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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,198
BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75 (https://dejure.org/1977,198)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1977 - II ZR 96/75 (https://dejure.org/1977,198)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1977 - II ZR 96/75 (https://dejure.org/1977,198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines einseitigen Schuldversprechens - Verstoß gegen die guten Sitten - Zwang zur Abgabe des Versprechens infolge einer Drohung - Umdeutung eines sittenwidrigen Vertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    § 138 BGB, § 140 BGB
    Keine Umdeutung eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts

Papierfundstellen

  • BGHZ 68, 204
  • NJW 1977, 1233
  • MDR 1977, 730
  • DB 1977, 995
  • JR 1977, 410
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.05.1974 - II ZR 50/72

    Behandlung unaufklärbarer Fehlbeträge bei unzulänglicher Buchführung - …

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Zu Unrecht verweist die Revisionserwiderung - wie in anderem Zusammenhang auch das Berufungsgericht - auf das Senatsurteil vom 9. Mai 1974 - II ZR 50/72, MDR 1974, 914, wonach der für die Buchführung verantwortliche Geschäftsführer einen aus den Büchern nicht aufklärbaren Fehlbestand zu ersetzen hat.
  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 280/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Dem entspricht es, daß es nach ständiger Rechtsprechung nicht möglich ist, ein nach § 138 Abs. 2 BGB wegen Wuchers nichtiges Rechtsgeschäft durch Herabsetzung der überhöhten Leistung aufrechtzuerhalten (vgl. BGH, Urt. v. 30.5.1958 - V ZR 280/56, LM BGB § 139 Nr. 14).
  • BGH, 12.07.1965 - II ZR 118/63

    Sittenwidrigkeit der Übertragung von Gesellschafterrechten

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Dort, wo eine solche eindeutige Ausscheidung des sittenwidrigen Vertragsinhalts nicht möglich war, weil außer der langen Vertragsdauer die vertraglichen Vereinbarungen noch in anderer Hinsicht zu beanstanden waren, ist mangels Teilbarkeit des Rechtsgeschäfts der ganze Vertrag als nichtig angesehen worden (…BGH, Urt. v. 17.10.1973 - VIII ZR 91/72, LM BGB § 138 [Bb] Nr. 35; vgl. auch Sen. Urt. BGHZ 44, 158, 162).
  • BGH, 14.06.1972 - VIII ZR 14/71

    Nichtigkeit eines Getränkebezugsvertrages wegen Sittenwidrigkeit - Anforderungen …

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Zu Unrecht verweist das Berufungsgericht auf die Rechtsprechung zu den wegen übermäßig langer Dauer nichtigen Bierbezugsverträgen, wobei solche Verträge durch Herabsetzung der Vertragsdauer auf ein noch vertretbares Maß aufrechterhalten worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 14.6.1972 - VIII ZR 14/71, LM § 138 [Bb] Nr. 34).
  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Dieser besteht darin, den von den Parteien erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auch dann zu verwirklichen, wenn das rechtliche Mittel, das sie dafür gewählt haben, unzulässig ist, jedoch ein anderer, rechtlich gangbarer Weg zur Verfügung steht, der zum annähernd gleichen wirtschaftlichen Ergebnis führt (BGHZ 19, 269, 273;… Urt. v. 28.11.1962 - V ZR 127/61, LM BGB § 140 Nr. 4;… Soergel/Siebert/Hefermehl, BGB 10. Aufl. § 140 Anm. 1; vgl. dazu bereits Prot. I S. 262, 263, Mugdan I S. 727).
  • BGH, 14.07.1969 - VIII ZR 245/67

    Veräußerung einer Mitmietberechtigung - Verpflichtung zur Annahme der Kündigung …

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Da der Leistung des Beklagten keine Gegenleistung der Klägerin gegenüberstand, kann hier nicht ohne weiteres die Rechtsprechung herangezogen werden, wonach wucherähnliche Rechtsgeschäfte, bei denen zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Mißverhältnis besteht, der weitere Tatbestand des § 138 Abs. 2 BGB aber nicht gegeben ist, nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sind, wenn der begünstigte Teil aus verwerflicher Gesinnung handelt, insbesondere eine schwierige Lage des Vertragsgegners ausnutzt (vgl. BGH, Urt. v. 14.7.1969 - VIII ZR 245/67, WM 1969, 1255;… Sen.-Urt. v. 19.4.1971 - II ZR 79/69, WM 1971, 857).
  • BGH, 30.06.1969 - II ZR 71/68

    Verpflichtung zur Abtretung eines Gesellschaftsanteils aus der Satzung - …

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Aus diesem Umstand (vgl. dazu auch das oben genannte Urt. v. 14.7.1969, WM 1969, 1257) konnte das Berufungsgericht in Verbindung mit den einzelnen für den Beklagten besonders drückenden Vertragsbedingungen den Schluß ziehen, daß die Klägerin die schwierige Lage, in der der Beklagte sich befand, zumindest in grob vorwerfbarer Weise zu ihrem Vorteil ausgenutzt hat.
  • BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Allerdings kann, wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 15. Dezember 1959 - VIII ZR 192/58, LM ZPO § 599 Nr. 1 entschieden hat, ein Einwand dann nicht mehr im Nachverfahren geltend gemacht werden, wenn er bereits im Vorbehaltsurteil als unschlüssig zurückgewiesen worden ist, weil sich dann der Vorbehalt der Rechte nicht auf diesen Einwand erstreckt.
  • BGH, 19.04.1971 - II ZR 79/69

    Erwerb von Wechselforderungen durch Abtretung und Übergabe und nicht als Dritter …

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Da der Leistung des Beklagten keine Gegenleistung der Klägerin gegenüberstand, kann hier nicht ohne weiteres die Rechtsprechung herangezogen werden, wonach wucherähnliche Rechtsgeschäfte, bei denen zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Mißverhältnis besteht, der weitere Tatbestand des § 138 Abs. 2 BGB aber nicht gegeben ist, nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sind, wenn der begünstigte Teil aus verwerflicher Gesinnung handelt, insbesondere eine schwierige Lage des Vertragsgegners ausnutzt (…vgl. BGH, Urt. v. 14.7.1969 - VIII ZR 245/67, WM 1969, 1255; Sen.-Urt. v. 19.4.1971 - II ZR 79/69, WM 1971, 857).
  • BGH, 28.11.1962 - V ZR 127/61

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung eines Dauerwohnrechts - …

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Dieser besteht darin, den von den Parteien erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auch dann zu verwirklichen, wenn das rechtliche Mittel, das sie dafür gewählt haben, unzulässig ist, jedoch ein anderer, rechtlich gangbarer Weg zur Verfügung steht, der zum annähernd gleichen wirtschaftlichen Ergebnis führt (BGHZ 19, 269, 273; Urt. v. 28.11.1962 - V ZR 127/61, LM BGB § 140 Nr. 4;… Soergel/Siebert/Hefermehl, BGB 10. Aufl. § 140 Anm. 1; vgl. dazu bereits Prot. I S. 262, 263, Mugdan I S. 727).
  • BGH, 17.10.1973 - VIII ZR 91/72

    Nichtigkeit einer Bierbezugsverpflichtung wegen übermäßig langer Dauer der …

  • BGH, 04.06.1951 - IV ZR 21/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Zwar dürfen sittenwidrige Rechtsgeschäfte für den Gläubiger nicht das Risiko verlieren, mit dem sie durch die gesetzlich angeordnete Nichtigkeitssanktion behaftet sind; das wäre aber der Fall, wenn er im allgemeinen damit rechnen könnte, schlimmstenfalls durch gerichtliche Festsetzung das zu bekommen, was gerade noch rechtlich vertretbar und damit sittengemäß ist (vgl. BGHZ 68, 204, 207; BGH, Urteil vom 13. März 1979 - KZR 23/77, NJW 1979, 1605, 1606).

    Sittenwidrige und vor allem wucherische Rechtsgeschäfte sind daher grundsätzlich als Einheit zu werten und dürfen auch nicht durch eine geltungserhaltende Reduktion oder Umdeutung im Sinne des § 140 BGB mit einem zulässigen Inhalt aufrechterhalten werden (BGHZ 68, 204, 207 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - IX ZR 198/98, WM 2000, 410, 413).

  • BGH, 14.07.1997 - II ZR 238/96

    Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Verbot der …

    Es widerspricht auch dem mit § 138 BGB verfolgten Zweck, den Betroffenen das Risiko zuzuweisen, daß eine zwischen ihnen getroffene Vereinbarung sittenwidrig und nichtig ist (vgl. BGHZ 68, 204, 206 f.;… Sen.Urt. v. 28.4. 1986, II ZR 254/86, NJW 1986, 2944, 2945).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 310/00

    Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung

    Im Zweifel wird ihnen jedes rechtlich zulässige Mittel recht sein, das ihnen diesen Erfolg, wenn schon nicht in vollem Umfang, so doch wenigstens annähernd vermittelt (BGH 28. November 1962 - V ZR 127/61 - NJW 1963, 339, 340; 21. März 1977 - II ZR 96/75 - BGHZ 68, 204, 206;… Soergel/Hefermehl BGB 13. Aufl. § 140 Rn. 1 und 8).
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