Rechtsprechung
| BGH, 11.02.2000 - 3 StR 486/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 18 Satz 2 VereinsG; § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG; § 52 Abs. 1 StGB
Vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Natürliche und tatbestandliche Handlungseinheit; Bewertungseinheit - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
VereinsG § 18 Satz 2; ; VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 52 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verein - Betätigungsverbot - Amt - Bewertungseinheit
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Konkurrenzform der "Bewertungseinheit"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Konkurrenzen beim Vergehen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- BGHSt 46, 6
- NJW 2000, 2118
- NStZ 2000, 322
- NJ 2000, 326 (Ls.)
- StV 2001, 111 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot …
Auszug aus BGH, 11.02.2000 - 3 StR 486/99
Übernimmt ein Täter im Interesse eines mit einem Betätigungsverbot belegten Vereins ein auf eine gewisse Dauer angelegtes Amt oder einen bestimmten Tätigkeitsbereich mit dem Willen, zur Aufrechterhaltung oder zur Unterstützung der verbotenen Tätigkeit des Vereins beizutragen, so verbindet das übernommene Amt sämtliche in seiner Ausübung begangenen Zuwiderhandlungen gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot zu einer einzigen Tat (Bewertungseinheit) des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG (im Anschluß an BGHSt 43, 312).Jeder Verstoß gegen das Betätigungsverbot wird deshalb grundsätzlich als solcher selbständig tatbestandlich erfaßt und ist eine selbständige Tat, die mit anderen Zuwiderhandlungen nicht durch die tatbestandliche Handlungsumschreibung, sondern allenfalls nach den Grundsätzen der sogenannten natürlichen Handlungseinheit zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefaßt werden kann (vgl. BGHSt 43, 312, 314;… BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Tatmehrheit 3 = NStZ 1999, 411 f.).
Rn. 19 Eine natürliche Handlungseinheit setzt voraus, daß der Täter aufgrund eines einheitlichen Willens im Sinne derselben Willensrichtung handelt und die einzelnen tatbestandsverwirklichenden Handlungen in einem derart engen - zeitlichen, räumlichen und sachlichen - Zusammenhang stehen, daß sie bei natürlicher, an den Anschauungen des Lebens orientierter Betrachtungsweise als ein einheitliches, zusammengehörendes Tun erscheinen (BGHSt 43, 312, 315 m.w.Nachw.).
Allerdings hat der Senat in der bereits zitierten Entscheidung BGHSt 43, 312 selbst darauf hingewiesen, daß die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit am ehesten im Rahmen mitgliedschaftlicher Betätigung, insbesondere bei ununterbrochen fortlaufenden, gegen das Betätigungsverbot verstoßenden Handlungen in Betracht kommen kann (…vgl. BGHSt aaO S. 315 f.).
Allerdings kann das anschließende bloße Innehaben eines solchen Amtes nicht als andauernder Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot gewertet werden, weil § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG auch kein Dauerdelikt beinhaltet (BGHSt 43, 312, 315).
- BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren …
Auszug aus BGH, 11.02.2000 - 3 StR 486/99
Verstöße gegen ein solches Betätigungsverbot werden von § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG erfaßt und strafrechtlich sanktioniert (vgl. BGHSt 42, 30, 33 f.; Köbler NStZ 1995, 531, 532;… Wache in Erbs/Kohlhaas, 122. Erg.Lfg., § 20 VereinsG Rdn. 18 f.).Tatbestandsmäßig im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG ist deshalb jedes Handeln, das sich als Betätigung für den Verein oder wenigstens als Förderung der Aufrechterhaltung oder Unterstützung der Tätigkeit des Vereins darstellt, indem etwa ein außenstehender Dritter ein Verhalten entfaltet, das auf die Tätigkeit des Vereins bezogen und konkret geeignet ist, eine vorteilhafte Wirkung für dessen verbotene Betätigung hervorzurufen und damit das verbotene Wirken des Vereins zu fördern (vgl. BGHSt 42, 30, 36 f.).
- BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
Auszug aus BGH, 11.02.2000 - 3 StR 486/99
Insbesondere die bloße Mitgliedschaft in einem mit einem Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 VereinsG belegten Verein reicht für sich genommen, anders als etwa bei der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129 a Abs. 1 StGB, bei der nicht stets das Ausüben einer Tätigkeit vorausgesetzt wird (vgl. BGHSt 29, 114, 123), nicht als strafbare Handlung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG aus. - BGH, 17.03.1999 - 3 StR 637/98
PKK; ERNK; Deutsch-kurdischer Freundschaftsverein Mainz; Verstoß gegen ein …
Auszug aus BGH, 11.02.2000 - 3 StR 486/99
Jeder Verstoß gegen das Betätigungsverbot wird deshalb grundsätzlich als solcher selbständig tatbestandlich erfaßt und ist eine selbständige Tat, die mit anderen Zuwiderhandlungen nicht durch die tatbestandliche Handlungsumschreibung, sondern allenfalls nach den Grundsätzen der sogenannten natürlichen Handlungseinheit zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefaßt werden kann (vgl. BGHSt 43, 312, 314; BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Tatmehrheit 3 = NStZ 1999, 411 f.).
- BGH, 25.06.2026 - 3 StR 311/25
Mangels Vereinsverbots - IS-Werbung ist keine strafbare Terrorpropaganda
Im Hinblick auf Ausländervereine differenziert § 14 Abs. 3 VereinsG ausdrücklich zwischen einem Vereinsverbot - als Organisationsverbot (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99, BGHSt 46, 6, 9 f.) - und einem Betätigungsverbot ("Anstelle des Vereinsverbots kann die Verbotsbehörde ... Betätigungsverbote erlassen ..."); ein Grund für ein abweichendes Verständnis des Betätigungsverbots bei ausländischen Vereinen ist nicht ersichtlich.Für den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG empfiehlt sich die Bezeichnung Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99, BGHSt 46, 6;… vom 12. Januar 2010 - 3 StR 466/09, juris vor Rn. 1, Rn. 9;… Urteil vom 13. Juni 2019 - 3 StR 133/19, NStZ 2020, 362 Rn. 8 f.;… Beschluss vom 10. Juni 2020 - 3 StR 52/20, NJW 2020, 2652 Rn. 5).
- BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05
Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen …
Insoweit verbindet die kartellbegründende Vereinbarung die darauf bezogenen Abreden zu einer einheitlichen strafrechtlichen Bewertung (vgl. BGHSt 46, 6, 13 f.). - BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug; …
Zwar kommt bei mehreren Fälschungsvorgängen eine natürliche Handlungseinheit in Betracht (…vgl. Ruß aaO § 146 Rdn. 18); deren Voraussetzungen liegen hier aber nicht vor, weil es an dem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang der einzelnen Betätigungsakte fehlt, den der Begriff der natürlichen Handlungseinheit voraussetzt (vgl. BGHSt 43, 312, 315; BGH, Beschluß vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 2000, 2118, 2119; BGH NJW 1995, 1766;… Tröndle/Fischer aaO vor § 52 Rdn. 2, 2 a, 2 c).
- BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10
Urkundenfälschung auf der Wahlbenachrichtigungskarte (Tatmehrheit zur …
Es geht bei einer Bewertungseinheit regelmäßig um einen Tatbestand, der typischerweise im Gesetz in pauschalierender, weit gefasster und verschiedene natürliche Handlungen zusammenfassender Weise beschrieben ist und der dementsprechend trotz mehrerer - nicht wegen teilweisen Zusammenfallens von Tathandlungen oder wegen eines auch räumlich/ zeitlich engen Zusammenhangs tateinheitlich verbundener - derartiger Handlungen als nur einmal erfüllt angesehen wird (vgl. zum Fall des Handeltreibens mit (der selben Menge) Betäubungsmitteln grundlegend BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31; zum Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot, dem "das Element der Wiederholung (einzelner Handlungen) immanent ist", BGH, Beschluss vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99, BGHSt 46, 6, 15 sowie Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 466/09, NStZ 2010, 455;… weitere Beispiele bei Rissing-van Saan, aaO, Rn. 24 ff.;… von Heintschel-Heinegg in MünchKommStGB, § 52 Rn. 41 ff.). - BGH, 16.02.2000 - 3 StR 565/99
Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Natürliche …
Jede diesem Verbot widersprechende Tätigkeit wird grundsätzlich als solche selbständig vom Tatbestand erfaßt und ist eine selbständige Straftat (vgl. BGHSt 43, 312, 314 f.; BGH NStZ 1999, 411 f.; Senatsbeschluß vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).Zwar hat der Senat ausgesprochen, daß u.U. mehrere solcher Einzeltaten zu einer natürlichen Handlungseinheit zusammengefaßt werden können (BGHSt 43, 312, 315 f.) oder durch die Art und Weise der Tatausführung, etwa durch Übernahme und Ausübung eines auf gewisse Dauer angelegten Amtes oder einer Funktion im Interesse des mit einem Betätigungsverbot belegten Vereins, mehrere Zuwiderhandlungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG zusammengefaßt und als eine Tat gewertet werden können (Senatsbeschluß vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99).
Nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99 können alle diejenigen Zuwiderhandlungen gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot zu einer Tat im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG (Bewertungseinheit) zusammengefaßt werden, die ein Angeklagter in Ausübung eines Amtes oder einer Funktion begangen hat, das oder die er im Interesse der PKK und mit dem Willen übernommen hat, zur Aufrechterhaltung oder zur Unterstützung der verbotenen Tätigkeit der PKK beizutragen.
- LG Berlin I, 28.03.2025 - 502 KLs 1/25
Das Verbreiten von Propagandamitteln des Islamischen Staates (IS) erfüllt nicht …
Ein solches Betätigungsverbot ist jedoch keinem von § 86 Abs. 1 Nr. 2 StGB vorausgesetzten unanfechtbaren Vereinsverbot gleichzusetzen und daher nicht ausreichend, um die Strafbarkeit zu begründen (vgl. BGH…, Urteil vom 12. März 1997 - 3 StR 607/96 -, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99 -, juris Rn. 15 und zuletzt wohl auch BGH…, Beschluss vom 4. April 2024, a.a.O., juris Rn. 19 ff., 39;… Paeffgen/Klesczewski, in: NK-StGB, 6. Auflage 2023, § 85 StGB Rn. 11 Rn. 39;… Anstötz, in: MüKo-StGB, 4. Auflage 2021, § 86 StGB Rn. 52 und Heinrich, ebd., § 20 VereinsG Rn. 92;… Steinsiek in: Leipziger Kommentar, 13. Auflage, § 85 StGB, Rn. 10;… Gerhold in: BeckOK StGB, 63. Edition 1. November 2024, § 20 VereinsG Rn. 130; Kröber, NStZ 1995, 531 (533 f.);… Anstötz/Fischer, StGB, 72. Auflage 2025, § 85 Rn. 6; a.A. wohl Kammergericht…, Urteil vom 30. Oktober 2020 - (6a) 172 OJs 22/18 (1/20), juris Rn. 48, 61). - BGH, 01.10.2002 - 3 StR 325/02
Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Bewertungseinheit …
Zu Recht ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, daß § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG im Gegensatz zu § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VereinsG kein Organisationsdelikt beinhaltet, so daß sich grundsätzlich jedes Handeln, mit dem der Täter für den mit einem Betätigungsverbot belegten Verein tätig wird oder dessen Belange fördert, als rechtlich selbständige Tat im materiellen Sinn darstellt (BGHSt 46, 6, 9 ff. m. w. N.).Hier verbindet das übernommene Amt oder die übernommene Funktion als Grundlage und Gegenstand der einheitlichen strafrechtlichen Bewertung sämtliche in Ausübung des Amtes bzw. der Funktion begangenen Zuwiderhandlungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG zu einer einzigen Tat (Bewertungseinheit; BGHSt 46, 6, 12 ff.).
- BGH, 09.11.2000 - 3 StR 430/00
Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Verbot, PKK
Weitere konkrete Tätigkeiten, die der Angeklagte in Ausübung dieser Position vorgenommen hat und die als an sich eigenständige Zuwiderhandlungen gegen § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG zu einer Tat zusammengefaßt werden könnten (vgl. BGH NJW 2000, 2118, 2119 f.), sind hingegen nicht festgestellt.Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts liegen auch die Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. dazu BGHSt 43, 312, 315; BGH NJW 2000, 2118, 2119) schon deshalb nicht vor, weil es an dem erforderlichen engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen der Übernahme der verantwortlichen Position für den Bereich Homburg im Januar 1998 und der Teilnahme an der Demonstration am 16. Februar 1999 in Frankfurt a. M. fehlt.
- BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01
Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot für eine …
Die im angefochtenen Urteil ersichtlich nach dem Zweifelssatz vorgenommene Zusammenfassung zu einer Tat kann sich insoweit zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt haben (vgl. zur konkurrenzrechtlichen Beurteilung BGHSt 43, 312; 46, 6;… BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Tatmehrheit 2, 3). - BGH, 12.01.2010 - 3 StR 466/09
Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Tateinheit; …
Übernimmt ein Täter allerdings im Interesse eines mit einem Betätigungsverbot belegten Vereins ein auf eine gewisse Dauer angelegtes Amt oder einen bestimmten Tätigkeitsbereich mit dem Willen, zur Aufrechterhaltung oder zur Unterstützung der verbotenen Tätigkeit des Vereins beizutragen, so verbindet das übernommene Amt sämtliche in seiner Ausübung begangenen Zuwiderhandlungen gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot zu einer einzigen Tat (Bewertungseinheit) des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG (BGHSt 46, 6). - BGH, 22.09.2009 - 3 StR 299/09
Absehen von der Aufhebung des Strafausspruchs (Angemessenheit der Rechtsfolge); …
- VG Stuttgart, 07.07.2008 - 11 K 5940/07
Ausländer; Einbürgerung; Unterstützung der PKK durch Demonstrationsteilnahme; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2019 - 5 E 276/18
Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen als tiefgreifender …
- LG Erfurt, 24.03.2005 - 571 Js 34423/00
Strafbarkeit der auf Grund von für den Fall des Wahlsieges abgegebenen Zusagen …
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