Rechtsprechung
| BFH, 31.05.2017 - I R 92/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- Bundesfinanzhof
AO § 108 Abs 1, AO § 233a Abs 3 S 3, AO § 238 Abs 1, FGO § 102, BGB § 187, BGB § 188, AEAO § 233a Nr 70.1.2 S 2, AO § 227
Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen
- rechtsinformationen.bund.de
Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 108 Abs 1 AO, § 233a Abs 3 S 3 AO, § 238 Abs 1 AO, § 102 FGO, § 187 BGB
Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen - IWW
- Wolters Kluwer
Umfang des Ermessens der Finanzbehörden bei Gewährung eines Billigkeitserrlasses hinsichhtlich Nachzhalunggszinsen
- Betriebs-Berater
Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 233a; AO § 277
Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen; Berechnung des fiktiven Zinslaufs entgegen Nr. 70.1.2 AEAO zu § 233a AO - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Ermessens der Finanzbehörden bei Gewährung eines Billigkeitserrlasses hinsichhtlich Nachzhalunggszinsen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachzahlungszinsen - und ihr Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen
- pwc.de (Kurzinformation)
Billigkeitserlass und Berechnung von Nachzahlungszinsen
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Vollverzinsung verhindern
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen - Beginn des Zinslaufs
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Zinsen
- Die Vollverzinsung gem. § 233a AO
Sonstiges (3)
Verfahrensgang
- FG München, 26.10.2015 - 7 K 774/14
- BFH, 31.05.2017 - I R 92/15
Papierfundstellen
- BFHE 259, 387
- BB 2018, 85
- DB 2018, 35
- BStBl II 2019, 14
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (7)
- BFH, 07.11.2013 - X R 23/11
Erlass von Nachzahlungszinsen
Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I R 92/15
Rn. 11 1. Die Entscheidung über den teilweisen Erlass der bereits mit Bescheiden vom 26. November 2010 festgesetzten Nachzahlungszinsen zur Körperschaftsteuer 1998 bis 2000 richtet sich nach § 227 AO; hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 2013 X R 22/11, BFH/NV 2014, 817, und X R 23/11, BFH/NV 2014, 660).Auch der X. Senat des BFH hält die unter Nr. 70.1.2 AEAO zu § 233a getroffenen Einzelbestimmungen für den Billigkeitserweis, insbesondere die Beschränkung des Erlasses auf die auf volle Monate zwischen Zahlung und Wirksamkeit der Steuerfestsetzung entfallenden Zinsen, grundsätzlich als ermessensgerecht (BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 817, und in BFH/NV 2014, 660).
Der Senat schließt sich dieser Beurteilung an und verweist zur näheren Begründung auf die BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 817 und in BFH/NV 2014, 660.
Ein Erlass der Nachzahlungszinsen in Höhe vergleichbar berechneter Zinsen ist daher eine mögliche Ermessensausübung (BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 817 und in BFH/NV 2014, 660).
Sachgerecht ist dann, wenn Zinsen für den überzahlten Betrag ("fiktive Erstattungszinsen") berechnet und im Erlasswege dadurch berücksichtigt werden, dass in Höhe der "fiktiven Erstattungszinsen" die Nachzahlungszinsen reduziert werden (BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 817, und in BFH/NV 2014, 660).
- BFH, 07.11.2013 - X R 22/11
Erlass von Nachzahlungszinsen - Tatbestandsberichtigung durch das …
Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I R 92/15
Rn. 11 1. Die Entscheidung über den teilweisen Erlass der bereits mit Bescheiden vom 26. November 2010 festgesetzten Nachzahlungszinsen zur Körperschaftsteuer 1998 bis 2000 richtet sich nach § 227 AO; hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. November 2013 X R 22/11, BFH/NV 2014, 817, und X R 23/11, BFH/NV 2014, 660).Auch der X. Senat des BFH hält die unter Nr. 70.1.2 AEAO zu § 233a getroffenen Einzelbestimmungen für den Billigkeitserweis, insbesondere die Beschränkung des Erlasses auf die auf volle Monate zwischen Zahlung und Wirksamkeit der Steuerfestsetzung entfallenden Zinsen, grundsätzlich als ermessensgerecht (BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 817, und in BFH/NV 2014, 660).
Der Senat schließt sich dieser Beurteilung an und verweist zur näheren Begründung auf die BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 817 und in BFH/NV 2014, 660.
Ein Erlass der Nachzahlungszinsen in Höhe vergleichbar berechneter Zinsen ist daher eine mögliche Ermessensausübung (BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 817 und in BFH/NV 2014, 660).
Sachgerecht ist dann, wenn Zinsen für den überzahlten Betrag ("fiktive Erstattungszinsen") berechnet und im Erlasswege dadurch berücksichtigt werden, dass in Höhe der "fiktiven Erstattungszinsen" die Nachzahlungszinsen reduziert werden (BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 817, und in BFH/NV 2014, 660).
- FG München, 26.10.2015 - 7 K 774/14
Erlass von Nachzahlungszinsen wegen sachlicher Unbilligkeit bei freiwilliger …
Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I R 92/15
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. Oktober 2015 7 K 774/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.Rn. 6 Das Finanzgericht (FG) München gab der Klägerin Recht (Urteil vom 26. Oktober 2015 7 K 774/14, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 351).
- FG Thüringen, 22.04.2015 - 3 K 889/13
Kein Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen …
Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I R 92/15
Rn. 18 bb) Dieser Auffassung kann jedoch nicht zugestimmt werden (gl.A. Hartman, EFG 2016, 354). - BFH, 11.04.2006 - VI R 64/02
Fristverlängerung für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen durch …
Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I R 92/15
Zwar ist die Verwaltung in geeigneten Fällen zum Erlass von Verwaltungsvorschriften berechtigt, die das Ermessen der nachgeordneten Behörden lenken und binden; jedoch müssen sich auch die Richtlinien in den Grenzen halten, die das Grundgesetz und die einfachen Gesetze der Ausübung des Ermessens setzen (BFH-Urteil vom 11. April 2006 VI R 64/02, BFHE 213, 268, BStBl II 2006, 642). - BFH, 24.07.1996 - X R 119/92
Beginnt der Zinslauf am 1. April und endet er (mit Fälligkeit der …
Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I R 92/15
Ebenso hat der BFH für den Zinslaufbeginn nach Ablauf der Karenzzeit, dem 1. April, entschieden (BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 X R 119/92, BFHE 181, 256, BStBl II 1997, 6). - OLG Karlsruhe, 13.11.1987 - 10 U 138/87
Zur Wirksamkeit einer Regelung einer Sparkasse über "Wertstellungen" im …
Auszug aus BFH, 31.05.2017 - I R 92/15
Dem FA ist zwar zuzugeben, dass im Zivilrecht die Zahlung, z.B. die Ausreichung eines verzinslichen Darlehens, ein Ereignis i.S. des § 187 Abs. 1 BGB darstellt und folglich der Tag der Zahlung bei der Ermittlung des Verzinsungszeitraums nicht berücksichtigt wird (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13. November 1987 10 U 138/87, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 74).
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Bis dahin sind aber in der Regel schon Nachzahlungszinsen in einem nicht unerheblichen Umfang entstanden (vgl. dazu beispielhaft den Sachverhalt in BFHE 259, 387 zu einer im April 2007 geleisteten freiwilligen Zahlung während einer Betriebsprüfung auf die Körperschaftsteuer der Prüfungsjahre 1998 bis 2000). - BFH, 26.09.2019 - V R 13/18
Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners
Rn. 12 b) Die Entscheidung über die Erstattung oder den Erlass nach § 227 AO ist eine Ermessensentscheidung der Behörde (§ 5 AO), die im finanzgerichtlichen Verfahren nach § 102 Satz 1 FGO nur daraufhin überprüft werden kann, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (BFH-Urteil vom 31.05.2017 - I R 92/15, BFHE 259, 387, BStBl II 2019, 14). - BFH, 25.09.2019 - I R 82/17
Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen
Eine solche Klagestattgabe wäre nur bei einer sog. Ermessensreduzierung auf Null (…vgl. z.B. Senatsurteile vom 22.01.1992 - I R 20/91, BFH/NV 1992, 562; vom 31.05.2017 - I R 92/15, BFHE 259, 387, BStBl II 2019, 14) zulässig gewesen.
- FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1627/15
Beginn des Zinslaufs für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur …
So sind Zinsen nach § 233a AO auch dann festzusetzen, wenn vor Festsetzung freiwillige Zahlungen erbracht werden, sie können aber aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen sein (…vgl. BFH-Urteile vom 07.11.2013 X R 22/11, BFH/NV 2014, 817; FG München, Urteil vom 26.10.2015 7 K 774/14, EFG 2016, 351, Revision anhängig unter I R 92/15; Niedersächsisches FG, Urteil vom 05.02.2013 13 K 69/12, juris, mit weiteren Nachweisen).So sind Zinsen nach § 233a AO auch dann festzusetzen, wenn vor Festsetzung freiwillige Zahlungen erbracht werden, sie können aber aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen sein (…vgl. BFH-Urteile vom 07.11.2013 X R 22/11, BFH/NV 2014, 817; FG München, Urteil vom 26.10.2015 7 K 774/14, EFG 2016, 351, Revision anhängig unter I R 92/15; Niedersächsisches FG, Urteil vom 05.02.2013 13 K 69/12, juris, mit weiteren Nachweisen).
- FG Nürnberg, 04.06.2025 - 5 K 978/23
Nachzahlungszinsen, freiwillige Zahlung, Zinslauf, Erlassentscheidung, …
Werde die freiwillige Leistung erst nach Beginn des Zinslaufs erbracht, seien Nachzahlungszinsen insoweit zu erlassen, wie die auf volle 50 EUR abgerundete freiwillige Zahlung für jeweils volle Monate vor Wirksamkeit der Steuerfestsetzung erbracht worden sei ("fiktive Erstattungszinsen", BFH-Urteil vom 31.05.2017 - I R 92/15, BStBl II 2019, 14).Rn. 49 cc) Nach bisheriger Rechtsprechung des BFH ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich aus Vereinfachungsgründen die Nichterhebung auf die Zinsen, welche auf die auf volle fünfzig Euro abgerundete freiwillige Leistung für jeweils volle Monate zwischen der Annahme der Zahlung und der Wirksamkeit der Steuerfestsetzung anfallen, beschränkt (BFH-Urteile vom 09.11.2017 - III R 10/16, BStBl II 2018, 255; vom 31.05.2017 - I R 92/15, BStBl II 2019, 14;… vom 07.11.2013 - X R 23/11, BFH/NV 2014, 660;… vom 07.11.2013 - X R 22/11, BFH/NV 2014, 817;… Loose in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 184. Lieferung, 1/2025, § 233a AO 1977, Rn. 75c und 75d).
Rn. 71 g) Soweit der Kläger vor dem Hintergrund der Entscheidung des BFH vom 31.05.2017 - I R 92/15 (BStBl II 2019, 14) eine Zahlung innerhalb des einen Monats nach Ablauf der Karenzfrist als ausreichend erachten mag, um Nachzahlungszinsen zu vermeiden, trifft dies tatsächlich nicht zu.
Bedenken hat das Gericht dahingehend, ob die Regelung - wie die bisherige Rechtsprechung des BFH zur Billigkeitsmaßnahme - zwingend eine Notwendigkeit der Gegenrechnung sog. "fiktiver Erstattungszinsen" beinhaltet (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 31.05.2017 - I R 92/15, BStBl II 2019, 14).
- BFH, 27.02.2019 - VII R 34/17
Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit
Diese kann im finanzgerichtlichen Verfahren nach § 102 Satz 1 FGO nur daraufhin überprüft werden, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 2017 I R 92/15, BFHE 259, 387, BStBl II 2019, 14). - FG Hamburg, 14.10.2021 - 3 K 57/21
Abgabenordnung: Erlass von Nachzahlungszinsen bei Leistungen vor Festsetzung der …
Die Kläger meinen, eine entsprechende Ermessensreduzierung auf Null ergebe sich aus AEAO zu § 223 Tz. 70.1.2 und der dort in Satz 2 zitierten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 31. Mai 2017, I R 92/15, BStBl II 2019, 14).Ein Erlass aus Billigkeitsgründen darf jedenfalls nicht dazu führen, die generelle Geltungsanordnung eines den Anspruch aus dem Steuerverhältnis begründenden Gesetzes zu unterlaufen (BFH, Urteil vom 31. Mai 2017, I R 92/15, BFHE 259, 387, BStBl II 2019 m.w.N.).
Soweit aufgrund von freiwilligen Leistungen des Steuerpflichtigen nach Beginn des Zinslaufes (§ 233a Abs. 2 AO) Nachzahlungszinsen zu erlassen sind, darf die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen entsprechend Nr. 70.1.2 Satz 2 AEAO zu § 233a AO diesen Erlass auf die Zinsen beschränken, die für jeweils volle Monate zwischen der Annahme der Zahlung durch das Finanzamt und der Wirksamkeit der Steuerfestsetzung angefallen sind (BFH, Urteil vom 31. Mai 2017, I R 92/15, BFHE 259, 387, BStBl II 2019, 14;… Urteile vom 7. November 2013, X R 22/11, BFH/NV 2014, 817 und X R 23/11, BFH/NV 2014, 660).
- BFH, 04.05.2022 - I R 46/18
Zur Höhe der Gebühr bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft
Sind Ermessensrichtlinien erlassen, überprüfen die Steuergerichte, ob sich die Behörde an die Richtlinie gehalten hat, ob die erlassene Ermessensrichtlinie die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einhält und ob sie von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch macht (Senatsurteil vom 31.05.2017 - I R 92/15, BFHE 259, 387, BStBl II 2019, 14, m.w.N.). - BFH, 23.02.2023 - V R 30/20
Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher …
Rn. 13 a) Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme nach § 227 AO ist eine Ermessensentscheidung (§ 5 AO), die im finanzgerichtlichen Verfahren nach § 102 Satz 1 FGO nur daraufhin überprüft werden kann, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (BFH-Urteile in BFHE 266, 16, Rz 12 und vom 31.05.2017 - I R 92/15, BFHE 259, 387, BStBl II 2019, 14, Rz 11). - FG Niedersachsen, 26.06.2024 - 3 K 46/24
Erlass von Zinsen zur Einkommensteuer
Solche zinsspezifischen Billigkeitsmaßnahmen waren von der Finanzbehörde nach gebundenem Ermessen vorzunehmen, wenn der Steuerpflichtige einen später gegen ihn festgesetzten Nachzahlungsbetrag bereits entrichtet hatte (BFH, Urteile vom 31. Mai 2017 I R 92/15, BStBl. II 2019, 14;… vom 26. Januar 2000 IX R 11/96, BFH/NV 2000, 1177).bb) Auch zur bisherigen Rechtslage vor Einführung des § 233a Abs. 8 Satz 1 AO vertrat der BFH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass im Falle einer freiwilligen Zahlung, die nach dem Beginn des Zinslaufs (Ablauf der Karenzzeit) erbracht und von der Finanzbehörde angenommen wurde, Nachzahlungszinsen grundsätzlich nur für den Zeitraum bis zum Eingang der freiwilligen Leistung zu erheben und im Übrigen aus Billigkeitsgründen zu erlassen sind (vgl. nur BFH, Urteil vom 31. Mai 2017 I R 92/15, BStBl. II 2019, 14 m.w.N.).
- FG Münster, 24.11.2016 - 3 K 1628/15
Beginn des Zinslaufs für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur …
- FG Düsseldorf, 14.06.2021 - 9 K 2976/20
Voraussetzungen für den Erlass rückständiger Kindergeld-Rückforderungsbeträge
- FG Düsseldorf, 22.01.2020 - 9 K 2688/19
Stundung von Rückzahlungsansprüchen bei Kindergeldbezug
- FG Düsseldorf, 28.09.2021 - 9 K 465/21
Kenntnisnahme und hinreichende Würdigung des verwirklichten Sachverhalts bei der …
- FG Hamburg, 14.04.2022 - 1 K 126/20
Aufhebung und Aussetzung der vorläufigen Festsetzung von Erstattungszinsen nach § …
- FG Nürnberg, 02.10.2025 - 7 K 695/23
Erlass von Nachzahlungszinsen - Begriff der Freiwilligkeit
- FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 9 K 9057/16
Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Erforderlichkeit einer …
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