Rechtsprechung
BFH, 20.06.2017 - X R 38/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Verklammerung zweier Übergabeverträge zu einer Einheit - Bindung des BFH an die Tatsachenwürdigung durch das FG
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 12 Nr 2, FGO § 118 Abs 2
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Verklammerung zweier Übergabeverträge zu einer Einheit - Bindung des BFH an die Tatsachenwürdigung durch das FG
- Bundesfinanzhof
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Verklammerung zweier Übergabeverträge zu einer Einheit - Bindung des BFH an die Tatsachenwürdigung durch das FG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002, § 12 Nr 2 EStG 2002, § 118 Abs 2 FGO
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Verklammerung zweier Übergabeverträge zu einer Einheit - Bindung des BFH an die Tatsachenwürdigung durch das FG - IWW
§ 323 der Zivilprozessordnung (ZPO), § ... 323 ZPO, § 10 Abs. 1 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG, § 12 Nr. 2 EStG, § 12 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 90 Abs. 2, § 121 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit gezahlter Renten als Sonderausgaben
- rewis.io
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Verklammerung zweier Übergabeverträge zu einer Einheit - Bindung des BFH an die Tatsachenwürdigung durch das FG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzugsfähigkeit gezahlter Renten als Sonderausgaben
- rechtsportal.de
Abzugsfähigkeit gezahlter Renten als Sonderausgaben
- datenbank.nwb.de
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Verklammerung zweier Übergabeverträge zu einer Einheit - Bindung des BFH an die Tatsachenwürdigung durch das FG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Besteuerung von Versorgungsleistungen
- Versorgungsleistungen aus unentgeltlichen Vermögensübergaben
- Gegenstand der Vermögensübertragung
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 06.10.2016 - 11 K 1161/11
- BFH, 20.06.2017 - X R 38/16
Papierfundstellen
- BFH/NV 2017, 1453
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (19)
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 38/16
b) Die steuerrechtliche Behandlung der Versorgungsleistungen als dauernde Last/wiederkehrende Bezüge beruht auf dem Umstand, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847).Übernimmt der Erwerber des übertragenen Vermögens auch Darlehensverbindlichkeiten, entstehen ihm insoweit auch dann Anschaffungskosten, wenn die Vermögensübertragung im Übrigen als Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen --also als ein unentgeltlicher Vorgang-- zu würdigen ist (grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C.II.3.b).
- BGH, 10.10.1986 - V ZR 247/85
Formbedürftigkeit des Mietvertrages im Rahmen eines Mietkaufmodells
Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 38/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bestehe zivilrechtlich eine Vermutung dafür, dass Verträge, die in verschiedenen Urkunden niedergelegt seien, nach dem Parteiwillen unabhängig voneinander sein sollten (BGH-Urteil vom 10. Oktober 1986 V ZR 247/85, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1987, 1069).aa) Zwar ist in dem vom FA angeführten BGH-Urteil in NJW 1987, 1069 (unter I.2.b) tatsächlich der Auslegungsgrundsatz erwähnt, es spreche eine tatsächliche Vermutung dafür, dass in verschiedenen Urkunden niedergelegte Verträge nach dem Parteiwillen auch unabhängig voneinander gewollt seien.
- BFH, 28.11.1991 - XI R 7/90
Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer Abfindung für den Verlust des …
Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 38/16
Auch der BFH habe bei einem zeitlichen Abstand zwischen zwei Verträgen von fünf Wochen ausgeführt, es sei durchaus denkbar, dass die Verträge nicht in Zusammenhang stehen sollten (Urteil vom 4. Dezember 1991 X R 9/84, BFH/NV 1992, 306).cc) Auch eine Abweichung vom Senatsurteil in BFH/NV 1992, 306 liegt nicht vor.
- BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 38/16
Dem liegt nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00 (BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95) die normleitende Vorstellung zugrunde, dass der Übergeber das Vermögen --ähnlich wie beim Nießbrauchsvorbehalt-- ohne die vorbehaltenen Erträge, die ihm nunmehr als Versorgungsleistungen zufließen, übertragen hat.Sie stellen Entgelt für das übernommene Vermögen dar (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, unter C.II. vor 1. und 3.).
- BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98
Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung
Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 38/16
Vielmehr ist auch bei formbedürftigen Willenserklärungen zunächst der Bedeutungsgehalt des Rechtsgeschäfts unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände zu ermitteln, soweit solche Umstände einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zum damaligen Zeitpunkt zulassen (vgl. BGH-Urteil vom 19. Januar 2000 VIII ZR 275/98, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2000, 1002, unter II.2.a). - BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99
Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 38/16
Im Übrigen ist eine nach den allgemeinen Regeln vorzunehmende Vertragsauslegung auch bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen zulässig und geboten (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699, unter II.1.c). - BGH, 12.07.1996 - V ZR 202/95
Anforderungen an die Bestimmtheit einer in einem Grundstückskaufvertrag …
Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 38/16
Erst nach Ermittlung des wirklich gewollten und für den Erklärungsempfänger erkennbaren Erklärungsinhalts ist in einer zweiten Stufe zu prüfen, ob und inwieweit das Rechtsgeschäft in seiner beurkundeten Form den Formzwängen genügt (vgl. BGH-Urteil vom 12. Juli 1996 V ZR 202/95, NJW 1996, 2792, unter III.1.). - BFH, 26.11.2014 - X R 20/12
Einseitig eingeräumte Kaufoption aus einem PKW-Leasingvertrag als entnahmefähiges …
Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 38/16
Ist dies nicht der Fall, bindet die Vertragsauslegung des FG das Revisionsgericht schon dann, wenn sie lediglich möglich, nicht aber zwingend ist (Senatsurteil vom 26. November 2014 X R 20/12, BFHE 248, 34, BStBl II 2015, 325, Rz 21). - BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07
Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung
Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 38/16
Die Interessenlage der Vertragsparteien ist ein gewichtiges, bei jeder Vertragsauslegung zu berücksichtigendes Auslegungskriterium (BFH-Urteil vom 10. Februar 2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109, unter II.3.c). - BFH, 03.08.2005 - I R 94/03
Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen - Auslegung von Verträgen obliegt dem …
Auszug aus BFH, 20.06.2017 - X R 38/16
Auch die Auslegung von Verträgen gehört zu den "tatsächlichen Feststellungen" i.S. des § 118 Abs. 2 FGO, deren Vornahme dem FG obliegt (BFH-Urteil vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, unter II.4., m.w.N.). - BFH, 23.11.2016 - X R 8/14
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende …
- BFH, 02.12.2004 - III R 49/03
Beweisanforderungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige in ausländischen …
- BFH, 03.03.2004 - X R 14/01
Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung
- BFH, 16.06.2004 - X R 50/01
Vermögensübergabe im Rahmen vorweggenommener Erbfolge: Ablösung eines Nießbrauchs …
- BFH, 19.01.2005 - X R 23/04
Anforderungen an die Vertragsdurchführung bei Vermögensübergabe gegen …
- BFH, 01.12.2004 - II R 17/04
Rückwirkende Genehmigung der Einspruchs- und Klageerhebung umfasst nicht auch die …
- BFH, 27.02.1992 - X R 139/88
Freiwilligkeit bei Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (§ 12 Nr. 2 EStG )
- FG Hessen, 06.10.2016 - 11 K 1161/11
§ 10 Abs.1 Nr.1a EStG
- BFH, 04.12.1991 - X R 9/84
Abzugsbegehren der auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhenden Renten und …
- BFH, 26.04.2018 - III R 25/16
Hinzurechnung von transaktionsbezogenen Zahlungen bei computerisierten …
Zu den vom FG zu treffenden tatsächlichen Feststellungen gehört auch die Auslegung von Verträgen (BFH-Urteile vom 3. August 2005 I R 94/03, BFHE 210, 398, BStBl II 2006, 20, unter II.4., m.w.N.; vom 20. Juni 2017 X R 38/16, BFH/NV 2017, 1453, Rz 25).Ist dies nicht der Fall, bindet die Tatsachenwürdigung und insbesondere auch die Vertragsauslegung des FG das Revisionsgericht schon dann, wenn sie lediglich möglich, nicht aber zwingend ist (BFH-Urteile vom 26. November 2014 X R 20/12, BFHE 248, 34, BStBl II 2015, 325, Rz 21; in BFH/NV 2017, 1453, Rz 26); dies gilt auch für die Würdigung des wirtschaftlichen Gehaltes.
- FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17
Berücksichtigungsfähige lebenslange monatliche Zahlungen als Werbungskosten bei …
Denn auch wenn eine Vermögensübertragung im Übrigen als Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - also als unentgeltlicher Vorgang - zu würdigen ist, entstehen dem Erwerber Anschaffungskosten, soweit er Darlehensverbindlichkeiten übernimmt oder Abstandszahlungen zusagt (BFH, Urteil vom 20.06.2017, X R 38/16, BFH/NV 2017, 1453 ; BFH, Beschluss vom 05.07.1990,GrS 4-6/89, BFHE 161, 317 , BStBl II 1990, 847 ). - BFH, 09.02.2023 - IV R 23/20
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 09.02.2023 IV R 34/19 - …
Auch die Auslegung von Verträgen gehört zu den "tatsächlichen Feststellungen" i.S. des § 118 Abs. 2 FGO, deren Vornahme dem FG obliegt (z.B. BFH-Urteil vom 20.06.2017 - X R 38/16, Rz 25, m.w.N.).Ist dies nicht der Fall, bindet die Vertragsauslegung des FG das Revisionsgericht schon dann, wenn sie lediglich möglich, nicht aber zwingend ist (z.B. BFH-Urteil vom 20.06.2017 - X R 38/16, Rz 26, m.w.N.).