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   BFH, 26.03.2009 - VI R 60/08   

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https://dejure.org/2009,4358
BFH, 26.03.2009 - VI R 60/08 (https://dejure.org/2009,4358)
BFH, Entscheidung vom 26.03.2009 - VI R 60/08 (https://dejure.org/2009,4358)
BFH, Entscheidung vom 26. März 2009 - VI R 60/08 (https://dejure.org/2009,4358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach Verwendung eigener Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person zur Finanzierung ihrer Heimunterbringung; Einkünfte und Bezüge; Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltsempfängers

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § ... 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a; ; EStG § 32 Abs. 4 S. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 S. 4; ; EStG § 33 Abs. 3; ; EStG § 33a Abs. 1 S. 1; ; EStG § 33a Abs. 1 S. 4; ; EStG § 33a Abs. 5; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung i.R.d. § 33a Einkommensteuergesetz ( EStG ); Berücksichtigung von über den typischen Unterhalt hinausgehenden und für einen besonderen Bedarf zufließenden, zweckgebundenen Einkünften ...

  • datenbank.nwb.de

    Bei Unterhaltsaufwendungen kein Wahlrecht zwischen einem Abzug nach § 33 EStG oder nach § 33a EStG; zum Begriff der Einkünfte und Bezüge; wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltsempfängers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung i.R.d. § 33a Einkommensteuergesetz (EStG); Berücksichtigung von über den typischen Unterhalt hinausgehenden und für einen besonderen Bedarf zufließenden, zweckgebundenen Einkünften ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zuschuss zu Heimkosten als außergewöhnliche Belastung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung für eine heimuntergebrachte unterhaltsberechtigte Person

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Einkommensteuer - Steuerlast bei Unterhalt der Kinder für Heimunterbringung der Eltern

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kinder zahlen für Unterbringung der Eltern im Heim - Renteneinkünfte sind zu berücksichtigen

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Steuerlast bei Unterhalt der Kinder für Heimunterbringung der Eltern

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33a Abs 1, EStG § 33, EStG § 2 Abs 2, GG Art 6
    Anrechnung; Einkünfte; Heimunterbringung; Pflege; Unterhalt

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33a Abs 1, EStG § 33, EStG § 2 Abs 2, GG Art 6
    Anrechnung; Einkünfte; Heimunterbringung; Pflege; Unterhalt

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 1418
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 24.02.2000 - III R 80/97

    Außergewöhnliche Belastung: Unterbringung in Altenpflegeheim

    Auszug aus BFH, 26.03.2009 - VI R 60/08
    Deshalb bedarf es auch keiner Entscheidung, ob bzw. inwieweit hier überhaupt der Anwendungsbereich des § 33 EStG eröffnet ist, weil in Folge der Heimunterbringung der M durch die Pauschalregelungen des § 33a EStG nicht abgegoltene zusätzliche Aufwendungen entstanden sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Februar 2000 III R 80/97, BFHE 191, 280, BStBl II 2000, 294).

    Die Anwendbarkeit des § 33a EStG (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 280, BStBl II 2000, 294) und die grundsätzliche Abziehbarkeit der von den Klägern geltend gemachten Aufwendungen nach dieser Vorschrift unterstellt, ist das FG zutreffend davon ausgegangen, dass im Streitfall auch die vom Träger der Sozialhilfe zur Finanzierung der Heimunterbringung verwendeten Altersbezüge der im Heim untergebrachten M als Einkünfte und Bezüge i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 4 EStG zu berücksichtigen sind und deshalb ein Abzug nach § 33a EStG ausscheidet.

    Damit sind nur die üblichen, für den laufenden Lebensunterhalt des Empfängers bestimmten Leistungen gemeint; zu den üblichen Aufwendungen rechnen regelmäßig auch die Kosten für die altersbedingte Unterbringung in einem normalen Altenheim (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 280, BStBl II 2000, 294, m.w.N.).

  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/86

    1. Zur Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge (Leibrenten und

    Auszug aus BFH, 26.03.2009 - VI R 60/08
    Zweckgebundene Bezüge, die dem Unterhaltsberechtigten für seinen üblichen Lebensunterhalt tatsächlich nicht zur Verfügung stehen und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit deshalb nicht erhöhen, zählen nach der Rechtsprechung des III. Senats des BFH nicht dazu (z.B. BFH-Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/86, BFHE 154, 115, BStBl II 1988, 939; vom 11. Juli 1990 III R 111/86, BFHE 162, 231, BStBl II 1991, 62, und vom 19. Juni 2002 III R 28/99, BFHE 199, 355, BStBl II 2002, 753).

    Der erkennende Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, inwieweit er sich der Rechtsprechung des III. Senats des BFH (z.B. in BFHE 154, 115, BStBl II 1988, 939, unter 4.b - zu Mehrbedarfszuschlag und Telefonhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz) anschließen könnte, dass bei der Bestimmung der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsempfängers solche Bezüge auszuscheiden sind, die ihm zweckgebunden für die Abdeckung eines nach Art und Höhe über das Übliche hinausgehenden besonderen und außergewöhnlichen Lebensbedarfs zufließen.

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BFH, 26.03.2009 - VI R 60/08
    Die Verwaltungsanweisungen enthalten die Folgerungen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260).
  • FG Köln, 26.01.2017 - 14 K 2643/16

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Unterbringung der

    Wie sich aus § 33a Abs. 4 EStG ergibt, hat der Steuerpflichtige kein Wahlrecht zwischen dem Abzug nach § 33 EStG und dem nach § 33a EStG (BFH-Urteil vom 26. März 2009 VI R 60/08, BFH/NV 2009, 1418, und BFH in BFHE 234, 191, BStBl II 2012, 876, jeweils zu § 33a Abs. 5 EStG - nunmehr § 33a Abs. 4 EStG).
  • BFH, 30.06.2011 - VI R 14/10

    Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen als

    Wie sich aus § 33a Abs. 5 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung (jetzt § 33a Abs. 4 EStG) ergibt, hat der Steuerpflichtige insoweit kein Wahlrecht zwischen dem Abzug nach § 33 EStG und dem nach § 33a EStG (BFH-Urteil vom 26. März 2009 VI R 60/08, BFH/NV 2009, 1418).
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 45/13

    Außergewöhnliche Belastungen - keine Kürzung der anrechenbaren Einkünfte um

    Den auch für Einkünfte geltenden Relativsatz "die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind" legte der Senat im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2005  2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164) verfassungskonform dahin aus, dass die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (einschließlich der Renten- und Arbeitslosenversicherung) auch bei der Ermittlung der anrechenbaren Einkünfte im Rahmen des § 33a EStG a.F. abzuziehen waren (Urteil vom 26. März 2009 VI R 60/08, BFH/NV 2009, 1418, unter II.2.a).
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