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Rechtsprechung
   BFH, 17.06.2004 - IV R 45/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10831
BFH, 17.06.2004 - IV R 45/03 (https://dejure.org/2004,10831)
BFH, Entscheidung vom 17.06.2004 - IV R 45/03 (https://dejure.org/2004,10831)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - IV R 45/03 (https://dejure.org/2004,10831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; AO 1977 § ... 90; ; AO 1977 § 162 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 162 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 162 Abs. 2 Satz 1; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; FGO § 6; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 162 Abs. 1 Satz 2
    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162
    Schätzung: Durchschnittswerte der Verwaltung für Taxiunternehmen

  • datenbank.nwb.de

    Schätzung des Gewinns einer von zwei Taxifahrern gebildeten GbR mit zwei Taxen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betrieb eines Taxigewerbes; Zulässigkeit der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen; Schlüssigkeit, wirtschaftliche Vernunft und Möglichkeit von Schätzungen; Abweichung von Richtwerten der Finanzverwaltung; Anwendbarkeit unterschiedlicher Schätzungsverfahren für jedes Taxi

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 125, AO 1977 § 162, EStG § 4 Abs 3, EStG § 15
    Nichtigkeit; Schätzung; Willkür

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 1618
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus BFH, 17.06.2004 - IV R 45/03
    Ausnahmsweise kann eine fehlerhafte Schätzung sogar die Nichtigkeit des auf ihr beruhenden Verwaltungsakts zur Folge haben, wenn sich das FA nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (BFH-Urteile vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381; vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259).

    a) Zunächst wird das FG zu prüfen haben, ob die angefochtenen Bescheide nach den vom BFH mit den genannten Urteilen in BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259 und in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381 aufgestellten Kriterien als nichtig anzusehen sind, wovon der Senat nach Aktenlage aber zunächst nicht ausgeht.

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus BFH, 17.06.2004 - IV R 45/03
    Ausnahmsweise kann eine fehlerhafte Schätzung sogar die Nichtigkeit des auf ihr beruhenden Verwaltungsakts zur Folge haben, wenn sich das FA nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (BFH-Urteile vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381; vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259).

    a) Zunächst wird das FG zu prüfen haben, ob die angefochtenen Bescheide nach den vom BFH mit den genannten Urteilen in BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259 und in BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381 aufgestellten Kriterien als nichtig anzusehen sind, wovon der Senat nach Aktenlage aber zunächst nicht ausgeht.

  • BFH, 28.03.2001 - VII B 213/00

    Haftungsbescheid; Einwendungen des Haftenden

    Auszug aus BFH, 17.06.2004 - IV R 45/03
    Das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. März 2001 VII B 213/00, BFH/NV 2001, 1217, m.w.N.).
  • FG Münster, 16.05.2013 - 2 K 3030/11

    Frage der Rechtmäßigkeit von Zuschätzungen nach Steuerfahndungsprüfung

    Hinzuschätzungen, die die höchsten Reingewinnsätze laut Richtsatzsammlung überschreiten, sind nur dann zulässig, wenn plausible Gründe dafür bestehen (BFH-Urteile vom 17.06.2004 IV R 45/03, BFH/NV 2004, 1618 und vom 15.01.1989 I R 289/83, BStBl. II 1989, 620).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2017 - 6 K 6146/16

    Vergnügungsteuer bei Geldspielautomaten

    Ausnahmsweise kann eine fehlerhafte Schätzung sogar die Nichtigkeit des auf ihr beruhenden Verwaltungsakts zur Folge haben, wenn sich das FA nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (BFH-Urteil vom 17. Juni 2004 - IV R 45/03, BFH/NV 2004, 1618, m.w.N.).
  • FG Münster, 07.01.2015 - 8 V 1774/14

    Buchführungsmängel, Hinzuschätzung

    Das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (BFH Urteil vom 17.06.2004 IV R 45/03, BFH/NV 2004, 1618).

    Eine Überschreitung der höchsten Reingewinnsätze nach der Richtsatzsammlung ist allerdings nur dann zulässig, soweit plausible Gründe dafür bestehen (BFH Urteile vom 25.01.1989 I R 289/83, BStBl. II 1989, 620 und vom 17.06.2004 IV R 45/03, BFH/NV 2004, 1618; FG Münster Urteile vom 23.06.2010 12 K 2714/06 E,U, bei juris und vom 16.05.2013 2 K 3030/11 E,U, EFG 2014, 86).

  • FG München, 04.09.2008 - 2 K 1865/08

    Nichtigkeit von nicht nachvollziehbaren, zur Ausübung von Druck missbrauchten …

    2.1.3 Nach der derzeitigen Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, sind Verwaltungsakte jedoch nichtig, wenn das Finanzamt sich nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259; vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381; vom 17. Juni 2004 IV R 45/03, BFH/NV 2004, 1618).

    Wenn in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggf. welche Schätzungserwägungen angestellt wurden, wenn somit ein "objektiv willkürlicher" Hoheitsakt vorliegt, ist Nichtigkeit nach § 125 Abs. 1 AO 1977 gegeben (vgl. BFH Urteil vom 17.06.2004 - IV R 45/03 BFH/NV 2004, 1618 und BFH Beschluss vom 20.10.2005 - IV B 65/04, BFH/NV 2006, 240).

  • FG Hessen, 24.03.2014 - 4 K 2340/12

    Schätzung bei unvollständigen Aufzeichnungen und fehlenden Programmunterlagen …

    Eine Abweichung ist aber zulässig, wenn dafür plausible Gründe bestehen (vgl. BFH-Urteile vom 17.06.2004 IV R 45/03, BFH/NV 2004, 1618 und vom 25.01.1989 I R 289/83, BStBl. II 1989, 620).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 4 K 1274/05

    Zur Frage, wie der Anteilswert einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft im …

    Schätzungen müssen in sich schlüssig und ihre Ergebnisse wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (st. Rpsr.;… vgl. z.B.: BFH vom 30. September 1998 II B 11/98, BFH/NV 1999 S. 469 ;… BFH vom 28. März 2001 VII B 213/00, BFH/NV 2001 S. 1217; BFH vom 17. Juni 2004 IV R 45/03, BFH/NV 2004 S. 1152 ).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.08.2023 - 3 K 25/22

    Zur Schätzungsbefugnis bei Mängeln der Kassenführung und zur Schätzungsmethode …

    Das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein; verlässt die Schätzung den durch die Umstände des Einzelfalls gezogenen Schätzungsrahmen, ist sie rechtswidrig (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 2004 - IV R 45/03 -, BFH N/V 2004, 1618, m.w.N.).
  • FG Münster, 19.06.2015 - 14 K 3865/12

    Steuerliche Bewertung der Veräußerung eines wiederholt über bestimmte …

  • FG München, 26.07.2012 - 5 K 2812/11

    Nichtigkeit von Bescheiden, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, …

  • BFH, 31.05.2005 - IX B 1/05

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

  • BFH, 10.02.2005 - VIII B 126/03

    Grundsätze der Anwendung des § 162 AO hinreichend geklärt

  • FG Hessen, 24.02.2014 - 4 V 84/13

    Zulässigkeit einer Schätzung bei unvollständigen Aufzeichnungen und fehlenden …

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2015 - 2 K 2158/13

    Zur Schätzung nach den amtlichen Richtsatzsammlungen bei Überschreiten der darin …

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