Rechtsprechung
| BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DRiG § 26 Abs. 3, § 78 Nr. 4 lit. e
Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer Bemerkung in einer dienstlichen Beurteilung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Dienstaufsicht - Anfechtung einer Maßnahme - Dienstgericht - Dienstliche Beurteilung - Richterliche Unabhängigkeit
Papierfundstellen
- BGHZ 90, 41
- NJW 1984, 2531
- MDR 1984, 488
Wird zitiert von ... (123) Zitiert selbst (21)
- BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71
Dienstleistungszeugnis für Richter
Auszug aus BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83
"a) Bei Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht aus den Gründen des § 26 Abs. 3 DRiG hat das Dienstgericht nur darüber zu entscheiden, ob die Maßnahme die Unabhängigkeit des Richters beeinträchtigt; hingegen hat es nicht zu prüfen, ob sie auch allgemein rechtmäßig und sachlich gerechtfertigt ist (Aufgabe von BGHZ 57, 344).Das Richterdienstgericht des Bundes geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß jede Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt demgemäß also auch die dienstliche Beurteilung eines Richters, eine "Maßnahme der Dienstaufsicht" im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG darstellt, gegen die mit der Behauptung, sie beeinträchtigte die richterliche Unabhängigkeit, das Richterdienstgericht angerufen werden kann (BGHZ 52, 287, 292; 57, 344, 346), welches darüber im Prüfungsverfahren befindet (§§ 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, 66 Abs. 1, 78 Nr. 4 Buchst. e DRiG ).
Insoweit muß sich die Beurteilung auch jeder psychologischen Einflußnahme enthalten (BGHZ 57, 344, 348).
Auch unter diesem Gesichtspunkt fällt die Verhandlungsführung in den Kernbereich der richterlichen Tätigkeit und ist daher für die Dienstaufsicht kein Raum (vgl. BGHZ 47, 275, 287; 57, 344, 350), solange sich der betreffende Richter - was vorliegend nicht in Betracht kommt - nicht offensichtlich prozeßordnungswidrig verhält.
Ergebe sich, daß eine vor dem Richterdienstgericht angefochtene Maßnahme der Dienstaufsicht nicht wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig sei, so habe das Richterdienstgericht außerdem zu prüfen, ob die Maßnahme aus anderen Gründen rechtswidrig und damit unzulässig sei (BGHZ 51, 280, 284 f.; 51, 363, 367, 369 f.; 57, 344, 346, 350; 69, 309, 314).
- BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62
Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit
Auszug aus BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83
Der Dienstaufsicht entzogen ist allein die eigentliche Rechtsfindung, wobei allerdings im Interesse eines wirksamen Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit eine großzügige Grenzziehung geboten ist und deshalb alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen sind (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 286).Dies wäre unvollziehbar und gegenstandslos, wenn die richterliche Tätigkeit der Dienstaufsicht schlechthin entzogen wäre (BGHZ 42, 163, 169 f).
Daher ist es ständige Rechtsprechung des Richterdienstgerichts des Bundes, daß die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht und damit auch der dienstlichen Beurteilung unterliegt, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, daß sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ 42, 163, 169 f.; 47, 275, 286; 51, 280, 285, 287 f.; Urteil vom 11. Juni 1971 - RiZ [R] 3/70 - DRiZ 1971, 317).
Wenn unbeschadet dessen der Regelung des § 26 Abs. 3 DRiG eine überschießende Tendenz beigemessen und eine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle in Anspruch genommen wurde, so findet dies seine Erklärung nicht zuletzt darin, daß ein lückenloser Rechtsschutz des Richters in seinen dienstlichen Belangen für unerläßlich gehalten wurde (vgl. insoweit etwa BGHZ 42, 163, 171) und der Umfang des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten, soweit das Richterdienstverhältnis in Frage steht, zunächst noch nicht abschließend geklärt erschien.
- BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66
Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit
Auszug aus BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83
Der Dienstaufsicht entzogen ist allein die eigentliche Rechtsfindung, wobei allerdings im Interesse eines wirksamen Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit eine großzügige Grenzziehung geboten ist und deshalb alle der Rechtsfindung auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen sind (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 286).Daher ist es ständige Rechtsprechung des Richterdienstgerichts des Bundes, daß die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht und damit auch der dienstlichen Beurteilung unterliegt, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, daß sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ 42, 163, 169 f.; 47, 275, 286; 51, 280, 285, 287 f.; Urteil vom 11. Juni 1971 - RiZ [R] 3/70 - DRiZ 1971, 317).
Auch unter diesem Gesichtspunkt fällt die Verhandlungsführung in den Kernbereich der richterlichen Tätigkeit und ist daher für die Dienstaufsicht kein Raum (vgl. BGHZ 47, 275, 287; 57, 344, 350), solange sich der betreffende Richter - was vorliegend nicht in Betracht kommt - nicht offensichtlich prozeßordnungswidrig verhält.
- BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64
Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste - …
Auszug aus BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83
Auf die Qualifizierbarkeit der Maßnahme als Verwaltungsakt kommt es dabei nicht an (BVerwGE 19, 10, 20; 28, 191 f.; 36, 192, 197; 50, 11, 13 f.; 19; 60, 144, 145 ff.).So hat das Bundesverwaltungsgericht etwa für den Fall einer dienstlichen Beurteilung, wie sie hier zugrundeliegt, zwar die Eigenschaft als Verwaltungsakt verneint, jedoch zugleich betont, daß gleichwohl (verwaltung-)gerichtlicher Rechtsschutz gegeben sei (BVerwGE 28, 191 f.).
- BGH, 03.01.1969 - RiZ(R) 6/68
Kritik an richterlicher Tätigkeit durch Dienstaufsichtsbehörde
Auszug aus BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83
Daher ist es ständige Rechtsprechung des Richterdienstgerichts des Bundes, daß die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht und damit auch der dienstlichen Beurteilung unterliegt, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, daß sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ 42, 163, 169 f.; 47, 275, 286; 51, 280, 285, 287 f.; Urteil vom 11. Juni 1971 - RiZ [R] 3/70 - DRiZ 1971, 317).Ergebe sich, daß eine vor dem Richterdienstgericht angefochtene Maßnahme der Dienstaufsicht nicht wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig sei, so habe das Richterdienstgericht außerdem zu prüfen, ob die Maßnahme aus anderen Gründen rechtswidrig und damit unzulässig sei (BGHZ 51, 280, 284 f.; 51, 363, 367, 369 f.; 57, 344, 346, 350; 69, 309, 314).
- BGH, 03.10.1977 - RiZ(R) 1/77
Vergleich von Erledigungszahlen in einer dienstlichen Beurteilung
Auszug aus BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83
Soweit in der dienstlichen Beurteilung im Zusammenhang mit der Bewertung der Absetzungsfristen als unangemessen lang zum Ausdruck gebracht wird, daß die Zahl der Entscheidungen in dem Dezernat des Antragstellers hinter der vergleichbarer Dezernate gelegen habe, ist auch in diesem Vergleich keine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit zu erblicken (vgl. BGHZ 69, 309, 313).Ergebe sich, daß eine vor dem Richterdienstgericht angefochtene Maßnahme der Dienstaufsicht nicht wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig sei, so habe das Richterdienstgericht außerdem zu prüfen, ob die Maßnahme aus anderen Gründen rechtswidrig und damit unzulässig sei (BGHZ 51, 280, 284 f.; 51, 363, 367, 369 f.; 57, 344, 346, 350; 69, 309, 314).
- BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80
Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg
Auszug aus BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83
Vor diesem Hintergrund hat der erkennende Senat dem Bundesverwaltungsgericht auf dessen dem Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 34.80 - (DRiZ 1983, 412 ) vorangegangene Anfrage (vgl. § 14 Satz 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968 - BGBl. I S. 661-) mitgeteilt, daß er an der bisherigen Rechtsprechung zur allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle dienstaufsichtlicher Maßnahmen gegen Richter nicht festhalte. - BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68
Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen …
Auszug aus BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83
Auf die Qualifizierbarkeit der Maßnahme als Verwaltungsakt kommt es dabei nicht an (BVerwGE 19, 10, 20; 28, 191 f.; 36, 192, 197; 50, 11, 13 f.; 19; 60, 144, 145 ff.). - BGH, 08.02.1952 - V ZR 122/50
Forderungsübergang auf Versicherer
Auszug aus BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83
Eine Verweisung kommt nur wegen des prozessualen Anspruchs in ganzen, nicht dagegen wegen eines einzelnen Klagegrundes in Betracht (s. BGHZ 5, 105, 107 und 13, 145, 153 f. sowie BGH Urteil vom 8. Dezember 1970 - VI ZR 174/68 - LM ZPO § 276 a.F. Nr. 26; BVerwGE 18, 181, 182 f.; 22, 45, 46 f.). - BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73
Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte - …
Auszug aus BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83
Auf die Qualifizierbarkeit der Maßnahme als Verwaltungsakt kommt es dabei nicht an (BVerwGE 19, 10, 20; 28, 191 f.; 36, 192, 197; 50, 11, 13 f.; 19; 60, 144, 145 ff.). - BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 19.80
Verpflichtung zur Vorlage von in amtlicher Eigenschaft abzugebenden …
- BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52
Requisitionsansprüche. Rechtsweg
- BVerwG, 09.04.1964 - II C 47.63
Rechtsmittel
- BGH, 08.12.1970 - VI ZR 174/68
Rechtsfolgen teilweiser Unzuständigkeit des Gerichts bei mehreren Klagegründen …
- BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 155.63
Rechtsmittel
- BGH, 11.02.1969 - RiZ(R) 5/68
Dienstgerichtlich nachprüfbare Maßnahmen gegen Richter
- BVerwG, 15.09.1965 - VI C 37.64
Möglichkeit der Ersetzung eines im ersten Rechtszug ergangenen Prozessurteils …
- BGH, 25.07.1969 - RiZ(R) 10/68
Dienstleistungszeugnis als Maßnahme der Dienstaufsicht
- BGH, 07.06.1966 - RiZ(R) 1/65
Dienstaufsicht und Unabhängigkeit des Richters
- BVerwG, 08.07.1970 - VI C 48.66
Rechtsmittel
- BGH, 11.06.1971 - RiZ(R) 3/70
Anordnung der Maßnahme einer Geschäftsrevision - Verletzung der gerichtlichen …
- BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01
Rechtsbeugung durch Verfahrensverzögerung (Fall Schill)
Das Interesse an einer wirksamen Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit gebietet es, auch die der Rechtsfindung nur mittelbar dienenden, sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich richterlichen Wirkens über dessen Kernbereich hinaus einzubeziehen (BGHZ 90, 41, 45).Zwar handelt es sich bei den genannten Tätigkeiten nicht um den Kernbereich richterlichen Wirkens, die Spruchtätigkeit, jedoch gebietet es das Interesse an einer wirksamen Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit, auch die der Rechtsfindung nur mittelbar dienenden, sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich einzubeziehen (BGHZ 90, 41, 45).
Dem entspricht es, daß nach ständiger Rechtsprechung des Richterdienstgerichts des Bundes verzögerte Terminierungen oder als unangemessen lang gewertete Urteilsabsetzungszeiträume nur dann im Rahmen der Dienstaufsicht nach § 26 Abs. 2 DRiG beanstandet werden dürfen, wenn dies losgelöst von einzelnen Rechtssachen oder Fallgruppen geschieht und wenn die Aufsichtsmaßnahme die Entscheidungsfreiheit des Richters im Einzelfall unberührt läßt (BGHZ 51, 280, 287; 90, 41, 46; 93, 238, 243 f.).
- BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 2/15
Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches …
Eine Maßnahme der Dienstaufsicht ist wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit unzulässig, wenn sie in diesem Bereich auf eine direkte oder indirekte Weisung hinausläuft, wie der Richter entscheiden oder verfahren soll; insoweit muss sich die Dienstaufsicht auch jeder psychologischen Einflussnahme enthalten (…BVerfG, NVwZ 2016, 764 Rn. 76; BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83, BGHZ 90, 41, 43 f.).Rn. 33 Nach der Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes ist im richterdienstgerichtlichen Verfahren zwar der Frage nicht nachzugehen, ob der angefochtene Bescheid aus anderen Gründen als wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit, etwa wegen sachlicher Unrichtigkeit, fehlerhaft ist (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422; Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83, BGHZ 90, 41, 48 ff.; ebenso BVerwGE 67, 222, 223 ff.).
Dazu gehört auch die Frage, zu welcher Arbeitsleistung der Antragsteller dienstrechtlich verpflichtet ist (BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 420), und ob es zutrifft, dass seine Arbeitsleistung unterdurchschnittlich und damit quantitativ unbefriedigend ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2005 - RiZ (R) 5/04, NJW 2006, 692 Rn. 26; Urteil vom 3. November 2004 - RiZ (R) 5/03, juris Rn. 36; Urteil vom 14. April 1997 - RiZ (R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468; Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 5/87, NJW 1988, 421, 422; Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83, BGHZ 90, 41, 48 ff.; ebenso BVerwGE 67, 222, 223 ff.).
- BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit …
Eine auch nur mittelbare Einflussnahme hat zu unterbleiben, wenn sie den Richter veranlassen könnte, in Zukunft anders zu entscheiden als ohne diese Kritik (…zur dienstlichen Beurteilung vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 -, Rn. 78; BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83 -, juris, Rn. 8; BGH…, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).
- BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15
Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines …
Sie ist unzulässig, wenn die in ihr enthaltene Kritik den Richter veranlassen könnte, in Zukunft eine andere Verfahrens- oder Sachentscheidung als ohne diese Kritik zu treffen (stRspr, BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83 -, juris, Rn. 8; BGH…, Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ (R) 5/08 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).Wegen der unterschiedlichen Streitgegenstände der Entscheidungen besteht daher auch keine gegenseitige Bindungswirkung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 1983 - 2 C 34/80 -, juris, Rn. 13; BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 3/83 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 10. August 2001 - RiZ (R) 5/00 -, juris, Rn. 33; stRspr).
- BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16
Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des …
Der mit der Schaffung der Richterdienstgerichte verbundene Eingriff in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ist auf diese Aufgabenstellung beschränkt und lässt die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte im Übrigen unberührt (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41 [juris Rn. 16]).Die Gefahr abweichender Entscheidungen besteht dabei nicht, da von dem Richterdienstgericht allein die Frage der Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit zu prüfen und diese Frage dem Verwaltungsgericht entzogen ist (vgl. BGH, Urteile vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41 [juris Rn. 16], vom 8. November 2006 - RiZ(R) 2/05, NJW-RR 2007, 281 Rn. 27 und vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10, NJW-RR 2011, 700 Rn. 20).
Eine Aussetzung des Verfahrens nach § 68 DRiG ist zwar zu bedenken, soweit die Gefahr einer unerwünschten unterschiedlichen Beurteilung desselben Lebenssachverhalts besteht (BGH, Urteile vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41 [juris Rn. 16] und vom 8. November 2006 - RiZ(R) 2/05, NJW-RR 2007, 281 Rn. 27).
- OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 3 Ws 174/03
Strafbarkeit bei pflichtwidriger Nichtförderung eines Strafverfahrens durch …
c) Die Frage, inwieweit eine zögerliche Verfahrenserledigung durch einen Richter zum Gegenstand dienstaufsichtsrechtlicher Maßnahmen nach § 26 Abs. 2 DRiG gemacht werden kann (vgl. hierzu BGHZ 93, 238, 243 f; 90, 41, 43 ff; BGH NJW-RR 2002, 574, 575), ist für die Reichweite der Sperrwirkung des § 339 StGB ohne Bedeutung. - DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13
Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch Anhalten …
Rn. 88 (b) Soweit der Antragsteller auf die Absicht der Präsidentin abstellt, ihn durch den Bescheid vom 26.01.2012 und den Widerspruchsbescheid zu einer Änderung seiner Rechtsanwendung zu bewegen, damit so seine Erledigungszahlen gesteigert würden, ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass es für die Frage der Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit allein darauf ankommt, ob die beanstandete Maßnahme objektiv geeignet ist, einen Richter direkt oder indirekt zu veranlassen, eine konkrete Verfahrens- oder Sachentscheidung künftig in einem anderen Sinne zu treffen (BGH, Urteil vom 31.01.1984, RiZ (R) 3/83, juris Rn. 8;… Urteil vom 03.12.2014 RiZ (R) 1/14, juris Rn. 40). - BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84
Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters
Eine Maßnahme der Dienstaufsicht ist daher in jeder Meinungsäußerung einer dienstaufsichtsführenden Stelle zu erblicken, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt (vgl. BGHZ 51, 280, 284; 90, 41, 43; BGH DRiZ 1979, 378; 1984, 445).Da der Antragsteller behauptet, durch die Maßnahme des Dienstvorgesetzten in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt zu werden und diese Behauptung nicht aus der Luft gegriffen, sondern einleuchtend erscheint (BGHZ 90, 41, 43), ist der Prüfungsantrag vom Dienstgericht zu Recht als zulässig angesehen worden.
Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 286; 67, 184, 187 f. [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4; 71, 9, 11; 76, 288, 291; 90, 41, 45).
Dies wäre unvollziehbar und gegenstandslos, wenn die richterliche Tätigkeit der Dienstaufsicht schlechthin entzogen wäre, denn sie setzt ein Urteil über Ordnungswidrigkeit oder Ordnungsgemäßheit voraus, das zu treffen nicht dem Richter selbst überlassen sein kann (BGHZ 42, 163, 170; 90, 41, 45).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes unterliegt die richterliche Amtsführung insoweit der Dienstaufsicht, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs und die äußere Form der Erledigung der Amtsgeschäfte oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung so weit entrückt sind, daß sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ DRiZ 1971, 317; 1978, 185; BGHZ 90, 41, 45 m. w. Nachw.).
Steht jedoch die Beanstandung der Terminsfestsetzung mit der Rechtsfindung in einzelnen Sachen in keinem Zusammenhang, so besteht unter dem Gesichtspunkt richterlicher Unabhängigkeit kein Anlaß, der dienstaufsichtsführenden Stelle jede Einflußmöglichkeit zu versagen (vgl. BGHZ 51, 280, 287; 85, 145, 162; 90, 41, 45 f.; BGH DRiZ 1971, 317).
- DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 1/13
Richterdienstgerichtliches Verfahren: Beeinträchtigung der richterlichen …
Rn. 122 (5) Soweit der Antragsteller - insbesondere auch in der Formulierung seiner neu gefassten Anträge Ziff. 2 bis 5 - darauf abstellt, dass die Präsidentin (1.) Kenntnis davon gehabt habe, dass es für die gegen den Antragsteller im Vermerk vom 12.10.2011 erhobenen Vorwürfe keine tatsächliche Grundlage gebe, und sie (2.) mit der Absicht gehandelt habe, ihn einzuschüchtern, damit er seine Rechtsanwendung ändere, um zu einer Steigerung der Erledigungszahlen beizutragen, ist darauf hinzuweisen, dass es für die Frage der Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit allein darauf ankommt, ob die beanstandete Maßnahme objektiv geeignet ist, einen Richter direkt oder indirekt zu veranlassen, eine konkrete Verfahrens- oder Sachentscheidung künftig in einem anderen Sinne zu treffen (BGH, Urteil vom 31.01.1984, RiZ (R) 3/83, juris Rn. 8;… Urteil vom 03.12.2014 RiZ (R) 1/14, juris Rn. 40). - BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 4/87
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine dienstliche …
Eine kritische Bewertung des Richters durch die Dienstaufsicht ist unzulässig, wenn der Richter dadurch veranlaßt werden könnte, eine Verfahrens- oder Sachentscheidung künftig in einem anderen Sinne als ohne diese Kritik zu treffen (BGHZ 90, 41, 43 f.).Ferner hat der Senat beispielsweise die Ermahnung zu einer strafferen Verhandlungsführung (BGHZ 90, 41, 46 f.) oder zu einer bestimmten Art der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ (R) 1/83 - DRiZ 1984, 365) als Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bewertet.
Die richterliche Amtsführung unterliegt jedoch insoweit der Dienstaufsicht und damit auch der dienstlichen Beurteilung, als es um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs, die äußere Form der Erledigung oder um solche Fragen geht, die dem Kernbereich der Rechtsprechungstätigkeit so weit entrückt sind, daß sie nur noch als zur äußeren Ordnung gehörig anzusehen sind (BGHZ 90, 41, 45).
Dementsprechend hat es das Dienstgericht des Bundes für zulässig gehalten, in einer dienstlichen Beurteilung die Erledigungszahlen des Richters zu erörtern und mit denen anderer Richter zu vergleichen, und etwa die Bemerkung, den qualitativ guten Leistungen des Richters stünden zu geringe Erledigungszahlen gegenüber, unbeanstandet gelassen (BGHZ 69, 309, 313 f.; s. auch BGHZ 90, 41, 46).
Derartigen Rechtsfehlern ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHZ 90, 41, 48 ff.; ebenso BVerwGE 67, 222, 223 ff.) im richterdienstgerichtlichen Verfahren nicht nachzugehen.
Die Aussetzung des richterdienstgerichtlichen Verfahrens nach dieser Vorschrift ist - nur - veranlaßt, wenn ein unlösbarer Zusammenhang zwischen der (behaupteten) Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit und der (behaupteten) sonstigen Fehlerhaftigkeit in Frage steht und sich etwa die Maßnahme der Dienstaufsicht gerade wegen der näheren Umstände ihrer allgemeinen Fehlerhaftigkeit als Versuch einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit herausstellen könnte (vgl. BGHZ 90, 41, 51).
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1733/15
Überprüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung im …
- BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische …
- BGH, 14.01.1991 - RiZ(R) 5/90
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in der …
- BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 72.86
Meinungsäußerungsfreiheit - Politischer Meinungskampf - Teilnahme des Richters - …
- BGH, 08.11.2006 - RiZ(R) 2/05
Überprüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht durch das Dienstgericht für Richter
- BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 3/94
Unzulässigkeit einer Personalnachweisung und Befähigungsnachweisung - …
- DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02
Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in …
- BVerwG, 15.04.2021 - 2 C 13.20
Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine …
- BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 27/91
Richter - DDR - Übernahme - Rechtsweg
- BGH, 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch allgemeine Kritik an der …
- BGH, 21.10.2010 - RiZ(R) 5/09
Richterliche Dienstaufsicht: Verweigerung der Vorlage von elektronisch …
- BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 3/15
Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches …
- DGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2004 - 1 DGH 2/03
- BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10
Richterdienstrecht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den …
- DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit: Dienstaufsichtlicher Vorhalt von …
- DGH Rheinland-Pfalz, 10.08.2016 - DGH 1/15
Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine …
- BGH, 05.10.1989 - IX ZR 265/88
Gutgläubiger Erwerb von Eigentum an abhanden gekommenen Sachen in einer …
- BGH, 16.09.1987 - RiZ(R) 5/87
Anregung zur Abhaltung von mehr Sitzungstagen
- OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01
Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer …
- OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03
Untersagung der Beförderung unter Einweisung in die Planstelle; Verletzung der …
- BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90
Richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofes; Allgemeine …
- BGH, 11.12.1987 - RiZ(R) 8/87
Widerruf von Sonderurlaub zur firstgemäßen Absetzung der Urteilsgründe
- BGH, 16.05.2023 - RiZ(R) 1/19
Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine …
- DGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2012 - 1 DGH 1/10
Aufhebung Disziplinarverfügung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Terminierung; …
- BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84
Entfernung der Widerspruchsakten zu einer für unzulässig erklärten dienstlichen …
- BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96
Zulässigkeit von Vorhalten; Unpünktlichkeit von Diensthandlungen; Erstattung von …
- BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 2/14
Richterliche Unabhängigkeit: Verbot einer Weisungserteilung durch den …
- BGH, 05.07.2000 - RiZ(R) 6/99
Zulässigkeit eines dienstrechtlichen Vorhalts
- BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 1/14
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Formulierungen in einem …
- BGH, 05.10.2005 - RiZ(R) 5/04
Inhalt und Grenzen der Dienstaufsicht über einen Richter
- BGH, 24.11.1994 - RiZ(R) 4/94
Zulässigkeit von Maßnahmen der Dienstaufsicht im Hinblick auf die Nutzung des …
- BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 52.82
Richter auf Probe - Beurteilung - Beurteilungszeitraum - Anrechnungsfähige Zeiten
- Richterdienstgericht Sachsen, 02.12.2019 - 66 DG 1/18
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2021 - 4 B 10.19
Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen verspäteter Reaktivierung; …
- BGH, 01.03.2002 - RiZ(R) 1/01
Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung - Verfahrensrechtliche Gründe - …
- DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 3/13
Richterdienstrecht: Anordnung und Durchführung einer Sonderprüfung hinsichtlich …
- BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09
Zweifel an Dienstfähigkeit eines Richters; Untersuchungsanordnung; ärztliche …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 7/15
- VG Arnsberg, 11.02.2008 - 2 L 31/08
Übertragung eines weiteren Richteramtes; Anfechtung einer Maßnahme im …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 6/18
- BGH, 17.04.2008 - RiZ(R) 3/07
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine Anweisung, bei …
- BGH, 20.06.2001 - RiZ(R) 2/00
Überprüfung der richterlichen Terminierungspraxis
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 22.10.2021 - DG 5/18
- BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10
Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche …
- BGH, 25.09.2002 - RiZ(R) 4/01
Anforderungen an die Dokumentation von Einwendungen des Richters gegen die …
- BGH, 07.04.1995 - RiZ(R) 7/94
Anfechtung der Entscheidung des Präsidiums über die Zulassung der Richterschaft …
- BGH, 19.09.1986 - RiZ(R) 1/86
Geschäftsprüfung des richterlichen Dienstes
- BGH, 18.11.2021 - RiZ 6/20
Heranziehung eines Beisitzers zur Ausbildung von mehr als zwei …
- BGH, 08.05.1989 - RiZ(R) 6/88
Heranziehung eines Zivilkammervorsitzenden zur Referendarausbildung
- BGH, 14.10.2013 - RiZ(R) 2/12
Prüfungsverfahren wegen Anfechtung einer Maßnahme der richterlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 1 A 1703/07
- BGH, 18.11.2021 - RiZ 5/20
Patentanwaltsausbildung: Heranziehung eines Richters zu einer Nebentätigkeit und …
- OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01
Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst; …
- BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 5/86
Zulässigkeit von Bemerkungen in einer richterlichen Beurteilung
- BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 4/13
Grenzen der dienstlichen Beurteilung bzgl. eines Richters; Zulässigkeit einer …
- BGH, 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10
Richterdienstaufsicht: Untersagung einer Nebentätigkeit des Richters als …
- VG Arnsberg, 25.09.2008 - 2 K 85/08
Teilerfolg für Richter mit zwei Richterämtern
- BGH, 14.09.1990 - RiZ(R) 1/90
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Meldung der überjährigen …
- BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 1/83
Dienstliche Beurteilung - Mündliche Verhandlung - Richterliche Unabhängigkeit
- BGH, 27.01.1995 - RiZ(R) 6/94
Beeinträchtigung richterlicher Unabhängigkeit - Maßnahmen eines …
- DGH Berlin, 25.05.1994 - DGH 1/94
Verdacht eines Dienstvergehens und Einleitung disziplinarischer Vorermittlungen …
- BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82
Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 05.03.2021 - DG 13/12
- BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03
Zulässigkeit von Vorhalten in Bezug auf einzelne Verfahren
- BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 5/03
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Bereichtspflichten
- OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 91/13
Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe, …
- BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 70.09
Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Überprüfung …
- BGH, 12.03.2003 - RiZ(R) 1/02
Zulässigkeit dienstaufsichtlicher Vorhalte
- StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132
Überprüfung gerichtlicher Entscheidung am Maßstab des Gebots rechtlichen Gehörs
- VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
- BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 2/95
Maßnahmen der Dienstaufsicht im Bereich der Rechtsfindung
- VG Sigmaringen, 22.04.2009 - 1 K 157/08
Amtsärztliche Untersuchung; Maßnahme der Dienstaufsicht; Zuständigkeit der …
- BGH, 16.11.1990 - RiZ(R) 2/90
- BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 3/96
Ordnungsgemäße Besetzung des Dienstgerichtshofs - Bestimmung nichtständiger …
- BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 7/86
Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Aufforderung zu …
- OVG Sachsen, 22.09.2008 - 2 B 557/07
Einschlägiger Rechtsweg für die Bescheidungsklage auf Verpflichtung zur Erteilung …
- OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 42/09
Verweisung; Arbeitsrecht; Verpflichtungsklage
- BGH, 13.02.1991 - RiZ(R) 6/90
Zulässigkeit dienstaufsichtlicher Maßnahmen
- BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 53.82
Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2026 - 1 E 170/26
Eröffung des Rechtswegs zum Richterdienstgericht für einen Rechtsstreit eines …
- SG Duisburg, 28.10.2022 - S 37 R 863/20
- OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 50/09
Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht
- BGH, 16.04.1985 - RiZ(R) 1/85
Stellung eines Rechtshilfeersuchens als Maßnahme der Dienstaufsicht
- OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 47/09
Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht
- OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 57/09
Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht
- OVG Sachsen, 11.06.2009 - 2 E 55/09
Verweisung; Arbeitsrecht
- BVerwG, 02.07.1991 - 2 B 64.91
Telefonüberwachung und automatischen Registrierung der Daten aller dienstlich …
- OVG Sachsen, 20.05.2009 - 2 E 53/09
SächsPÜG; Zuständigkeit; Rechtsweg; Verweisung; Arbeitsgericht
- VG Karlsruhe, 24.07.2000 - 12 K 1121/00
Anspruch auf Abänderung einer dienstlichen Beurteilung als Richter; …
- BVerwG, 04.07.1984 - 2 B 86.82
Anfechtung der Erprobungsbeurteilung eines Richters - Unterscheidung des …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.07.2021 - DG 2/18
Treffen von weiteren Maßnahmen zur Sicherstellung der Abwesenheitsvertretung …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.07.2021 - DG 3/16
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.07.2021 - DG 6/17
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.09.2020 - DG 6/19
- BGH, 16.11.1990 - RiZ 4/90
Gleitende Arbeitszeit und richterliche Unabhängigkeit
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 17.09.2020 - DG 7/16
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 10/15
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 6/14
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 08.07.2022 - DG 2/19
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 06.08.2020 - DG 4/19
Anspruch auf Konvertierung eines auf einem privaten Diktiergerät erstellten …
- DGH Berlin, 25.05.1994 - DGH 2/93
Dienstliche Überprüfbarkeit einer Terminsverlegung des Richters; Rechtmäßigkeit …
- BVerwG, 01.12.1993 - 2 B 86.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 27.01.2021 - DG 5/19
Erfolgloser Antrag eines Richters gegen die Weisung der Unterlassung bestimmter …
- BVerwG, 13.05.1991 - 2 B 54.91
Abgrenzung der gerichtlichen Prüfung von Maßnahmen der Dienstaufsicht über …
- OVG Niedersachsen, 16.10.1997 - 5 O 4010/97
Rechtsweg bei Nebeneinander zweier Rechtswege; Dienstunfähigkeit; Rechtsweg; …
- VG Oldenburg, 27.11.2002 - 6 A 4287/00
Dienstliche Beurteilung; Bewertung der Arbeit als Frauenbeauftragte
- OLG Hamm, 25.02.1992 - 15 W 486/90
Anspruch des Verwalters gegen die Eigentümergemeinschaft auf Ausgleich des …
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 16.01.2026 - DG 3/25
- Richterdienstgericht Sachsen, 03.07.2008 - 66 DG 6/07
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 26.05.2025 - DG 2/25
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 29.11.2023 - DG 12/23
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 22.10.2021 - DG 1/19
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 14.06.2024 - DG 13/23
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