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Rechtsprechung
   BFH, 30.11.2010 - IV B 39/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14161
BFH, 30.11.2010 - IV B 39/10 (https://dejure.org/2010,14161)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2010 - IV B 39/10 (https://dejure.org/2010,14161)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2010 - IV B 39/10 (https://dejure.org/2010,14161)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Fristbeginn an einem Sonnabend - keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter Überprüfung des Zustellungsdatums durch den Prozessbevollmächtigten

  • openjur.de

    Fristbeginn an einem Sonnabend; keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter Überprüfung des Zustellungsdatums durch den Prozessbevollmächtigten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 53 Abs 2, FGO § 54 Abs 2, FGO § 56 Abs 1, FGO § 116 Abs 3 S 1, ZPO § 180 S 2, ZPO § 222 Abs 2, BGB § 187 Abs 1
    Fristbeginn an einem Sonnabend - keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter Überprüfung des Zustellungsdatums durch den Prozessbevollmächtigten

  • rechtsinformationen.bund.de

    Fristbeginn an einem Sonnabend - keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter Überprüfung des Zustellungsdatums durch den Prozessbevollmächtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 2 FGO, § 54 Abs 2 FGO, § 56 Abs 1 FGO, § 116 Abs 3 S 1 FGO, § 180 S 2 ZPO
    Fristbeginn an einem Sonnabend - keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter Überprüfung des Zustellungsdatums durch den Prozessbevollmächtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristbeginn für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Zustellung des Urteils an einem Samstag

  • datenbank.nwb.de

    Fristbeginn an einem Sonnabend; keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Überprüfung des Zustellungsdatums durch den Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 613
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.07.2008 - IV R 78/05

    Versäumung der Revisionsfrist - ordnungsgemäße Zustellung mit …

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - IV B 39/10
    Dabei muss sich der Beteiligte nach § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO das Verschulden seines Bevollmächtigten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2008 IV R 78/05, BFH/NV 2008, 1860).
  • BFH, 29.04.2010 - II R 56/09

    Berechnung der Revisionsbegründungsfrist bei Zulassung der Revision durch den BFH

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - IV B 39/10
    Ob der Fristbeginn auf einen Sonntag, allgemeinen Feiertag oder Sonnabend fällt, ist unerheblich, denn das Gesetz sieht in § 54 Abs. 2 FGO i.V.m. § 222 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) diesen Umstand lediglich für das Ende der Frist als bedeutsam an (…BFH-Beschlüsse vom 21. September 2009 I B 48, 49/09, BFH/NV 2010, 439; vom 29. April 2010 II R 56/09, BFH/NV 2010, 1833).
  • BFH, 15.07.2009 - II R 9/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an Fristberechnung bei …

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - IV B 39/10
    Rn. 9 Das Versäumen der Begründungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten ist im Streitfall nicht entschuldbar, da er fehlerhaft die Frist anhand des Eingangsstempels der Kanzlei berechnet hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 1987 II R 40/86, BFH/NV 1988, 444; vom 15. Juli 2009 II R 9/08, BFH/NV 2009, 1817).
  • BFH, 16.01.2009 - VII R 31/08

    Keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter Überprüfung des Eingangsstempels - …

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - IV B 39/10
    Dabei hätte er sich nicht auf den Eingangsstempel seiner Kanzlei verlassen dürfen, sondern hätte prüfen müssen, ob das Datum des Eingangsstempels mit dem von dem Postbediensteten auf dem --ihm vorgelegten-- gelben Umschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2009 VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951).
  • BFH, 04.12.2003 - XI B 181/01

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - IV B 39/10
    Rn. 10 Da bereits der eigene Fehler des Prozessbevollmächtigten ursächlich für das Versäumen der Begründungsfrist geworden ist, kommt es auf ein etwaiges Büroversehen nicht mehr an (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 2003 XI B 181/01, BFH/NV 2004, 526;… vom 1. März 2005 VIII B 207/02, BFH/NV 2005, 1574).
  • BFH, 24.04.2009 - XI B 114/08

    Versäumung der Begründungsfrist bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - IV B 39/10
    Jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 24. April 2009 XI B 114/08, BFH/NV 2009, 1271).
  • BFH, 01.03.2005 - VIII B 207/02

    Wiedereinsetzung; Prüfungspflicht eines Berufsträgers

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - IV B 39/10
    Rn. 10 Da bereits der eigene Fehler des Prozessbevollmächtigten ursächlich für das Versäumen der Begründungsfrist geworden ist, kommt es auf ein etwaiges Büroversehen nicht mehr an (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 2003 XI B 181/01, BFH/NV 2004, 526; vom 1. März 2005 VIII B 207/02, BFH/NV 2005, 1574).
  • BFH, 21.09.2009 - I B 48/09

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Fristbeginn an einem Sonntag

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - IV B 39/10
    Ob der Fristbeginn auf einen Sonntag, allgemeinen Feiertag oder Sonnabend fällt, ist unerheblich, denn das Gesetz sieht in § 54 Abs. 2 FGO i.V.m. § 222 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) diesen Umstand lediglich für das Ende der Frist als bedeutsam an (BFH-Beschlüsse vom 21. September 2009 I B 48, 49/09, BFH/NV 2010, 439;… vom 29. April 2010 II R 56/09, BFH/NV 2010, 1833).
  • BFH, 06.05.1987 - II R 40/86

    Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unverschuldet …

    Auszug aus BFH, 30.11.2010 - IV B 39/10
    Rn. 9 Das Versäumen der Begründungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten ist im Streitfall nicht entschuldbar, da er fehlerhaft die Frist anhand des Eingangsstempels der Kanzlei berechnet hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 1987 II R 40/86, BFH/NV 1988, 444;… vom 15. Juli 2009 II R 9/08, BFH/NV 2009, 1817).
  • BFH, 13.09.2012 - XI R 40/11

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher …

    Rn. 12 Ob der Fristbeginn auf einen Sonntag, allgemeinen Feiertag oder Samstag fällt, ist unerheblich, denn das Gesetz sieht in § 54 Abs. 2 FGO i.V.m. § 222 Abs. 2 ZPO diesen Umstand lediglich für das Ende der Frist als bedeutsam an (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2009 I B 48-49/09, BFH/NV 2010, 439;… vom 29. April 2010 II R 56/09, BFH/NV 2010, 1833; vom 30. November 2010 IV B 39/10, BFH/NV 2011, 613).

    Jedes Verschulden --mithin auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 2010 I R 38/09, BFH/NV 2010, 1283; in BFH/NV 2011, 613, jeweils m.w.N.).

    Der Beteiligte muss sich gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 613;… in BFH/NV 2012, 593, jeweils m.w.N.).

    Dabei darf ein Prozessbevollmächtigter sich nicht auf den Eingangsstempel seiner Kanzlei verlassen, sondern hat zu prüfen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellungsumschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2009 VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2011, 613, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 11.10.2019 - IX B 52/19

    Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den …

    Dass der Fristbeginn auf einen Sonntag fiel, ist unerheblich, denn das Gesetz sieht in § 54 Abs. 2 FGO i.V.m. § 222 Abs. 2 ZPO diesen Umstand lediglich für das Ende der Frist als bedeutsam an (vgl. nur BFH-Beschluss vom 30.11.2010 - IV B 39/10, BFH/NV 2011, 613, Rz 6).

    Rn. 6 Das Versäumen der Einlegungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten ist im Streitfall nicht entschuldbar, da er --bei der dargelegten "routinemäßigen Kontrolle der bei Datev eingetragenen Fristen" (…Schriftsatz vom 27.05.2019, S. 3)-- die Einlegungsfrist fehlerhaft allein anhand des Eingangsstempels seiner Kanzlei berechnet hat (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 06.05.1987 - II R 40/86, BFH/NV 1988, 444, unter 2., a.E., Rz 12;… vom 15.07.2009 - II R 9/08, BFH/NV 2009, 1817, Rz 8; in BFH/NV 2011, 613, Rz 9).

    Dabei hätte er sich nicht auf den Eingangsstempel seiner Kanzlei verlassen dürfen, sondern hätte prüfen müssen, ob das Datum des Eingangsstempels (08.04.2019) mit dem von dem Postbediensteten auf dem Briefumschlag eingetragenen Zustellungsdatum (06.04.2019) übereinstimmt (…s. BFH-Beschlüsse vom 16.01.2009 - VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951, unter II., Rz 3; in BFH/NV 2011, 613, Rz 9).

  • BFH, 30.04.2013 - IV R 38/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehleingabe in den elektronischen …

    Jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (u.a. BFH-Beschluss vom 30. November 2010 IV B 39/10, BFH/NV 2011, 613, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 24.11.2010 - IV B 136/08   

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https://dejure.org/2010,22022
BFH, 24.11.2010 - IV B 136/08 (https://dejure.org/2010,22022)
BFH, Entscheidung vom 24.11.2010 - IV B 136/08 (https://dejure.org/2010,22022)
BFH, Entscheidung vom 24. November 2010 - IV B 136/08 (https://dejure.org/2010,22022)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Aufhebung eines wegen Insolvenzeröffnung wirkungslosen Beschlusses

  • openjur.de

    Aufhebung eines wegen Insolvenzeröffnung wirkungslosen Beschlusses

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 155, ZPO § 249 Abs 2
    Aufhebung eines wegen Insolvenzeröffnung wirkungslosen Beschlusses

  • rechtsinformationen.bund.de

    Aufhebung eines wegen Insolvenzeröffnung wirkungslosen Beschlusses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 155 FGO, § 249 Abs 2 ZPO
    Aufhebung eines wegen Insolvenzeröffnung wirkungslosen Beschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FGO § 155; ZPO § 240 S. 1; ZPO § 249 Abs. 2
    Aufhebung einer gerichtliche Entscheidung wegen Unkenntnis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers während des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Aufhebung einer gerichtlichen Entscheidung, die in Unkenntnis der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers ergeht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 613
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.06.2009 - V B 23/08

    Gerichtsentscheidung in Unkenntnis der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BFH, 24.11.2010 - IV B 136/08
    Dies hat zur Folge, dass eine gerichtliche Entscheidung, die in Unkenntnis der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergeht, nach § 249 Abs. 2 ZPO, der auch für die Entscheidungen des Gerichts gilt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juni 2009 V B 23/08, BFH/NV 2009, 1819, m.w.N. zur Rechtsprechung), ohne rechtliche Wirkung ist.

    Die gleichwohl ergangene Entscheidung ist aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1819).

  • BFH, 22.11.2012 - III B 73/11

    Unterbrechung eines gerichtlichen Kindergeldverfahrens wegen Insolvenzeröffnung

    Rn. 5 2. Die Verfahrensunterbrechung hat zur Folge, dass eine gerichtliche Entscheidung, die in Unkenntnis der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergeht, nach § 249 Abs. 2 ZPO, der auch für die Entscheidungen des Gerichts gilt, ohne rechtliche Wirkung ist (vgl. BFH-Beschluss vom 24. November 2010 IV B 136/08, BFH/NV 2011, 613, m.w.N.).

    Die gleichwohl ergangene Entscheidung ist aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 613).

  • BGH, 20.12.2018 - IX ZR 82/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde während …

    Rn. 6 2. Die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 27. November 2003 (…VII B 236/02, BFH/NV 2004, 366), vom 26. Juni 2009 (…V B 23/08, BFH/NV 2009, 1819), vom 24. November 2010 (IV B 136/08, BFH/NV 2011, 613) und vom 22. November 2012 (…III B 73/11, BFH/NV 2013, 246) geben keinen Anlass für eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes nach dem Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968 (BGBl. I S. 661; fortan: RsprEinhG).
  • BGH, 20.12.2018 - IX ZR 81/16

    Duldung der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen nach dem …

    Rn. 6 2. Die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 27. November 2003 (…VII B 236/02, BFH/NV 2004, 366), vom 26. Juni 2009 (…V B 23/08, BFH/NV 2009, 1819), vom 24. November 2010 (IV B 136/08, BFH/NV 2011, 613) und vom 22. November 2012 (…III B 73/11, BFH/NV 2013, 246) geben keinen Anlass für eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes nach dem Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968 (BGBl. I S. 661; fortan: RsprEinhG).
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