Rechtsprechung
| BFH, 25.04.2013 - V R 29/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen
- openjur.de
Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen
- Bundesfinanzhof
AO § 234 Abs 2, AO § 237 Abs 4
Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen - rechtsinformationen.bund.de
Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 234 Abs 2 AO, § 237 Abs 4 AO
Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen - IWW
- cpm-steuerberater.de
Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen
- Betriebs-Berater
Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 234; AO § 237
Freigabe einer Sicherheit zur Tilgung der Steuerschuld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Freigabe einer Sicherheit zur Tilgung der Steuerschuld
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zum Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Zinsen
- Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7105/09
- BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
Papierfundstellen
- BFHE 241, 298
- NVwZ-RR 2013, 979
- BB 2013, 2725
- DB 2013, 2190
- BStBl II 2013, 767
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- BFH, 07.07.2006 - V B 113/05
Zweiter Rechtsgang
Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
Die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2006 V B 113/05, BFH/NV 2006, 2103).Rn. 7 Nach Zustellung des BFH-Beschlusses in BFH/NV 2006, 2103 stellte das FA die bis dahin in der Vollziehung ausgesetzte Umsatzsteuer durch Bescheid vom 17. Oktober 2006 fällig.
- BFH, 31.03.2010 - II R 2/09
Verzicht auf Aussetzungszinsen - Kein Anspruch auf Zinsverzicht bei …
Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
Daher ist es für den Regelfall angemessen, die Entscheidung über die Festsetzung von Aussetzungszinsen als automatische Folge des Verfahrensausgangs über die Steuerfestsetzung anzusehen, so dass hiervon nur in besonders begründeten Einzelfällen abzuweichen ist (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 2010 II R 2/09, BFH/NV 2010, 1602). - BFH, 20.03.2003 - VI R 147/00
Anmietung des häuslichen Arbeitszimmers durch Arbeitgeber
Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
Auf die Revision des FA entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 6. November 2002 V R 57/01 (BFH/NV 2003, 857), dass die Klage der P gegen die Steueranmeldung der Klägerin zwar zulässig sei, entgegen dem Urteil des FG aber für die Leistungen ein inländischer Leistungsort und damit eine inländische Steuerpflicht in Betracht komme.
- BFH, 27.11.1991 - X R 103/89
Erfolglosigkeit i. S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO (Aussetzungszinsen), soweit …
Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
Rn. 26 b) Es liegt auch keine aufgedrängte oder aufgezwungene Vollziehungsaussetzung oder ein "Zahlungsverbot" vor, da es der Klägerin und P freistand, die Vollziehungsaussetzung z.B. durch Zahlung zu beenden, wodurch die Verzinsungspflicht nach § 237 AO geendet hätte (vgl. BFH-Urteil vom 27. November 1991 X R 103/89, BFHE 166, 311, BStBl II 1992, 319, unter 3.b). - BFH, 19.05.2011 - X B 184/10
Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung von Steuernachforderungen nicht im …
Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
Rn. 28 d) Dass die Zinspflicht der Höhe nach (§ 238 AO) die von der Klägerin erzielten Zinsen übersteigt, begründet schließlich auch keinen Anspruch auf Billigkeitserlass (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 2011 X B 184/10, BFH/NV 2011, 1659). - BFH, 06.11.2002 - V R 57/01
"unterhaltende" Leistungen und "ähnliche" Leistungen
Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
Auf die Revision des FA entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 6. November 2002 V R 57/01 (…BFH/NV 2003, 857), dass die Klage der P gegen die Steueranmeldung der Klägerin zwar zulässig sei, entgegen dem Urteil des FG aber für die Leistungen ein inländischer Leistungsort und damit eine inländische Steuerpflicht in Betracht komme. - BFH, 12.10.2012 - IX B 61/12
Terminverlegung
Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
Rn. 30 Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Verhinderung des Prozessvertreters kein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung, wenn der Termin durch ein anderes Mitglied der mit der Prozessführung beauftragten Sozietät sachgerecht wahrgenommen werden kann (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2012 IX B 61/12, BFH/NV 2013, 80, m.w.N.). - FG Berlin, 13.07.1999 - 7 B 7355/98
Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
Rn. 5 Im Hinblick auf die aufgrund der Voranmeldungen für die Klägerin bestehenden Zahlungsverpflichtungen setzte das FG auf Antrag der Klägerin mit Beschluss vom 13. Juli 1999 7 B 7355/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 1104) die Vollziehung der im Abzugsverfahren angemeldeten Umsatzsteuer gegen Sicherheitsleistung aus.
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Dies gilt auch in dem Fall, in dem Steuerpflichtigen eine Aussetzung der Vollziehung oder eine Stundung von Amts wegen "aufgedrängt" wird, da sie sich hiervon jederzeit durch Zahlung des ausgesetzten oder gestundeten Betrages befreien und dadurch zumindest im Ergebnis die Verzinsungspflicht beenden können (vgl. zur Aussetzung der Vollziehung BFHE 166, 311 ; 241, 298 ;… zur Stundung Schindler, in: Gosch, AO/FGO, § 222 AO Rn. 54 m.w.N.;… ausführlich Oosterkamp, in: Pfirrmann/Rosenke/Wagner, BeckOK AO, § 234 Rn. 7 ). - BFH, 08.05.2024 - VIII R 9/23
Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei AdV
Der Steuerpflichtige kann den Zinslauf zudem beenden, indem er die streitige Steuerschuld tilgt (vgl. BFH-Urteile vom 27.11.1991 - X R 103/89, BFHE 166, 311, BStBl II 1992, 319, unter 3.b. [Rz 21]; vom 25.04.2013 - V R 29/11, BFHE 241, 298, BStBl II 2013, 767, Rz 26).Die Entstehung des Zinsanspruchs knüpft an den Ausgang des eingelegten Rechtsbehelfs an (vgl. BFH-Urteil vom 25.04.2013 - V R 29/11, BFHE 241, 298, BStBl II 2013, 767, Rz 23).
Daher ist die Festsetzung von AdV-Zinsen regelmäßig als automatische Folge des Verfahrensausgangs über die Steuerfestsetzung anzusehen, so dass hiervon nur in besonders begründeten Einzelfällen abgewichen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 25.04.2013 - V R 29/11, BFHE 241, 298, BStBl II 2013, 767, Rz 23, m.w.N.).
- FG Köln, 29.01.2018 - 15 V 3279/17
Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bezüglich der Festsetzung von …
Hiermit hätten sie jedenfalls den Zinslauf bezogen auf die Einkommensteuer (und ggf. die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag) nach § 237 AO stoppen können (vgl. zur Möglichkeit der Tilgung der Steuerschuld trotz AdV etwa BFH-Urteil vom 25. April 2013, V R 29/11, BStBl II 2013, 767).
- FG Münster, 31.08.2018 - 9 V 2360/18
Abgabenordnung: Zinssatz bereits seit 2014 verfassungswidrig?
Der Steuerpflichtige kann die Aussetzung der Vollziehung jederzeit durch Tilgung der Steuerschuld beenden, wodurch ab dem Zahlungszeitpunkt auch die Verzinsungspflicht nach § 237 AO entfällt (BFH-Urteil vom 25.04.2013 V R 29/11, BStBl II 2013, 1653). - FG Münster, 03.06.2026 - 9 V 583/26
Aussetzungszinsen für Zeiträume vor 2019: Vorläufiger Rechtsschutz in voller Höhe
Rn. 52 Soweit im Hauptsacheverfahren streitig war, ob und inwieweit der Zinslauf durch Umbuchungen geendet hat (vgl. BFH, Urteil vom 27.11.1991 X R 103/89, BStBl II 1992, 319, Rz 21; BFH, Urteil vom 25.04.2013 V R 29/11, BStBl II 2013, 767, Rz 26), ist dieser Streit durch den Abschluss der tatsächlichen Verständigung beigelegt worden, wonach etwaige Umbuchungen durch eine Minderung der zu verzinsenden Beträge um 10 % berücksichtigt wurden. - FG München, 30.06.2016 - 11 K 406/15
Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach langjähriger Betriebsprüfung bei …
Dass die Zinspflicht der Höhe nach (§ 238 AO) möglicherweise die von den Klägern erzielten Zinsen übersteigt, begründet schließlich auch keinen Anspruch auf Billigkeitserlass (BFH-Urteil vom 25. April 2013 V R 29/11, BStBl II 2013, 767). - OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20
Zum mangelnden Rechtsschutzbedürfnis einer Anfechtungsklage gegen …
In Fällen, in denen ein Rechtsanwalt an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, hält die Rechtsprechung die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten derselben Sozietät oder Bürogemeinschaft regelmäßig für zumutbar (…BVerwG, Beschl. v. 23. Januar 1995 - 9 B 1.95 -, juris Rn. 4; BFH, Beschl. v. 25. April 2013 - V R 29/11 -, juris Rn. 30;… SächsOVG, Beschl. v. 14. April 2015 - 1 A 406/14 -, juris Rn. 13;… BayVGH, Beschl. v. 8. November 2019 - 5 ZB/19.33789 -, juris Rn. 11 m. w. N.;… OVG NRW, Beschl. v. 17. Juni 2016 - 13 A 1896/14.A -, juris Rn. 2;… VGH BW, Beschl. v. 30. Januar 1998 - A 12 S 157/98 -, juris Rn. 3). - FG Nürnberg, 15.01.2014 - 5 K 1582/12
Festsetzung von Aussetzungszinsen unabhängig von der Verfahrensdauer
Daher ist es für den Regelfall angemessen, die Entscheidung über die Festsetzung und Erhebung von Aussetzungszinsen als automatische Folge des Verfahrensausgangs über die Steuerfestsetzung anzusehen, so dass hiervon nur in besonders begründeten Einzelfällen abzuweichen ist (vgl. BFH, Urteile vom 25.04.2013, V R 29/11, BFH/NV 2013, 1653;… vom 31.3.2010, II R 2/09, BFH/NV 2010, 1602).Maßgeblich für die Fortdauer der Verzinsung war somit nicht die Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 1992 aufgrund der fortdauernden Aussetzung des Grundlagenbescheids in Bezug auf die B oHG, sondern entscheidend war die Nichttilgung der Steuerschuld in Bezug auf die persönliche Einkommensteuer der Kläger (vgl. dazu BFH, Urteil vom 25.04.2013, V R 29/11, a.a.O.).
- FG Hamburg, 22.02.2019 - 4 K 53/18
Anspruch auf Prozesszinsen nach § 236 AO - Keine unzulässige teleologische …
Während die Verzinsung nach § 237 AO bezweckt, einen Ausgleich zwischen den Zinsvorteilen des Steuerpflichtigen und dem Zinsverlust des Steuergläubigers zu erzielen (vgl. BFH, Urteil vom 25.04.2013, V R 29/11, BFHE 241, 298), ist die Zinsvorschrift des § 236 AO auf einen Ausgleich zwischen den Zinsvorteilen des Steuergläubigers und dem Zinsverlust des Steuerpflichtigen ausgerichtet. - FG München, 21.02.2018 - 4 K 1477/17
Aussetzung der Vollziehung, Pflichtteilsanspruch, Vorläufiger Rechtsschutz, …
Zum einen hätte die Klägerin jederzeit die ihr überhöht erscheinende Rechtsschutzgewährung durch Anfechtung des Bescheides vom 25. April 2013 über die Aussetzung der Vollziehung beseitigen und damit Einfluss auf die Höhe der Zinsfestsetzung nehmen können (…vgl. BFH Urteil vom 9. Mai 2012 I R 91/10, BFH/NV 2012, 2004); zum anderen hätte die Klägerin den vorläufig gewährten und ihr gegebenenfalls überhöht erscheinenden Rechtsschutz durch Tilgung der Steuerschuld jederzeit beenden können (vgl. BFH Urteil vom 25. April 2013 V R 29/11, BFHE 241, 298, BStBl II 2013, 767). - FG München, 30.06.2016 - 11 K 2636/13
Aussetzungszinsen wegen Aussetzung der Einkommensteuer
- OVG Sachsen, 12.07.2021 - 6 A 387/18
Asylrecht; Russische Föderation; Tschetschenien; Verletzung rechtlichen Gehörs; …
- FG München, 01.07.2014 - 2 K 2535/13
Aussetzungszinsen nach Rücknahme des Einspruchs
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