Rechtsprechung
| BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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VO Nr. 3665/87 Art. 11 Abs. 1; VO Nr. 1222/94 Art. 7 Abs. 1; VO Nr. 2988/95 Art. 2 Abs. 3, Art. 5 Abs. 1
- Judicialis
VO Nr. 3665/87 Art. 11 Abs. 1; ; VO Nr. 1222/94 Art. 7 Abs. 1; ; VO Nr. 2988/95 Art. 2 Abs. 3; ; VO Nr. 2988/95 Art. 5 Abs. 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Ausfuhrerstattung - Gültigkeit der Rechtsakte - Vorabentscheidung des Gerichtshofs - Höhere Gewalt - Verwaltungssanktion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gemeinschaftsrecht; Beantragung einer zu hohen Ausfuhrerstattung ohne eigenes Verschulden
Besprechungen u.ä.
- bdo.de
, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)
Sanktionen bei Ausfuhrerstattungen
Verfahrensgang
- BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2001 - C-210/00
- EuGH, 11.07.2002 - C-210/00
- BFH, 21.11.2002 - VII R 67/98
Papierfundstellen
- BFHE 192, 377
- BB 2000, 1268
- BB 2000, 1286
- DB 2000, 1500
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (29)
- EuGH, 17.07.1997 - C-354/95
'Farmers'' Union u.a.'
Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98
Der Gerichtshof hat sie am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemessen (ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, vgl z.B. Urteile vom 20. Februar 1979 Rs. 122/78, EuGHE 1979, 677; vom 18. Januar 1990 Rs. C-345/88, EuGHE 1990, 1-159; vom 23. November 1993 Rs. C-365/92, EuGHE 1993, 1-6071; vom 17. Juli 1997 Rs. C-354/95, EuGHE 1997, 1-4559, und vom 29. Januar 1998 Rs. C-161/96, EuGHE 1998, 1-281).cc) Dass die in Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 3665/87 vorgesehene Sanktion nicht geeignet wäre, Exporteure zu äußerster Sorgfalt bei der Beantragung von Ausfuhrerstattungen anzuhalten, oder dass es diesbezüglicher Maßnahmen der in Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 3665/87 ergriffenen Art und Schwere nicht bedürfte, die Regelung also zum Erreichen des angestrebten Zweckes nicht erforderlich wäre (vgl. hierzu u.a. EuGH-Urteil in EuGHE 1997, I-4559), läßt sich nicht ernsthaft behaupten.
Auch der Gerichtshof hat im Übrigen bei einer vergleichbaren Regelung einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot verneint (EuGH-Urteil in EuGHE 1997, I-4559).
- BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
Vereinsverbot
Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98
Das ist der Grund dafür, dass Strafen im Rechtsstaat, der die Menschenwürde achtet, subjektive Schuld voraussetzt (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG--, statt aller BVerfG Beschlüsse vom 23. April 1991 1 BvR 1443/87, BVerGE 84, 82, und vom 15. Juni 1989 2 BvL 4/87, BVerfGE 80, 244).Diese Zusammenhänge würden verkannt, wenn Sanktionen der hier zu beurteilenden Art mit Verwaltungsstrafen oder solchen Sanktionen gleichgesetzt werden würden, die gegen jedermann wegen der Verletzung öffentlich-rechtlicher Bürgerpflichten angedroht werden (zur Geltung des Schuldprinzips wie für sog. Kriminalstrafen vgl. insofern BVerfG-Entscheidung vom 25. Oktober 1966 2 BvR 506/63, BVerfGE 20, 323; s. auch BVerfG-Entscheidung in BVerfGE 80, 244) und bei denen sich allerdings aus der "Freiwilligkeit" des Eingehens solcher Verpflichtungen bzw. der (meist ohnehin nur theoretisch gegebenen) Vermeidbarkeit der tatsächlichen Lage, die sie entstehen läßt, kein entscheidender Gesichtspunkt für ihre Verhältnismäßigkeit ergibt.
- EuGH, 27.10.1992 - C-240/90
Deutschland / Kommission
Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98
Auch Strafsanktionen sollen zwar von einem bestimmten Verhalten abhalten; hieraus folgt jedoch nicht, dass eine Sanktion mit Abschreckungszweck wegen dieses Zweckes eine Strafsanktion ist (s. schon die Schlußanträge des Generalanwalts in der Rs. C-240/90, EuGHE 1992, I-5383) oder dass sie es jedenfalls dann ist, wenn sie wegen ihrer Schwere tatsächlich wirkungsvoll abschreckt; allenfalls mag insbesondere die Androhung einer bloßen Bagatellsanktion einen gewissen Anhaltspunkt dafür bieten, dass es sich nicht um eine Strafe handelt (vgl. u.a. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte --EGMR--, Urteile vom 21. Februar 1984, Europäische Grundrechte Zeitschrift --EuGRZ-- 1985, 62, 67, und vom 27. August 1991 Nr. 33/1990/224/228, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2619).Im Gegensatz hierzu ist die Verminderung der Erstattung nach Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a VO Nr. 3665/87, wie die schon erwähnten Erwägungsgründe verdeutlichen, eine spezifische Handhabe für die Behörden, die ordnungsgemäße Verwaltung der öffentlichen Mittel der Gemeinschaft bei der Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen --soweit diese Ausfuhrerstattungen vorsehen-- sicherzustellen (vgl. EuGH-Urteil vom 27. Oktober 1992 Rs. C-240/90, EuGHE 1992, I-5383).
- EuGH, 09.08.1994 - C-347/93
Belgischer Staat / Boterlux
Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98
Insbesondere hat der Gerichtshof in seiner bisherigen, zum Begriff der höheren Gewalt ergangenen Rechtsprechung die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten eines Geschäftspartners des Ausführers nicht als ein unvorhersehbares und ungewöhnliches Ereignis gewertet, sondern von dem Marktteilnehmer verlangt, geeignete Vorkehrungen gegen ein solches Verhalten zu treffen, indem er entsprechende Klauseln in den Vertrag mit seinem Geschäftspartner aufnimmt oder eine besondere Versicherung abschließt (EuGH-Urteile vom 27. Oktober 1987 Rs. 109/86, EuGHE 1987, 4319, und vom 9. August 1994 Rs. C-347/93, EuGHE 1994, I-3933).Der Gerichtshof hat infolgedessen nicht einmal bei einem betrügerischen Verhalten des Vertragspartners des Exporteurs höhere Gewalt anerkannt (EuGH-Urteile in EuGHE 1994, I-3933, und vom 8. März 1988 Rs. 296/86, EuGHE 1988, 1491).
- EuGH, 23.11.1993 - C-365/92
Schumacher / Bezirksregierung Hannover
Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98
Der Gerichtshof hat sie am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemessen (ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs, vgl z.B. Urteile vom 20. Februar 1979 Rs. 122/78, EuGHE 1979, 677; vom 18. Januar 1990 Rs. C-345/88, EuGHE 1990, 1-159; vom 23. November 1993 Rs. C-365/92, EuGHE 1993, 1-6071; vom 17. Juli 1997 Rs. C-354/95, EuGHE 1997, 1-4559, und vom 29. Januar 1998 Rs. C-161/96, EuGHE 1998, 1-281).Es verstößt aber nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, von einem Wirtschaftsteilnehmer, der für ein Ausfuhrgeschäft öffentliche Mittel in Anspruch nehmen will, zu verlangen, dass er gegen die vorhersehbaren und üblichen Risiken eines solchen Geschäftes alle erdenklichen Vorkehrungen trifft, und es verstößt nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, die Enttäuschung dieser Erwartung unabhängig von einer Feststellung von Schuld zu sanktionieren (vgl. auch EuGH-Urteil in EuGHE 1993, I-6071).
- BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71
Solange I
Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98
Ob ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorliegt, müßte nämlich schon deshalb fraglich sein, weil es dem Exporteur völlig freisteht, sich trotz der an ihn gerichteten Erwartung, bei Gefahr der Verminderung der Erstattung nach Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 3665/87 nur die tatsächlich geltende Erstattung zu beantragen, auf dem Gebiet des Exporthandels mit durch Ausfuhrerstattungen subventionierten Marktordnungswaren wirtschaftlich zu betätigen (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 1987, 4587; s. auch BVerfG-Beschluß vom 29. Mai 1974 2 BvL 52/71, BVerfGE 37, 271, 288). - EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98
Der Senat hält die richtige Antwort auf die Frage der Gültigkeit des Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 3665/87 nicht für offenkundig, so dass er nach den Grundsätzen, die der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415) und vom 22. Oktober 1987 Rs. 314/85 (EuGHE 1987, 4199) aufgestellt hat, selbst die Gültigkeit jener Regelung feststellen könnte. - EuGH, 17.12.1970 - 11/70
Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide …
Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98
Dementsprechend hat auch der Gerichtshof schon in dem Urteil vom 17. Dezember 1970 Rs. 11/70 (EuGHE 1970, 1125) erkannt, dass eine Verwaltungssanktion, die den Wirtschaftsteilnehmer zu einem bestimmten rechtmäßigen Verhalten anhalten soll," keine Strafsanktion darstellt (vgl. u.a. auch Urteil des EuGH in EuGHE 1987, 4587). - BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98
Diese Zusammenhänge würden verkannt, wenn Sanktionen der hier zu beurteilenden Art mit Verwaltungsstrafen oder solchen Sanktionen gleichgesetzt werden würden, die gegen jedermann wegen der Verletzung öffentlich-rechtlicher Bürgerpflichten angedroht werden (zur Geltung des Schuldprinzips wie für sog. Kriminalstrafen vgl. insofern BVerfG-Entscheidung vom 25. Oktober 1966 2 BvR 506/63, BVerfGE 20, 323; s. auch BVerfG-Entscheidung in BVerfGE 80, 244) und bei denen sich allerdings aus der "Freiwilligkeit" des Eingehens solcher Verpflichtungen bzw. der (meist ohnehin nur theoretisch gegebenen) Vermeidbarkeit der tatsächlichen Lage, die sie entstehen läßt, kein entscheidender Gesichtspunkt für ihre Verhältnismäßigkeit ergibt. - EuGH, 22.10.1987 - 314/85
Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost
Auszug aus BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98
Der Senat hält die richtige Antwort auf die Frage der Gültigkeit des Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 3665/87 nicht für offenkundig, so dass er nach den Grundsätzen, die der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415) und vom 22. Oktober 1987 Rs. 314/85 (EuGHE 1987, 4199) aufgestellt hat, selbst die Gültigkeit jener Regelung feststellen könnte. - BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87
Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung …
- EuGH, 16.07.1998 - C-298/96
Oelmühle Hamburg und Schmidt Söhne / Bundesanstalt für Landwirtschaft und …
- EuGH, 18.11.1987 - 137/85
Maizena / BALM
- EuGH, 25.09.1984 - 117/83
Könecke / Balm
- BFH, 29.04.1980 - VII R 4/79
Abgabe der Steuererklärung - Frist - Nichteinhaltung einer Frist - Zwangsgeld
- EuGH, 12.05.1998 - C-366/95
Landbrugsministeriet / Steff-Houlberg Export u.a. - Zu Unrecht gezahlte …
- EuGH, 20.02.1979 - 122/78
Buitoni
- EuGH, 29.01.1998 - C-161/96
Südzucker Mannheim/Ochsenfurt / Hauptzollamt Mannheim - Gemeinsame …
- BFH, 08.10.2012 - I B 76/12
Ergehen des FG-Urteils ohne mündliche Verhandlung bei fehlendem Einverständnis …
- BFH, 02.06.1992 - VII R 35/90
Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters durch Besetzung der Senate des …
- EuGH, 05.02.1987 - 288/85
Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Plange Kraftfutterwerke
- EuGH, 13.10.1993 - C-124/92
An Bord Bainne und Inter-Agra / Intervention Board for Agricultural Produce
- EuGH, 12.07.1990 - C-155/89
Belgischer Staat / Philipp Brothers
- EuGH, 27.10.1987 - 109/86
Theodorakis / Griechenland
- EuGH, 18.01.1990 - 345/88
Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft / Butterabsatz Osnabrück-Emsland
- EuGH, 08.03.1988 - 296/86
McNicholl / Minister for Agriculture
- EuGH, 15.12.1994 - C-136/93
Transáfrica / Administración del Estado español
- EuGH, 12.10.1995 - C-104/94
Cereol Italia / Azienda agricola Castello
- FG Hamburg, 23.06.1998 - IV 801/97
Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelung des Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 (it. a) …
- BFH, 21.11.2002 - VII R 67/98
Falsche Angaben im Ausfuhrerstattungsantrag, verschuldensunabhängige Sanktion; …
Der erkennende Senat hat eine Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eingeholt (Senatsbeschluss vom 4. April 2000 VII R 67/98, BFHE 192, 377), der mit dem in ZfZ 2002, 341 veröffentlichten Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. C-210/00 entschieden hat, die Prüfung habe nichts ergeben, was die Gültigkeit von Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a VO Nr. 3665/87 in Frage stellen könnte, soweit er eine Sanktion für den Ausführer vorsieht, der ohne eigenes Verschulden eine höhere als die ihm zustehende Ausfuhrerstattung beantragt hat.Dies stellt jedoch, wie der EuGH im Anschluss an den Beschluss des erkennenden Senats in BFHE 192, 377 erkannt hat, ein normales und vorhersehbares Geschäftsrisiko dar, gegen dessen Folgen sich die Klägerin hätte schützen müssen und können.
- FG Hamburg, 17.05.2001 - IV 76/99
Zulässigkeit der Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungen
Höhere Gewalt meint ein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, auf das der betroffene Wirtschaftsteilnehmer keinen Einfluss hatte und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH, Urteil vom 5.2.1987 - 145/85 -, EuGHE 1987, 582, 587; BFH, Urteil vom 4.4.2000 - VII R 67/98 -, ZfZ 2000, 269).Der Begriff der höheren Gewalt im Bereich der Agrarverordnungen trägt zwar der besonderen Natur der öffentlich-rechtlichen Beziehung zwischen den Wirtschaftsteilnehmern und der Verwaltung sowie der Zweckbestimmung dieser Regelungen in der Weise Rechnung, dass er nicht auf eine absolute Unmöglichkeit beschränkt ist (BFH, Urteil vom 4.4.2000 - VII R 67/98 -, ZfZ 2000, 269).
- BFH, 18.04.2006 - VII R 30/05
Kürzung von Rohtabakprämie bei unzutreffender Flächenabgabe - kein Verstoß gegen …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass er sich um seines eigenen Vorteils willen auf die Prämienregelungen im Rohtabaksektor und auf die Strenge dieses Regimes eingelassen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2000 VII R 67/98, BFHE 192, 377).
- BFH, 04.04.2000 - VIII R 67/98
Schmelzkäse - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Vorschuß - …
Beschluss vom 4. April 2000 - VII R 67/98 -. - FG Hamburg, 18.04.2005 - IV 307/01
Rohtabakprämie: Kürzung der Rohtabakprämie wegen unzutreffender Parzellenangabe
Im Übrigen gilt auch in diesem Zusammenhang, dass sich über die Strenge des Regimes der Prämienregelung im Rohtabaksektor nicht beschweren kann, wer sich auf dieses um seines eigenen Vorteils willen aus freien Stücken eingelassen hat (in diesem Sinne im Hinblick auf die Sanktion nach Art. 11 Abs. 1 Unterabsatz 1 lit. a VO Nr. 3665/87 BFH, Urteil vom 4.4.2000 - VII R 67/98 -, juris). - FG Hamburg, 20.02.2002 - IV 53/99
Vorlage und Überwachung der Rücksendung des Original-Kontrollexemplars
Höhere Gewalt ist ein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, auf das der betroffene Wirtschaftsteilnehmer keinen Einfluss hatte und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können ( EuGH , Urteil vom 5.2.1987 - 145/85 -, EuGHE 1987, 582, 587; BFH, Urteil vom 4.4.2000 - VII R 67/98 -, ZfZ 2000, 269). - FG Hamburg, 26.05.2005 - IV 228/03
Rohtabakprämie: Kürzung der Rohtabakprämie wegen unvollständiger Parzellenangabe
Im Übrigen gilt auch in diesem Zusammenhang, dass sich über die Strenge des Regimes der Prämienregelung im Rohtabaksektor nicht beschweren kann, wer sich auf dieses um seines eigenen Vorteils willen aus freien Stücken eingelassen hat (in diesem Sinne im Hinblick auf die Sanktion nach Art. 11 Abs. 1 Unterabsatz 1 lit. a VO Nr. 3665/87 BFH, Urteil vom 4.4.2000 - VII R 67/98 -, juris). - FG Hamburg, 27.05.2002 - IV 43/02
Rückforderung von Ausfuhrerstattung:
Der beschließende Senat verkennt im vorliegenden Zusammenhang freilich nicht, dass der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 4.4.2000 - VII R 67/98 - (ZfZ 2000, S. 269 ff) gemäß Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eine Vorabscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Frage der Gültigkeit des Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 3665/87 eingeholt hat. - FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99
Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung
Dagegen ist die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten eines Geschäftspartners und selbst dessen betrügerisches Verhalten zwar dem Einfluss des Wirtschaftsteilnehmers entzogen, stellt aber ein nicht unvorhersehbares Geschäftsrisiko dar; hier ist es Sache des Exporteurs, durch vertragliche Abmachungen geeignete Vorkehrungen zu treffen (EuGH-Urteile vom 27.10.1987 Rs 109/86, ZfZ 1988, 273; vom 08.03.1988 Rs 296/86, EuGHE 1507; vom 09.08.1994 Rs C-347/93 EuGHE I 1994, 3933; BFH-Beschluss vom 04.04.2000 VII R 67/98, ZfZ 2000, 269). - FG Hamburg, 12.10.2001 - IV 256/01
Verfahrensaussetzung ohne Sicherheitsleistung
Dass eine Aussetzung der Vollziehung eines Sanktionsbescheides nach Art. 11 Abs. 1 Unterabsatz 1 lit. a) VO Nr. 3665/87 ohne Sicherheitsleistung auch nicht im Hinblick darauf in Betracht kommt, dass der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 4.4.2000 - VII R 67/98 - (ZfZ 2000, S. 269 ff.) gemäß Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eine Vorabscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Frage der Gültigkeit des Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 3665/87 eingeholt hat, hat der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 2.10.2001 betreffend das Verfahren IV 234/2001, der den Beteiligten bekannt ist, bereits ausgeführt. - FG Hamburg, 02.10.2001 - IV 234/01
Aussetzung der Vollziehung eines Sanktionsbescheids nur gegen Sicherheitsleistung
- FG Hamburg, 19.03.2001 - IV 21/01
Rechtsgültigkeit der Sanktionsregelung des Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EWG) …
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