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   BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91   

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BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91 (https://dejure.org/1991,1155)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1991 - 4 StR 349/91 (https://dejure.org/1991,1155)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 349/91 (https://dejure.org/1991,1155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 2 StGB; § 239b StGB
    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen Verabredung und Vollendung einer Geiselnahme

  • Wolters Kluwer

    Geisel - Vortäuschung der Geiselnahme - Mehrdeutige Tatsachengrundlage - Verabredung eines Verbrechens - Wahlfeststellung - Urteilsfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Mehrdeutige Tatsachengrundlage bei Verabredung eines Verbrechens der Geiselnahme

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 83
  • NJW 1992, 702
  • MDR 1992, 395
  • JR 1993, 245
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 30.06.1970 - 1 StR 127/70

    Trittbrettfahrer nach Entführung - Abgrenzung § 255 StGB - § 263 StGB

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91
    Daß sich das vom Angeklagten angedrohte Übel unmittelbar gegen einen Dritten richten sollte, dessen Fürsorge indes den Nötigungsadressaten oblag, ändert an der Strafbarkeit des Angeklagten nach § 240 Abs. 1 StGB ebenso nichts (vgl. BGHSt 16, 316, 318; BGHR StGB § 240 Abs. 1 Übel 1; StGB § 255 Genötigter 1 = JR 1987, 339 m. Anm. Jakobs; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 240 Rdn. 16) wie die Möglichkeit, daß die Drohung nicht ernstgemeint war, vielmehr sogar im Zusammenwirken mit dem unmittelbar Bedrohten vorgespiegelt wurde (vgl. BGHSt 23, 294, 296; BGH NStZ 1985, 408).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91
    Eine Verurteilung wegen der für den Fall der milderen Alternative zusätzlich tateinheitlich verwirklichten Verabredung zum erpresserischen Menschenraub (§ 239 a Abs. 1 StGB) durch die beabsichtigte Erpressung von Lösegeld und Fluchtfahrzeug - außer der eigenen Freilassung (vgl. zur Konkurrenz BGHSt 25, 386, 387; 26, 24, 28 f) - käme hingegen wegen nochmaliger Anwendung des Zweifelssatzes nicht in Betracht (vgl. BGHSt 15, 266; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 162).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91
    Das Landgericht wäre vielmehr ungeachtet, ob es sich um ein normativ-ethisches Stufenverhältnis handelt (vgl. BGHSt 32, 48, 56 f), nach dem Zweifelssatz gehalten gewesen, die Tatalternative, die die minder schwere ist, der Verurteilung zugrunde zu legen.
  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83

    Strafbarkeit wegen uneidlicher Falschaussage - Strafbarkeit wegen falscher

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91
    Neben diesen Alternativen scheidet ein anderer möglicher Geschehensablauf nach den Urteilsgründen aus (vgl. zu diesen Anforderungen: BGHSt 32, 146; BayObLG …
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87

    Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91
    Mit dem vorübergehenden Besitz an dem Gerät erstrebte der Angeklagte weder eine Bereicherung, noch verursachte er einen Vermögensnachteil (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2; BGH wistra 1982, 148; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 185).
  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 442/61

    Entführung und spätere Tötung eines Kindes - Herausgabe des Kindes gegen ein

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91
    Daß sich das vom Angeklagten angedrohte Übel unmittelbar gegen einen Dritten richten sollte, dessen Fürsorge indes den Nötigungsadressaten oblag, ändert an der Strafbarkeit des Angeklagten nach § 240 Abs. 1 StGB ebenso nichts (vgl. BGHSt 16, 316, 318; BGHR StGB § 240 Abs. 1 Übel 1; StGB § 255 Genötigter 1 = JR 1987, 339 m. Anm. Jakobs; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 240 Rdn. 16) wie die Möglichkeit, daß die Drohung nicht ernstgemeint war, vielmehr sogar im Zusammenwirken mit dem unmittelbar Bedrohten vorgespiegelt wurde (vgl. BGHSt 23, 294, 296; BGH NStZ 1985, 408).
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82

    Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe zum Mord - Abgrenzung Täterschaft und

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91
    Dies folgt aus den Grundsätzen, die die Rechtsprechung für Fälle von Verurteilungen auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage entwickelt hat (vgl. BGHSt 11, 100; 13, 70; 22, 154; 31, 136; Eser aaO § 1 Rdn. 95).
  • BGH, 02.10.1974 - 3 StR 259/74

    Gesetzeskonkurrenz zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme -

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91
    Eine Verurteilung wegen der für den Fall der milderen Alternative zusätzlich tateinheitlich verwirklichten Verabredung zum erpresserischen Menschenraub (§ 239 a Abs. 1 StGB) durch die beabsichtigte Erpressung von Lösegeld und Fluchtfahrzeug - außer der eigenen Freilassung (vgl. zur Konkurrenz BGHSt 25, 386, 387; 26, 24, 28 f) - käme hingegen wegen nochmaliger Anwendung des Zweifelssatzes nicht in Betracht (vgl. BGHSt 15, 266; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 162).
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 512/90

    Tatentschluß nach Beendigung der Fahrt

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91
    Die einzelnen Nötigungshandlungen bzw. -versuche werden durch gleichartige Idealkonkurrenz zu einem Vergehen der Nötigung verbunden, weil ihnen eine unverändert andauernde, einheitliche Drohung zugrunde lag (vgl. BGHSt 37, 256, 259 f; BGH NStZ 1985, 546).
  • BGH, 08.01.1987 - 1 StR 683/86

    Bedrohung einer dritten Person

    Auszug aus BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91
    Daß sich das vom Angeklagten angedrohte Übel unmittelbar gegen einen Dritten richten sollte, dessen Fürsorge indes den Nötigungsadressaten oblag, ändert an der Strafbarkeit des Angeklagten nach § 240 Abs. 1 StGB ebenso nichts (vgl. BGHSt 16, 316, 318; BGHR StGB § 240 Abs. 1 Übel 1; StGB § 255 Genötigter 1 = JR 1987, 339 m. Anm. Jakobs; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 240 Rdn. 16) wie die Möglichkeit, daß die Drohung nicht ernstgemeint war, vielmehr sogar im Zusammenwirken mit dem unmittelbar Bedrohten vorgespiegelt wurde (vgl. BGHSt 23, 294, 296; BGH NStZ 1985, 408).
  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

  • BGH, 22.05.1968 - 4 StR 36/68

    Uneingeschränkt gestellter Strafantrag - Verpflichtung des Gerichts zur

  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 62/87

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und unterlassene Hilfeleistung - Vorliegen

  • BGH, 02.08.1989 - 3 StR 239/89

    Raub - Versuch - Gewalt - Gewaltanwendung - Raubüberfall - Geldbombe -

  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 68/82

    Verurteilung wegen versuchter fortgesetzter Steuerhinterziehung und wegen

  • BGH, 29.03.1988 - 5 StR 633/87

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für einen nicht anwesenden Dritten und

  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
  • BGH, 23.07.1987 - 4 StR 303/87

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versuchs - Anforderungen an das

  • BGH, 07.12.1960 - 2 StR 508/60

    Wahlfeststellung bei Diebstahl in Tateinheit mit weiteren Delikten

  • BGH, 19.06.1990 - 2 StR 142/90

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Zeitpunkt des Versuchbeginns

  • BGH, 07.11.1957 - 4 StR 519/57
  • BGH, 29.10.1958 - 2 StR 375/58
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Daneben wurde aber stets auch die Schwere der Verletzungen in den Blick genommen (BGH aaO), wobei zum Teil ohne weitere Auseinandersetzung mit dem verfolgten - offensichtlich verwerflichen - Zweck eine Sittenwidrigkeit unter bloßem Hinweis auf die Geringfügigkeit der Verletzung verneint wurde (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 349/91, BGHSt 38, 83, 87).
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 585/12

    Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei

    Die Anknüpfung des für die Sittenwidrigkeit heranzuziehenden Maßstabs an das Ausmaß der mit der Körperverletzung einhergehenden Rechtsgutsgefährdung findet sich auch bereits in früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (etwa BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 349/91, BGHSt 38, 83, 87 "nur geringfügige Verletzung").
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Ob mit der Tat verfolgte weitergehende - unlautere - Zwecke ebenfalls für das Sittenwidrigkeitsurteil relevant sind (vgl. dazu die Nachw. bei Hirsch aaO Rdn. 8 sowie Stree aaO Rdn. 7; s. aber auch BGHSt 38, 83, 87, wo die Sittenwidrigkeit der Tat wegen der Geringfügigkeit der Verletzungen trotz des mit der Körperverletzung verfolgten verwerflichen Zwecks - vorgetäuschte Geiselnahme - verneint wurde), kann der Senat in vorliegendem Fall offen lassen.
  • LG München I, 25.06.2021 - 25 O 6491/21

    Abwägung bei das Persönlichkeitsrecht betreffenden Aussagen

    Insbesondere ist möglich, dass das angekündigte Übel gegen einen (nicht notwendig nahe stehenden; BGH NStZ 1987, 222 (223); LK-StGB/Altvater Rn. 83; Lackner/Kühl/Heger Rn. 15) Dritten (zB Drohung mit Vergiftung der Produkte eines Lebensmittelherstellers; BGH NJW 1994, 1166) oder sogar gegen den Täter selbst (zB Drohung mit Suizid; OLG Hamm NStZ 1995, 547 (548)) gerichtet ist, solange der in Aussicht gestellte Nachteil auch für den Genötigten ein Übel darstellt (BGHSt 16, 316 (318); 38, 83 (86); LK-StGB/Altvater Rn. 83; Fischer Rn. 37; Bohnert JR 1982, 397 (398); BeckOK StGB/Valerius, 49. Ed. 1.2.2021 Rn. 40, StGB § 240 Rn. 40).
  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99

    Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch;

    Daß eine so bei verschiedenen möglichen, aber jeweils als Gewaltdelikt strafbaren Tatvarianten nach dem Zweifelsgrundsatz festgestellte Tat nach der vorgegebenen zeitlichen, örtlichen und sachlichen Eingrenzung keine hinreichend konkrete Grundlage für eine Verurteilung hätte bieten können (vgl. BGHR StPO § 261 - Tatsachenalternativität 1, 2, 4), ist nicht erkennbar.
  • BGH, 28.06.2000 - 2 StR 213/00

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage; Anwendung des Zweifelssatzes;

    Die auch in den unterschiedlichen Strafdrohungen zum Ausdruck gekommene gesetzliche Abstufung rechtfertigt es deshalb, diese Fallgestaltungen entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für Fälle von Verurteilungen auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage bei normativ-ethischen Stufenverhältnissen zu behandeln (BGHSt 31, 136; 32, 56; s. auch BGHSt 38, 83 m. Anm. Schmoller, JR 1993, 247).
  • LAG Berlin, 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

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  • BGH, 30.06.1999 - 2 StR 146/99

    "Gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben" bei der räuberischen Erpressung

    Es genügt, daß Z. die Drohung nach ihrer Vorstellung ernst nehmen sollte (vgl. BGHSt 38, 83, 86; 26, 309, 310; 23, 294, 296), Hiervon geht ersichtlich auch das Landgericht aus.
  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95

    Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Mordes, schwerer räuberischer

    Hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von der der Entscheidung BGHSt 38, 83, 87 [BGH 15.10.1991 - 4 StR 349/91] zugrundeliegenden Konstellation.
  • BGH, 13.02.1992 - 4 StR 549/91

    Voraussetzungen des schweren Raubes - Vorliegen von Raub und räuberischer

    Im Fall 3 ist die Auffassung des Tatrichters, die Vergewaltigung und die zuvor verwirklichten Delikte stünden zueinander angesichts des fortdauernden Einsatzes der identischen Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben im Verhältnis der Tateinheit, vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 349/91 - BGHSt 37, 256, 259 f; BGH NStZ 1985, 546).
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