - 4 Sa 388/22
Voraussetzungen für Entkräftung des Beweiswertes einer Zustellungsurkunde; …
Seine entgegen diesem Verbot vorgenommenen (aufschiebbaren) Amtshandlungen - hier der Erlass eines Zweiten Versäumnisurteils - sind geheilt, sobald das Ablehnungsgesuch als unbegründet zurückgewiesen wird (BAG 28.12.1999 - 9 AZN 739/99, Rn. 12).Doch sind seine entgegen diesem Verbot vorgenommenen Handlungen - hier der Erlass eines Zweiten Versäumnisurteils um 11.00 Uhr - geheilt, sobald das Ablehnungsgesuch als unbegründet zurückgewiesen wird (BAG 28.12.1999 - 9 AZN 739/99).
- BGH, 08.11.2004 - II ZB 41/03
Lauf der Frist zur Einlegung der Berufung durch den nicht beigetretenen …
Abgesehen davon, daß Gegenstand des vorliegenden Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht ein Beschluß vom 22. September 2003, sondern der (die Berufung der Streithelferin verwerfende) Beschluß vom 11. November 2003 ist, wäre auch die hierauf zu beziehende Rüge eines Verstoßes gegen die Wartepflicht des § 47 ZPO unerheblich, weil ein solcher Verstoß nicht gerügt werden kann, wenn das Ablehnungsgesuch im Ergebnis erfolglos bleibt (BVerfG ZIP 1988, 174; BAG BB 2000, 1948; BayVerfGH NJW 1982, 1746;… MünchKommZPO/Feiber 2. Aufl. § 47 Rdn. 5;… Musielak/Smid, ZPO 3. Aufl. § 47 Rdn. 5;… a.A. Zöller/Vollkommer aaO § 47 Rdn. 5).
- LAG Thüringen, 21.06.2022 - 1 Sa 115/21
Befristungskontrolle - Befristungsabrede - Schriftformerfordernis
Derartige Verfahrensmängel werden nachträglich geheilt, sobald das Ablehnungsgesuch als unbegründet zurückgewiesen wird (BAG 28.12.1999 - 9 AZN 739/99 - Rn. 10;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 34. Auflage 2022, § 47 Rn. 10, 11). - BFH, 29.08.2019 - X B 38/19
Heilung der Verletzung der Wartefrist des § 47 Abs. 1 ZPO
Rn. 16 b) Allerdings wird ein in der Verletzung der Wartepflicht des § 47 Abs. 1 ZPO liegender Verfahrensmangel nach ständiger Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes geheilt, wenn das Ablehnungsgesuch später rechtskräftig zurückgewiesen wird (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15.07.2004 - IX ZB 280/03, Zeitschrift für Verbraucherinsolvenzrecht 2004, 753, unter II.1.b; Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 28.12.1999 - 9 AZN 739/99, Der Betrieb 2000, 884, unter II.3.; Beschluss des Bundessozialgerichts vom 01.08.2000 - B 9 SB 24/00 B, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2001, 472;… BFH-Beschluss vom 14.09.2005 - VI B 53/05, BFH/NV 2006, 103;… ebenso auch Senatsbeschluss vom 04.12.2017 - X B 91/17, BFH/NV 2018, 342, Rz 11 f., m.w.N.). - LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/13
Kosten für Zahnersatz
Denn ein derartiger Verfahrensfehler würde nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die Zustellung des vor Erlass des Urteils gefassten Beschlusses über die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs geheilt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 19.05.1953, Az.: 2 StR 445/52, und vom 15.07.2004, Az.: IX ZB 280/03; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 17.10.1996, Az.: XI R 13/96; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.12.1999, Az.: 9 AZN 739/99; BSG, Beschluss vom 01.08.2000, Az.: B 9 SB 24/00 B). - LSG Hessen, 17.02.2017 - L 7 AS 391/16
Förderung einer beruflichen Erstausbildung in einem Berufsförderungswerk als …
Der in der Durchführung der mündlichen Verhandlung durch den abgelehnten Richter möglicherweise liegende Verstoß gegen die durch § 47 Abs. 1 ZPO begründete Wartepflicht, ist durch die spätere Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs unter dem Vorsitz eines anderen ständigen Senatsmitglieds noch vor Beratung und Verkündung eines Urteils geheilt (…so zutreffend: Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Komm., 11. Aufl. 2014, § 60 Rn. 13b m.w.N.; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28. Dezember 1999, 9 AZN 739/99, Juris Rn. 10; Bundesfinanzhof…, Beschluss vom 10. Oktober 2007, X S 16/06 (PKH), Juris Rn. 7; OLG München, Beschluss vom 5. März 1993, 2 Ws 100, 101/93, Juris). - LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12
Keine Erstattung von Kosten für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel …
Denn ein derartiger Verfahrensfehler würde nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die Zustellung des vor Erlass des Urteils gefassten Beschlusses über die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs geheilt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 19.05.1953, Az.: 2 StR 445/52, und vom 15.07.2004, Az.: IX ZB 280/03; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 17.10.1996, Az.: XI R 13/96; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.12.1999, Az.: 9 AZN 739/99; BSG, Beschluss vom 01.08.2000, Az.: B 9 SB 24/00 B). - LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 3/13
Entscheidung über einen Befangenheitsantrag in der mündlichen Verhandlung bei …
Denn ein derartiger Verfahrensfehler würde nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die Zustellung des vor Erlass des Urteils gefassten Beschlusses über die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs geheilt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 19.05.1953, Az.: 2 StR 445/52, und vom 15.07.2004, Az.: IX ZB 280/03; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 17.10.1996, Az.: XI R 13/96; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.12.1999, Az.: 9 AZN 739/99; BSG, Beschluss vom 01.08.2000, Az.: B 9 SB 24/00 B). - LSG Hessen, 17.02.2017 - L 7 AS 412/16 Der in der Durchführung der mündlichen Verhandlung durch den abgelehnten Richter möglicherweise liegende Verstoß gegen die durch § 47 Abs. 1 ZPO begründete Wartepflicht, ist durch die spätere Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs unter dem Vorsitz eines anderen ständigen Senatsmitglieds noch vor Beratung und Verkündung eines Urteils geheilt (…so zutreffend: Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Komm., 11. Aufl. 2014, § 60 Rn. 13b m.w.N.; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28. Dezember 1999, 9 AZN 739/99, Juris Rn. 10; Bundesfinanzhof…, Beschluss vom 10. Oktober 2007, X S 16/06 (PKH), Juris Rn. 7; OLG München, Beschluss vom 5. März 1993, 2 Ws 100, 101/93, Juris).
- LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 5/13
Erstattung von in der Vergangenheit gezahlten Beiträgen zur (privaten) …
- LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 7/13
Entscheidung über einen Befangenheitsantrag in der mündlichen Verhandlung bei …
- OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 33/04
Verstoß des abgelehnten Richters gegen die Wartepflicht
- OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - 24 U 256/07
Zum antragsgemäßen Erlass eines Versäumnisurteils
- LSG Hessen, 17.02.2017 - L 7 AS 218/16
Zusicherung der Kostenübernahme für eine Einzugsrenovierung
- LSG Hessen, 17.02.2017 - L 7 AS 365/16
- BGH, 03.11.2004 - VIII ZB 130/03
Anforderungen an die Berufungsbegründung
- OLG Brandenburg, 04.12.2013 - 11 EK 4/13
Prozesskostenhilfe; Entschädigung wegen unangemessen langer Verfahrensdauer: …
- OLG Celle, 25.04.2013 - 10 UF 87/13
Erlass einer instanzbeendenden Entscheidung durch das erstinstanzliche Gericht in …
- LAG Köln, 27.12.2016 - 9 Ta 286/16
Zulässigkeit einer Nichtabhilfeentscheidung durch den abgelehnten Richter
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2024 - L 11 KR 122/24
Nichtzulassung der Berufung in einem Verfahren wegen einer freiwillige Befreiung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2023 - L 11 KR 122/24
Begrenzen der Gründe für eine Bezuschussung der Kosten für eine …
- LG Frankfurt/Oder, 03.03.2006 - 6a T 14/06
Entscheidung über einen Ablehnungsantrag: Berücksichtigung eines in einem …
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Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2000 - 6 Ta 234/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sogenannte nicht gebührenrechtliche Einwendung, dass die Rechtsanwälte das Mandat zu Unzeit ohne nachvollziehbaren Grund niedergelegt und dadurch Unkosten verursacht haben; Zulässigkeit der Anführung neuer Tatsachen und Beweise für die Beschwerde
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 18.08.1999 - 1 Ca 3787/97
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2000 - 6 Ta 234/99
Papierfundstellen
- BB 2000, 1948
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Rechtsprechung
| LAG Köln, 03.02.2000 - 5 Sa 1311/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 233
Wiedereinsetzung - Berufungsbegründungsfrist - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berufungsbegründungsfrist; Zurechnung eines Verschuldens des Prozessbevollmächtigten ; Organisationsverschulden
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 03.02.2000 - 2 Ca 2734/99
- LAG Köln, 03.02.2000 - 5 Sa 1311/99
Papierfundstellen
- BB 2000, 1948
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.09.1998 - I ZB 33/98
Anforderungen an die Sorgfalt hinsichtlich der Fristenwahrung in einer Kanzlei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 16.05.1984 - 1 ABR 76/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 10.09.1982 - 5 AZB 13/82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.1999 - 2 Ta 141/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Wege der Urteilsberichtigung; Nachschieben einer zusätzlichen Urteilsbegründung; Erfordernis der offenbaren Unrichtigkeit eines Urteils
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 18.06.1999 - 4 Ca 2731/98
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.1999 - 2 Ta 141/99
Papierfundstellen
- MDR 2000, 228
- BB 2000, 1948
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 23.07.2004 - 5 W 2374/04
Rechtsanwaltsgebühren bei Mitvergleich von Ansprüchen aus einem anderen …
Demgegenüber wird vom überwiegenden Teil der Rechtsprechung ein derartiger Anspruch verneint und dies im wesentlichen damit begründet, dass unter Berücksichtigung des Normzwecks kein Raum für die Entstehung der halben Differenzprozessgebühr bestehe, wenn der Prozessbevollmächtigte in dem anderweit anhängigen Rechtsstreit bereits eine volle Prozessgebühr verdient habe (OLG Zweibrücken, RPfleger 2003, 323; OLG München, MDR 2000, 228; OLG R 1993, 252; OLG Dresden ZfSch 1997, 112; OLG Karlsruhe JuRBüro 1994, 672; KG NJW-RR 1999, 294; OLG Stuttgart JurBüro 1982, 394; OLG Bamberg JurBüro 1986, 1529; LAG Düsseldorf JurBüro 1994, 672; MDR 2004, 75; LAG Nürnberg MDR 2001, 1079; LAG Sachsen-Anhalt JurBüro 1997, 191; Thüringisches LAG MDR 1997, 1167; Mümmler JurBüro 1988, 703; JurBüro 1981, 179;… Riedel/Sußbauer-Keller, BRAGO, 8. Aufl., § 32 Rdnr. 23;… Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 32 BRAGO Rdnr. 64).
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