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Rechtsprechung
   BFH, 20.04.2023 - IV R 20/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12920
BFH, 20.04.2023 - IV R 20/20 (https://dejure.org/2023,12920)
BFH, Entscheidung vom 20.04.2023 - IV R 20/20 (https://dejure.org/2023,12920)
BFH, Entscheidung vom 20. April 2023 - IV R 20/20 (https://dejure.org/2023,12920)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 5a Abs 1, EStG § 5a Abs 4a, EStG § 5a Abs 5 S 1, EStG § 16 Abs 3, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, HGB § 230, EStG VZ 2012
    Gewinnermittlung nach der Tonnage: Ausfall des Gesellschafterdarlehens oder der Forderung aus typisch stiller Beteiligung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs der Mitunternehmerschaft von Abgeltungswirkung umfasst

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gewinnermittlung nach der Tonnage: Ausfall des Gesellschafterdarlehens oder der Forderung aus typisch stiller Beteiligung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs der Mitunternehmerschaft von Abgeltungswirkung umfasst

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a Abs 1 EStG 2009, § 5a Abs 4a EStG 2009, § 5a Abs 5 S 1 EStG 2009, § 16 Abs 3 EStG 2009, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009
    Gewinnermittlung nach der Tonnage: Ausfall des Gesellschafterdarlehens oder der Forderung aus typisch stiller Beteiligung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs der Mitunternehmerschaft von Abgeltungswirkung umfasst

  • IWW

    § 5a des Einkommensteuergesetzes (E... StG), § 5a EStG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung, § 5a Abs. 4 EStG, § 5a Abs. 5 Satz 1 EStG, § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG, § 5a Abs. 1 EStG, § 4 Abs. 1, § 5 EStG, § 5a Abs. 4a EStG, § 16 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 60 FGO, § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 5a Abs. 4a Satz 1 EStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 5a Abs. 4a Satz 2 EStG, § 4 Abs. 4 EStG, § 5a Abs. 1, Abs 4a Satz 1 EStG, § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 16 Abs. 3 EStG, § 4 Abs. 1 EStG, §§ 230 ff. des Handelsgesetzbuchs, Abs. 4a Satz 3 EStG, § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung von Verlusten der zugleich an der Gesellschaft atypisch still beteiligten Kommanditisten einer KG aufgrund des Ausfalls mit stillen Einlagen oder Darlehensforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Behandlung von Verlusten der zugleich an der Gesellschaft atypisch still beteiligten Kommanditisten einer KG aufgrund des Ausfalls mit stillen Einlagen oder Darlehensforderungen

  • datenbank.nwb.de

    Gewinnermittlung nach der Tonnage: Ausfall des Gesellschafterdarlehens oder der Forderung aus typisch stiller Beteiligung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs der Mitunternehmerschaft von Abgeltungswirkung umfasst

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die liquidierte Kommanditgesellschaft - und die Klage gegen den Gewinnfeststellungsbescheid

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tonnagebesteuerung - und der Ausfall eines Kommanditistendarlehens

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Ausfall des Gesellschafterdarlehens oder der Forderung aus typisch stiller Beteiligung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs der Mitunternehmerschaft von Abgeltungswirkung umfasst

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Verlusten der Kommanditisten aus stillen Beteiligungen an einer GmbH & Co. KG bzw. aus Gesellschafterdarlehen im Fall der Liquidation der Gesellschaft im Rahmen der Gewinnermittlung

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 5a Abs 1 ; EStG § 5a Abs 4a S 3 ; EStG § 5a Abs 5 S 1 ; EStG § 4 Abs 4 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; EStG § 16 Abs 3

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 5a Abs 1, EStG § 5a Abs 4a S 3, EStG § 5a Abs 5 S 1, EStG § 4 Abs 4, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3
    Kommanditist, Stille Beteiligung, Sonderbetriebsausgabe, Tonnagebesteuerung, Liquidation, Betriebsaufgabe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 280, 229
  • ZIP 2023, 2294
  • NZG 2023, 1619
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.07.2018 - IV R 14/16

    Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf …

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - IV R 20/20
    Der so ermittelte Gewinn ist gemäß § 5a Abs. 4a Satz 2 EStG den Gesellschaftern entsprechend ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen zuzurechnen (BFH-Urteil vom 19.07.2018 - IV R 14/16, BFHE 262, 124, BStBl II 2022, 513, Rz 34).

    Damit werden sie im Ergebnis von der steuerentlastenden Abgeltungswirkung des § 5a Abs. 1 EStG ausgenommen (BFH-Urteil in BFHE 262, 124, BStBl II 2022, 513, Rz 35).

    Hingegen ist nicht der "gesamte Sonderbetriebsbereich" aus der Tonnagegewinnermittlung herausgenommen (BFH-Urteil in BFHE 262, 124, BStBl II 2022, 513, Rz 36 f.).

  • BFH, 16.03.2017 - IV R 1/15

    Wegfall der korrespondierenden Bilanzierung eines Gesellschafterdarlehens bei …

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - IV R 20/20
    Durch die Betriebsaufgabe auf Gesellschaftsebene ist es zu einer Beendigung der Mitunternehmerstellung der Kläger gekommen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16.03.2017 - IV R 1/15, BFHE 257, 304, BStBl II 2017, 943, Rz 39).

    Deshalb sind bei der Ermittlung des Aufgabegewinns oder -verlustes sämtliche Aufwendungen des Gesellschafters gewinnmindernd zu berücksichtigen, die mit dem Aufgabevorgang verbunden sind (BFH-Urteil in BFHE 257, 304, BStBl II 2017, 943, Rz 39 ff.).

  • BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18

    Gewinnermittlung nach der Tonnage - Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als …

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - IV R 20/20
    Hierbei handelt es sich um eine selbständig anfechtbare Feststellung (z.B. BFH-Urteil vom 16.07.2020 - IV R 3/18, BFHE 270, 119, BStBl II 2022, 668, Rz 18).

    Da nur die Kläger durch die Nichtberücksichtigung der geltend gemachten Sonderbetriebsausgaben beschwert sind --und (korrespondierende) Auswirkungen auf die Höhe des laufenden Gesamthandsgewinns nicht im Raum stehen (§ 5a Abs. 1 EStG, vgl. BFH-Urteil in BFHE 270, 119, BStBl II 2022, 668, Rz 42)--, war eine Beiladung weiterer ehemaliger Gesellschafter der KG nach § 60 FGO nicht geboten.

  • FG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 K 10038/15

    Abzugsfähigkeit von Verlusten aus einer stillen Gesellschaft als …

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - IV R 20/20
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 09.07.2020 - 1 K 10038/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    das Urteil des Niedersächsischen FG vom 09.07.2020 - 1 K 10038/15 aufzuheben und den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2012 vom 09.07.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.02.2015 dahingehend abzuändern, dass (weitere) Sonderbetriebsausgaben in Höhe von 71.326,07 EUR (Kläger zu 1.) bzw. 348.701,06 EUR (Klägerin zu 2.) berücksichtigt werden.

  • BFH, 28.11.2019 - IV R 54/16

    Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - IV R 20/20
    Rn. 44 (c) Die "stillen Beteiligungen" sind "wie Kapitalforderungen" des Stillen zu behandeln (BFH-Urteil vom 28.11.2019 - IV R 54/16, BFHE 266, 250, Rz 41;… Levedag in Blaurock, Handbuch Stille Gesellschaft, 9. Aufl., Rz 22.182; Weiland in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 5a Rz 180).
  • BFH, 21.12.2021 - IV R 15/19

    Grundsätzlich keine Zuordnung der Kapitalbeteiligung des Kommanditisten zum …

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - IV R 20/20
    Vielmehr zählen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 EStG hierzu auch Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer gehören, die jedoch dazu geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen (Sonderbetriebsvermögen I) oder die zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft eingesetzt werden (Sonderbetriebsvermögen II, zuletzt BFH-Urteil vom 21.12.2021 - IV R 15/19, BFHE 275, 206, BStBl II 2022, 651, Rz 23).
  • BFH, 06.03.2003 - XI R 24/02

    Stille Gesellschaft - Einlage des Stillen nur betrieblich verwenden!

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - IV R 20/20
    Aus der Sicht der KG als Geschäftsinhaberin handelte es sich (wirtschaftlich) um qualifizierte Kredite und damit (steuer- und bilanzrechtlich) um Fremdkapital (vgl. BFH-Urteil vom 06.03.2003 - XI R 24/02, BFHE 202, 137, BStBl II 2003, 656, unter II.1.b;… Levedag in Blaurock, a.a.O., Rz 22.168).
  • BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15

    Nachträgliche Anschaffungskosten durch Beseitigung von Nutzungseinschränkungen

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - IV R 20/20
    In diesem Fall steht ihr nach der Rechtsprechung des Senats auch die Klagebefugnis gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO weiterhin zu (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.06.2018 - IV R 37/15, Rz 18, m.w.N.).
  • BFH, 17.10.2013 - IV R 25/10

    Prozessuale Rechtsnachfolge der ehemaligen Gesellschafter einer erst im …

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - IV R 20/20
    Rn. 28 b) Tritt die Vollbeendigung --wie im Streitfall-- während des finanzgerichtlichen Verfahrens ein, sind grundsätzlich die durch den angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheid beschwerten Gesellschafter, die im Streitzeitraum an der Personengesellschaft beteiligt waren, als deren prozessuale Rechtsnachfolger anzusehen (BFH-Beschluss vom 17.10.2013 - IV R 25/10, Rz 20).
  • BFH, 06.02.2014 - IV R 19/10

    Hinzurechnung von Sondervergütungen im Vorjahr der Antragstellung auf …

    Auszug aus BFH, 20.04.2023 - IV R 20/20
    Solche sind in dem pauschal ermittelten Gewinn nach § 5a Abs. 1 EStG nicht enthalten, sondern werden auch während der Zeit, in der der Gewinn der Gesellschaft nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelt wird, weiterhin nach den allgemeinen Vorschriften der § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermittelt und dem nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn hinzugerechnet (vgl. BFH-Urteil vom 06.02.2014 - IV R 19/10, BFHE 244, 379, BStBl II 2014, 522, Rz 18).
  • BFH, 26.09.2013 - IV R 45/11

    Teilweise Kürzung des Gewinns einer Einschiffsgesellschaft um den auf den Einsatz …

  • BFH, 19.09.2024 - IV R 5/20

    Betriebsaufspaltung und Bilanzierungskonkurrenz

    Vielmehr zählen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 EStG hierzu auch Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer gehören, die jedoch dazu geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen (Sonderbetriebsvermögen I) oder die zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft eingesetzt werden (Sonderbetriebsvermögen II, z.B. BFH-Urteile vom 20.04.2023 - IV R 20/20, BFHE 280, 229, BStBl II 2023, 857, Rz 42; vom 21.12.2021 - IV R 15/19, BFHE 275, 206, BStBl II 2022, 651, Rz 23, m.w.N.).
  • BFH, 27.09.2023 - IV R 8/21

    Überentnahmen in einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur

    Sie dienten weder dem Betrieb der Klägerin noch der Stärkung der Beteiligung der X KG an der Klägerin (zu den Voraussetzungen des Sonderbetriebsvermögens vgl. BFH-Urteil vom 20.04.2023 - IV R 20/20, BFHE 280, 229, Rz 42).
  • BFH, 27.07.2023 - IV R 10/20

    Zahlung des Gesellschafter-Erben an den Nachlassinsolvenzverwalter zur Freigabe …

    Vielmehr zählen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 EStG hierzu auch Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer gehören, die jedoch dazu geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft zu dienen (Sonderbetriebsvermögen I) oder die zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft eingesetzt werden (Sonderbetriebsvermögen II; vgl. nur BFH-Urteil vom 20.04.2023 - IV R 20/20, BFHE 280, 229, Rz 42, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 3 K 2108/18

    Gewerbliche Einkünfte aus der Überlassung von Domain-Namen - Grenze zur privaten …

    Nach Auffassung des erkennenden Senats muss dies auch gelten, wenn das Verfahren wegen Betriebssteuern - wie im Fall der Klägerin - (noch) als Rechtsbehelfsverfahren anhängig ist - der BFH spricht nicht von Klageverfahren, sondern allgemein von "Steuerverfahren … wegen Betriebssteuern" (vgl. BFH-Urteil vom 20.4.2023 IV R 20/20, BFH/NV 2023, 1008) bzw. von einem "Rechtsstreit über einen Betriebssteuerbescheid (z.B. Gewerbesteuermessbescheid, Umsatzsteuerbescheid)" (…vgl. BFH-Beschluss vom 20.11.2018 IV B 44/18, BFH/NV 2019, 120) -, so dass die Klägerin aufgrund des anhängigen Einspruchsverfahrens wegen Umsatzsteuer trotz einer etwaigen zivilrechtlichen Vollbeendigung als steuerrechtlich existent gilt.
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