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   BFH, 26.10.2016 - X K 2/15   

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https://dejure.org/2016,51641
BFH, 26.10.2016 - X K 2/15 (https://dejure.org/2016,51641)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2016 - X K 2/15 (https://dejure.org/2016,51641)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - X K 2/15 (https://dejure.org/2016,51641)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesfinanzhof

    Entschädigungsklage: Verfahrensförderung - Verzögerungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 198 GVG, § 201 Abs 4 GVG, § 71 Abs 2 FGO, § 136 Abs 1 S 1 FGO
    Entschädigungsklage: Verfahrensförderung - Verzögerungsrüge

  • IWW

    § 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), § ... 198 GVG, § 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 6 FGO, § 198 Abs. 2 GVG, § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), § 247 BGB, § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG, § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 71 Abs. 2 FGO, § 169 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung, § 198 Abs. 3 Satz 3 GVG, § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 198 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 GVG, § 5 Abs. 3 FGO, § 198 Abs. 4 Satz 1 GVG, § 198 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 GVG, § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 201 Abs. 4 GVG

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Verzögerungsrüge

  • rewis.io

    Entschädigungsklage: Verfahrensförderung - Verzögerungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigungsklage

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Verzögerungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Entschädigungsklage: Verfahrensförderung - Verzögerungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlange FG-Verfahren - und die Verzögerungsrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 255, 407
  • BStBl II 2017, 350
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 17.06.2014 - X K 7/13

    Entschädigungsklage

    Auszug aus BFH, 26.10.2016 - X K 2/15
    Der Senat hält auch hinsichtlich der weiteren Grundsätze und Einzelheiten einschließlich der Aufteilung des typischen finanzgerichtlichen Verfahrens in drei Phasen an seiner Rechtsprechung fest (vgl. zum Maßstab "gut zwei Jahre" Zwischenurteil des Senats vom 7. November 2013 X K 13/12, BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, unter II.2.d dd; zur Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung anderer Gerichte Senatsurteil vom 17. Juni 2014 X K 7/13, BFH/NV 2015, 33, dort unter II.1.a, m.w.N. zur Senatsrechtsprechung).

    Zunächst hat sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Urteil vom 11. Juli 2013  5 C 27/12 D (Bayerische Verwaltungsblätter --BayVBl-- 2014, 149, dort unter 1.b aa (2) der Entscheidungsgründe), in dem es die Entscheidung des OVG des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt hat, nicht zuletzt von der Vielgestaltigkeit verwaltungsgerichtlicher Verfahren leiten lassen, die in dieser Form in der Finanzgerichtsbarkeit nicht existiert (vgl. zu diesem maßgebenden Unterscheidungsmerkmal bereits Senatsurteil in BFH/NV 2015, 33, unter II.1.a mit Hinweis auf das Urteil des BVerwG ebenfalls vom 11. Juli 2013  5 C 23/12 D, BVerwGE 147, 146).

    Vielmehr hat der Senat bereits erkannt, dass der Beteiligte eines Verfahrens nicht allein deshalb einen Anspruch auf beschleunigte Bearbeitung hat, weil er diesen Anspruch für sich reklamiert (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2015, 33, unter II.1.b bb aaa).

    b) Die Besorgnis der Verzögerung i.S. des § 198 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 GVG erfordert zwar noch nicht, dass eine Verzögerung bereits eingetreten ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2015, 33, unter II.2.), ist aber auch nicht voraussetzungslos.

  • BFH, 04.06.2014 - X K 12/13

    Entschädigungsklage - Verfahrensruhe im Ausgangsverfahren

    Auszug aus BFH, 26.10.2016 - X K 2/15
    Aber auch nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 4. Juni 2014 X K 12/13 (BFHE 246, 136, BStBl II 2014, 933) sei im Streitfall ein Verzögerungszeitraum von 13 Monaten anzunehmen.

    c) Das Senatsurteil in BFHE 246, 136, BStBl II 2014, 933 setzt, anders als die Klägerin wohl meint, keine anderen Maßstäbe zur Beurteilung des Zeitablaufs.

    Die Parallelen, die die Klägerin zu den Ausführungen des Senats in BFHE 246, 136, BStBl II 2014, 933 (unter II.2.b aa) zieht, sind unzutreffend.

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 201 Abs. 4 GVG und richtet sich nach den Grundsätzen, die der Senat in seinem Urteil in BFHE 246, 136, BStBl II 2014, 933 (dort unter II.5.) aufgestellt hat.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 7 KE 1/11

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

    Auszug aus BFH, 26.10.2016 - X K 2/15
    Ebenso habe das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 25. Juli 2012  7 KE 1/11 (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2012, 1637) eine Entschädigung bei einer erst nach zwei Jahren durch das Verwaltungsgericht abgeschlossenen Klage zugesprochen.

    bb) Aus der Entscheidung des OVG des Landes Sachsen-Anhalt in NVwZ 2012, 1637 lässt sich ebenfalls nichts gegen die Senatsrechtsprechung herleiten.

    Insbesondere beruhten die dortigen Entscheidungen auf Besonderheiten (jahrelange persönliche Belastungen auch im Bereich der täglichen Lebensführung bei einem bereits für einen früheren Zeitraum zugunsten der damaligen Klägerin abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit), die im Finanzprozess nicht typisch sind und nur als besondere Umstände im Einzelfall gewürdigt werden könnten (so bereits das Senatsurteil vom 19. März 2014 X K 3/13, BFH/NV 2014, 1053, unter II.2.c; unter ausdrücklicher Auseinandersetzung mit den Urteilen des OVG des Landes Sachsen-Anhalt in NVwZ 2012, 1637, sowie des BVerwG in BayVBl 2014, 149).

  • BFH, 26.07.2012 - X S 18/12

    Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer - Laufzeit bis zu einem Jahr

    Auszug aus BFH, 26.10.2016 - X K 2/15
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 26. Juli 2012 X S 18/12 (PKH) --BFH/NV 2012, 1822-- erkannt habe, sei bei einem FG-Verfahren allein eine Dauer von weniger als einem Jahr noch als angemessen anzusehen.

    aa) In seinem Beschluss in BFH/NV 2012, 1822 (unter 1.) hat der Senat ausgeführt, es sei nicht ersichtlich, dass bei finanzgerichtlichen Verfahren, die nicht Eilverfahren sind, bereits eine Laufzeit von weniger als einem Jahr unangemessen lang sein könnte.

  • BFH, 02.12.2015 - X K 7/14

    Entschädigungsklage; Bestimmtheit des Antrags; Ruhensgründe - Vermutungsregel bei

    Auszug aus BFH, 26.10.2016 - X K 2/15
    Die Klage ist trotz des unbezifferten Antrags zulässig (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. Dezember 2015 X K 7/14, BFHE 252, 233, BStBl II 2016, 405, unter II.1.), jedoch nur zu einem geringen Teil begründet.

    Gegenstand der Verfahren vor dem BSG ist vor allem die Gewährung existenzsichernder Leistungen (ebenso bereits das Senatsurteil in BFHE 252, 233, BStBl II 2016, 405, unter II.2.a aa; unter ausdrücklicher Auseinandersetzung mit dem Urteil des BSG ebenfalls vom 3. September 2014 B 10 ÜG 2/13 R, BSGE 117, 21, SozR 4-1720 § 198 Nr. 3).

  • BFH, 07.11.2013 - X K 13/12

    Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens

    Auszug aus BFH, 26.10.2016 - X K 2/15
    Der Senat hält auch hinsichtlich der weiteren Grundsätze und Einzelheiten einschließlich der Aufteilung des typischen finanzgerichtlichen Verfahrens in drei Phasen an seiner Rechtsprechung fest (vgl. zum Maßstab "gut zwei Jahre" Zwischenurteil des Senats vom 7. November 2013 X K 13/12, BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179, unter II.2.d dd; zur Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung anderer Gerichte Senatsurteil vom 17. Juni 2014 X K 7/13, BFH/NV 2015, 33, dort unter II.1.a, m.w.N. zur Senatsrechtsprechung).

    Die grundlegende Entscheidung in BFHE 243, 126, BStBl II 2014, 179 war bereits Gegenstand der Pressemitteilung Nr. 89 des BFH vom 11. Dezember 2013 (auffindbar unter www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/ entscheidungen-online, Suchbegriff X K 13/12, mit Verlinkung zur Pressemitteilung).

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 27.12

    Enteignungsentschädigung; Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch;

    Auszug aus BFH, 26.10.2016 - X K 2/15
    Insbesondere beruhten die dortigen Entscheidungen auf Besonderheiten (jahrelange persönliche Belastungen auch im Bereich der täglichen Lebensführung bei einem bereits für einen früheren Zeitraum zugunsten der damaligen Klägerin abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit), die im Finanzprozess nicht typisch sind und nur als besondere Umstände im Einzelfall gewürdigt werden könnten (so bereits das Senatsurteil vom 19. März 2014 X K 3/13, BFH/NV 2014, 1053, unter II.2.c; unter ausdrücklicher Auseinandersetzung mit den Urteilen des OVG des Landes Sachsen-Anhalt in NVwZ 2012, 1637, sowie des BVerwG in BayVBl 2014, 149).
  • BFH, 24.07.2013 - XI R 24/12

    Zeitlicher Prüfungsumfang in Kindergeldsachen - Unzulässigkeit der Klage gegen

    Auszug aus BFH, 26.10.2016 - X K 2/15
    Da die Klägerin zunächst einen Verzögerungszeitraum von 17, später einen Verzögerungszeitraum von 13 Monaten zugrunde gelegt hat, entscheidet der Senat über die Kosten nach Verfahrensabschnitten (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24. Juli 2013 XI R 24/12, BFH/NV 2013, 1920, unter III.5., m.w.N.).
  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    Auszug aus BFH, 26.10.2016 - X K 2/15
    Von den verbliebenen 2/17 für die zwei Monate, die den Feststellungsausspruch tragen, hat der Beklagte wiederum 3/4, die Klägerin 1/4 zu tragen (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. April 2013 X K 3/12, BFHE 240, 516, BStBl II 2013, 547, unter III.8.).
  • BFH, 19.03.2014 - X K 3/13

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 03. 2014 X K 8/13 -

    Auszug aus BFH, 26.10.2016 - X K 2/15
    Insbesondere beruhten die dortigen Entscheidungen auf Besonderheiten (jahrelange persönliche Belastungen auch im Bereich der täglichen Lebensführung bei einem bereits für einen früheren Zeitraum zugunsten der damaligen Klägerin abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit), die im Finanzprozess nicht typisch sind und nur als besondere Umstände im Einzelfall gewürdigt werden könnten (so bereits das Senatsurteil vom 19. März 2014 X K 3/13, BFH/NV 2014, 1053, unter II.2.c; unter ausdrücklicher Auseinandersetzung mit den Urteilen des OVG des Landes Sachsen-Anhalt in NVwZ 2012, 1637, sowie des BVerwG in BayVBl 2014, 149).
  • BGH, 21.05.2014 - III ZR 355/13

    Entschädigungsanspruch bei überlanger Dauer eines Anhörungsrügeverfahrens in

  • BVerfG, 17.12.2015 - 1 BvR 3164/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf effektiven

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - L 11 SF 832/14

    Prüfung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei

  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

  • BFH, 06.04.2016 - X K 1/15

    Begrenzte Rückwirkung einer Verzögerungsrüge - materieller Schaden

  • BSG, 27.03.2020 - B 10 ÜG 4/19 R

    Anspruch auf Entschädigung für ein überlanges sozialgerichtliches Verfahren;

    Dabei ist der Grundsatz einer rechtsschutzgewährenden Auslegung zu beachten (vgl BVerfG Beschluss vom 17.12.2015 - 1 BvR 3164/13 - juris RdNr 33; BFH Urteil vom 26.10.2016 - X K 2/15 - juris RdNr 48) .

    Wer eine Verzögerungsrüge bei einem Gericht erheben will, muss daher zunächst in jedem dort anhängigen Verfahren selbst prüfen, ob der konkrete Verfahrensstand diese Besorgnis rechtfertigt, er also (objektive) Anhaltspunkte dafür hat, dass das Verfahren als solches keinen angemessenen zügigen Fortgang nimmt ( BT-Drucks 17/3802 S 20 zu Abs. 3 Satz 2; BVerwG Urteil vom 12.7.2018 - 2 WA 1/17 D - juris RdNr 22; BFH Urteil vom 26.10.2016 - X K 2/15 - juris RdNr 47; BGH Urteil vom 21.5.2014 - III ZR 355/13 - juris RdNr 16; Ott in Steinbeiß-Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, 2013, § 198 GVG RdNr 188).

  • BFH, 20.03.2019 - X K 4/18

    Überlange Verfahrensdauer eines isolierten PKH-Verfahrens

    Insbesondere zwingt eine solche Rüge, mit der nicht zugleich auf die besonderen Umstände für eine möglichst beschleunigte Bearbeitung hingewiesen wird, das Gericht nicht zu einer sofortigen Bearbeitung der Sache (Senatsurteil vom 26. Oktober 2016 X K 2/15, BFHE 255, 407, BStBl II 2017, 350, Rz 43).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 2 SF 1542/23
    Dabei ist der Grundsatz einer rechtsschutzgewährenden Auslegung zu beachten (vgl. BVerfG Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 1 BvR 3164/13 - juris Rn. 33; BFH Urteil vom 26. Oktober 2016 - X K 2/15 - juris Rn. 48).
  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 1/19 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Beigeladener im

    Außerdem soll eine zu früh im Ausgangsverfahren erhobene Verzögerungsrüge keine entschädigungsrechtlichen Folgewirkungen entfalten und "ins Leere" gehen (vgl § 198 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 GVG; BT-Drucks 17/3802 S 20; BFH Urteil vom 26.10.2016 - X K 2/15 - juris RdNr 46).
  • BSG, 09.03.2023 - B 10 ÜG 2/21 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Streit um die

    Eine zu früh im Ausgangsverfahren erhobene Verzögerungsrüge soll keine entschädigungsrechtlichen Folgewirkungen entfalten und "ins Leere" gehen (BSG Urteil vom 17.12.2020 - B 10 ÜG 1/19 R - BSGE 131, 153 = SozR 4-1720 § 198 Nr. 20, RdNr 32; BFH Urteil vom 26.10.2016 - X K 2/15 - BFHE 255, 407 - juris RdNr 46; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl 2021, § 198 RdNr 19; BT-Drucks 17/3802 S 20 zu Abs. 3 Satz 2).

    Ein Rückschluss aufgrund einer später tatsächlich eingetretenen Verzögerung ist unzulässig, weil das Tatbestandsmerkmal "Anlass zur Besorgnis" mit Blick auf den Zeitpunkt der Verzögerungsrüge zu beurteilen ist (BFH Urteil vom 26.10.2016 - X K 2/15 - BFHE 255, 407 - juris RdNr 48) .

  • BFH, 08.10.2019 - X K 1/19

    Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer

    Eine zu früh erhobene Verzögerungsrüge ist daher unwirksam (Senatsurteil vom 26.10.2016 - X K 2/15, BFHE 255, 407, BStBl II 2017, 350, Rz 45 ff.).

    Jedenfalls in der besonderen Situation des Streitfalls, der dadurch gekennzeichnet ist, dass das vom Kläger geführte Parallelverfahren im Zeitpunkt der Erhebung der Verzögerungsrüge der Klägerin bereits deutlich verzögert war, durfte die Klägerin am 25.02.2016 durchaus annehmen, es bestehe "Anlass zur Besorgnis", dass das Verfahren nicht in angemessener Zeit abgeschlossen werde (anders für eine bereits nach einem Jahr und zwei Monaten erhobene Verzögerungsrüge Senatsurteil in BFHE 255, 407, BStBl II 2017, 350, Rz 48).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2017 - 13 D 36/16

    Entschädigung wegen überlanger Dauer des Gerichtsverfahrens; Verzögerungsrüge als

    vgl. BFH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - X K 2/15 -, juris, Rn. 46; BT-Drs.

    vgl. BFH, Urteile vom 17. April 2013 - X K 3/12 -, BFHE 240, 516 = juris, Rn. 78, vom 26. Oktober 2016 - X K 2/15 -, juris, Rn. 55 f., und vom 4. Juni 2014 - X K 12/13 -, BFHE 146, 136 = juris, Rn. 52.

  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WA 1.17

    Anlass zur Besorgnis; Bemessungsparameter; Berücksichtigung im Stammverfahren;

    Eine noch vor dem Bestehen einer entsprechenden Besorgnis erhobene Verzögerungsrüge ist unwirksam (BFH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - X K 2/15 - BFHE 255, 407 Rn. 46; BSG, Urteil vom 7. September 2017 - B 10 ÜG 3/16 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 4 Rn. 19).

    Bei der Bestimmung des Zeitpunkts, von dem ab "Anlass zur Besorgnis" i.S.v. § 198 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 GVG besteht, verlangen Gesetzesbegründung, Rechtsprechung und rechtswissenschaftliches Schrifttum einhellig eine Situation, in der ein Verfahrensbeteiligter (§ 198 Abs. 6 Nr. 2 GVG) erstmals Anhaltspunkte dafür hat, dass das Verfahren keinen angemessenen zügigen Fortgang nimmt, sich folglich die konkrete Möglichkeit einer Verzögerung abzeichnet (BT-Drs. 17/3802 S. 20; BGH, Urteil vom 21. Mai 2014 - III ZR 355/13 - NJW 2014, 2443 Rn. 16; BFH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - X K 2/15 - BFHE 255, 407 Rn. 47 ff.; Rathmann, in: Saenger, ZPO, 7. Aufl. 2017, § 198 GVG Rn. 18).

  • OLG Bremen, 20.10.2021 - 1 EK 2/19

    Zu den Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs nach § 198 Abs. 1 GVG wegen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesfinanzhofes ist es für das Bestehen eines Anlasses für eine solche Besorgnis nicht erforderlich, dass eine Verzögerung bereits eingetreten ist (vgl. BFH, Urteil vom 17.06.2014 - X K 7/13, juris Rn. 53, BFH/NV 2015, 33; Urteil vom 26.10.2016 - X K 2/15, juris Rn. 47, BFHE 255, 407; siehe auch die Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung für das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 17.11.2010, BT-Drucks. 17/3802, S. 20), und maßgeblich ist stattdessen, wann ein Betroffener erstmals Anhaltspunkte dafür hat, dass das Verfahren als solches keinen angemessen zügigen Fortgang nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.2014 - III ZR 355/13, juris Rn. 16, NJW 2014, 1783; BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 2 WA 1/17 D, juris Rn. 22, NJW 2019, 320).
  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 2/19 R

    Anspruch auf Entschädigung immaterieller Nachteile wegen überlanger Dauer des

    Außerdem soll eine zu früh im Ausgangsverfahren erhobene Verzögerungsrüge keine entschädigungsrechtlichen Folgewirkungen entfalten und "ins Leere" gehen (vgl § 198 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 GVG; BT-Drucks 17/3802 S 20; BFH Urteil vom 26.10.2016 - X K 2/15 - juris RdNr 46).
  • LSG Hessen, 18.11.2020 - L 6 SF 3/19

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens

  • BFH, 06.06.2018 - X K 2/16

    Entschädigungsklage: Klageerhebung vor Beendigung des Ausgangsverfahrens,

  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 8/19

    Rechtsschutz bei unangemessener Dauer eines gerichtlichen Verfahrens

  • LSG Saarland, 08.09.2021 - L 2 SF 3/21

    SonstigesEntschädigungsklage

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2018 - L 11 SF 362/17

    PKH für eine Klage wegen Staatshaftung

  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 7/19

    Rechtsschutz bei unangemessener Dauer eines gerichtlichen Verfahrens

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 3 A 3.18

    Überlange Verfahrensdauer; unangemessene Verzögerung; Entschädigungsklage

  • BFH, 16.11.2022 - X K 1/21

    Angemessene Verfahrensdauer bei Untätigkeitsklagen; Bagatellverzögerungen

  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 9/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2018 - 13 D 68/17
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