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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,291
BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53 (https://dejure.org/1953,291)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1953 - 1 StR 362/53 (https://dejure.org/1953,291)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1953 - 1 StR 362/53 (https://dejure.org/1953,291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 207
  • NJW 1954, 360
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51

    Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen …

    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53
    Nach der Entscheidung BGHSt 1, 368 enthält § 211 StGB einen selbständigen Straftatbestand; Mord ist danach nicht als ein besonders hervorgehobener Fall des Totschlags anzusehen, ebensowenig Totschlag als ein milderer Fall des Mordes.
  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53
    Solche äußeren Gegebenheiten fallen nicht unter den § 50 Abs. 2 StGB (BGHSt 2, 251, 255; vgl. BGHSt 1, 95, 103).
  • BGH, 06.10.1953 - 1 StR 419/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53
    Als "Aburteilung" im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB ist auch noch die Entscheidung des Revisionsgerichts anzusehen; dies ist aus der Beibehaltung des § 354 a StPO zu folgern (BGH 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953; 5 StR 249/53 vom 8. Oktober 1953; 1 StR 504/53 vom 27. Oktober 1953).
  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 249/53

    Rechtzeitige Beeidigung des Schöffen als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung - …

    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53
    Als "Aburteilung" im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB ist auch noch die Entscheidung des Revisionsgerichts anzusehen; dies ist aus der Beibehaltung des § 354 a StPO zu folgern (BGH 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953; 5 StR 249/53 vom 8. Oktober 1953; 1 StR 504/53 vom 27. Oktober 1953).
  • BGH, 27.10.1953 - 1 StR 504/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53
    Als "Aburteilung" im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB ist auch noch die Entscheidung des Revisionsgerichts anzusehen; dies ist aus der Beibehaltung des § 354 a StPO zu folgern (BGH 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953; 5 StR 249/53 vom 8. Oktober 1953; 1 StR 504/53 vom 27. Oktober 1953).
  • BGH, 20.10.1953 - 1 StR 314/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53
    § 105 kann daher nicht zu einer vom allgemeinen Strafrecht abweichenden Beurteilung der Schuldfrage, insbesondere nicht zu einem Freispruch führen (ebenso das Urteil des Senats vom 20. Oktober 1953, 1 StR 314/53); ein Schuldspruch nach allgemeinem Strafrecht ist selbst dann geboten, wenn der Richter nach § 105 gegen einen Heranwachsenden nur Erziehungsmaßnahmen oder Zuchtmittel für geboten hält; das wird hier ohnehin nicht in Betracht kommen.
  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Einwirken auf ein Kind mittels Schriften, um es …

    Die durch die nach Urteilsverkündung in Kraft getretene Gesetzesänderung veranlasste Prüfung gem. § 2 Abs. 3 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1953 - 1 StR 362/53, BGHSt 5, 208) führt zu keinem anderen Ergebnis, zumal die Neufassung der Vorschrift neben der Einwirkung durch Informations- oder Kommunikationstechnologie ausdrücklich auch weiterhin die Einwirkung durch Schriften im Tatbestand aufführt und sich der Strafrahmen nicht geändert hat.
  • BGH, 15.03.2005 - 4 StR 67/05

    Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht; innerprozessuale …

    Daß der Senat die betreffend den Überfall "Moosmännl" nach allgemeinem Strafrecht erkannte Einzelfreiheitsstrafe - und deshalb auch den Gesamtstrafenausspruch - des ursprünglichen Urteils aufgehoben hatte, machte in diesem Umfang eine neue Entscheidung über die Straffrage des § 105 JGG (st. Rspr.; vgl. BGHSt 5, 207, 209) erforderlich, die der neue Tatrichter unabhängig von der Bewertung des ersten Urteils zu treffen hatte (…vgl. Eisenberg JGG 10. Aufl. § 105 Rdn. 12).
  • BGH, 23.10.1958 - 4 StR 327/58
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