Rechtsprechung
| BGH, 28.02.2005 - II ZR 220/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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GenG § 39 Abs. 1; ZPO n. F. §§ 51, 547 Nr. 4, 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GenG § 39 Abs. 1; ; ZPO n.F. § 51; ; ZPO n.F. § 547 Nr. 4; ; ZPO n.F. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
GenG § 39 Abs. 1; ZPO § 51; ZPO § 547 Nr. 4; ZPO § 538 Abs. 2
Vertretung einer Genossenschaft in Prozeß gegen Vorstandsmitglieder - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Aufsichtarats für die Vertretung einer Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit gegenwärtigen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern; Befugnis zur Austragung eines Streits über die gesetzliche Vertretungsmacht zur Herbeiführung einer rechtskräftigen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit für die Vertretung der Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit gegenwärtigen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern; Voraussetzungen der Zurückverweisung in der Berufungsinstanz
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertretung der Genossenschaft im Prozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
GenG § 39 Abs. 1; ZPO §§ 51, 547 Nr. 4, § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
Vertretung der Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit gegenwärtigen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern allein durch Aufsichtsrat
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 900
- FamRZ 2005, 882
- WM 2005, 888
- BB 2005, 1071 (Ls.)
- DB 2005, 1102
- NZG 2005, 560
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98
Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers
Auszug aus BGH, 28.02.2005 - II ZR 220/03
b) Die als (vermeintliche) gesetzliche Vertreter einer verklagten Genossenschaft in den Prozeß hineingezogenen Personen und die von ihnen bestellten Prozeßbevollmächtigten sind befugt, den Streit über die gesetzliche Vertretungsmacht zur Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung auszutragen (vgl. RGZ 29, 408; BGHZ 143, 122).Die solchermaßen als vermeintliche gesetzliche Vertreter in einen Prozeß hineingezogenen Personen und die von ihnen bestellten Prozeßbevollmächtigten sind daher - auch zum Schutz der beklagten juristischen Person und ihres im betreffenden Fall vertretungsberechtigten Organs - berechtigt, den Streit über die gesetzliche Vertretungsmacht zur Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung auszutragen (vgl. grundlegend schon RGZ 29, 408, 410 f.; RGZ 86, 340, 342; dem folgend: BGHZ 40, 197, 198 f.; BGHZ 111, 219, 220 f.; BGHZ 143, 122 - jeweils zur Rechtsmitteleinlegung); demzufolge sind ihre Prozeßhandlungen - gerade im Hinblick auf den umstrittenen Vertretungsmangel - als wirksam anzusehen.
- BGH, 26.06.1995 - II ZR 122/94
Vertretung einer Genossenschaft in Aktiv- und Passivprozessen gegen …
Auszug aus BGH, 28.02.2005 - II ZR 220/03
a) Die Zuständigkeit für die Vertretung der Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit gegenwärtigen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern liegt gemäß § 39 Abs. 1 GenG grundsätzlich allein bei ihrem Aufsichtsrat (st.Rspr., vgl. BGHZ 130, 108, 110).Nach der ständigen Senatsrechtsprechung liegt jedoch die Zuständigkeit für die Vertretung der Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit gegenwärtigen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern gemäß § 39 Abs. 1 GenG grundsätzlich allein bei ihrem Aufsichtsrat (vgl. BGHZ 130, 108, 110 m.w.Nachw.).
- RG, 17.05.1892 - II 77/92
Einrede der mangelnden gesetzlichen Vertretung
Auszug aus BGH, 28.02.2005 - II ZR 220/03
b) Die als (vermeintliche) gesetzliche Vertreter einer verklagten Genossenschaft in den Prozeß hineingezogenen Personen und die von ihnen bestellten Prozeßbevollmächtigten sind befugt, den Streit über die gesetzliche Vertretungsmacht zur Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung auszutragen (vgl. RGZ 29, 408; BGHZ 143, 122).Die solchermaßen als vermeintliche gesetzliche Vertreter in einen Prozeß hineingezogenen Personen und die von ihnen bestellten Prozeßbevollmächtigten sind daher - auch zum Schutz der beklagten juristischen Person und ihres im betreffenden Fall vertretungsberechtigten Organs - berechtigt, den Streit über die gesetzliche Vertretungsmacht zur Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung auszutragen (vgl. grundlegend schon RGZ 29, 408, 410 f.; RGZ 86, 340, 342; dem folgend: BGHZ 40, 197, 198 f.; BGHZ 111, 219, 220 f.; BGHZ 143, 122 - jeweils zur Rechtsmitteleinlegung); demzufolge sind ihre Prozeßhandlungen - gerade im Hinblick auf den umstrittenen Vertretungsmangel - als wirksam anzusehen.
- BGH, 08.05.1990 - VI ZR 321/89
Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei gewillkürter Prozeßvertretung
Auszug aus BGH, 28.02.2005 - II ZR 220/03
Die solchermaßen als vermeintliche gesetzliche Vertreter in einen Prozeß hineingezogenen Personen und die von ihnen bestellten Prozeßbevollmächtigten sind daher - auch zum Schutz der beklagten juristischen Person und ihres im betreffenden Fall vertretungsberechtigten Organs - berechtigt, den Streit über die gesetzliche Vertretungsmacht zur Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung auszutragen (vgl. grundlegend schon RGZ 29, 408, 410 f.; RGZ 86, 340, 342; dem folgend: BGHZ 40, 197, 198 f.; BGHZ 111, 219, 220 f.; BGHZ 143, 122 - jeweils zur Rechtsmitteleinlegung); demzufolge sind ihre Prozeßhandlungen - gerade im Hinblick auf den umstrittenen Vertretungsmangel - als wirksam anzusehen. - BGH, 26.01.1998 - II ZR 279/96
Vertretung einer Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit Vorstandsmitgliedern
Auszug aus BGH, 28.02.2005 - II ZR 220/03
Das gilt, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, bei der gebotenen typisierenden Betrachtung auch in Fällen der Rechtsnachfolge aufgrund von Verschmelzungen, selbst wenn das ausgeschiedene Vorstandsmitglied dem Vorstand der übernehmenden Gesellschaft niemals angehört hat (vgl. Sen.Urt. v. 26. Januar 1998 - II ZR 279/96, ZIP 1998, 508 m.Nachw.). - BGH, 22.04.1991 - II ZR 151/90
Gerichtliche Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber ausgeschiedenen …
Auszug aus BGH, 28.02.2005 - II ZR 220/03
Der zur Vertretung der Beklagten im vorliegenden Rechtsstreit allein berufene Aufsichtsrat hat die Genehmigung der bisherigen Prozeßführung seitens der Geschäftsführung auf Anfrage des Berufungsgerichts mit Beschluß vom 24. April 2003 ausdrücklich verweigert; dies war nicht rechtsmißbräuchlich (Sen.Urt. v. 22. April 1991 - II ZR 151/90, ZIP 1991, 796 m.w.Nachw.). - BGH, 23.10.1963 - V ZR 146/57
Ausländischer Fiskus im Prozeß
Auszug aus BGH, 28.02.2005 - II ZR 220/03
Die solchermaßen als vermeintliche gesetzliche Vertreter in einen Prozeß hineingezogenen Personen und die von ihnen bestellten Prozeßbevollmächtigten sind daher - auch zum Schutz der beklagten juristischen Person und ihres im betreffenden Fall vertretungsberechtigten Organs - berechtigt, den Streit über die gesetzliche Vertretungsmacht zur Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung auszutragen (vgl. grundlegend schon RGZ 29, 408, 410 f.; RGZ 86, 340, 342; dem folgend: BGHZ 40, 197, 198 f.; BGHZ 111, 219, 220 f.; BGHZ 143, 122 - jeweils zur Rechtsmitteleinlegung); demzufolge sind ihre Prozeßhandlungen - gerade im Hinblick auf den umstrittenen Vertretungsmangel - als wirksam anzusehen. - RG, 20.03.1915 - V 367/14
Vertretung der Gewerkschaft durch die Gewerken
Auszug aus BGH, 28.02.2005 - II ZR 220/03
Die solchermaßen als vermeintliche gesetzliche Vertreter in einen Prozeß hineingezogenen Personen und die von ihnen bestellten Prozeßbevollmächtigten sind daher - auch zum Schutz der beklagten juristischen Person und ihres im betreffenden Fall vertretungsberechtigten Organs - berechtigt, den Streit über die gesetzliche Vertretungsmacht zur Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung auszutragen (vgl. grundlegend schon RGZ 29, 408, 410 f.; RGZ 86, 340, 342; dem folgend: BGHZ 40, 197, 198 f.; BGHZ 111, 219, 220 f.; BGHZ 143, 122 - jeweils zur Rechtsmitteleinlegung); demzufolge sind ihre Prozeßhandlungen - gerade im Hinblick auf den umstrittenen Vertretungsmangel - als wirksam anzusehen. - RG, 12.11.1907 - VII 69/07
Zustellungen an den Fiskus
Auszug aus BGH, 28.02.2005 - II ZR 220/03
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der Streit über die Frage, ob der Einwand der mangelnden gesetzlichen Vertretung begründet ist, der Natur der Sache nach nur zwischen dem Kläger und der Person ausgetragen werden, die nach der Auffassung des Klägers zur gesetzlichen Vertretung der beklagten Partei befugt ist und gegen die in dieser ihrer angeblichen Eigenschaft die Klage gerichtet und der sie deshalb auch mit Willen des Klägers zugestellt worden ist (vgl. zur Wirksamkeit der Klagezustellung trotz im konkreten Fall fehlender Vertretungszuständigkeit des Leitungsorgans: § 170 Abs. 2 ZPO; dazu RGZ 67, 75, 76; RG Gruchot 1906, 1061 ff.;… Hahn, Materialien Reichsjustizgesetze II (ZPO), Abt. 1, S. 225).
- BGH, 08.07.2022 - V ZR 202/21
Beschlussersetzungsklage: Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Die als vermeintliche gesetzliche Vertreter in einen Prozess hineingezogenen Personen sind - jedenfalls auch - berechtigt, den Streit über die gesetzliche Vertretungsmacht zur Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung auszutragen und die erforderlichen Prozesshandlungen vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2005 - II ZR 220/03, NZG 2005, 560, 561 mwN;… Wieczorek/Schütze/Loyal, ZPO, 5. Aufl., § 51 Rn. 31). - BGH, 31.05.2010 - II ZB 9/09
Berufung einer nichtexistenten bzw. sonst parteiunfähigen Partei zur Bewirkung …
Ob auch ein Rechtsmittel zulässig ist, mit welchem sich eine parteiunfähige Partei gegen ein in der Vorinstanz ergangenes Sachurteil mit dem Ziel wendet, ein anderes, ihrem Begehren entsprechendes Sachurteil zu erreichen (verneinend OLG Köln VersR 1998, 207, 208), hat der Bundesgerichtshof - anders als für die Prozessvoraussetzung der Prozessfähigkeit (BGHZ 143, 122, 126 ff.; Sen.Urt. v. 28. Februar 2005 - II ZR 220/03, ZIP 2005, 900, 901; a.A. BGHZ 110, 294, 296) - bislang nicht ausdrücklich entschieden. - BGH, 30.04.2019 - II ZR 317/17
Vertretung einer Sparkasse gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern durch den …
Rn. 5 Diese Vertretungsregelung gilt auch gegenüber einem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied sowie in Fällen der Rechtsnachfolge aufgrund von Verschmelzungen, selbst wenn das ausgeschiedene Vorstandsmitglied dem Vorstand der übernehmenden Gesellschaft niemals angehört hat (BGH, Urteil vom 14. Juli 1997 - II ZR 168/96, ZIP 1997, 1674, 1675; Urteil vom 1. Dezember 2003 - II ZR 161/02, BGHZ 157, 151, 154; Urteil vom 28. Februar 2005 - II ZR 220/03, ZIP 2005, 900;… Urteil vom 16. Oktober 2006 - II ZR 7/05, ZIP 2006, 2213 Rn. 5).
- OLG Hamm, 14.09.2021 - 27 U 84/20
Ergebnis der Verhandlung über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem …
Das Berufungsgericht muss selbst entscheiden, wenn die Sache ohne weitere Verhandlung spruchreif ist, etwa durch Klageabweisung (BGH, Urteil vom 28. Februar 2005 - II ZR 220/03, FamRZ 2005, 882 = juris, Rn. 12;… Heßler, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 538 Rn. 6;… Rimmelspacher, in: Münchener Kommentar, ZPO, Band 2, 6. Aufl. 2020, § 538 Rn. 76, jew. m. w. N.). - BGH, 08.12.2011 - IX ZR 33/11
Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Anwendung deutschen Rechts auf die …
Rn. 11 1. Die Vertretung der Klägerin im Rechtsstreit, welche auch im Revisionsverfahren von Amts wegen geprüft wird (BGH, Urteil vom 28. Februar 2005 - II ZR 220/03, WM 2005, 888, 889;… vom 16. Februar 2009 - II ZR 282/07, WM 2009, 702 Rn. 6, 9), ist nicht zu beanstanden. - OLG Karlsruhe, 20.10.2021 - 11 U 10/19
Aktiengesellschaft: Umfang der organschaftlichen Vertretungsmacht eines …
Rn. 83 2. Der Vertretungsmangel ist nicht geheilt worden (§ 547 Nr. 4 ZPO; vgl. hierzu: BGH, Urt. v. 28.02.2005 - II ZR 220/03 -, juris Rn. 8).Rn. 85 3. Das Anerkenntnisurteil ist daher aufzuheben und die Klage wegen des Vertretungsmangels als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, Urt. v. 28.02.2005 - II ZR 220/03 -, juris Rn. 11;… BGHZ 40, 197, zitiert nach juris Rn. 19).
- BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21
Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht - …
Daran fehlt es, wenn der Rechtsstreit ohne weitere Verhandlung zur Endentscheidung reif ist (BGH 28. Februar 2005 - II ZR 220/03 - zu II 4 der Gründe;… vgl. auch BAG 18. Januar 2007 - 8 AZR 250/06 - Rn. 17). - LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 207/14
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer auf Gewinnerzielung und -optimierung beruhenden …
Von der gemäß § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO beantragten Aufhebung und Zurückverweisung hat die Kammer abgesehen, weil der Rechtsstreit entscheidungsreif war (vgl. BGH, Urt. v. 28. Februar 2005 - II ZR 220/03, NZG 2005, 560 Tz. 12). - OLG Hamm, 04.03.2008 - 28 U 94/07
Zu den Voraussetzungen der Haftung für fehlerhafte anwaltliche Beratung beim …
Da der Rechtsstreit nicht ohne weitere Verhandlung und Beweisaufnahme entscheidungsreif ist, hält es der Senat nicht für tunlich, in der Sache selbst abschließend zu entscheiden (siehe insoweit BGH in NZG 2005, 560 [561 zu 4] = FamRZ 2005, 882). - OLG Stuttgart, 20.08.2010 - 3 U 60/10
Binnenschifffahrtstransportvertrag: Transportschaden an Chemikalienfässern wegen …
Ist der Rechtsstreit ohne weitere Verhandlung spruchreif oder dem Berufungsgericht eine Verfahrensentscheidung ohne weitere Sachaufklärung möglich, gilt § 538 ZPO nicht (BGH WM 2005, 888; BGH NJW 2002, 2795;… Reichold in Thomas/Putzo, a.a.O., § 538 Rn. 6). - LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2019 - 3 Sa 349/18
Schadensersatz - Wettbewerbsverbot
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2020 - 12 Sa 1656/19
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil - keine amtswegige Prüfung der …
- OLG Dresden, 16.02.2012 - 10 U 394/11
- OLG Frankfurt, 28.03.2012 - 4 U 252/11
Wirksame Erledigungserklärung trotz Wegfalls der Prozessführungsbefugnis nach …
- OLG München, 26.03.2024 - 28 U 7458/22
Prozessvergleich, Berichtigung des Vergleichs, Parteiverrtippung, Anfechtung …
- OLG Brandenburg, 18.09.2007 - 6 U 94/06
Vertretung einer Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit Vorstandsmitgliedern
- OLG Köln, 17.02.2021 - 13 U 168/19
Ansprüche nach Widerruf eines Darlehensvertrages Voraussetzungen einer negativen …
- OLG München, 26.03.2024 - 28 W 7458/22
Prozessvergleich unzutreffend protokolliert: Berichtigung durch …
- OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 24 U 315/20
Ansprüche nach Widerruf eines Leasingvertrags auf Kilometerabrechnungsbasis; …
- LSG Baden-Württemberg, 18.07.2012 - L 3 AL 1132/12
- OLG München, 24.03.2022 - 32 U 1218/21
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, Beschränkung der …
- LAG Köln, 24.07.2022 - 11 Sa 25/22
Leidensgerechte Tätigkeit
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 3 AL 406/12
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 3/5 O 100/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- bubgauweilerpartner.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- heuking.de
, S. 14 (Kurzinformation)
Hauptversammlung: Antrag auf Abwahl des satzungsmäßig bestimmten Versammlungsleiters
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 1176
- WM 2005, 2186
- BB 2005, 1071
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (12)
- BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02
Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
In Hinblick auf die bereits gegebene Nichtigkeit der Beschlüsse bedurfte es einer Entscheidung über die geltend gemachten Anfechtungsgründe des Klägers zu 2.) Ladungsmangel und Verletzung des Auskunftsrechtes letztlich nicht mehr, wobei im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.10.2004 - II ZR 250/02 - die Verletzung des Informationsrechts jedenfalls für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat hinsichtlich des Komplexes Sirius nahe liegt, da für die Kammer auch nach dem Vorbringen im Schriftsatz vom 10.12.2004 nicht ersichtlich ist, warum für die die Beantwortung der als Anlage 2 zum notariellen Protokoll jedenfalls unstreitig gestellten Fragen ein Auskunftsverweigerungsrecht bestehen soll, wobei hinzukommt, dass die Beklagte die weiter vom Kläger zu 2.) als behauptet gestellten Fragen nicht substantiiert bestritten hat, da sie nicht vorgetragen hat, welche der konkret vom Kläger zu 2.) in der Klageschrift genanten Fragen, nicht gestellt worden sein sollen. - BayObLG, 20.03.1996 - 3Z BR 324/95
Umfang des Auskunftsrechts der Aktionäre; Verpflichtung zur Auskunft über …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
Ein Auskunftsverweigerungsrecht ist zu bejahen, wenn die Gesellschaft die Umstände darlegt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung die schädlichen Auswirkungen der begehrten Auskunft deutlich machen (BayOblG NJW-RR 1996, 994; KG, NJW-RR 1995, 98 = ZIP 1994, 1267 (1272); OLG Düsseldorf, WM 1991, 2148 (2152);… Henn, Hdb. des AktienR, 4. Aufl., S. 374;… Zöllner, in: Kölner Komm. z. AktG , § 131 Rdnr. 36; a.A. OLG Karlsruhe, AG 1990, 82). - KG, 30.06.1994 - 2 W 4531/93
Beteiligungen: Auskunftsrecht des Aktionärs
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
Ein Auskunftsverweigerungsrecht ist zu bejahen, wenn die Gesellschaft die Umstände darlegt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung die schädlichen Auswirkungen der begehrten Auskunft deutlich machen (BayOblG NJW-RR 1996, 994; KG, NJW-RR 1995, 98 = ZIP 1994, 1267 (1272); OLG Düsseldorf, WM 1991, 2148 (2152);… Henn, Hdb. des AktienR, 4. Aufl., S. 374;… Zöllner, in: Kölner Komm. z. AktG , § 131 Rdnr. 36; a.A. OLG Karlsruhe, AG 1990, 82).
- BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91
Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
Ist eine Anfechtungsklage von mehreren Aktionären erhoben worden, sind diese notwendige Streitgenossen i. S. des § 62 Abs. 1 ZPO (BGH NJW 1993, 1976 m. w. Nachw.) Mit Rücksicht auf die in § 248 Abs. 1 AktG getroffene Regelung muss die Entscheidung des Verfahrens gegenüber den Anfechtungsklägern in der Sache einheitlich ergehen, wobei für die Frage der notwendigen Streitgenossenschaft hier zunächst unerheblich ist, ob auf die Klage des Klägers zu 1.) wegen einer u. U. verfristeten Klageerhebung der Anfechtungsklage keine Sachentscheidung ergehen kann. - BGH, 22.07.2002 - II ZR 286/01
Streitgegenstand der aktienrechtlichen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
Bei der Frage der Anfechtung oder Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses handelt es sich um einen identischen Streitgegenstand (BGH AG 2002, 677 m. w. Nachw.). - EuGH, 23.03.2000 - C-373/97
Diamantis - "Gesellschaftsrecht - Richtlinie 77/91/EWG - Aktiengesellschaft in …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
Da der Aktionär nach dem Gesetz bereits mit einer einzigen Aktie Anfechtungsklage erheben kann, begründet eine Minimalbeteiligung den Einwand des Rechtsmissbrauchs nicht ( EuGH , AG 2000, 470 ;… K. Schmidt in Großkomm, § 245 Rz. 68). - BGH, 15.06.1992 - II ZR 173/91
Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Anfechtungsrechts
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
Entscheidend für die Beurteilung ist dabei eine Gesamtbetrachtung, bei der in der Regel mehrere Indizien für die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit erforderlich sind (BGH, AG 1992, 448; ZIP 1990, 169 [171 ff.] - DAT-Altana II). - OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01
Spaltung einer Gesellschaft: Beschlussanfechtungsklage als rechtsmissbräuchlich; …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
Für die Umstände, die einen solchen Ausnahmefall begründen, trägt die Gesellschaft die Darlegungs- und Beweislast (eingehend OLG Stuttgart v. 22.3.2002 - 20 W 32/2001 - AG 2003, 456). - OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
Aktienrechtliche Nichtigkeitsklage - Veranlassung durch Nichtaktionär - …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
Soweit es um eine Nichtigkeitsklage geht, wird die Auffassung vertreten, dass ihre rechtsmissbräuchliche Erhebung bereits zur Unzulässigkeit führt und nicht erst, wie bei der Anfechtungsklage, zur Unbegründetheit (OLG Stuttgart v. 11.10.2000 - 12 U 89/00 - OLG-Report Stuttgart 2001, 136 = NZG 2001, 277 , m. w. N.). - OLG Hamburg, 12.01.2001 - 11 U 162/00
Rechtmäßigkeit der Entlastung der Mitglieder eines Vorstandes und eines …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.01.2005 - 5 O 100/04
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 12.1.2001 - 11 U 162/00 - (AG 2001, 359) ist hier nicht einschlägig, da dort lediglich gebilligt wurde, dass ein Versammlungsleiter seinen Abwahlantrag nicht zur Abstimmung stellt, wenn dieser nur mit "wegen erwiesener Unfähigkeit" begründet wird, ohne hierfür Tatsachen vorzubringen. - LG Frankfurt/Main, 09.03.2004 - 5 O 107/03
Keine Beschränkung der Bankgarantie auf Höchstbetrag beim Squeeze-out
- OLG Naumburg, 11.10.2000 - 12 U 89/00
- OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 20 U 2/14
Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Isolierte Anfechtung der Ablehnung …
Zwar kann die unterlassene Beschlussfassung über einen Abwahlantrag eine Anfechtbarkeit der nachfolgenden Beschlüsse begründen (…vgl. Bürgers/Körber/Reger, AktG, 3. Aufl., § 129 Rn. 38a;… Spindler/Stilz/Wicke, AktG, 2. Aufl., Anh. § 119 Rn. 4; zu dieser Konstellation erging auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des LG Frankfurt v. 11.1.05, AG 2005, 892;… zu den Voraussetzungen eines Abwahlantrags: OLG Stuttgart, 20 AktG 1/14 , juris Rn. 100 ff.).Ob und wann hiervon im Einzelfall Ausnahmen gemacht werden können und auch außerhalb der Hauptversammlung liegendes Fehlverhalten oder laufende oder abgeschlossene Strafverfahren Grund für eine Abwahl sein können (vgl. LG Frankfurt, ZIP 2005, 1176 zur Abstimmungspflicht bei Vorliegen eines eingestellten Ermittlungsverfahrens; abwägend Rose NZG 2007, 241, 244) kann hier dahingestellt bleiben.
- OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 23 U 90/07
Hauptversammlungsbeschlüsse der Aktiengesellschaft: Verweigerung einer …
Die Leitung der Hauptversammlung durch eine dazu nicht berechtigte Person würde in der Tat der Rechtsprechung (LG Frankfurt AG 2005, 892ff.) nach die Nichtigkeit aller Beschlüsse der Hauptversammlung zur Folge haben, da dann ein Unbefugter im Sinne der §§ 241 Ziff. 2 und 130 Abs. 2 AktG die Feststellungen über die Beschlussfassungen treffen würde.Erst recht kann keine Rede davon sein, dass die gewünschte Antwort mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geeignet war, der Beklagten einen Schaden zuzufügen (LG Frankfurt WM 2005, 2186ff.).
- OLG Bremen, 13.11.2009 - 2 U 57/09
Abberufung des Versammlungsleiters durch die Hauptversammlung
Dennoch hatte die Hauptversammlung die Möglichkeit und Befugnis, den Versammlungsleiter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzuberufen, wenn es ihr etwa aufgrund schwerwiegender Verfahrensverstöße oder aus ähnlichen, ebenso gewichtigen Gründen nicht zumutbar war, an der Person der Versammlungsleiters, mochte sie auch durch die Satzung bestimmt sein, festzuhalten (siehe OLG Hamburg NZG 01, 513, 516; LG Frankfurt a.M. ZIP 05, 1176; LG Köln AG 05, 696;… h.M., vgl. zum Meinungsstand Kubis in MK aaO., Rn. 108, 109; Frhr. von Falkenhausen/Kocher, BB 05, 1068 f.).Der Verfahrensverstoß bewirkt allerdings nicht die Nichtigkeit der Beschlüsse nach § 241 Nr. 2 AktG i.V.m. § 130 Abs. 2 AktG (so allerdings LG Köln AG 05, 696, 702; LG Frankfurt .ZIP 05, 1176, 1177), sondern vielmehr ihre Anfechtbarkeit nach § 243 Abs. 1 AktG (ebenso Frhr. von Falkenhausen/Kocher, BB 05, 1068, 1069).
- LG Frankfurt/Main, 20.12.2011 - 5 O 37/11
Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen der Aktiengesellschaft: Ablehnung …
Rn. 55 Es trifft zwar zu, dass die Kammer im Urteil vom 11.01.2005 - 3-5 O 100/04 - (BeckRS 2005, 10225) die Beschlüsse einer Hauptversammlung für nichtig gehalten hat, weil dort über den Abwahlantrag gegen den Versammlungsleiter nicht abgestimmt wurde. - OLG Stuttgart, 26.07.2024 - 20 AktG 1/24
Freigabeverfahren in Bezug auf die Eintragung von Beschlüssen einer …
Rn. 322 (a) Ein Verfahrensverstoß, nicht über einen derartigen Antrag auf Abwahl des Versammlungsleiters abstimmen zu lassen, führt zwar nicht zur Nichtigkeit der nachfolgenden Beschlüsse nach § 241 Nr. 2 AktG iVm § 130 Abs. 2 AktG (so aber LG Frankfurt, Urteil vom 11.01.2005 - 5 O 100/04, juris Rn. 93 ff.; LG Köln…, Urteil vom 06.07.2005 - 82 O 150/04, juris Rn. 138 ff.). - LG München I, 16.08.2007 - 5 HKO 17682/06
Anfechtbarkeit eines auf Entlastung des Aufsichtsrats gerichteten …
Dabei kann offenbleiben, inwieweit einer teilweise vertretenen Ansicht zu folgen ist, im Falle der Verweigerung der Abstimmung über einen Abwahlantrag komme es zur Nichtigkeit der Beschlussfassung nach § 130 Abs. 2 AktG (so LG Frankfurt am Main AG 2005, 892, 893 f.;… kritisch hierzu Groß in: über amicorum Wilhelm Happ, 2006, S. 31, 41 f.), weil vorliegend unstreitig eine Abstimmung über den Antrag auf Abberufung des Versammlungsleiters stattgefunden hat und dieser Antrag keine Mehrheit fand. - OLG Frankfurt, 26.02.2007 - 5 W 3/07
Aktiengesellschaft: Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen; Anforderungen …
Die sich bei Semler/Volhard (…Arbeitshandbuch für die Hauptversammlung, 2 Aufl. 2003, § 11 Rz.27) und dem erstinstanzlichen Gericht (auch schon ZIP 2005, 1176, 1177) findende Abweichung, soweit es um die Bestellung des Versammlungsleiters geht, ist weder begründet noch belegt worden und bleibt damit ohne argumentative Kraft. - LG Frankfurt/Main, 28.11.2006 - 5 O 93/06
Satzungsmäßige Beschränkung der Rede- und Fragezeit zulässig
Weil die Hauptversammlung auch über die Person des Versammlungsleiters bestimmt und ihn notfalls abwählen kann (vgl. Kammerurteil vom 26.9.2006, 3-05 O 75/05, n. v.; Kammerurteil vom 11.1.2005, 3-05 O 100/04, BB 2005, 1071 = AG 2005, 892 ; LG Köln, AG 2005, 696 ;… MünchKommAktG/Kubis, 2. Aufl., § 119 Rdnr. 109;… Henn, Handbuch des Aktienrechts, 7. Aufl., § 23 Rdnr. 804;… Schaaf, Die Praxis der Hauptversammlung, 2. Aufl., Rdnr. 411 ff., 414;… Zöllner in KölnKommAktG, 1985, § 119 Rdnr. 48;… Fischer in Semler/Volhard, Arbeitshandbuch für die Hauptversammlung, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 16;… Steiner, Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, § 6 Rdnr. 5; für keine Abwahlmöglichkeit bei satzungsmäßiger Bestellung: Krieger, AG 2006, 355;… Butzke in Obermüller/Werner/Winden, Die HauptMittBayNot 4/2007 versammlung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., D Rdnr. 14;… Nirk/ Reuter/Bächle, Handbuch der Aktiengesellschaft, Rdnr. 1145), kann darauf vertraut werden, dass dieser seine Befugnis zugunsten einer effizienten und hochwertigen Diskussion einsetzen wird.
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