Weitere Entscheidung unten: BFH, 19.05.2011

Rechtsprechung
   BFH, 20.05.2011 - V S 10/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14587
BFH, 20.05.2011 - V S 10/11 (https://dejure.org/2011,14587)
BFH, Entscheidung vom 20.05.2011 - V S 10/11 (https://dejure.org/2011,14587)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - V S 10/11 (https://dejure.org/2011,14587)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesfinanzhof

    Anhörungsrüge - Wiedereinsetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 FGO, § 133a FGO
    Anhörungsrüge - Wiedereinsetzung

  • rewis.io

    Anhörungsrüge - Wiedereinsetzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anhörungsrüge - Wiedereinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Darstellung der für die Wiedereinsetzung wesentlichen Tatsachen muss innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 FGO erfolgen; Begrenzung der Darlegung auf die Ergänzung unklarer und unvollständiger Angaben nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 FGO; Notwendigkeit einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Kein Wiedereinsetzungsantrag nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1526
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf

    Auszug aus BFH, 20.05.2011 - V S 10/11
    Dabei ist die Aufgabe zur Post vollständig zu schildern, d.h. es sind die Personen namentlich zu benennen, die mit der weiteren Bearbeitung der Postausgänge an diesem Tag betraut waren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1989 II B 197/88, BFH/NV 1990, 298; vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, und vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611).

    Lücken in der Begründung des Wiedereinsetzungsbegehrens können nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 FGO nicht mehr geschlossen werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 611).

  • BFH, 27.03.1985 - II R 118/83

    Finanzgerichtsverfahren - Wiedereinsetzungsantrag - Frist - Nachschieben von

    Auszug aus BFH, 20.05.2011 - V S 10/11
    Die Klägerin beruft sich für ihre Auffassung, der Senat hätte diesen Vortrag berücksichtigen müssen, ohne Erfolg auf das BFH-Urteil vom 27. März 1985 II R 118/83 (BFHE 144, 1, BStBl II 1985, 568), nach dem der Vortrag zur Aufgabe zur Post auch noch nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist ergänzt werden kann.
  • BFH, 24.01.1985 - IV R 232/82

    Betriebsprüfung aus besonderem Anlaß

    Auszug aus BFH, 20.05.2011 - V S 10/11
    Die Klägerin beruft sich für ihre Auffassung, der Senat hätte diesen Vortrag berücksichtigen müssen, ohne Erfolg auf das BFH-Urteil vom 27. März 1985 II R 118/83 (BFHE 144, 1, BStBl II 1985, 568), nach dem der Vortrag zur Aufgabe zur Post auch noch nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist ergänzt werden kann.
  • BFH, 15.12.2011 - II R 16/11

    Anforderungen an die unverschuldete Fristversäumnis - Ausscheiden eines

    Nach Ablauf der Frist können Wiedereinsetzungsgründe nicht mehr nachgeschoben, sondern nur noch unklare und unvollständige Angaben erläutert oder ergänzt werden (BFH-Beschluss vom 20. Mai 2011 V S 10/11, BFH/NV 2011, 1526, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2014 - III B 36/14

    Anforderungen an die Substantiierung eines Wiedereinsetzungsantrags, der auf ein

    Beruft sich der Kläger darauf, dass das maßgebliche Schreiben auf dem Postwege verlorengegangen sei, sind insbesondere Angaben dazu erforderlich, zu welchem Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Briefumschlag von welcher Person und auf welche Weise (Einwurf in einen bestimmten Postbriefkasten) zur Post aufgegeben worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1989 II B 197/88, BFH/NV 1990, 298; vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, und vom 20. Mai 2011 V S 10/11, BFH/NV 2011, 1526).
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Rechtsprechung
   BFH, 19.05.2011 - III R 61/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14005
BFH, 19.05.2011 - III R 61/09 (https://dejure.org/2011,14005)
BFH, Entscheidung vom 19.05.2011 - III R 61/09 (https://dejure.org/2011,14005)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - III R 61/09 (https://dejure.org/2011,14005)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Einseitige Erledigungserklärung - Bindung an das Klagebegehren

  • openjur.de

    Einseitige Erledigungserklärung; Bindung an das Klagebegehren

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 2, FGO § 138
    Einseitige Erledigungserklärung - Bindung an das Klagebegehren

  • Bundesfinanzhof

    Einseitige Erledigungserklärung - Bindung an das Klagebegehren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 2 FGO, § 138 FGO
    Einseitige Erledigungserklärung - Bindung an das Klagebegehren

  • rewis.io

    Einseitige Erledigungserklärung - Bindung an das Klagebegehren

  • ra.de
  • rewis.io

    Einseitige Erledigungserklärung - Bindung an das Klagebegehren

  • rechtsportal.de

    FGO § 96 Abs. 1 S. 2
    Entscheidung über einen Verpflichtungsantrag anstatt über einen Erledigungsantrag ist ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens; Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens durch Entscheidung über einen Verpflichtungsantrag anstatt über einen Erledigungsantrag

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO als Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 1526
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.12.1994 - VII R 18/93

    Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens durch mangelnde Würdigung des

    Auszug aus BFH, 19.05.2011 - III R 61/09
    Dieses prozessuale Vorgehen des FG stellt einen im Revisionsverfahren vom Bundesfinanzhof (BFH) auch ohne Rüge zu beachtenden Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens dar, der zur Aufhebung des angefochtenen Urteils zwingt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1994 VII R 18/93, BFH/NV 1995, 697).
  • BFH, 20.03.2003 - III B 74/01

    NZB; Erledigungserklärung des Klägers

    Auszug aus BFH, 19.05.2011 - III R 61/09
    Das Erledigungsbegehren ist dann mit einer Kostenentscheidung zu Lasten des Klägers abzuweisen (z.B. Senatsbeschluss vom 20. März 2003 III B 74/01, BFH/NV 2003, 935, m.w.N.).
  • BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16

    Unentgeltliche Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem

    Ein Verstoß dagegen zwingt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, weil dadurch die Ordnungsmäßigkeit des ganzen weiteren Verfahrens betroffen ist (BFH-Urteil vom 19. Mai 2011 III R 61/09; BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2011 IV B 59/10).
  • BFH, 04.05.2016 - II R 18/15

    Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bei Übertragung von Kommanditanteilen unter

    Die Nichtbeachtung der Bindungswirkung führt zu einem Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BFH-Urteile in BFHE 222, 220, BStBl II 2009, 335, unter II.3.b, und vom 19. Mai 2011 III R 61/09, BFH/NV 2011, 1526; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 96 Rz 53; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 96 FGO Rz 200).
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - 4 K 4132/06

    Kindergeld: Rückwirkender Berechtigtenwechsel auf den Anfang des Monats kann

    Dies ist der Fall, wenn für diesen Zeitraum das Kindergeld noch nicht an den bis dahin Berechtigten gezahlt worden ist (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 31.03.1999 - III 1493/98 -, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 1999, 786; FG München, Urteil vom 12.02.2008 - 10 K 275/07 -, zitiert nach Juris; FG München, Urteil vom 25.10.2006 - 10 K 483/05 -, EFG 2007, 423; Hessisches FG, Urteil vom 28.04.2008 - 2 K 814/08 -, zitiert nach Juris, zwischenzeitlich: Zulassung der Revision durch den BFH - III R 61/09 - Hessisches FG, Urteil vom 25.01.2006 - 2 K 205/01 -, DStRE 2006, 1387; offen gelassen: Bergkemper, in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 64 EStG Rn. 10 i.V.m. Rn. 9).

    Die Revision war wegen des beim BFH anhängigen Verfahrens III R 61/09 sowie zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zur Frage des rückwirkenden Berechtigtenwechsels gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen.

  • BFH, 25.10.2011 - IV B 59/10

    Bindung an das Klagebegehren - offenbare Unrichtigkeit

    Ein Verstoß dagegen ist auch ohne ausdrückliche Rüge zu beachten und zwingt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, weil dadurch die Ordnungsmäßigkeit des ganzen weiteren Verfahrens betroffen ist (BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 697; vom 19. Mai 2011 III R 61/09, BFH/NV 2011, 1526).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 3 K 1216/09

    Kein einheitlicher Regelungsverbund zwischen Prüfungsanordnung und

    Das Erledigungsbegehren ist dann mit einer Kostenentscheidung zu Lasten des Klägers abzuweisen (BFH-Urteil vom 19. Mai 2011 III R 61/09, BFH/NV 2011, 1526).
  • FG Hessen, 14.07.2011 - 2 K 1579/11

    Erledigung der Hauptsache

    9 Ausweislich des Urteils des BFH vom 19.05.2011 (III R 61/09) im ersten Rechtsgang hat sich durch die einseitige Erledigungserklärung der Klägerin mit Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigte vom 15.01.2008 der Rechtsstreit allein auf die Erledigungsfrage beschränkt.
  • FG Hessen, 28.04.2008 - 2 K 814/08

    Kindergeldanspruch auf nicht ausgezahltes Kindergeld bei Änderung der

    Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH III R 61/09 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 5744/09
    Die einseitige Erledigungserklärung des Klägers in sozialgerichtlichen Verfahren, die dem Anwendungsbereich des § 197a SGG unterfallen, ist dementsprechend nach den hierfür in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (zum finanzgerichtlichen Verfahren vgl. BFH, Urteil vom 19.05.2011 - III R 61/09 -, m.N. veröffentlicht in Juris) zu behandeln, da die einseitige Erledigungserklärung im Falle der Erledigung des ursprünglichen Klagegegenstands, wie dargelegt, auch im kostenpflichtigen sozialgerichtlichen Verfahren für den Kläger der einzige Weg ist, die Klageabweisung zu vermeiden, wenn der Beklagte die Erledigung bestreitet oder aus sonstigen Gründen der Erledigungserklärung des Klägers entgegentritt und damit den Weg der entsprechenden Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO versperrt (Urteil des Senats vom 20.10.2010 - L 5 KA 352/09 -, m.w.N. veröffentlicht in Juris).
  • FG Hamburg, 09.05.2016 - 3 KO 114/16

    Finanzgerichtsordnung/Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Aussetzung der Vollstreckung

    Sofern eine diesbezügliche Rücknahme nicht erklärt worden sei, sei der Rechtsstreit insoweit noch nicht erledigt und sei nunmehr über die Feststellung der klägerseits erklärten Erledigung zu entscheiden, das heiße über die Behauptung, dem Klagebegehren sei durch ein erledigendes Ereignis die Grundlage entzogen worden (BFH-Urteil vom 19.05.2011 III R 61/09, BFH/NV 2011, 1526).
  • FG Köln, 22.03.2012 - 11 K 3143/08

    Erledigung der Hauptsache durch Aufhebung eines Versicherungsteuerbescheids und

    Andernfalls ist das Erledigungsbegehren des Klägers mit einer Kostenentscheidung zu seinen Lasten abzuweisen (BFH-Beschluss vom 20.03.2003 III B 74/01, BFH/NV 2003, 935; BFH-Urteil vom 19.05.2011 III R 61/09, BFH/NV 2011, 1526).
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