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Weitere Entscheidung unten: BFH, 27.03.1998

Rechtsprechung
   BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1746
BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96 (https://dejure.org/1998,1746)
BFH, Entscheidung vom 31.03.1998 - IX R 26/96 (https://dejure.org/1998,1746)
BFH, Entscheidung vom 31. März 1998 - IX R 26/96 (https://dejure.org/1998,1746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Kriterien bei der Einordnung von Abbruchkosten als sofort abziehbare Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abbruchkosten als nachträgliche Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 24 Nr 2
    Abbruchkosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 2404
  • BFH/NV 1998, 1212
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines …

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96
    Nach ständiger Rechtsprechung seit dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 12. Juni 1978 GrS 1/77 (BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620) kommt es für den Abzug der Abbruchkosten als sofort abziehbare Werbungskosten bei einem Gebäude darauf an, ob dieses ohne Abbruchabsicht erworben wurde.

    Der Entschluß des Steuerpflichtigen, ein Gebäude abzubrechen, bringt in diesen Fällen die Tatsache seines wirtschaftlichen Verbrauchs zum Ausdruck, und zwar ohne daß es darauf ankommt, ob an die Stelle des abgebrochenen Gebäudes ein dem gleichen Zweck gewidmeter Neubau tritt (Großer Senat in BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620 unter D. II. 1. a).

    Hat der Steuerpflichtige ein Gebäude ohne Abbruchabsicht erworben, ist das spätere Motiv des Steuerpflichtigen für den Abbruch grundsätzlich ebensowenig von Bedeutung, wie die Frage, ob an die Stelle des abgebrochenen Gebäudes ein dem gleichen Zweck gewidmeter Neubau tritt (Großer Senat in BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620).

  • BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87

    Kein Wahlrecht des Zeitpunktes bei Inanspruchnahme der AfaA

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96
    Die Abbruch- und Aufräumkosten für ein Gebäude, das ein Steuerpflichtiger zunächst zur Erzielung von Vermietungseinkünften nutzt, das dann aber wirtschaftlich und technisch verbraucht ist, sind in der Regel ebenso wie die Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) als Werbungskosten abziehbar (…Senatsurteile vom 31. August 1993 IX R 79/89, BFH/NV 1994, 232; vom 1. Dezember 1992 IX R 333/87, BFHE 170, 113, BStBl II 1994, 12, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85

    Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei …

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96
    In den Fällen, in denen die Aufwendungen allein oder ganz überwiegend durch eine nachfolgende Veräußerung des Grundstücks veranlaßt sind, kann ein Abzug als Werbungskosten ausscheiden, wenn der innere Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch die Verknüpfung mit der nicht einkommensteuerbaren Grundstücksveräußerung überlagert wird (BFH-Urteil vom 6. März 1979 VIII R 110/74, BFHE 127, 510, BStBl II 1979, 551; zu Aufwendungen zur Schadensbeseitigung: Senats-Urteil vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465;… zu Räumungskosten: Senats-Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485).
  • BFH, 06.12.1995 - X R 116/91

    Abbruchkosten eines geerbten Hauses sowie dessen Restwert sind keine Vorkosten i. …

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96
    Diese Grundsätze zur Behandlung von Abbruchkosten bei entgeltlichem Erwerb eines bebauten Grundstücks gelten auch für den unentgeltlichen Erwerb im Wege der Einzelrechtsnachfolge (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 X R 116/91, BFHE 179, 331, BStBl II 1996, 358;… Senatsurteile vom 12. September 1995 IX R 87/94, BFH/NV 1996, 302; vom 7. Oktober 1986 IX R 93/82, BFHE 148, 495, BStBl II 1987, 330, m.w.N.).
  • BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93

    Einordnung von Aufwendungen für Malerarbeiten, Schreinerarbeiten, Elektroarbeiten …

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96
    Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren, auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen (Senatsurteil vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533, m.w.N.).
  • BFH, 07.10.1986 - IX R 93/82

    Abbruchkosten und AfaA für geschenktes Gebäude keine Werbungskosten, wenn bereits …

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96
    Diese Grundsätze zur Behandlung von Abbruchkosten bei entgeltlichem Erwerb eines bebauten Grundstücks gelten auch für den unentgeltlichen Erwerb im Wege der Einzelrechtsnachfolge (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 X R 116/91, BFHE 179, 331, BStBl II 1996, 358;… Senatsurteile vom 12. September 1995 IX R 87/94, BFH/NV 1996, 302; vom 7. Oktober 1986 IX R 93/82, BFHE 148, 495, BStBl II 1987, 330, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.1979 - VIII R 110/74

    Keine AfaA nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG, wenn ein zum Privatvermögen gehörendes, …

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96
    In den Fällen, in denen die Aufwendungen allein oder ganz überwiegend durch eine nachfolgende Veräußerung des Grundstücks veranlaßt sind, kann ein Abzug als Werbungskosten ausscheiden, wenn der innere Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch die Verknüpfung mit der nicht einkommensteuerbaren Grundstücksveräußerung überlagert wird (BFH-Urteil vom 6. März 1979 VIII R 110/74, BFHE 127, 510, BStBl II 1979, 551; zu Aufwendungen zur Schadensbeseitigung: Senats-Urteil vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465;… zu Räumungskosten: Senats-Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485).
  • BFH, 23.02.1988 - IX R 151/86

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96
    In den Fällen, in denen die Aufwendungen allein oder ganz überwiegend durch eine nachfolgende Veräußerung des Grundstücks veranlaßt sind, kann ein Abzug als Werbungskosten ausscheiden, wenn der innere Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung durch die Verknüpfung mit der nicht einkommensteuerbaren Grundstücksveräußerung überlagert wird (BFH-Urteil vom 6. März 1979 VIII R 110/74, BFHE 127, 510, BStBl II 1979, 551; zu Aufwendungen zur Schadensbeseitigung: Senats-Urteil vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465; zu Räumungskosten: Senats-Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485).
  • BFH, 12.10.1995 - IX R 115/90

    Schuldzinsen für ein veräußertes Haus für die Zeit der Kaufpreishinterlegung

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96
    Schuldzinsen, die auf die Zeit nach Aufgabe der Vermietungsabsicht oder -tätigkeit entfallen, sind keine nachträglichen Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, weil sie nicht mehr mit der Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sondern Gegenleistung für die Überlassung von Kapital sind, das nicht mehr der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dient (Senatsurteil vom 12. Oktober 1995 IX R 115/90, BFH/NV 1996, 208, m.w.N.).
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 87/94

    Abbruchkosten für ein geerbtes Einfamilienhaus

    Auszug aus BFH, 31.03.1998 - IX R 26/96
    Diese Grundsätze zur Behandlung von Abbruchkosten bei entgeltlichem Erwerb eines bebauten Grundstücks gelten auch für den unentgeltlichen Erwerb im Wege der Einzelrechtsnachfolge (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 X R 116/91, BFHE 179, 331, BStBl II 1996, 358; Senatsurteile vom 12. September 1995 IX R 87/94, BFH/NV 1996, 302; vom 7. Oktober 1986 IX R 93/82, BFHE 148, 495, BStBl II 1987, 330, m.w.N.).
  • BFH, 31.08.1993 - IX R 79/89
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05

    Abrisskosten und AfaA: nachträgliche Werbungskosten bei V+V

    b) Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung sind die Kosten für den Abriss eines zuvor vermieteten Gebäudes sowie die darauf bezogene Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur zu berücksichtigen, wenn ungeachtet des anschließend auf dem Grundstück zu eigenen Wohnzwecken errichteten Gebäudes der Grund für den Abriss zumindest ganz überwiegend --z.B. eine mangelnde Standfestigkeit-- "während der Vermietung des Grundstücks" entstanden ist (BFH-Urteil vom 26. Juni 2001 IX R 22/98, BFH/NV 2002, 16, unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile in BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784, sowie --klarstellend-- vom 31. März 1998 IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212).
  • FG Niedersachsen, 15.11.2005 - 13 K 464/03

    Behandlung von Abbruchkosten und des "Restbuchwerts" eines abgebrochenen Gebäudes …

    Ist dieser Veranlassungszusammenhang gegeben, können auch Aufwendungen, die nach Aufgabe der mit der Einkünfteerzielungsabsicht verbundenen Tätigkeit entstanden sind, als sog. nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden (BFH-Urteil vom 27. Juni 1995, IX R 48/93, BStBl II 1996, 151; BFH-Urteil vom 31. März 1998 IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212).

    Die Abbruchkosten sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Beschluss des Großen Senats vom 12. Juni 1978 GrS 1/77 BStBl II 1978, 620; BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 X R 116/91, BStBl II 1996, 358; BFH-Urteil vom 31. März 1998 IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212; BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 50/00, BStBl II 2002, 805).

    Der BFH hat sogar ausdrücklich entschieden, dass der Zusammenhang der Abbruchaufwendungen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht durch die Errichtung eines Neubaus und dessen anschließende Eigennutzung verändert wird (BFH-Urteil vom 31. März 1998 IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212).

  • FG Düsseldorf, 09.08.2007 - 16 K 840/05

    Abzug einer Abschreibung für außerordentliche Abnutzung (AfaA) als Werbungskosten …

    Ist dagegen ein Veranlassungszusammenhang gegeben, können auch Aufwendungen, die nach Aufgabe der mit der Einkünfteerzielungsabsicht verbundenen Tätigkeit entstanden sind, als sog. nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden (vgl. etwa BFH-Urteil vom 31. März 1998 IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212).

    Für den Fall einer dem Abbruch nachfolgenden Selbstnutzung hatte ebenfalls der IX. Senat in seinemUrteil vom 31. März 1998 IX R 26/96 (BFH/NV 1998, 1212) zunächst noch eine großzügige Haltung eingenommen und den Abzug von Abbruchkosten als sofort abziehbare Werbungskosten gestattet.

    Im Übrigen wäre nach Auffassung des Senats auch keine unterschiedliche Behandlung des Falles der Grundstücksveräußerung gegenüber der nachfolgenden Selbstnutzung gerechtfertigt, denn in beiden Fällen ist gleichermaßen die steuerlich unbeachtliche Vermögenssphäre tangiert (gl.A. von Bornhaupt, BB 1998, 2404).

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Rechtsprechung
   BFH, 27.03.1998 - X B 117/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6691
BFH, 27.03.1998 - X B 117/97 (https://dejure.org/1998,6691)
BFH, Entscheidung vom 27.03.1998 - X B 117/97 (https://dejure.org/1998,6691)
BFH, Entscheidung vom 27. März 1998 - X B 117/97 (https://dejure.org/1998,6691)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtiges Scheingeschäft entgegen einer wirksam notariellen Urkunde als Grundlage einer Besteuerung als Revisionszulassungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1212
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 27.03.1998 - X B 117/97
    Der Drittvergleich hat mithin vor allem die Funktion, bei Vermögensverschiebungen zwischen nahen Angehörigen den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Hinblick auf die Abzugsverbote des § 12 Nr. 1 und 2 EStG sachgerecht einzugrenzen (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160; s. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34).
  • BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 262/87

    Aufschiebende Bedingung der Abtretung eines Geschäftsanteils; Formbedürftigkeit …

    Auszug aus BFH, 27.03.1998 - X B 117/97
    Auf der Grundlage dieser Feststellungen ist der Sachverhalt dahin zu würdigen, daß die formwirksame Abtretung der Anteile das gemäß § 117 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) rechtsunwirksame Verpflichtungsgeschäft geheilt hat (§ 117 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung -- GmbHG --): Ist wie hier ein unrichtiger Kaufpreis beurkundet, heilt die formgerechte Abtretung die formlose Vereinbarung über den richtigen Kaufpreis; dadurch haben sowohl die beurkundeten als auch die nicht beurkundeten Teile des schuldrechtlichen Geschäfts Gültigkeit erlangt (vgl. Bundesgerichtshof -- BGH --, Urteile vom 23. Februar 1983 IVa ZR 187/81, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 1843; vom 23. November 1988 VIII ZR 262/87, GmbH-Rundschau 1989, 194;… Scholz/Winter, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 8. Aufl. 1993, § 15 Rdnr. 74;… Baumbach/Hueck, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 16. Aufl. 1996, § 15 Rdnr. 35).
  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei …

    Auszug aus BFH, 27.03.1998 - X B 117/97
    Der Drittvergleich hat mithin vor allem die Funktion, bei Vermögensverschiebungen zwischen nahen Angehörigen den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Hinblick auf die Abzugsverbote des § 12 Nr. 1 und 2 EStG sachgerecht einzugrenzen (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160; s. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34).
  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 187/81

    Beratungshonorar als Teil d. Kaufpreises eines GmbH-Anteils

    Auszug aus BFH, 27.03.1998 - X B 117/97
    Auf der Grundlage dieser Feststellungen ist der Sachverhalt dahin zu würdigen, daß die formwirksame Abtretung der Anteile das gemäß § 117 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) rechtsunwirksame Verpflichtungsgeschäft geheilt hat (§ 117 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung -- GmbHG --): Ist wie hier ein unrichtiger Kaufpreis beurkundet, heilt die formgerechte Abtretung die formlose Vereinbarung über den richtigen Kaufpreis; dadurch haben sowohl die beurkundeten als auch die nicht beurkundeten Teile des schuldrechtlichen Geschäfts Gültigkeit erlangt (vgl. Bundesgerichtshof -- BGH --, Urteile vom 23. Februar 1983 IVa ZR 187/81, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 1843; vom 23. November 1988 VIII ZR 262/87, GmbH-Rundschau 1989, 194;… Scholz/Winter, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 8. Aufl. 1993, § 15 Rdnr. 74;… Baumbach/Hueck, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 16. Aufl. 1996, § 15 Rdnr. 35).
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 290/82

    Steuerliche Anerkennung von Rechtsverhältnissen unter Angehörigen nach …

    Auszug aus BFH, 27.03.1998 - X B 117/97
    Diese Rechtsprechung -- auch die von den Klägern angeführten BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 290/82 (BFHE 163, 423, BStBl II 1991, 391) und vom 22. Januar 1991 VIII R 321/83 (…BFH/NV 1991, 667) -- betrifft den Abzug von Betriebsausgaben oder die Verlagerung von Einkunftsquellen, deren steuermindernder Effekt nur dann rechtlich anerkannt wird, wenn eine Vereinbarung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zustande gekommen ist und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten -- abgesehen von ihrem möglicherweise zwischen Fremden nicht üblichen Entstehungsgrund -- dem zwischen Fremden Üblichen entspricht.
  • BFH, 22.01.1991 - VIII R 321/83

    Fremdvergleich eines Vertrages zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 27.03.1998 - X B 117/97
    Diese Rechtsprechung -- auch die von den Klägern angeführten BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 290/82 (BFHE 163, 423, BStBl II 1991, 391) und vom 22. Januar 1991 VIII R 321/83 (BFH/NV 1991, 667) -- betrifft den Abzug von Betriebsausgaben oder die Verlagerung von Einkunftsquellen, deren steuermindernder Effekt nur dann rechtlich anerkannt wird, wenn eine Vereinbarung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zustande gekommen ist und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten -- abgesehen von ihrem möglicherweise zwischen Fremden nicht üblichen Entstehungsgrund -- dem zwischen Fremden Üblichen entspricht.
  • BFH, 31.03.1995 - XI B 151/94

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz

    Auszug aus BFH, 27.03.1998 - X B 117/97
    Bei der Entscheidung konnte das Vorbringen in dem -- nach Ablauf der Beschwerdefrist eingegangenen -- Schriftsatz vom 28. Oktober 1997 nur insoweit berücksichtigt werden, als es die rechtzeitig geltend gemachten Zulassungsgründe erläutert und vervollständigt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 31. März 1995 XI B 151/94, BFH/NV 1995, 1071).
  • BFH, 27.03.1998 - X B 116/97
    Auszug aus BFH, 27.03.1998 - X B 117/97
    Anmerkung: Wortgleicher Beschluß v. 27. März 1998 X B 116/97 (n.v.).
  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96

    Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH

    Hierzu ist ein Fremdvergleich (Drittvergleich) durchzuführen, der die Funktion hat, bei Vermögensverschiebungen zwischen nahen Angehörigen den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 EStG --wie auch den des § 9 EStG-- im Hinblick auf die Abzugsverbote des § 12 Nr. 1 und Nr. 2 EStG sachgerecht einzugrenzen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 1998 X B 117/97, BFH/NV 1998, 1212).
  • BFH, 10.03.2005 - X B 182/03

    Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

    Dadurch soll der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 EStG --wie auch der des § 9 EStG-- im Hinblick auf die Abzugsverbote des § 12 Nr. 1 und Nr. 2 EStG sachgerecht eingegrenzt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 1998 X B 117/97, BFH/NV 1998, 1212).
  • BFH, 31.08.2000 - IX B 79/00

    Verfahrensmängel, Verstoß gegen Inhalt der Akten, mangelnde Sachaufklärung

    Für die Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) fehlen die nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen genauen Angaben bzw. schlüssigen Ausführungen zu bestimmten Punkten (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 1998 X B 117/97, BFH/NV 1999, 630).
  • BFH, 09.03.2004 - X B 141/03

    Fremdvergleich: Transfer von Werten zwischen nahen Angehörigen über eine KapG

    Durch den Fremdvergleich (Drittvergleich) soll bei Vermögensverschiebungen zwischen nahen Angehörigen der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) --wie auch der des § 9 EStG-- im Hinblick auf die Abzugsverbote des § 12 Nr. 1 und Nr. 2 EStG sachgerecht eingegrenzt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 1998 X B 117/97, BFH/NV 1998, 1212).
  • FG Köln, 14.12.2005 - 4 K 2927/03

    Saldierungsgebot bei der Bildung von Rückstellungen

    Der Drittvergleich hat mithin vor allem die Funktion, bei Vermögensverschiebungen zwischen nahen Angehörigen den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 EStG im Hinblick auf die Abzugsverbote des § 12 Nr. 1 und 2 EStG sachgerecht einzugrenzen (vgl. u.a. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160; s. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 und BFH-Beschluss vom 27.03.1998 - X B 117/97, BFH/NV 1998, 1212).
  • FG Nürnberg, 25.11.2004 - IV 332/03

    Aufgabe des Gewerbebetriebs als Veräußerung des Betriebs; Ansetzen des gemeinen …

    Der Abzug von Betriebsausgaben oder die Verlagerung von Einkunftsquellen ist nur anzuerkennen, wenn eine Vereinbarung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zustande gekommen ist und sowohl die Gestaltung, als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen fremden Dritten üblichen entspricht (vgl. BFH-Beschluss vom 27.03.1998 X B 117/97 BFH/NV 1998, 1212; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27.11.1989 GrS 1/88 BStBl. II 1990, 160; Schmidt/Heinicke EStG § 4 RZ.
  • FG Baden-Württemberg, 13.01.2000 - 8 K 419/98

    Einkommensteuer 1992 und 1993

    Es muß deshalb bei Vereinbarungen unter nahen Angehörigen im Einzelfall festgestellt werden, ob die geleisteten Aufwendungen auf einem Leistungsaustauschverhältnis beruhen, oder ob die Aufwendungen ihren Grund in der familiären Beziehung haben (vgl. Urteil des BFH vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl II 1997.196; Beschluß des BFH vom 27. März 1998 X B 117/97. Sammlung amtlich nicht veröffentlichter BFH-Entscheidungen -BFH/NV- 1998, 1212 und Seeger, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1998, 1339).
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