Rechtsprechung
| BFH, 07.04.2022 - III R 4/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesfinanzhof
FGO § 137 S 2, FVG § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 4
Zuständigkeit von Familienkassen für das Erhebungsverfahren
- rechtsinformationen.bund.de
Zuständigkeit von Familienkassen für das Erhebungsverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 137 S 2 FGO, § 5 Abs 1 S 1 Nr 11 S 4 FVG
Zuständigkeit von Familienkassen für das Erhebungsverfahren - IWW
§ 63 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 63 Abs. 1 FGO, § 63 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 227 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG), § 127 AO, § 135 Abs. 1 FGO, § 137 Satz 2 FGO
- Wolters Kluwer
Erlass einer Kindergeldrückforderung aus Billigkeitsgründen; Ablehnung eines Erlassantrages durch eine unzuständige Familienkasse; Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Erlass nach der Verwaltungshoheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit von Familienkassen für das Erhebungsverfahren
- datenbank.nwb.de
Zuständigkeit von Familienkassen für das Erhebungsverfahren
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erhebungsverfahren beim Kindergeld - und die Zuständigkeit der Familienkassen
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Köln, 23.09.2020 - 3 K 2800/18
- BFH, 07.04.2022 - III R 4/21
Papierfundstellen
- BFH/NV 2022, 1069
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 25.02.2021 - III R 36/19
Sachliche Unzuständigkeit des sog. regionalen Inkassoservice im Bereich des …
Auszug aus BFH, 07.04.2022 - III R 4/21
NV: Die örtlich zuständigen Familienkassen sind in Kindergeldsachen nach dem Grundsatz der Gesamtzuständigkeit auch für das Erhebungsverfahren zuständig; die Konzentration der Aufgaben des Erhebungsverfahrens (hier: Erlass einer Kindergeldrückforderung) bei der Agentur für Arbeit Recklinghausen Inkasso-Service Familienkasse und der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord war rechtswidrig (vgl. Senatsurteil vom 25.02.2021 - III R 36/19, BFHE 272, 19, BStBl II 2021, 712).Daher ist sie und nicht die Familienkasse NRW Nord als Rechtsmittelbehörde beteiligt (Senatsurteil vom 25.02.2021 - III R 36/19, BFHE 272, 19, BStBl II 2021, 712, Rz 13 ff.; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 63 FGO Rz 20), weil kein Fall des § 63 Abs. 2 Nr. 1 FGO vorliegt.
Rn. 13 b) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Konzentration der Aufgaben des Erhebungsverfahrens --insbesondere der Erlass und die Stundung von Kindergeldrückforderungen-- bei der Agentur für Arbeit Recklinghausen Inkasso-Service Familienkasse und der Familienkasse NRW Nord rechtswidrig ist (Senatsurteile in BFHE 272, 19, BStBl II 2021, 712;… vom 25.02.2021 - III R 28/20, BFH/NV 2021, 1100, …und vom 07.07.2021 - III R 21/18, BFH/NV 2021, 1457).
Rn. 16 3. Der Senat hat in den Urteilen in BFHE 272, 19, BStBl II 2021, 712 und in BFH/NV 2021, 1100 weiter entschieden, dass § 127 AO einer Aufhebung des angegriffenen Verwaltungsakts, der von der --sachlich unzuständigen-- Revisionsbeklagten im Erhebungsverfahren getroffen wurde, nicht entgegensteht und es sich bei der Entscheidung über einen Erlass zudem um eine Ermessensentscheidung handelt, auf die § 127 AO grundsätzlich keine Anwendung findet.
- BFH, 25.02.2021 - III R 28/20
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.02.2021 - III R 36/19: …
Auszug aus BFH, 07.04.2022 - III R 4/21
Rn. 13 b) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Konzentration der Aufgaben des Erhebungsverfahrens --insbesondere der Erlass und die Stundung von Kindergeldrückforderungen-- bei der Agentur für Arbeit Recklinghausen Inkasso-Service Familienkasse und der Familienkasse NRW Nord rechtswidrig ist (Senatsurteile in BFHE 272, 19, BStBl II 2021, 712; vom 25.02.2021 - III R 28/20, BFH/NV 2021, 1100, …und vom 07.07.2021 - III R 21/18, BFH/NV 2021, 1457).Rn. 16 3. Der Senat hat in den Urteilen in BFHE 272, 19, BStBl II 2021, 712 und in BFH/NV 2021, 1100 weiter entschieden, dass § 127 AO einer Aufhebung des angegriffenen Verwaltungsakts, der von der --sachlich unzuständigen-- Revisionsbeklagten im Erhebungsverfahren getroffen wurde, nicht entgegensteht und es sich bei der Entscheidung über einen Erlass zudem um eine Ermessensentscheidung handelt, auf die § 127 AO grundsätzlich keine Anwendung findet.
- BFH, 07.07.2021 - III R 21/18
Zuständigkeit von Familienkassen für das Erhebungsverfahren
Auszug aus BFH, 07.04.2022 - III R 4/21
Rn. 13 b) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die Konzentration der Aufgaben des Erhebungsverfahrens --insbesondere der Erlass und die Stundung von Kindergeldrückforderungen-- bei der Agentur für Arbeit Recklinghausen Inkasso-Service Familienkasse und der Familienkasse NRW Nord rechtswidrig ist (Senatsurteile in BFHE 272, 19, BStBl II 2021, 712;… vom 25.02.2021 - III R 28/20, BFH/NV 2021, 1100, und vom 07.07.2021 - III R 21/18, BFH/NV 2021, 1457). - FG Köln, 23.09.2020 - 3 K 2800/18
Erlass zurückgeforderten Kindergeldes wegen sachlicher Unbilligkeit
Auszug aus BFH, 07.04.2022 - III R 4/21
Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 23.09.2020 - 3 K 2800/18, der Ablehnungsbescheid vom 13.07.2018 sowie die Einspruchsentscheidung vom 05.10.2018 aufgehoben.
- FG Münster, 20.10.2022 - 1 K 3789/19
Streit um den Erlass bzw. die Stundung einer zu erstattenden …
Wenn die Behörde sogar im Fall der teilweisen Klageabweisung bei beantragter Verpflichtung zum Erlass bzw. zur Stundung die vollen Kosten zu tragen hat (vgl. BFH-Urteile vom 07.04.2022 III R 4/21, BFH/NV 2022, 1069 und III R 33/20, BFH/NV 2022, 824), muss dies bei lediglich beantragter Neubescheidung erst recht gelten. - FG München, 18.04.2023 - 12 K 977/20
Teilweise unzulässige Wiederaufnahmeklage - unbegründete Nichtigkeitsklage
Rn. 51 4. Da mit einer Wiederaufnahmeklage erreicht werden soll, dass die beschwerende Entscheidung des Vorprozesses aufgehoben wird, die Sache neu verhandelt wird und nun eine günstige neue Entscheidung vom Gericht getroffen wird (…Büscher in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2021, § 590 ZPO Rz. 1), hat das Gericht den Antrag der Klägerin rechtsschutzgewährend dahin ausgelegt (…BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2022 XI B 61/22, BFH/NV 2023, 379;… BFH-Urteile vom 3. August 2022 IV R 16/19, BFH/NV 2023, 120; vom 7. April 2022 III R 4/21, BFH/NV 2022, 1069 jeweils m.w.N.), dass die Klägerin neben der Aufhebung des Urteils im Vorprozess und der Neuverhandlung auch die entsprechenden Anträge aus dem Vorprozess weiter aufrecht erhält.
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