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   BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03   

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https://dejure.org/2004,104
BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03 (https://dejure.org/2004,104)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2004 - IX ZB 161/03 (https://dejure.org/2004,104)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03 (https://dejure.org/2004,104)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Erstattung von Auslagen, die ihm entstanden sind; Erledigung steuerlicher Tätigkeiten durch den Insolvenzverwalter; Aufforderung des Finanzamtes an den Insolvenzverwalter trotz Masseunzulänglichkeit umfangreiche steuerliche ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Auslagenersatz des Insolvenzverwalters

  • zvi-online.de

    InsO §§ 4a, 63; InsVV § 4 Abs. 1, 2, § 9; AO § 34 Abs. 3; ZPO § 577 Abs. 4 Satz 1, § 572 Abs. 3
    Steuerberatungskosten als erstattungs- und vorschussfähige Auslagen in masselosen Insolvenzverfahren mit Kostenstundung

  • Judicialis

    InsO § 4a; ; InsO § 63; ; InsVV § 4 Abs. 1; ; InsVV § 4 Abs. 2; ; InsVV § 9; ; AO § 34 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 572 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher Pflichten; Zurückverweisung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattung der Auslagen des Insolvenzverwalters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Recht des Insolvenzverwalters auf Auslagenerstattung bei Beauftragung eines Steuerberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 160, 176
  • NJW 2004, 2976
  • ZIP 2004, 1717
  • MDR 2005, 173
  • NZI 2004, 577
  • WM 2004, 1877
  • DB 2005, 222 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 727
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03
    Es läßt sich grundsätzlich nicht mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbaren, den Verwalter für Aufgaben von öffentlichem Interesse in erheblichem Umfang beruflich in Anspruch zu nehmen, ohne ihm eine angemessene finanzielle Entschädigung zu gewähren (BGHZ 116, 233, 238 f; vgl. auch BVerfGE 88, 145, 160 ff).

    Lassen Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Gesamtzusammenhang der Regelung sowie deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, die nicht sämtlich mit der Verfassung vereinbar sind, so ist derjenigen der Vorzug zu geben, die zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt (BVerfGE 83, 201, 214 f; 88, 145, 166).

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03
    a) § 63 Abs. 1 InsO ist verfassungskonform in dem Sinne auszulegen, daß die dem Verwalter zustehende Vergütung einschließlich des Auslagenersatzes insgesamt einen seiner Qualifikation und Tätigkeit angemessenen Umfang erreichen muß (BGH, Beschl. v. 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, NJW 2004, 941, 942, z.V.b. in BGHZ).

    Könnte der Verwalter gleichwohl das Honorar eines im eigenen Namen beauftragten Steuerberaters nicht als Auslagen erstattet verlangen, hätte dies im wirtschaftlichen Ergebnis eine Minderung der ihm für masselose Verfahren zustehenden Vergütung zur Folge, die eine Abgeltung solcher Aufwendungen nicht umfaßt, vielmehr derzeit ohnehin kein auskömmliches Entgelt für die dem Verwalter allgemein obliegende Tätigkeit darstellt (vgl. BGH, Beschl. v. 15. Januar 2004, aaO S. 942 ff).

  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03
    Die Norm bringt den in der Zivilrechtsordnung allgemein geltenden Grundsatz zum Ausdruck, daß mit einer Pflicht zur Leistungserbringung auch ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf eine angemessene Vergütung verbunden ist (vgl. BGHZ 116, 233, 237).

    Es läßt sich grundsätzlich nicht mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbaren, den Verwalter für Aufgaben von öffentlichem Interesse in erheblichem Umfang beruflich in Anspruch zu nehmen, ohne ihm eine angemessene finanzielle Entschädigung zu gewähren (BGHZ 116, 233, 238 f; vgl. auch BVerfGE 88, 145, 160 ff).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03
    Lassen Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Gesamtzusammenhang der Regelung sowie deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, die nicht sämtlich mit der Verfassung vereinbar sind, so ist derjenigen der Vorzug zu geben, die zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt (BVerfGE 83, 201, 214 f; 88, 145, 166).
  • LG Kassel, 25.09.2002 - 3 T 360/02

    Möglichkeit der Eröffnung eines massearmen Insolvenzverfahrens; Sinn und Zweck

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03
    Solche eigenen, auf ein bestimmtes Verfahren bezogene Aufwendungen des Insolvenzverwalters, die er weder mit zumutbaren Mitteln vermeiden noch auf anderem Wege erstattet verlangen kann, sind daher den von § 4 Abs. 2 InsO erfaßten besonderen Kosten zuzuordnen (ebenso LG Dresden ZInsO 2003, 513; LG Kassel ZInsO 2002, 1040; Keller EWiR 2002, 957, 958; Wienberg/Vogt, aaO S. 1665 ff).
  • LG Dresden, 27.05.2003 - 5 T 303/02

    Antrag auf Anerkennung von Steuerberaterkosten als aus der Staatskasse zu

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03
    Solche eigenen, auf ein bestimmtes Verfahren bezogene Aufwendungen des Insolvenzverwalters, die er weder mit zumutbaren Mitteln vermeiden noch auf anderem Wege erstattet verlangen kann, sind daher den von § 4 Abs. 2 InsO erfaßten besonderen Kosten zuzuordnen (ebenso LG Dresden ZInsO 2003, 513; LG Kassel ZInsO 2002, 1040; Keller EWiR 2002, 957, 958; Wienberg/Vogt, aaO S. 1665 ff).
  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03
    Nach der Rechtslage zur Konkursordnung stand es dem Verwalter grundsätzlich frei, ob er Hilfskräfte zur Abwicklung des Verfahrens im eigenen oder im Namen der Masse beauftragte (vgl. BGHZ 113, 262, 265 ff).
  • BFH, 23.08.1994 - VII R 143/92

    1. Ein Konkursverwalter ist nicht zur Abgabe der Erklärung zur gesonderten

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03
    a) Nach der - allerdings auf die Konkursordnung bezogenen - Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist der Verwalter nicht berechtigt, die Erledigung dieser Pflicht mit der Begründung zu verweigern, in der Masse seien die Mittel für die Beauftragung eines Steuerberaters nicht vorhanden (BFH ZIP 1994, 1969, 1971 ff; 1996, 430, 431).
  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 144, 78, 82 f) setzt § 7 InsO voraus, daß das Gesetz gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde (§ 6 Abs. 1 InsO) vorsieht.
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02

    Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung zur Entnahme eines

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03
    Versagt der Rechtspfleger dem Insolvenzverwalter lediglich die Entnahme eines Vorschusses aus der Masse, so findet dagegen allerdings nicht die sofortige Beschwerde, sondern allein die befristete Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG statt (BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, NJW 2003, 210).
  • BGH, 04.09.2002 - VIII ZB 23/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch

  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 20.02.2003 - V ZB 59/02

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung einer bereits kraft

  • BGH, 29.04.2004 - IX ZB 168/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den Ausschluss eines

  • BFH, 08.08.1995 - VII R 25/94

    Massearmut - Konkursverwalter - Beitreibung im Konkursverfahren -

  • AG Duisburg, 27.04.2003 - 62 IN 241/02

    Erstattung von Kosten für die Nacherstellung einer schuldnerischen Buchhaltung

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von

    Die Zurückverweisung erfolgt an das Insolvenzgericht, weil schon dieses der Begründetheit des Insolvenzantrags hätte nachgehen müssen (vgl. BGHZ 160, 176, 185).
  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04

    Voraussetzungen der Restschuldbefreiung im Schlusstermin

    Die "Zulassung" einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde ist wirkungslos, weil sie den Bundesgerichtshof nicht bindet (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, NZI 2004, 577, z.V.b. in BGHZ).

    Indem die Rechtsbeschwerde auf die von der Auffassung des Beschwerdegerichts abweichenden instanzgerichtlichen Entscheidungen hingewiesen und im einzelnen ausgeführt hat, aus welchen Gründen entgegen der Auffassung des Landgerichts in Fällen der vorliegenden Art eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig und geboten sei, hat sie in einer den Anforderungen des § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO genügenden Weise zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen Stellung genommen (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, aaO).

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 48/04

    Überprüfung der Entgelte für die Beauftragung externer Sachverständiger durch den

    Insoweit lag eine höchstrichterliche Entscheidung bislang nicht vor (zum Anspruch des Insolvenzverwalters auf Gewährung eines Vorschusses für die Beauftragung eines Steuerberaters vgl. BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, ZIP 2004, 1717, 1720).

    In einem solchen Fall ist es dem Insolvenzverwalter nicht zuzumuten, eine neue Buchhaltung anzulegen und selbst oder von eigenen Mitarbeitern zu führen (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, ZIP 2004, 1717, 1720).

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