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Rechtsprechung
   BGH, 02.06.1982 - 2 StR 758/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1243
BGH, 02.06.1982 - 2 StR 758/81 (https://dejure.org/1982,1243)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1982 - 2 StR 758/81 (https://dejure.org/1982,1243)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1982 - 2 StR 758/81 (https://dejure.org/1982,1243)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einziehung der Tatwaffe - Rauschtat - Vollrausch - StGB - Verurteilung - Gebrauchte Tatwaffe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 74, § 323a

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 80
  • NJW 1982, 2565
  • MDR 1982, 860
  • NStZ 1982, 464 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Vollrausches - Voraussetzungen für eine …

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  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Selbständige Einziehung des durch oder für eine verjährte Straftat erlangten …

    (3) Handelt der Angeklagte gemäß § 20 StGB ohne Schuld, erachtet es der Bundesgerichtshof ebenfalls als zulässig, die Einziehung neben dem Freispruch selbständig anzuordnen (vgl. BGH, Urteile vom 31. März 1954 - 6 StR 5/54, BGHSt 6, 62, 64; vom 17. November 1962 - 3 StR 49/62, BGHSt 18, 136, 138;… LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 76a Rn. 45;… SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 76a Rn. 11;… ferner - überdies im Fall des Freispruchs neben der Maßregel nach § 63 StGB - ohne nähere Begründung BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, juris Rn. 1, 16;… vom 8. Mai 2019 - 5 StR 118/19, juris Rn. 1; zur Einziehung bei einer Rauschtat BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80).
  • BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; selbständige Einziehung …

    Hierfür spricht überdies, dass es etwa im subjektiven Verfahren ebenfalls möglich ist, neben dem Freispruch eines Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit eine Einziehungsentscheidung zu treffen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2019 - 5 StR 118/19, juris Rn. 1;… vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, juris Rn. 1, 16; zur Einziehung bei einer Rauschtat BGH, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80;… s. auch LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 76a Rn. 45;… SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 76a Rn. 11), ohne dass hierfür der Weg eines - bei Schuldunfähigkeit ebenfalls zur Verfügung stehenden - selbständigen Einziehungsverfahrens beschritten werden müsste.
  • BGH, 25.09.1991 - 2 StR 399/91

    Tateinheit von Vollrausch und unerlaubtem Sprengstoffbesitz

    Der Einziehungsausspruch bleibt insoweit aufrechterhalten, als er sich auf die Schreckschußpistole und die zugehörigen fünf Patronen bezieht (vgl. BGHSt 31, 80).
  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 237/21

    Voraussetzungen der Sicherungseinziehung

    a) Eine Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB ist nur dann zulässig, wenn es sich bei den einzuziehenden Gegenständen um solche im Sinne des § 74 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB handelt (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81, BGHSt 31, 80, 81; vom 11. September 1995 - 4 StR 314/95, NStZ-RR 1996, 100;… Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, juris Rn. 15 ff.; vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 74b Rn. 7;… MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 74b Rn. 9), eine Einziehung nach § 74 StGB indes nicht in Betracht kommt, weil der Täter oder Teilnehmer ohne Schuld gehandelt hat (§ 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder die Gegenstände einem anderen als dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen (§ 74b Abs. 1 Nr. 2 StGB).
  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 314/95

    Tötungsvorsatz - Nähere Begründung - Tiefe Degenstiche - Rumpf des Opfers - …

    Die Einziehung ist aber dann statthaft, wenn die Voraussetzungen des § 74 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 StGB vorliegen (BGHSt 31, 80, 81).
  • BGH, 24.08.1982 - 5 StR 450/82

    Voraussetzung der Einziehung einer zur Rauschtat benutzten Tatwaffe bei …

    Wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 758/81 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, in Ergänzung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1979, 1370; BGH, Beschluß vom 22. April 1976 - 2 StR 105/76 - bei Holtz MDR 1976, 812) entschieden hat, ist bei einer Verurteilung wegen Vollrausches die Einziehung der zur Rauschtat benutzten Tatwaffe zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 74 Abs. 3 StGB gegeben sind.
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