Weitere Entscheidung unten: BFH, 27.08.1999

Rechtsprechung
   BFH, 16.08.1999 - VII B 131/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2779
BFH, 16.08.1999 - VII B 131/99 (https://dejure.org/1999,2779)
BFH, Entscheidung vom 16.08.1999 - VII B 131/99 (https://dejure.org/1999,2779)
BFH, Entscheidung vom 16. August 1999 - VII B 131/99 (https://dejure.org/1999,2779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungserfordernis - Zulassungsgrund - Anspruch auf Akteneinsicht

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § ... 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 78 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 71 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Akteneinsicht

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 78
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.11.1991 - VII B 55/91

    Entscheidung über einen Antrag auf Aktenversendung als Ermessensentscheidung des

    Auszug aus BFH, 16.08.1999 - VII B 131/99
    Ein Anspruch auf Einsicht in Akten, die dem Gericht tatsächlich nicht vorliegen, besteht demgemäß nicht (Beschluß des Senats vom 21. November 1991 VII B 55/91, BFH/NV 1992, 403; vgl. auch Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 78 FGO Rdnr. 16).
  • BFH, 18.01.1991 - VI B 134/89

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine ablehnende Entscheidung über die

    Auszug aus BFH, 16.08.1999 - VII B 131/99
    Diese Rechtslage ist in einem solchen Maße eindeutig und offenkundig, daß der Akteneinsichtsantrag, der offenbar lediglich der Verzögerung des Verfahrens dienen soll oder ohne ernstliche Prüfung der Rechtslage gestellt worden ist, als rechtsmißbräuchlich abzulehnen war (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Januar 1991 X B 7-8/90, BFH/NV 1991, 475).
  • BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11

    Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung

    Kein Anspruch besteht auf Einsichtnahme in Akten, die dem Gericht von der Finanzbehörde nicht zur Verfügung gestellt worden sind und folglich nicht vorliegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78; vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168; vom 16. Juli 2012 IX B 67/12, BFH/NV 2012, 1637, Rz 2).
  • BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21

    Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben

    Kein Anspruch besteht auf Einsichtnahme in Akten, die vom FG nicht beigezogen wurden und ihm folglich nicht vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16.07.2012 - IX B 67/12, BFH/NV 2012, 1637, und vom 16.08.1999 - VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78).
  • BFH, 24.11.2000 - V B 82/00

    Umdeutung einer NZB

    Wird die Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG gerügt, so ist anzugeben, welche weiteren konkreten Aufklärungsmaßnahmen und ggf. welche weiteren Beweiserhebungen zu welchen bestimmten Streitpunkten sich dem Gericht nach dessen insoweit maßgebendem materiell-rechtlichen Rechtsstandpunkt hätten aufdrängen müssen und inwieweit das FG dann wiederum konkret zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78; vom 30. Juli 1997 XI B 218-221/95, BFH/NV 1998, 190, m.w.N.).

    Ein Anspruch auf Einsicht in Akten, die dem Gericht tatsächlich nicht vorliegen, besteht demgemäß nicht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. November 1991 VII B 55/91, BFH/NV 1992, 403; in BFH/NV 2000, 78).

  • BFH, 11.09.2013 - I B 179/12

    Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht - Fehlende Aktenteile -

    Ein Recht auf Einsicht in die dem Gericht nicht vorgelegten Akten besteht demgegenüber nicht (BFH-Beschlüsse vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78; vom 8. Oktober 2003 VII B 321/02, BFH/NV 2004, 499; vom 8. Dezember 2006 XI B 59/06, BFH/NV 2007, 737; vom 16. Juli 2012 IX B 67/12, BFH/NV 2012, 1637; vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705).
  • BFH, 15.11.2007 - IX E 11/07

    Einwendungen gegen den Kostenansatz oder die Zahlungspflicht nicht im

    Ein Anspruch auf Einsicht in Akten, die dem Gericht tatsächlich nicht vorliegen, kann infolgedessen dem Gericht gegenüber nicht geltend gemacht werden (BFH-Beschluss vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78).
  • BFH, 30.01.2007 - VII B 3/06

    Akteneinsicht; Beiziehung von Akten durch das FG

    Kein Anspruch besteht auf Einsichtnahme in Akten, die dem Gericht von der Finanzbehörde nicht zur Verfügung gestellt worden sind und folglich nicht vorliegen (BFH-Entscheidungen vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, und vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78).
  • BFH, 12.11.2003 - VII B 347/02

    Verletzung der Aufklärungspflicht - unterlassene Beiziehung von Akten

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör begründet lediglich das Recht der Beteiligten, in die Gerichtsakten und die vom Gericht als Grundlage seiner Entscheidung als notwendig erachteten und hierfür vorgelegten oder beigezogenen Akten Einsicht zu nehmen (§§ 71 Abs. 2, 76 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FGO; BFH-Beschluss vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, und Senatsbeschluss vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78).
  • BFH, 08.10.2003 - VII B 321/02

    Rüge der unrichtigen Sachverhaltsfeststellung - unzutreffende

    Ungeachtet dessen begründet der Anspruch auf rechtliches Gehör lediglich das Recht der Beteiligten, in die Gerichtsakten und die vom Gericht als Grundlage seiner Entscheidung für notwendig erachteten und hierfür vorgelegten oder beigezogenen Akten Einsicht zu nehmen (§§ 71 Abs. 2, 76 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FGO; BFH-Beschluss vom 22. Mai 2002 VI B 2/02, BFH/NV 2002, 1168, und Senatsbeschluss vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78).
  • BFH, 30.09.2016 - X B 27/16

    Anforderung an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

    Bei Letzteren handelt es sich um diejenigen Akten, welche dem Gericht tatsächlich vorliegen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78, unter 2., und vom 9. Dezember 2004 VII B 41/04, juris).
  • BFH, 10.08.2006 - V B 65/06

    Abzugsverfahren nach § 18 Abs. 8 UStG

    Die Kläger begehren die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung; es sei --wie der BFH im Beschluss vom 18. Juli 2001 V B 198/00 (BFH/NV 2000, 78) ausgeführt habe-- zweifelhaft, ob das Abzugsverfahren richtlinienkonform sei; der BFH habe in seinem Urteil vom 13. Januar 2005 V R 12/02 (BFH/NV 2005, 1158) die Richtlinienkonformität nur insoweit bejaht, als der Leistungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt sei.
  • BFH, 29.11.2011 - VII S 36/11

    Klage auf Erteilung steuerlicher Informationen aus den Steuerakten eines Dritten

  • BFH, 10.08.2006 - V B 65/05

    Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Umsatzsteuer - Beschwerde gegen

  • BFH, 18.03.2008 - V B 107/07

    Berichtigung von falsch ausgestellten Rechnungen für nicht umsatzsteuerbare

  • BFH, 11.03.2005 - V B 50/04

    Darlegung eines Zulassungsgrundes

  • BFH, 28.11.2005 - VII B 54/05

    Akteneinsicht

  • BFH, 14.05.2003 - X B 183/01

    Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Übergehens von Beweisanträgen; Verletzung

  • BFH, 14.05.2003 - X B 182/01

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht und der Verletzung des rechtlichen

  • BFH, 25.04.2001 - V B 208/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuer - Kfz-Kauf - Privatanteil - Rechtsmittelbegründung

  • BFH, 04.03.2005 - VII B 150/04

    Recht auf Akteneinsicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 06.12.2001 - V B 171/00

    Umsätze aus ambulanter Krankenpflege; grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 09.12.2004 - VII B 41/04

    Verletzung des Akteneinsichtsrechts

  • BFH, 30.03.2001 - V B 188/00

    Handelsvertreter - Geldverkehrsrechnung - Besteuerungsgrundlagen - Umsatzsteuer -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 27.08.1999 - IX B 61/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10124
BFH, 27.08.1999 - IX B 61/99 (https://dejure.org/1999,10124)
BFH, Entscheidung vom 27.08.1999 - IX B 61/99 (https://dejure.org/1999,10124)
BFH, Entscheidung vom 27. August 1999 - IX B 61/99 (https://dejure.org/1999,10124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Ersatz üblicher Ausgangskontrollen - Versenden eines Schriftsatzes - Zurückstellung anderer Diktatsachen - Absendung eiliger Schriftsätze - Abgrenzung zu üblicher Post

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 54; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § 222 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; BGB § 188 Abs. 1; ; BGB § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGO § 56 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Postausgangskontrolle

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 78
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.12.1988 - X R 80/87

    Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch -

    Auszug aus BFH, 27.08.1999 - IX B 61/99
    Eine solche Anweisung ersetzt nur dann die übliche Ausgangskontrolle (vgl. dazu BFH-Urteil vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266 zu 4.), wenn die Anweisung darauf hinzielt, die Absendung des besonders eiligen Schriftsatzes gesondert von der übrigen Post sicherzustellen.
  • BFH, 24.04.2008 - IX B 164/07

    Ablauf der NZB-Begründungsfrist; Eingangszeitpunkt von Telefax-Sendungen;

    Ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten müssen sich die Kläger wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (§ 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. August 1999 IX B 61/99, BFH/NV 2000, 78; vom 13. Januar 2005 IX B 138/04, BFH/NV 2005, 720).
  • BFH, 01.10.2008 - IX B 100/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist:

    Ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten muss sich der Steuerpflichtige wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (§ 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. August 1999 IX B 61/99, BFH/NV 2000, 78; vom 13. Januar 2005 IX B 138/04, BFH/NV 2005, 720).
  • BFH, 17.02.2004 - II B 80/03

    Keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Begr. einer NZB bei nicht entschuldbar

    Ein Verschulden der Fristversäumnis durch den Bevollmächtigten muss sich der Rechtsmittelführer dabei wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 1999 IX B 61/99, BFH/NV 2000, 78).
  • BFH, 16.10.2003 - VIII B 161/03

    Wiedereinsetzung bei Erkrankung eines Angehörigen der rechts- und

    Das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten muss sich ein Beteiligter nach ständiger Rechtsprechung gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung zurechnen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. August 1999 IX B 61/99, BFH/NV 2000, 78).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht