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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1955 - 6 StR 113/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,536
BGH, 21.12.1955 - 6 StR 113/55 (https://dejure.org/1955,536)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1955 - 6 StR 113/55 (https://dejure.org/1955,536)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1955 - 6 StR 113/55 (https://dejure.org/1955,536)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 142
  • NJW 1956, 1116
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52

    Begünstigungsabsicht bei Handeln in Absicht der Erlangung des Fahrlohns - …

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  • BGH, 09.03.1955 - StE 160/52

    Vorsatzanforderungen für die Strafbarkeit i.R.d. § 90a Strafgesetzbuch (StGB) - …

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  • RG, 21.02.1921 - III 975/20

    Genügt im § 263 StGB. bezüglich der Rechtswidrigkeit des erstrebten …

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  • BGH, 06.07.2010 - 5 StR 386/09

    Die Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des …

    Rn. 15 a) § 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG verlangt nach allgemeiner Meinung (…vgl. Günther in Günther/Taupitz/Kaiser, ESchG 2008 vor § 1 Rdn. 38;… § 1 Abs. 1 Nr. 2 Rdn. 18 m.w.N.) Absicht im Sinne eines auf den Erfolg ausgerichteten dolus directus ersten Grades (vgl. BGHSt 9, 142, 146; 18, 151, 155 f.; 29, 68, 72 f.).
  • BGH, 23.02.1961 - 4 StR 7/61

    verlorene Bahnfahrkarte - § 263 StGB, 'Absicht', 'sichere und erwünschte Folge'

    Die rechtliche Bedeutung dieser Begriffe kann je nach dem Sinn und Zweck der einzelnen Strafvorschriften verschieden sein (BGHSt 9, 142, 144) [BGH 21.12.1955 - 6 StR 113/55].

    Auch in § 94 StGB genügt für die verfassungsfeindliche Absicht der auf die Herbeiführung des verfassungsschädlichen Erfolgs gerichtete Wille des Täters (BGHSt 9, 142, 146) [BGH 21.12.1955 - 6 StR 113/55], mag dahinter auch ein weiterreichender Beweggrund wirksam sein.

  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
    In der Entscheidung BGHSt 9, 142 ist das Merkmal der Absicht - in § 94 StGB - ausgelegt als der bestimmte, auf Beeinträchtigung des Bestandes der Bundesrepublik oder auf ein anderes der dort genannten verfassungsfeindlichen Ziele gerichtete Wille (Leitsatz) oder als der bestimmte auf die Herbeiführung des verfassungsschädlichen Erfolgs gerichtete Wille (…aaO S. 146).

    Der Senat hat sie in den Entscheidungen BGHSt 9, 142, 144 ff und BGHSt 11, 171, 173 ff bereits wiedergegeben und behandelt; hervorgehoben sei nochmals die Äußerung des Berichterstatters des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes im Bundestag (Sitzungsbericht 1. Wahlperiode S. 6304):.

    Schon in seiner Entscheidung BGHSt 9, 142 ist demgemäß der Senat nach Prüfung der Entstehungsgeschichte zu dem Ergebnis gelangt, daß der Zweck dieser Vorschriften sei, unter Wahrung des Schutzes der verfassungstreuen Opposition "den bewußten Feind der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik" zu treffen, "also den Täter, dem es bei seiner Straftat ... darum zu tun ist, damit ... den ... verfassungsfeindlichen Zweck zu erzielen, wie ihn § 94 umschreibt (S. 144).

    Auf die Ungeeignetheit eines auf den Beweggrund bezogenen Absichtsbegriffs zur Kennzeichnung des Verfassungsfeindes hat der Senat schon früher in eingehenden Ausführungen hingewiesen (BGHSt 9, 142; 11, 171).

    In den Darlegungen dieser Rechtsauffassung lag der Schwerpunkt der mehrfach genannten Grundsatzentscheidungen BGHSt 9, 142; 11, 171 und auch der Entscheidung BGHSt 10, 163.

  • BGH, 28.11.1962 - 3 StR 39/62

    Freispruch von der Anklage eines Vergehens - Vorliegen einer Absicht

    Beide sind mehrdeutig; darauf hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt hingewiesen (BGHSt 4, 107; 9, 142 [BGH 26.04.1956 - 4 StR 114/56]; 16, 1) [BGH 23.02.1961 - 4 StR 7/61].

    Welche der nach dem jeweiligen Gesetzeswortlaut gegebenen Auslegungsmöglichkeiten zutrifft, kann auch aus dem Aufbau des § 91 und aus seiner Stellung im Zusammenhang der Staatsgefährdungsvorschriften nicht mit Sicherheit entnommen werden, auch nicht aus der Auslegung des Merkmals der verfassungsfeindlichen Absicht in anderen Strafvorschriften, zum Beispiel in den §§ 94, 100 d Abs. 2 StGB (vgl. hierzu BGHSt 9, 142; 10, 163 [BGH 20.02.1957 - 3 StR 92/56]; 11, 171) [BGH 09.01.1958 - 4 StR 514/57].

    Nur die allgemeine verfassungsfeindliche Absicht, welche in den durch das 1. StÄG neu geschaffenen Vorschriften mit geringen Verschiedenheiten des Wortlautes überall wiederkehrt, z.B. in den §§ 90, 92, 94, 95 Abs. 3, 96 Abs. 3, 97, 100 d Abs. 2 StGB, ist in dem Sinne erörtert worden, dass diese Absicht als tragendes Motiv verstanden werden müsse (BGHSt 9, 142 und 11, 171).

  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 11/62

    Beihilfe zu in verfassungsfeindlicher Absicht begangener Geheimbündelei - …

    Die verfassungsfeindliche Absicht im § 94 StGB sei, wie in BGHSt 9, 145 [BGH 21.12.1955 - 6 StR 113/55] ausgeführt, kein strafbegründender, sondern ein straferhöhender Umstand und daher rechtlich nach § 50 Abs. 2 StGB zu behandeln.

    Absicht ist hier nicht im Sinne eines Beweggrundes, sondern im Sinne direkten Vorsatzes zu verstehen (BGHSt 9, 142), so dass sie keiner verfassungsfeindlichen Dauergesinnung zu entspringen braucht; es genügt z.B. auch Eigennutz, der dazu führt, dass jemand sich fremder verfassungsfeindlicher Betätigung bewusst dienstbar macht (BGHSt 9, 146 [BGH 21.12.1955 - 6 StR 113/55]).

    Der Grund für die Strafschärfung im § 94 StGB ist die erhöhte Gefährlichkeit des Tuns im Lichte staatsfeindlicher Bestrebunden (BGHSt 9, 142, 145) [BGH 21.12.1955 - 6 StR 113/55].

  • BGH, 22.12.1956 - 2 StE 15/56

    Otto John

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  • BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57

    Viktor Agartz

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  • BGH, 01.07.1959 - 2 StR 220/59

    Liebesschwindel

    Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt (RGSt 54, 351; BGHSt 4, 107; 9,142).
  • BGH, 19.01.1962 - 3 StR 41/61

    Formgerechte Begründung einer Richterablehnung wegen Befangenheit - Politische …

    Auch die Ausführungen zur inneren Tatseite, insbesondere zur verfassungsfeindlichen Absicht (§ 94 StGB), sind rechtlich nicht zu beanstanden (BGHSt 9, 142).
  • BSG, 25.06.1964 - 4 RJ 425/63
    Selbst auf einzelnen Rechtsgebieten, wie im Strafrecht, ist damit nicht durchweg dasselbe gemeint; mal wird der Ausdruck in einer engeren, mal in einer weiteren Bedeutung, zum Beispiel gleichsinnig mit "vorsätzlich" oder "wissentlich" oder im Sinne eines besonderen Tatmotivs benutzt (vgl. BGHSt 9, 142, 144).
  • BGH, 22.05.1959 - 1 StE 3/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 3/63

    Förderung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung als Rädelsführer in Tateinheit …

  • BGH, 15.05.1962 - 3 StR 14/62

    Verunglimpfungen der Bundesregierung und des Bundesministers für Verteidigung …

  • BGH, 05.07.1961 - 3 StR 16/61

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BGH, 18.09.1961 - 3 StR 28/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

  • BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

  • BGH, 26.09.1956 - 6 StR 74/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.11.1962 - 3 StR 41/62

    Rechtliche Anforderungen an die Würdigung von Indizienbeweisen - Verstoß gegen …

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 33/62

    Bestimmung der Absicht im Sinne des § 94 Strafgesetzbuch (StGB) - Annahme eines …

  • BGH, 14.06.1961 - 7 StE 3/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.09.1956 - 6 StR 63/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.10.1962 - 3 StR 40/62

    Verbreitung kommunistischen Propagandamaterials

  • BGH, 17.07.1962 - 5 StR 183/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.07.1961 - 3 StR 19/61

    Rüge der Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts - Rüge der unrichtigen …

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