Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 19.01.1989 - V R 98/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,881
BFH, 19.01.1989 - V R 98/83 (https://dejure.org/1989,881)
BFH, Entscheidung vom 19.01.1989 - V R 98/83 (https://dejure.org/1989,881)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 1989 - V R 98/83 (https://dejure.org/1989,881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO §§ 59, 60 Abs. 3; AO 1977 § 227 Abs. 1, § 240 Abs. 1, § 360 Abs. 3; ZPO § 62; BGB § 2039

  • Wolters Kluwer

    Vorverfahren - Miterben - Steuerschuldverhältnis - Gesamtrechtsnachfolge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 156, 8
  • FamRZ 1989, 975
  • BB 1989, 1114
  • DB 1989, 1320
  • BStBl II 1990, 360
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (23)

  • BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55

    Zurücknahme eines Testaments

    Auszug aus BFH, 19.01.1989 - V R 98/83
    Mangels entgegenstehender steuerrechtlicher Sonderregelung sind Miterben nach § 2039 Satz 1 BGB weder zu gemeinsamer Geltendmachung (Beschwerdeeinlegung, Klageerhebung) von zum Nachlaß gehörenden Ansprüchen verpflichtet (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 30. Januar 1957 V ZR 186/55, BGHZ 23, 207, NJW 1957, 906, für eine Klage eines Miterben vor dem ordentlichen Gericht) noch muß über die bezeichneten nur von einem einzelnen Miterben geltend gemachten Ansprüche mit Wirkung gegen sämtliche Miterben einheitlich entschieden werden.

    Sie sind aus einem "sonstigen" materiell-rechtlichen "Grund" (§ 62 Abs. 1, 2. Alternative ZPO) nicht zu gemeinschaftlicher Klageerhebung verpflichtet, weil sie nicht Rechte einklagen (§ 2032 BGB;… insoweit wären sie notwendige Streitgenossen, vgl. Staudinger/Werner, a.a.O., § 2032 Anm. 15 mit weiteren Nachweisen), sondern Ansprüche gemäß § 2039 Satz 1 BGB verfolgen (vgl. dazu BGH in BGHZ 23, 207; RG-Urteil vom 3. März 1919 IV 222/18, RGZ 95, 97, 98;… Staudinger/Werner, a.a.O., § 2039 Anm. 25;… BGB-RGRK-Kregel, a.a.O., § 2039 Anm. 9).

  • BFH, 07.08.1986 - IV R 137/83

    Vertretungsfiktion nach § 62 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren nur, wenn …

    Auszug aus BFH, 19.01.1989 - V R 98/83
    Sie setzt voraus, daß gemeinsame Klageerhebung erforderlich ist (BFH-Urteil vom 7. August 1986 IV R 137/83, BFHE 147, 224, BStBl II 1986, 910).

    In Fällen dagegen, in denen mehrere Personen einzeln Klage erheben können, das streitige Rechtsverhältnis aber gegenüber allen hieran beteiligten Personen nur einheitlich festgestellt werden kann, wird die Vertretungsfiktion des § 62 Abs. 1, 1. Alternative ZPO durch die Regelung über die notwendige Beiladung (§ 60 Abs. 3 FGO) verdrängt (BFH in BFHE 147, 224, BStBl II 1986, 910).

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die …

    Auszug aus BFH, 19.01.1989 - V R 98/83
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) es für eine "unvertretbare Förmelei" angesehen, daß jeder aus demselben Rechtsgrund beanspruchte Ehegatte Widerspruch einlegen müsse (Urteil vom 13. Februar 1976 IV C 44/74, NJW 1976, 1516).
  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 61.69

    Zulässigkeit der Klage - Auslegung von Eingaben als Widerspruch - Beachtlichkeit …

    Auszug aus BFH, 19.01.1989 - V R 98/83
    In dem vom BVerwG entschiedenen Fall war - anders als im Streitfall - die Entscheidung über das Vorverfahren auch gegen den Kläger ergangen, der keinen Einspruch eingelegt hatte (BVerwG, NJW 1976, 1516), und in der in Bezug genommenen Entscheidung (BVerwG-Urteil vom 7. Januar 1972 IV C 61/69, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 VwGO, § 70 Nr. 6) hatte sich der spätere Kläger durch einen - verspäteten - Widerspruch am Vorverfahren beteiligt.
  • BFH, 24.09.1985 - IX R 22/85

    Auslegung eines Einspruchsschreibens gegen Einkommensteuerveranlagung

    Auszug aus BFH, 19.01.1989 - V R 98/83
    Der Übernahme dieser Grundsätze steht jedoch die eindeutige Regelung in § 44 Abs. 1 FGO sowie der Umstand entgegen, daß die erwähnten verfahrensökonomischen Gründe keine Rechtfertigung für die Durchbrechung der Bestandskraft der Ablehnungsverfügung des FA gegen den Kläger zu 3 sein kann (vgl. zur Bestandskraft, wenn nur einer von mehreren Gesamtschuldnern anficht: BFH-Urteil vom 14. September 1985 IX R 22/85, BFH/NV 1986, 733, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus BFH, 19.01.1989 - V R 98/83
    Der Senat schließt sich vielmehr der Rechtsprechung des BGH an, nach der hinsichtlich von einzelnen Beteiligten (Miterben) einklagbarer Ansprüche, über die ohne Rechtskrafterstreckung auf andere Beteiligte entschieden werden kann (§ 2039 Satz 1 BGB), aus prozessualen Gründen keine einheitliche Entscheidung mit Rechtskrafterstreckung zwingend notwendig ist, wenn sämtliche an dem Rechtsverhältnis Beteiligten Klage erheben (BGH-Urteil vom 26. Oktober 1984 V ZR 67/83, BGHZ 92, 351, für gemeinsam klagende Miteigentümer nach § 1011 BGB unter Hinweis auf BGH-Urteil vom 23. Januar 1981 V ZR 146/79, BGHZ 79, 245, 247 mit weiteren Nachweisen;… ebenso BGB-RGRK - Kregel, a.a.O., § 2039 Anm. 9).
  • BGH, 15.06.1959 - II ZR 44/58

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BFH, 19.01.1989 - V R 98/83
    Wenn aber aus prozessualen Gründen keine einheitliche Entscheidung (wie z.B. gegenüber Gesellschaftern einer abgewickelten Gesellschaft; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 X R 33-34/81, BFHE 151, 237, BStBl II 1988, 92) geboten ist, kann notwendige Streitgenossenschaft nach § 62 Abs. 1, 1. Alternative ZPO auch nicht deshalb angenommen werden, weil eine einheitliche Entscheidung aus Gründen der Logik notwendig und erwünschenswert erscheint (BGH-Urteile vom 15. Juni 1959 II ZR 44/58, BGHZ 30, 195, 199; vom 29. November 1961 V ZR 181/60, BGHZ 36, 187, 190).
  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu …

    Auszug aus BFH, 19.01.1989 - V R 98/83
    Es ist zu prüfen, ob die Finanzbehörde dem Steuerschuldner Vollstreckungsschutzmaßnahmen, z.B. wegen Zahlungseinstellung oder anstelle nicht durchgeführter Billigkeitsmaßnahmen wie Erlaß oder Stundung der Steuerschuld gewährt hatte (BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489 unter II.3.b).
  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BFH, 19.01.1989 - V R 98/83
    Wenn aber aus prozessualen Gründen keine einheitliche Entscheidung (wie z.B. gegenüber Gesellschaftern einer abgewickelten Gesellschaft; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 X R 33-34/81, BFHE 151, 237, BStBl II 1988, 92) geboten ist, kann notwendige Streitgenossenschaft nach § 62 Abs. 1, 1. Alternative ZPO auch nicht deshalb angenommen werden, weil eine einheitliche Entscheidung aus Gründen der Logik notwendig und erwünschenswert erscheint (BGH-Urteile vom 15. Juni 1959 II ZR 44/58, BGHZ 30, 195, 199; vom 29. November 1961 V ZR 181/60, BGHZ 36, 187, 190).
  • BGH, 23.01.1981 - V ZR 146/79

    Rechtskraftwirkung der Abweisung einer Klage aus § 1011 BGB

    Auszug aus BFH, 19.01.1989 - V R 98/83
    Der Senat schließt sich vielmehr der Rechtsprechung des BGH an, nach der hinsichtlich von einzelnen Beteiligten (Miterben) einklagbarer Ansprüche, über die ohne Rechtskrafterstreckung auf andere Beteiligte entschieden werden kann (§ 2039 Satz 1 BGB), aus prozessualen Gründen keine einheitliche Entscheidung mit Rechtskrafterstreckung zwingend notwendig ist, wenn sämtliche an dem Rechtsverhältnis Beteiligten Klage erheben (BGH-Urteil vom 26. Oktober 1984 V ZR 67/83, BGHZ 92, 351, für gemeinsam klagende Miteigentümer nach § 1011 BGB unter Hinweis auf BGH-Urteil vom 23. Januar 1981 V ZR 146/79, BGHZ 79, 245, 247 mit weiteren Nachweisen;… ebenso BGB-RGRK - Kregel, a.a.O., § 2039 Anm. 9).
  • BFH, 15.03.1979 - IV R 174/78

    Bei Vollstreckungsaufschub entstehen Säumniszuschläge; besteht Streit hierüber, …

  • BFH, 16.11.1984 - VI R 176/82

    Zur Verbindung eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheids mit …

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60

    Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf …

  • BFH, 17.07.1985 - II R 228/82

    Heilung unterlassener notwendiger Hinzuziehung durch Beiladung zum …

  • BFH, 21.01.1985 - GrS 1/83

    Festsetzuung der negativen Umsatzsteuerschuld in Höhe des Vorsteuerbetrages

  • BFH, 29.10.1987 - X R 33/81

    Vollständiger Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften keine …

  • BFH, 03.12.1986 - II R 59/86

    Beiladung - Notwendig - Verfahren - Wirksamkeit - Hinzuziehung - Mündliche …

  • BFH, 21.07.1975 - VII R 11/75

    Pfändungsmaßnahmen - Verfügung - Beschwerde - Klage gegen Verwaltungsakt - …

  • RG, 03.03.1919 - IV 422/18

    Erfordernis einer einheitlichen Entscheidung über den Erbschaftsanspruch des …

  • RG, 30.11.1927 - V 135/27

    Miteigentum. ; Zurückbehaltungsrecht.

  • RG, 07.06.1918 - VII 45/18

    Bemessung des Streitwerts und Beschwerdewerts bei der Klage eines Miterben aus …

  • RG, 15.03.1905 - V 416/04

    Notwendige Streitgenossenschaft.; Berufung.

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 26.01.1950 - I ZS 26/49
  • BGH, 05.04.2006 - IV ZR 139/05

    Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Miterben bei Zwangsvollstreckung in ein …

    Danach erstreckt sich die Rechtskraft eines durch einen einzelnen Miterben nach § 2039 Satz 1 BGB erwirkten Urteils nicht auf die am Prozess nicht beteiligten Miterben (…RGZ aaO; BFHE 156, 8, 10).
  • BFH, 12.04.2018 - X B 144/17

    Prozessführungsbefugnis eines von mehreren Miterben; Billigkeitserlass von …

    NV: Erhebt nur einer von mehreren Miterben eine Verpflichtungsklage, sind die anderen Miterben weder als notwendige Streitgenossen noch als notwendig Beizuladende am Verfahren zu beteiligen (Anschluss an BFH-Urteil vom 19. Januar 1989 V R 98/83, BFHE 156, 8, BStBl II 1990, 360;… teilweise Aufgabe des Senatsbeschlusses vom 5. Dezember 2006 X B 106/06, BFH/NV 2007, 733) 21 .

    Rn. 21 1. Die höchstrichterliche Rechtsprechung leitet aus der Vorschrift des § 2039 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ab, dass jeder Miterbe berechtigt ist, zum Nachlass gehörende Ansprüche unabhängig von den übrigen Miterben im eigenen Namen geltend zu machen und Leistung an alle Miterben zu verlangen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 1989 V R 98/83, BFHE 156, 8, BStBl II 1990, 360, unter II.1.a).

    Wird --wie im vorliegenden Verfahren-- eine Verpflichtungsklage erhoben, sind die nicht am Verfahren beteiligten Miterben daher nicht nach § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) notwendig beizuladen (BFH-Urteil in BFHE 156, 8, BStBl II 1990, 360, unter II.1.a).

  • BFH, 05.12.2006 - X B 106/06

    NZB: Erbengemeinschaft, Prozessführungsbefugnis

    Soweit der BFH im Urteil vom 19. Januar 1989 V R 98/83 (BFHE 156, 8, BStBl II 1990, 360) entschieden hat, Miterben könnten einen Anspruch auf Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen in der Person des Erblassers liegenden Gründen gemäß § 2039 Satz 1 BGB einzeln geltend machen, ist diese Sachlage mit derjenigen im vorliegenden Streitfall nicht vergleichbar.

    Nach Ansicht des erkennenden Senats spricht entscheidend gegen die Anwendbarkeit von § 2039 Satz 1 BGB im Falle der Anfechtung eines Steuerbescheids, dass in einem Prozess, den der einzelne Miterbe berechtigterweise gemäß § 2039 Satz 1 BGB führt, die anderen Miterben nicht beteiligt sind und weder notwendig hinzuzuziehen noch notwendig beizuladen sind (BFH-Urteil in BFHE 156, 8, BStBl II 1990, 360).

  • BVerwG, 29.07.2009 - 8 C 8.08

    Restitutionsantrag; Antragstellung; Frist; fristgemäßer Antrag; verfristeter …

    Da § 2039 BGB dem Miterben ein von dem gleichen Recht der übrigen Miterben unabhängiges Sonderrecht gewährt, wirkt das im Rechtsstreit eines Miterben ergangene Urteil weder für noch gegen die übrigen Miterben (vgl. RGZ 93, 127 ; BFHE 156, 8 ).
  • BVerwG, 14.10.2002 - 8 B 104.02

    Beurteilungsgrundlage für Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz

    Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht unter Hinweis u.a. auf die höchstrichterliche Rechtsprechung der Zivilgerichte entschieden, dass § 2039 BGB dem Miterben ein von dem gleichen Recht der übrigen Miterben unabhängiges Sonderrecht gewährt und deshalb das im Rechtsstreit eines Miterben ergangene Urteil weder für noch gegen die übrigen Miterben wirkt (Beschluss vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 - Buchholz 428 § 2 a VermG Nr. 1 S. 1 unter Hinweis auf RGZ 93, 127 und BFHE 156, 8 ).

    Daraus folgt, dass solche Miterben keine notwendigen Streitgenossen im Sinne des § 64 VwGO, § 62 Abs. 1 ZPO sind (Beschluss vom 9. Oktober 1995, a.a.O. unter Hinweis auf BGHZ 23, 207 und BFHE 156, 8 ).

  • BFH, 22.01.1993 - III R 92/89

    Erlass von Verspätungs- und Säumniszuschlägen nach Tod des Steuerpflichtigen und …

    Es bleibt dem Erben allerdings unbenommen, den Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen, auf den Erblasser bezogenen Billigkeitsgründen geltend zu machen (BFH-Urteil vom 19. Januar 1989 V R 98/83, BFHE 156, 8, BStBl II 1990, 360).
  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 79/93

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge - Streitgenossenschaft bei …

    Auch bei der notwendigen Streitgenossenschaft (vgl. dazu BFH-Urteile vom 19. Januar 1989 V R 98/83, BFHE 156, 8, BStBl II 1990, 360, 362; vom 7. August 1986 IV R 137/83, BFHE 147, 224, BStBl II 1986, 910) bleibt jeder Streitgenosse selbständige Prozeßpartei und kann nur im Rahmen seines Prozesses handeln.
  • FG Niedersachsen, 13.05.2003 - 13 K 508/98

    Berechtigung jedes Miterbe, zum Nachlass gehörende Ansprüche unabhängig von den …

    Dies gilt auch für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (BFH-Urteil vom 19. Januar 1989 V R 98/83, BStBl II 1990, 360; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 1982 6 K 399/80, EFG 1983, 182; allgemein für öffentlich-rechtliche Ansprüche: BVerwG-Urteil vom 7. Mai 1965 IV C 24/65, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1965, 1546).

    Da die Entscheidung nicht einheitlich ergehen muss, scheidet auch eine notwendige Beiladung gem. § 60 Abs. 3 FGO aus (BFH-Urteil vom 19. Januar 1989 V R 98/83, BStBl II 1990, 360).

  • BVerwG, 09.10.1995 - 7 AV 8.95

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - Anspruch auf Erlass eines …

    Da § 2039 BGB dem Miterben ein von dem gleichen Recht der übrigen Miterben unabhängiges Sonderrecht gewährt, wirkt das im Rechtsstreit eines Miterben ergangene Urteil weder für noch gegen die übrigen Miterben (RGZ 93, 127 [129]; BFHE 156, 8 [10]).
  • FG Sachsen, 26.02.2015 - 4 K 1323/12

    Bei Rückabwicklung einer Grundstücksveräußerung durch ungeteilte …

    Allerdings wird in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt eine auf § 2039 BGB gestützte Klagebefugnis einzelner Erben zur Geltendmachung von Ansprüchen der Erbengemeinschaft im eigenen Namen angenommen bzw. zumindest grundsätzlich in Betracht gezogen, so im Falle eines Anspruchs auf Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen in der Person des Erblassers liegenden Gründen (BFH-Urteil vom 19.01.1989 V R 98/83, BStBl II 1990, 360 ), im Falle eines Anspruchs auf Prozesszinsen, dessen materiell rechtliche Inhaberin die Erbengemeinschaft war (Niedersächsisches FG, Urteil vom 13.05.2003 13 K 508/98, EFG 2003, 1514 ), im - vom BFH konkret verneinten - Fall der Nachlasszugehörigkeit eines Auskunftsanspruchs (BFH-Urteil vom 23.02.2010 VII R 19/09, BStBl II 2010, 729); und im Falle der Anfechtung eines an eine durch Tod einer Gesellschafterin aufgelöste GbR ergangenen Gewinnfeststellungsbescheids durch einen Erben der verstorbenen Gesellschafterin (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.07.1982 6 K 399/80, EFG 1983, 182).
  • BFH, 10.06.1997 - IV B 124/96

    Ermittlung des Entnahmegewinns durch das Finanzamt

  • OLG Brandenburg, 21.10.1997 - 2 U 200/96

    Rechtsmitteleinlegung durch einen notwendigen Streitgenossen; Notwendige …

  • FG Baden-Württemberg, 30.09.1997 - 6 V 46/96

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung; Bestehen ernstlicher Zweifel …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht