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Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24808
BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12 (https://dejure.org/2012,24808)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12 (https://dejure.org/2012,24808)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12 (https://dejure.org/2012,24808)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten Buchprüfers bei Nichtzahlung einer verhängten Geldbuße; Verpflichtung von Staatsanwaltschaft und Berufsgericht zur Zusammenfassung mehrerer Pflichtverletzungen in einem einheitlichen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 61 Abs 1 S 1 WiPrO, § 67 WiPrO, § 68 WiPrO, § 128 Abs 3 WiPrO, § 264 StPO
    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten Buchprüfers bei Nichtzahlung einer verhängten Geldbuße; Verpflichtung von Staatsanwaltschaft und Berufsgericht zur Zusammenfassung mehrerer Pflichtverletzungen in einem einheitlichen ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtbezahlung einer wegen einer Berufspflichtverletzung verhängten Geldbuße als eine gesondert zu ahndende Berufspflichtverletzung

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WPO § 67; WPO § 68
    Nichtbezahlung einer wegen einer Berufspflichtverletzung verhängten Geldbuße als eine gesondert zu ahndende Berufspflichtverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geldbuße nicht bezahlt: Berufspflichtverletzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzahlung einer Geldbuße und das Berufsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtzahlung von Kammerbeiträgen als Berufspflichtverletzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung im berufsgerichtlichen Verfahren

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nichtzahlung einer berufsgerichtlichen Geldbuße

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Berufspflichtverletzung bei unterbliebener vollständiger Bezahlung einer Geldbuße

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)

    BGH, Urt. v. 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12 (KG) Fundstelle: NJW 2012, S. 3251 ff.
    Nichtzahlung von Kammerbeiträgen und Geldbußen als einheitlich zu bewertende Berufspflichtverletzung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Nichtzahlung einer berufsgerichtlichen Geldbuße ist keine Berufspflichtverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 289
  • NJW 2012, 3251
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 25.04.1988 - StbSt (R) 2/87

    Verpflichtung des Steuerberaters zum Abschluß einer angemessenen …

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    Deshalb hat die Rechtsprechung auch die schuldhafte Nichtzahlung dieser Beiträge als eine aus der Beitragspflicht selbst folgende Berufspflichtverletzung angesehen (BGH, Urteil vom 25. April 1988 - StbStR 2/87, BGHSt 35, 263, 266).

    Ebenso ist grundsätzlich im Revisionsverfahren, wenn sich im Schuldspruch bezüglich auch nur eines Anschuldigungspunktes ein Rechtsfehler herausstellt, das gesamte Urteil aufzuheben (BGH, Urteil vom 25. April 1988 - StbStR 2/87, BGHSt 35, 263, 267).

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05

    Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer …

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    Eine neuerliche Ahndung hätte mithin nur Beugecharakter und wäre mit dem auch im Berufsrecht geltenden Schuldprinzip unvereinbar ohne dass es darauf ankommt, wann eine entsprechende Aburteilung erfolgt ist, weil dies von der durch Zufälligkeiten bedingten Geschwindigkeit des Verfahrens abhinge (vgl. BVerfG [Kammer] StraFo 2007, 369).
  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08

    Strafklageverbrauch beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zäsurwirkung eines …

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    Rn. 22 aa) Ein Disziplinarklageverbrauch kann nur insoweit eintreten, als das erkennende Gericht überhaupt von dem Pflichtverstoß Kenntnis nehmen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1956 - 6 StR 28/56, BGHSt 9, 324; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08).
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    Rn. 22 aa) Ein Disziplinarklageverbrauch kann nur insoweit eintreten, als das erkennende Gericht überhaupt von dem Pflichtverstoß Kenntnis nehmen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1956 - 6 StR 28/56, BGHSt 9, 324; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08).
  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81

    Aufhebung des ehrengerichtlichen Urteils in einzelnen Anschuldigungspunkten

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    In diesen Fällen ist dann von einer Aufhebung des freisprechenden Erkenntnisses der Vorinstanz nur die den Berufsangehörigen vorgeworfene Pflichtverletzung erfasst, die von dem Rechtsfehler betroffen ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1981 - AnwSt (R) 20/81, BGHSt 30, 312;… Jähnke aaO S. 947).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO; …

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    Dabei korrespondiert das durch das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) geschützte Vertrauen mit den verfahrensrechtlichen Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung (BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 336).
  • BGH, 30.11.2009 - AnwZ (B) 11/08

    Zulässigkeit des Öffentlichen Anbietens von Beschäftigungsverhältnissen für …

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    Ferner vermag sie ihrerseits Wirkung auf die Reichweite normierter Berufspflichten zu entfalten (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2009 - AnwZ (B) 11/08, NJW 2010, 1972 Rn. 10), uU auch den Kreis ahndbarer Normverstöße einzugrenzen (…Jähnke, aaO, S. 1889 f.).
  • BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07

    Unterbrechungswirkung eines allgemein gehaltenen Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    Der Bundesgerichtshof sieht davon ab, diese Frage im Freibeweisverfahren selbst zu klären, und verweist das Verfahren zur Prüfung an das insoweit sachnähere Kammergericht zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NJW 2007, 2648).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78

    Steuerberater

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    Namentlich bildet die Generalklausel für außerberufsrechtliche Gebots- und Verbotsnormen (z. B. aus dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht) in hinreichend normenklarer Weise den notwendigen berufsrechtlichen Transformationstatbestand (Jähnke, NJW 1988, 1888, 1889) und wird umgekehrt durch diese außerberufsrechtlichen Normen inhaltlich ausgefüllt (vgl. BVerfGE 60, 215, 230;… Schnepel in Hense/Ulrich, WPO, 2008, vor §§ 43 ff. Rn. 6;… Feuerich in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 43 Rn. 9 ff.;… Kuhls/Maxl, StBerG, 3. Aufl., § 57 Rn. 3 ff.).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil bei Geldbußen bis zu 40,00 DM

    Auszug aus BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
    Die der berufsgerichtlichen Sanktionierung unterliegenden Pflichtverstöße müssen dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitserfordernis nach Art. 103 Abs. 2 GG genügen (vgl. BVerfGE 42, 261, 262 f.; BGH, Urteil vom 5. März 1979 - AnwSt (R) 15/78, BGHSt 28, 333, 336;… Jähnke in Festschrift für Pfeiffer, 1988, S. 941, 950).
  • BVerwG, 28.04.1981 - 1 D 7.80

    Einheit des Dienstvergehens - Pflichtverletzung - Möglichkeit der …

  • BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78

    Anwendung des milderen Gesetzes im ehrengerichtlichen Verfahren

  • BGH, 05.12.1977 - AnwSt (R) 5/77

    Würdigung des Gesamtverhaltens im ehrengerichtlichen Verfahren

  • BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84

    Pflicht des Steuerberaters zur Mitteilung einer Veränderung der Wohnanschrift

  • BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70

    Ehrengerichtliches Verfahren gegen Rechtsanwälte

  • BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62

    Entfernung aus dem Notaramt auf Zeit. Pflichtverletzungen vor früherem …

  • BVerwG, 13.05.1981 - 1 D 21.80
  • AGH Hessen, 11.03.2025 - 1 AGH 4/24

    Verfahrenshindernis Disziplinarklageverbrauch

    Die Rechtskraft eines im Disziplinarverfahren ergangenen Urteils, durch welches der Täter zu einer Disziplinarstrafe verurteilt worden ist, hindert grundsätzlich nicht daran, den Täter wegen einer vor jenem Urteil begangenen Pflichtverletzung in einem neuen Disziplinarverfahren zu verfolgen und zu sanktionieren (BGH Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BeckRS 2012, 18509 Rn. 15 mwN).

    Soweit daher weitere Verstöße in einem unmittelbaren sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ausdrücklich angeschuldigten Einzelhandlungen stehen und als solche für das Berufsgericht erkennbar waren, ist eine spätere Ahndung ausgeschlossen (BGH Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BeckRS 2012, 18509 Rn. 16).

    Hier liegt es in besonderem Maße auf der Hand, dass das Fehlverhalten des Berufsangehörigen nur dann sachgerecht beurteilt werden kann, wenn der Umfang seiner nicht befriedigten Verbindlichkeiten und die Ursachen hierfür möglichst umfassend im berufsgerichtlichen Verfahren gewürdigt werden (vgl. BGH Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BeckRS 2012, 18509 Rn. 17 mwN).

    Darf das Berufsgericht bei seinem Erkenntnis in der Sachverhaltsfeststellung umfassend auf die zusammengehörigen Einzelvorgänge als Bestandteile der Pflichtverletzung zugreifen, dann fordert es der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Vertrauensschutzgedanke, insoweit auch einen Disziplinarklageverbrauch anzunehmen (BGH Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BeckRS 2012, 18509 Rn. 18 mwN).

    Ein Disziplinarklageverbrauch kann nur insoweit eintreten, als das vormals erkennende Gericht überhaupt von dem Pflichtverstoß Kenntnis nehmen konnte (vgl. BGH Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BeckRS 2012, 18509 Rn. 22 mwN).

    d) Nach diesen Maßstäben ist das Urteil des Anwaltsgerichtsgerichts bei der Rechtsanwaltskammer Stadt5 vom 22. September 2021 - ... - ... - in diesem Sinne zäsurbildend und führt zu einem Verfahrenshindernis und der darauf beruhenden Einstellung des Verfahrens (vgl. BGH Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BeckRS 2012, 18509 Rn. 19).

    Dass bei berufsrechtlich relevanten Zahlungsausfällen Zahlpflichten gegenüber unterschiedlichen Gläubigern, sofern diese eine einheitliche Ursache haben können (vgl. BGH Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BeckRS 2012, 18509 Rn. 17, 20), genügen, ist auf (vermeintliche) Zahlungsforderungen gegenüber unterschiedlichen Schuldnern übertragbar.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.03.2019 - 2 AGH 15/18

    Zur Ausschließung aus der Anwaltsschaft wegen Untreue durch nicht rechtzeitige …

    Gem. § 113 I BRAO ist aufgrund einer einheitlichen Entscheidung mit einer einheitlichen Würdigung des Gesamtverhaltens des Rechtsanwalts dieser mit einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme nach § 114 BRAO zu belegen, auch wenn er sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat, die in keinem Zusammenhang stehen (BGH NJW 2012, 3251, 3252; NJW 2009, 534, 536; NJW 1961, 2219, 2220;… Schulz, a.a.O., S. 207, 209).
  • BGH, 01.12.2025 - AnwSt (R) 5/25
    Rn. 9 a) Der Anwaltsgerichtshof ist zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass auch im anwaltlichen Disziplinarrecht der Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung gilt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. September 1961 - AnwSt (R) 4/61, BGHSt 16, 237; vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77, BGHSt 27, 305; vom 15. Oktober 1979 - AnwSt (R) 3/79, BGHSt 29, 124, 129; vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 12/80, NStZ 1981, 354; vom 14. Dezember 1981 - AnwSt (R) 20/81, BGHSt 30, 312; Beschlüsse vom 9. Juni 2008 - AnwSt (R) 5/05, NJW 2009, 534 Rn. 32; vom 12. Mai 2015 - AnwSt (B) 3/15, juris Rn. 2; s. zudem für Wirtschaftsprüfer BGH, Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BGHSt 57, 289 Rn. 14; Beschluss vom 26. Mai 2025 - WpSt (R) 1/24, juris Rn. 11 ff.; für Steuerberater BGH, Urteil vom 5. Juni 1989 - StbSt (R) 12/88, juris Rn. 20; Beschluss vom 11. Dezember 2015 - StbSt (R) 1/15, NZWiSt 2017, 107 Rn. 34 [insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 61, 92]; für Notare BGH, Urteil vom 22. Juli 1963 - NotSt (Brfg) 2/62, BGHSt 19, 90, 93; Beschluss vom 28. August 2019 - NotSt (Brfg) 1/18, BGHZ 223, 335; s. darüber hinaus für Heilberufe etwa BerufsOG Heilberufe Berlin, BeckRS 2025, 18010 Rn. 60 mwN).

    Daher wird sich regelmäßig nur bei zusammengefasster Betrachtung der in Rede stehenden Einzelpflichtverletzungen eine angemessene Disziplinarmaßnahme verhängen lassen, welche der Persönlichkeit des Berufsangehörigen gerecht wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BGHSt 57, 289 Rn. 14).

    Rn. 13 b) Hiervon ausgehend liegt kein Verbrauch der Disziplinarklage vor, wie er nach dem aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Vertrauensgrundsatz eintreten kann (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (1) 1/12, BGHSt 57, 289 Rn. 16).

    Die Rechtskraft eines im Disziplinarverfahren ergangenen Urteils, durch das der Berufsangehörige zu einer Disziplinarstrafe verurteilt worden ist, hindert folglich grundsätzlich nicht, ihn etwa wegen einer vor diesem Urteil begangenen und erst danach bekanntgewordenen Pflichtverletzung in einem neuen anwaltsgerichtlichen Verfahren zu verfolgen und zu sanktionieren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. Juli 1963 - NotSt (Brfg) 2/62, BGHSt 19, 90, 93; vom 25. April 1994 - StbSt (R) 1/94, juris Rn. 18 f.; vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BGHSt 57, 289 Rn. 15; s. auch BVerwGE 73, 178, 180 f.; Jähnke, FS Pfeiffer, 1988, S. 941, 942).

    Rn. 20 Auch dem Anwaltsgericht erkennbare Pflichtverletzungen, die mit den angeschuldigten Vorwürfen - ohne zu denselben prozessualen Taten zu zählen - in einem "unmittelbaren sachlichen und zeitlichen Zusammenhang" stehen, unterliegen nicht der gerichtlichen Kognitionspflicht und damit dem Disziplinarklageverbrauch (anders möglicherweise BGH, Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BGHSt 57, 289 Rn. 16 ff. zu § 103 WPO aF; krit. dazu etwa Gillmeister, FS Leitner, 2025, S. 795, 806; s. nunmehr auch BGH, Beschluss vom 26. Mai 2025 - WpSt (R) 1/24, juris Rn. 11: "innerhalb eines Verfahrens").

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
    Gem. § 113 I BRAO ist aufgrund einer einheitlichen Entscheidung mit einer einheitlichen Würdigung des Gesamtverhaltens des Rechtsanwalts dieser mit einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme nach § 114 BRAO zu belegen, auch wenn er sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat, die in keinem Zusammenhang stehen (BGH NJW 2012, 3251, 3252; NJW 2009, 534, 536; NJW 1961, 2219, 2220;… Schulz, a.a.O., S. 207, 209).
  • BGH, 26.05.2025 - WpSt (R) 1/24
    Denn nach dem auch für Wirtschaftsprüfer weiterhin geltenden Grundsatz der Einheitlichkeit beruflicher Pflichtverletzungen ist in einem Gerichtsverfahren, das mehrere Pflichtverletzungen des Berufsträgers zum Gegenstand hat, eine einheitliche Rechtsfolge auszusprechen (vgl. bereits BGH, Urteil vom 14. August 2012 - WpSt [R]) 1/12, BGHSt 57, 289).

    Rn. 11 a) Im Berufsrecht gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung (vgl. für Rechtsanwälte BGH, Urteil vom 5. Dezember 1977 - AnwSt [R] 5/77, BGHSt 27, 305; Beschluss vom 9. Juni 2008 - AnwSt [R] 5/05, NJW 2009, 534, 536; für Steuerberater BGH, Urteil vom 20. Mai 1985 - StbSt [R] 9/84, BGHSt 33, 225, 229; Beschluss vom 11. Dezember 2015 - StbSt [R] 1/15, BGHSt 61, 92 Rn. 34; für Wirtschaftsprüfer BGH, Urteil vom 14. August 2012 - WpSt [R] 1/12, BGHSt 57, 289; ausführlich zum Thema Steffen, Der Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung im anwaltsgerichtlichen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Einheit des Dienstvergehens im Disziplinarrecht, 2009).

    Denn das berufsgerichtliche Verfahren zielt auf die Beurteilung der Frage ab, ob und inwieweit der Berufsangehörige aufgrund seiner Persönlichkeit für seinen Beruf noch tragbar ist oder bei ihm eine erzieherische Einwirkung mit dem Ziel geboten erscheint, den Eintritt der Untragbarkeit abzuwenden (BGH, Urteil vom 14. August 2012 - WpSt [R] 1/12, BGHSt 57, 289, 296).

    "Satz 2 soll gewährleisten, dass der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer im Sinne des durch den Bundesgerichtshof geprägten Grundsatzes der Einheitlichkeit der Berufspflichtverletzung (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 14. August 2012 - WpSt [R] 1/12, NJW 2012, S. 3251) alle Berufspflichtverletzungen eines Berufsangehörigen, die im Zeitpunkt der Verhängung der Maßnahme bekannt und noch nicht sanktioniert worden sind, in einer abschließenden Entscheidung behandelt.

  • BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15

    Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils für ein …

    Denn das deliktische Verhalten des Berufsangehörigen und die daraus resultierende Verletzung seiner Berufspflichten (zum Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BGHSt 57, 289, 294 f.) werden hinreichend durch die von ihm als mittelbarer Täter im Rahmen eines Organisationsdelikts mittels der durch die Anleger bewirkten unrichtigen Angaben gegenüber den Finanzbehörden dargelegt.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 04.10.2024 - 2 AGH 2/23

    Ausschließung aus der Rechtsanwaltshaft wegen Pflichtverletzungen; Untreue zum …

    Gem. § 113 Abs. 1 BRAO ist aufgrund einer einheitlichen Entscheidung mit einer einheitlichen Würdigung des Gesamtverhaltens des Rechtsanwalts dieser mit einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme nach § 114 BRAO zu belegen, auch wenn er sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat, die in keinem Zusammenhang stehen (BGH NJW 2012, 3251, 3252; NJW 2009, 534, 536; NJW 1961, 2219, 2220;… Schulz, a.a.O., S. 207, 209).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23

    Entziehung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit; Verstoß gegen …

    Gem. § 113 Abs. 1 BRAO ist aufgrund einer einheitlichen Entscheidung mit einer einheitlichen Würdigung des Gesamtverhaltens des Rechtsanwalts dieser mit einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme nach § 114 BRAO zu belegen, auch wenn er sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat, die in keinem Zusammenhang stehen (BGH NJW 2012, 3251, 3252; NJW 2009, 534, 536; NJW 1961, 2219, 2220;… Schulz, a.a.O., S. 207, 209).
  • OLG München, 12.12.2012 - LBG-Ap 2/12
    Dies gilt im berufsgerichtlichen Verfahren in besonderem Maße, weil der Grundsatz der Einheitlichkeit der Pflichtverletzung in weiterem Umfang als im Strafrecht zu einem (!Strafklage"verbrauch führt (vgl. BGH, Urteil vom 14.08.2012, Az. WpSt (R) 1/12 (KG), Leitsatz 2, NJW 2012, 3251).

    Die der berufsgerichtlichen Sanktionierung unterliegenden Pflichtverstöße müssen daher auch dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitserfordernis nach Art. 103 Abs, 2 GG genügen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 14.08.2012, Az. WpSt (R) 1/12 (KG), NJW 2012, 3252 Rn. 8).

  • AnwG Köln, 10.09.2019 - 1 AnwG 46/18
    Rn. 33 Diese Lösung steht auch im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Disziplinarklageverbrauch bei einer dauerhaften Nichtzahlung von Kammerbeiträgen (vgl. BGHSt 57, 289 [298 f.]).

    In diesem Fall geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass eine einmalige Verurteilung wegen der Nichtzahlung von Kammerbeiträgen eine erneute Verurteilung aufgrund einer anhaltenden Verweigerung der Zahlung ausschließt (BGHSt 57, 289 [298 f.]).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 05.09.2025 - 2 AGH 8/25

    Berufung; Schriftform; Beschränkung; beA; Berufspflicht; technische …

  • VG Berlin, 26.11.2014 - 80 K 8.13

    Disziplinarrechtliche Würdigung von Untreuehandlungen eines Amtsbetreuers

  • VG Bremen, 26.06.2025 - 10 K 1374/24

    Kammerbeiträge nicht gezahlt und Anfragen ignoriert: Berufspflichtverstoß!

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.2024 - 2 AGH 7/24

    Kostentragung des Verfahrens hinsichtlich der Möglichkeit der Verhängung einer …

  • AGH Bayern, 11.02.2019 - BayAGH II - 2 - 6/18
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