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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 04.10.1988 | BGH, 04.10.1988 | BGH, 27.09.1988

Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,85
BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86 (https://dejure.org/1988,85)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1988 - X ZB 12/86 (https://dejure.org/1988,85)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1988 - X ZB 12/86 (https://dejure.org/1988,85)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit von Änderungen eines Patents im Einspruchsverfahren und Einspruchsbeschwerdeverfahren ohne Einwilligung des Patentinhabers - Verschlussvorrichtung für Gießpfannen - Aufrechterhaltung eines Patents im Einspruchsverfahren - Zulässigkeit von Änderungen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG 1981 §§ 21, 16
    Zulässigkeit der Änderung des Patents im Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 105, 381
  • NJW 1989, 1863
  • MDR 1989, 252
  • GRUR 1989, 103
 
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Wird zitiert von ... (109)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85

    ... bei Unbegründetheit einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86
    Klarstellungen sind ohnehin im Nichtigkeitsverfahren nicht mehr zulässig, wenn sich die Nichtigkeitsklage als unbegründet erweist (BGHZ 103, 261 [BGH 23.02.1988 - VI ZR 212/87] = GRUR 1988, 757 = MDR 1988, 774 - Düngerstreuer).
  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 212/87

    Rechtsweg für Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Empfänger von …

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86
    Klarstellungen sind ohnehin im Nichtigkeitsverfahren nicht mehr zulässig, wenn sich die Nichtigkeitsklage als unbegründet erweist (BGHZ 103, 261 [BGH 23.02.1988 - VI ZR 212/87] = GRUR 1988, 757 = MDR 1988, 774 - Düngerstreuer).
  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 58/79

    Spinnturbine II

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86
    Für die weitere Sachbehandlung weist der Senat darauf hin, daß für die Bestimmung des einer Erfindung zugrunde liegenden technischen Problems, die ausschließlich objektiv zu erfolgen hat (BGHZ 78, 358, 363 ff. - Spinnturbine II), der dem Gegenstand des Patents "am nächsten kommende" (Beschluß S. 28/29) Stand der Technik ohne Belang ist.
  • BGH, 10.07.1986 - X ZB 29/84

    "Kraftfahrzeuggetriebe"; Einverständliche Trennung einer Patentanmeldung

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86
    Es genügt, daß er die Interessen wahrnimmt, die seine Beteiligung am Verfahren veranlaßt haben (BGH GRUR 1986, 877 - Kraftfahrzeuggetriebe).
  • BGH, 19.09.1985 - X ZB 22/84

    "Hüftgelenkprothese"; Voraussetzungen eines Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86
    Des weiteren wird das Bundespatentgericht zu beachten haben, daß es Sache des Patentinhabers ist, durch die Fassung des Patentanspruchs zu bestimmen, für welche Lehre zum technischen Handeln er um Patentschutz nachsucht, und daß von ihm die Heranziehung der "nächstliegenden" Vorveröffentlichung zur Bildung des Oberbegriffs nicht verlangt werden kann (BGHZ 96, 3, 5 - Hüftgelenkprothese).
  • BGH, 24.03.1966 - Ia ZB 5/65

    Zurückweisung einer Ausscheidungsanmeldung wegen Nicht-Anerkennung des …

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86
    Diese Praxis wurde von der Rechtsprechung gebilligt (BGH GRUR 1962, 398 - Atomschutzvorrichtung; BGH GRUR 1966, 85, 86 - Aussetzung der Bekanntmachung; BGH GRUR 1966, 488, 490 1. Sp. - Ferrit).
  • BGH, 01.06.1965 - Ia ZB 16/64

    Zurückweisung der Anmeldung eines Patents - Verweigerung der Zustimmung zur …

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86
    Diese Praxis wurde von der Rechtsprechung gebilligt (BGH GRUR 1962, 398 - Atomschutzvorrichtung; BGH GRUR 1966, 85, 86 - Aussetzung der Bekanntmachung; BGH GRUR 1966, 488, 490 1. Sp. - Ferrit).
  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts; …

    Zumindest insoweit sollte das Einspruchsverfahren auch näher an das Nichtigkeitsverfahren herangeführt werden (…vgl. Amtl. Begründung GPatG, aaO., S. 281 r. Sp.;… Benkard, aaO., § 21 Rdn. 5;… Ballhaus, aaO.;… Engel, aaO., S. 195, 203; vorsichtig insoweit BGHZ 105, 381 [BGH 03.11.1988 - X ZB 12/86] - Verschlußvorrichtung für Gießpfannen).

    Zwar folgt das Einspruchsverfahren auf die Erteilung des Patents als selbständiges.Rechtsbehelfsverfahren, bei dem es um die Aufrechterhaltung oder den Widerruf eines bereits erteilten, wenn auch noch nicht bestandskräftigen Schutzrechts geht (vgl. BGHZ 105, 381 [BGH 03.11.1988 - X ZB 12/86] - Verschlußvorrichtung für Gießpfannen).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

    Im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren sind Änderungen oder "Klarstellungen" der Patentschrift zur Beseitigung solcher Mängel, die nicht zum Widerruf oder zur Nichtigerklärung des Patents führen, mit der Kompetenzverteilung, die das Patentgesetz für das Erteilungs-, Nichtigkeits- und Einspruchsverfahren vorsieht, unvereinbar (BGHZ 103, 262, 265 f. - Düngerstreuer; 105, 381, 384 f. - Verschlussvorrichtung für Gießkannen).

    Erklärt sich der Patentanmelder mit vom Patentamt für notwendig erachteten Änderungen nicht einverstanden, ist die Anmeldung nach § 48 PatG zurückzuweisen (vgl. BGHZ 105, 381, 382 ff. - Verschlussvorrichtung für Gießkannen).

  • BGH, 08.11.2016 - X ZB 1/16

    Ventileinrichtung - Einspruchsbeschwerdeverfahren in Patentsachen: Prüfung neuer …

    Es darf das Patent zudem nur dann in einer geänderten Fassung aufrechterhalten, wenn der Patentinhaber ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat (BGH, Beschluss vom 3. November 1988 - X ZB 12/86, BGHZ 105, 381, 382 ff. = GRUR 1989, 103, 104 - Verschlussvorrichtung für Gießpfannen;… Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 = GRUR 2007, 862 Rn. 20 ff. - Informationsübermittlungsverfahren II).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1339
BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88 (https://dejure.org/1988,1339)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1988 - X ZR 3/88 (https://dejure.org/1988,1339)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - X ZR 3/88 (https://dejure.org/1988,1339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 120
  • MDR 1989, 253
  • GRUR 1989, 39
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 93/65

    Nichtigkeitsklage im Zusammenhang mit Lizenzverträgen über Gewindeschneidapparate …

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88
    "a) Zur Frage der Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage bei einem die Herstellung und den Vertrieb patentgeschützter Gegenstände aufteilenden Zusammenarbeitsvertrag (Fortführung von BGH GRUR 1965, 135 - Vanal-Patent; 1971, 243 - Gewindeschneidvorrichtungen).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Erhebung der Nichtigkeitsklage zwar auch ohn vertragliche Nichtangriffsabrede als eine unzulässige Rechtsausübung anzusehen sein, wenn zwischen den Parteien vertragliche Bindungen, z.B. aus Kauf-, Lizenz-, Einstellungs- oder Gesellschaftsvertrag bestehen, die wegen ihrer individuellen Ausgestaltung, insbesondere wegen Bestehens eines besonderen Vertrauensverhältnisses oder wegen gesellschaftsähnlicher Züge nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Beziehungen die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ) erscheinen lassen (vgl. BGH GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien; 1965, 135, 137 - Vanal-Patent; 1971, 243, 244 f. - Gewindeschneidvorrichtungen).

    Auch das Bestehen eines Lizenzvertrages über das im Streit befangene Patent läßt die Annahme eines sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergebenden Angriffsverbot vielfach geboten erscheinen, namentlich dann, wenn die vertraglichen Beziehungen der Parteien einen gesellschaftsähnlichen Charakter haben oder wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Parteien vereinbart ist, die eine besondere Rücksichtnahme auf die gegenseitigen Interessen.erfordert (BGH GRUR 1971, 243, 245 - Gewindeschneidvorrichtungen).

  • BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75

    Kartellvertrag

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88
    Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem ähnlich liegenden Fall (BGHZ 68, 6 ff. - Fertigbeton), bei dem die Verpflichtungen der Parteien ebenfalls nicht identisch, sondern nur gleichgerichtet waren, trotz deren Einbettung in einen Austauschvertrag die Voraussetzungen eines Vertragsschlusses "zu einem gemeinsamen Zweck" im Sinne des § 1 GWB als erfüllt angesehen.

    § 1 GWB setzt weiterhin voraus, daß die Vereinbarung geeignet sein muß, die Verhältnisse auf dem relevanten Markt nach allgemeiner wirtschaftlicher Erfahrung "in spürbarer Weise" zu beeinflussen (BGHZ 68, 6, 11 f. - Fertigbeton).

  • BGH, 26.06.1969 - X ZR 52/66
    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88
    b) Zur Frage der Aussetzung des Patentnichtigkeitsverfahrens, wenn Bedenken gegen die kartellrechtliche Wirksamkeit einer vertraglichen Nichtangriffsabrede bestehen (im Anschluß an BGHZ 30, 186 - Markenschokolade II und BGH GRUR 1969, 677, 679 - Rüben-Verladeeinrichtung).«.

    Eine Eintscheidung der kartellrechtlichen Vorfragen durch das nicht zur Entscheidung in Kartellsachen berufenen Gericht kommt allenfalls in Betracht, wenn die nach dem GWB zu entscheidende Vorfrage auf Grund eines zwischen den Parteien in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unstreitigen Rechtsverhältnisses zweifelsfrei beurteilt werden kann (so die Senatsentscheidung vom 26. Juni 1969 - X ZR 52/62 - GRUR 1969, 677, 679 - Rüben-Verladeeinrichtung) oder wenn die zu entscheidende Vorfrage in rechtlicher Hinsicht durch die Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs als (abschließend) geklärt anzusehen ist (so der Senat zuletzt in dem nicht veröffentlichten Urteil vom 10. Juli 1984 - X ZR 91/83 - Seite 5 der Urteilsausfertigung).

  • BGH, 15.06.1959 - KAR 1/59

    Aussetzung nach § 96 Abs. 2 GWB

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88
    b) Zur Frage der Aussetzung des Patentnichtigkeitsverfahrens, wenn Bedenken gegen die kartellrechtliche Wirksamkeit einer vertraglichen Nichtangriffsabrede bestehen (im Anschluß an BGHZ 30, 186 - Markenschokolade II und BGH GRUR 1969, 677, 679 - Rüben-Verladeeinrichtung).«.

    Ein Ausnahmetatbestand, der es unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 30, 186 - Markenschokolade II) zuläßt, von einer Aussetzung nach § 96 Abs. 2 GWB abzusehen, liegt nicht vor.

  • BGH, 14.07.1964 - Ia ZR 195/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88
    "a) Zur Frage der Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage bei einem die Herstellung und den Vertrieb patentgeschützter Gegenstände aufteilenden Zusammenarbeitsvertrag (Fortführung von BGH GRUR 1965, 135 - Vanal-Patent; 1971, 243 - Gewindeschneidvorrichtungen).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Erhebung der Nichtigkeitsklage zwar auch ohn vertragliche Nichtangriffsabrede als eine unzulässige Rechtsausübung anzusehen sein, wenn zwischen den Parteien vertragliche Bindungen, z.B. aus Kauf-, Lizenz-, Einstellungs- oder Gesellschaftsvertrag bestehen, die wegen ihrer individuellen Ausgestaltung, insbesondere wegen Bestehens eines besonderen Vertrauensverhältnisses oder wegen gesellschaftsähnlicher Züge nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Beziehungen die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ) erscheinen lassen (vgl. BGH GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien; 1965, 135, 137 - Vanal-Patent; 1971, 243, 244 f. - Gewindeschneidvorrichtungen).

  • BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65

    Schiedsgericht und Kartellrecht

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88
    Allerdings faßt die Kartellrechtsprechung diesen Begriff sehr weit; sie versteht hierunter jeden Vertrag bei dem überhaupt irgendeine Benutzung der Erfindung in Betracht kommt, ohne daß dabei die rechtliche Einkleidung des Vertrages von Belang ist (vgl. BGHZ 46, 365, 378 - Schweißbolzen).
  • EuGH, 27.09.1988 - 65/86

    Bayer / Süllhöfer

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88
    Darüber hinaus fehlt insbesondere jeder tatsächliche Anhalt dafür, daß und inwiefern die Nichtangriffsabrede der Parteien geeignet sein könnte, den Handel zwischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft "spürbar" zu beeinträchtigen (…vgl. hierzu Gleiss Hirsch, Kommentar zum EWG -Kartellrecht 3. Aufl., Art. 85 (1) EWGV Rdn. 90 ff. mit Rechtsprechungsnachweisen; vgl. auch das noch nicht veröffentlichte Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 27. September 1988 in der Rechtssache 65/86, S. 10 Abs. 1 der Urteilsausfertigung).
  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des …

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88
    So ist es dem Verkäufer eines Patents und dem Gesellschafter, der ein Patent in die Gesellschaft eingebracht hat, schlechthin, und dem Arbeitnehmererfinder, dessen Erfindung der Arbeitgeber in Anspruch genommen und auf die er ein Patent erwirkt hat, in aller Regel verwehrt, das Patent mit der Nichtigkeitsklage anzugreifen, und zwar auch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BGH GRUR 1987, 900 - Entwässerungsanlage).
  • BGH, 27.05.1986 - KZR 32/84

    Zulässigkeit von Produktions-, Bezugs- und Vertriebsbindungen

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88
    Ein solcher Vertrag ist nach der Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs als unwirksam im Sinne des § 1 GWB anzusehen, sofern er geeignet ist, die Verhältnisse auf dem Markt in bezug auf die Vertragsgegenstände zu beeinflussen und sofern die vereinbarten Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen der Rechtsbeziehungen der Vertragspartner nicht funktional notwendig sind (vgl. zuletzt BGH GRUR 1986, 910, 911 - Spielkarten).
  • BGH, 15.10.1957 - I ZR 99/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Erhebung der Nichtigkeitsklage zwar auch ohn vertragliche Nichtangriffsabrede als eine unzulässige Rechtsausübung anzusehen sein, wenn zwischen den Parteien vertragliche Bindungen, z.B. aus Kauf-, Lizenz-, Einstellungs- oder Gesellschaftsvertrag bestehen, die wegen ihrer individuellen Ausgestaltung, insbesondere wegen Bestehens eines besonderen Vertrauensverhältnisses oder wegen gesellschaftsähnlicher Züge nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Beziehungen die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ) erscheinen lassen (vgl. BGH GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien; 1965, 135, 137 - Vanal-Patent; 1971, 243, 244 f. - Gewindeschneidvorrichtungen).
  • BGH, 06.11.1972 - KZR 63/71

    Beschränkung eines Lizenzgebers bei der Gestaltung der Rechtsbeziehungen zu …

  • BGH, 10.07.1984 - X ZR 91/83

    Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Wartung an Bräunungsanlagen - …

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Der Bundesgerichtshof (…u.a. BGH, Urt. v. 24.6.1952 - I ZR 131/51, GRUR 1953, 29, 31 - Plattenspieler; vgl. auch Sen.Beschl. v. 4.10.1988 - X ZR 3/88, GRUR 1989, 39 - Flächenentlüftung, mit weiteren Nachweisen) und das Schrifttum (Klaka GRUR 1970, 265, 272 und GRUR 1978, 70; Beier/Wieczorek GRUR 1976, 566;… Benkard/Bruchhausen, a.a.O., § 9 Rdn. 64, 66 m.w.N.;… Benkard/Rogge, a.a.O., § 139 Rdn. 26;… Rogge, Festschrift Brandner, a.a.O., S. 495) sind dem gefolgt.

    Jeder Partei steht es in der Regel auch frei, sich auf die Nichtigkeit der von ihr abgegebenen Erklärung zu berufen (BGHZ 87, 169, 177 [BGH 07.04.1983 - IX ZR 24/82] ; vgl. auch Sen.Beschl. v. 4.10.1988 - X ZR 3/88, GRUR 1989, 39 - Flächenentlüftung) oder ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft anzugreifen (…BGH, Urt. v. 5.12.1991 - IX ZR 271/90, NJW 1992, 834 [BGH 05.12.1991 - IX ZR 271/90] ).

  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 130/96

    Kein Schadensersatz für Benetton-Händler wegen "Schockwerbung"

    An einer Beurteilung dieser kartellrechtlichen Frage war der Senat nicht gehindert, weil sie in rechtlicher Hinsicht durch die Rechtsprechung des Kartellsenats geklärt ist (BGH, Urteile vom 21. April 1983 - I ZR 201/80 = WM 1983, 1064 unter IV 2, vom 15. Januar 1987 - I ZR 112/84 = NJW 1987, 1084 unter II 3, insoweit in BGHZ 99, 314 nicht abgedruckt, vom 4. Oktober 1988 - X ZR 3/88 = BGHR GWB § 96 Abs. 2 Satz 1 Nicht angriffsabrede 1, vom 30. September 1992 - VIII ZR 196/91 = BGHR GWB § 96 Abs. 2 Aussetzung 1, insoweit in BGHZ 119, 283 nicht abgedruckt).
  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

    Deshalb kam auch eine Entscheidung durch den Kartellsenat des Bundesgerichtshofes nicht in Betracht (BGH, Urteile vom 21. April 1983 - I ZR 201/80 = GRUR 1983, 602 unter IV 2 und vom 15. Januar 1987 - I ZR 112/84 = NJW 1987, 1084 unter 3; Beschluß vom 4. Oktober 1988 - X ZR 3/88 = GRUR 1989, 39 unter II;… v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl., § 95 Rdnr. 3 zu 4).
  • BGH, 19.11.2020 - I ZR 27/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Gemeinschaftsmarkenverordnung und der …

    Rn. 32 (3) Auch im Patentrecht sind Nichtangriffsabreden grundsätzlich beachtlich, soweit das Kartellrecht ihnen nicht entgegensteht (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Mai 1952 - I ZR 52/52, BGHZ 10, 22, 23 bis 30 [juris Rn. 32 bis 39];… Urteil vom 18. März 1955 - I ZR 144/53, BGHZ 17, 41, 53 f. [juris Rn. 32] - Kokillenguss; Urteil vom 15. Oktober 1957 - I ZR 99/54, GRUR 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien;… Urteil vom 30. November 1967 - Ia ZR 93/65, GRUR 1971, 243 [juris Rn. 25]; Beschluss vom 4. Oktober 1988 - X ZR 3/88, GRUR 1989, 39, 41 f. [juris Rn. 35 bis 40] - Flächenentlüftung;… BGH, GRUR 1991, 558, 560 [juris Rn. 42 bis 44] - Schaumstoffplatten; BGH…, Urteil vom 7. Oktober 2009 - Xa ZR 131/04, GRUR-RR 2010, 136 Rn. 17;… Beschluss vom 24. Januar 2011 - X ZB 33/08, GRUR 2011, 409 Rn. 11 - Deformationsfelder; BPatGE 32, 54, 56; BPatGE 36, 177, 181 bis 189; BPatG…, Beschluss vom 2. März 2016 - 2 Ni 15/14 (EP), juris Rn. 47; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 10. September 2015 - I-15 U 124/14, juris Rn. 57, 59 und 62 f.;… Rogge/Kober-Dehm in Benkard, Patentgesetz, 11. Aufl., § 22 Rn. 33 und 39 bis 42;… Mes, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 5. Aufl., § 15 PatG Rn. 31 und § 59 PatG Rn. 37 bis 40;… Schulte/Moufang, Patentgesetz mit EPÜ, 10. Aufl., § 59 Rn. 59 bis 61;… Lunze in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 3. Aufl., § 22 PatG Rn. 8 und § 81 PatG Rn. 14).
  • BGH, 29.10.2019 - KZR 60/18

    Berufungszuständigkeit II - Berufungszuständigkeit des Kartellgerichts: …

    Ferner konnte nach früherer Rechtslage von einer Aussetzung nach § 96 Abs. 2 GWB aF abgesehen werden, wenn der erkennende Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Sach- und Rechtslage hinsichtlich der nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beurteilenden Vorfrage in Übereinstimmung mit den Parteien für völlig unzweifelhaft hielt (BGH, Urteil vom 26. Juni 1969 - X ZR 52/66, GRUR 1969, 677, 679 - Rüben-Verladeeinrichtung) oder wenn die entscheidungserhebliche Vorfrage in rechtlicher Hinsicht als durch den Kartellsenat des Bundesgerichtshofs bereits als geklärt anzusehen war (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1988 - X ZR 3/88, GRUR 1989, 39, 40 - Flächenentlüftung).
  • BGH, 24.01.2011 - X ZB 33/08

    Deformationsfelder

    Eine Benutzungsberechtigung lässt als solche den Angriff auf das Patent durch den von ihr Begünstigten noch nicht als treuwidrig erscheinen (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1988 - X ZR 3/88, GRUR 1989, 39, 40 - Flächenentlüftung, mwN).
  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 134/96

    Schadensersatzansprüche des Franchisenehmers wegen Schockwerbung; Wirksamkeit …

    An einer Beurteilung dieser kartellrechtlichen Frage war der Senat nicht gehindert, weil sie in rechtlicher Hinsicht durch die Rechtsprechung des Kartellsenats geklärt ist (BGH, Urteile vom 21. April 1983 - I ZR 201/80 = WM 1983, 1064 unter IV 2; vom 15. Januar 1987 - I ZR 112/84 = NJW 1987, 1084 unter II 3, insoweit in BGHZ 99, 314 nicht abgedruckt; vom 4. Oktober 1988 - X ZR 3/88 = BGHR GWB § 96 Abs. 2 Satz 1 Nichtangriffsabrede 1;… vom 30. September 1992 - VIII ZR 196/91 = BGHR GWB § 96 Abs. 2 Aussetzung 1, insoweit in BGHZ 119, 283 nicht abgedruckt).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 124/14

    E-Loading-Automat IV

    In Betracht kommt ein Verstoß gegen Treu und Glauben u. a., wenn zwischen den Parteien vertragliche Bindungen, z. B. aus Kauf-, Lizenz-, Einstellungs- oder Gesellschaftsvertrag bestehen, die wegen ihrer individuellen Ausgestaltung, insbesondere wegen Bestehens eines besonderen Vertrauensverhältnisses oder wegen gesellschaftsähnlicher Züge nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Beziehungen die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als treuwidrig erscheinen lassen (BGH, GRUR 1958, 177 - Aluminiumflachfolien m. w. N.; BGH, GRUR 1989, 39 - Flächenentlüftung).

    Ein Lizenzvertrag über das im Streit befangene Patent kann daher die Annahme eines sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergebenden Angriffsverbots insbesondere dann begründen, wenn die vertraglichen Beziehungen der Parteien einen gesellschaftsähnlichen Charakter haben oder wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Parteien vereinbart ist, die eine besondere Rücksichtnahme auf die gegenseitigen Interessen erfordert (BGH GRUR 1971, 243 - Gewindeschneidvorrichtungen; BGH, GRUR 1989, 39 - Flächenentlüftung).

  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 119/88

    Patentnichtigkeitsklage des Arbeitgebers gegen ein an einen Arbeitnehmer …

    a) Vertragliche Beziehungen, die nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls der Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage entgegenstehen können, kommen insbesondere bei Lizenzverträgen (RGZ 101, 235, 237; BGH GRUR 1956, 254 - Wendemanschette I; 1957, 482, 483 - Chenillefäden; 1957, 485, 487 - Chenillemaschine; 1958, 177, 178 - Aluminiumflachfolien; 1965, 135, 137 - Vanal-Patent; 1971, 243, 245 - Gewindeschneidvorrichtungen), beim Verkauf von Schutzrechten und bei deren Einbringung in eine Gesellschaft (BGH GRUR 1955, 535 - Zählwerkgetriebe) sowie bei die Herstellung und den Vertrieb patentgeschützter Gegenstände aufteilenden Zusammenarbeitsverträgen (BGH GRUR 1989, 39, 40 - Flächenentlüftung) in Betracht, jedoch endet bei Lizenzverträgen die Bindung regelmäßig mit Ablauf der Vertragsdauer (BGH GRUR 1965, 135, 137 - Vanal-Patent; 1971, 243, 245 - Gewindeschneidvorrichtungen; 1989, 39, 40 - Flächenentlüftung).
  • BPatG, 03.03.2016 - 2 Ni 15/14

    Verfahren und Vorrichtung zum Aufbau einer Kundendaten beinhaltenden Datenbank …

    Hierbei sind beispielsweise kartellrechtliche Zulässigkeitsaspekte zu beachten (…vgl. näher: Schulte, PatG, 9. Aufl., § 81 Rd. 50;… EuGH GRUR Int 1986, 635; BGH GRUR 1989, 39;… Benkard, PatG, 11. Aufl., § 22 Rn. 40 ff;… Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 6. Aufl. Rn. 154).
  • BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07
  • BPatG, 04.10.2012 - 10 Ni 36/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kalt verarbeitbares Fugenband" (europäisches …

  • BPatG, 01.04.2008 - 4 Ni 8/06
  • BPatG, 13.12.2012 - 10 Ni 6/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Antriebsvorrichtung, insbesondere für Tore" - …

  • BPatG, 16.04.2015 - 2 Ni 8/13

    Fürnichtigerklärung eines Patents aufgrund mangelnder erfinderischer Tätigkeit

  • BPatG, 13.12.2012 - 10 Ni 7/11
  • BPatG, 04.03.2008 - 4 Ni 9/06
  • BPatG, 20.01.2005 - 2 Ni 25/03
  • BPatG, 30.07.2020 - 7 Ni 54/19
  • BPatG, 19.09.2006 - 3 Ni 16/04
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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1988 - X ZB 25/87   

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https://dejure.org/1988,7019
BGH, 04.10.1988 - X ZB 25/87 (https://dejure.org/1988,7019)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1988 - X ZB 25/87 (https://dejure.org/1988,7019)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - X ZB 25/87 (https://dejure.org/1988,7019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1985 - X ZR 53/83

    "Thrombozyten-Zählung"; Offenkundigkeit der benutzten Lehre

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - X ZB 25/87
    Zusätzlich ist das Wissen auf technischen Nachbargebieten oder auf einem übergeordneten allgemeinen technischen Gebiet heranzuziehen, auf dem sich in größerem Umfang gleiche oder ähnliche Probleme stellen (BGH GRUR 1963, 568, 569 - Wimpernfärbestift; GRUR 1969, 182, 183 - Betondosierer; GRUR 1986, 372, 374 - Thrombozytenzählung; GRUR 1986, 798, 799 - Abförderungseinrichtung für Schüttgut).
  • BGH, 15.03.1984 - X ZB 6/83

    "Zinkenkreisel"; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf eine Rechtsfrage; Umfang …

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - X ZB 25/87
    Diese kann auf Verfahrensrügen (§ 102 Abs. 4 Nr. 3 PatG) darauf überprüft werden, ob bei der Entscheidungsfindung wesentliche Umstände außer acht gelassen worden sind, oder ob gegen prozessuale Vorschriften, gegen die Lebenserfahrung oder gegen die Denkgesetze verstoßen worden ist (BGH GRUR 1984, 797, 798/799 - Zinkenkreisel).
  • BGH, 11.03.1986 - X ZR 17/83

    Nichtigkeit eines Patents - Fehlende Patentfähigkeit infolge mangelnder Neuheit …

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - X ZB 25/87
    Zusätzlich ist das Wissen auf technischen Nachbargebieten oder auf einem übergeordneten allgemeinen technischen Gebiet heranzuziehen, auf dem sich in größerem Umfang gleiche oder ähnliche Probleme stellen (BGH GRUR 1963, 568, 569 - Wimpernfärbestift; GRUR 1969, 182, 183 - Betondosierer; GRUR 1986, 372, 374 - Thrombozytenzählung; GRUR 1986, 798, 799 - Abförderungseinrichtung für Schüttgut).
  • BGH, 02.07.1968 - X ZR 87/65

    Nichtigkeit eines Patents (mechanische Dosieranlage und Mischanlage für …

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - X ZB 25/87
    Zusätzlich ist das Wissen auf technischen Nachbargebieten oder auf einem übergeordneten allgemeinen technischen Gebiet heranzuziehen, auf dem sich in größerem Umfang gleiche oder ähnliche Probleme stellen (BGH GRUR 1963, 568, 569 - Wimpernfärbestift; GRUR 1969, 182, 183 - Betondosierer; GRUR 1986, 372, 374 - Thrombozytenzählung; GRUR 1986, 798, 799 - Abförderungseinrichtung für Schüttgut).
  • BGH, 25.04.1963 - Ia ZR 34/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - X ZB 25/87
    Zusätzlich ist das Wissen auf technischen Nachbargebieten oder auf einem übergeordneten allgemeinen technischen Gebiet heranzuziehen, auf dem sich in größerem Umfang gleiche oder ähnliche Probleme stellen (BGH GRUR 1963, 568, 569 - Wimpernfärbestift; GRUR 1969, 182, 183 - Betondosierer; GRUR 1986, 372, 374 - Thrombozytenzählung; GRUR 1986, 798, 799 - Abförderungseinrichtung für Schüttgut).
  • BGH, 16.06.1998 - X ZB 3/97

    "Alpinski"; Beschreibung eines Gegenstandes durch Meßwerte und Meßwertrelationen …

    Es entspricht indes ständiger Rechtsprechung, daß die Rechtsbeschwerde nicht darauf gestützt werden kann, die tatsächliche Würdigung des Beschwerdegerichts sei unzutreffend (BGH, Beschl. v. 15.03.1984 - X ZB 6/83, GRUR 1984, 797, 798 f. - Zinkenkreisel; BGH, Beschl. v. 04.10.1988 - X ZB 25/87, BlPMZ 1989, 133, 134 - Gurtumlenkung; BGH, Beschl. v. 14.05.1996 - X ZB 4/95, GRUR 1996, 753, 756 - Informationssignal).
  • BGH, 14.05.1996 - X ZB 4/95

    "Informationssignal"; Wirksamkeit der Teilung eines Patents

    Eine Rechtskontrolle findet lediglich daraufhin statt, ob gegen prozessuale Vorschriften, die Lebenserfahrung oder die Denkgesetze verstoßen worden ist oder ob bei der Entscheidungsfindung wesentliche Umstände außer acht gelassen worden sind (Sen.Beschl. v. 4.10.1988 - X ZB 25/87, BlPMZ 1989, 133, 134 - Gurtumlenkung; Sen.Beschl. v. 15.3.1984 - X ZB 6/83, GRUR 1984, 797, 798 f. zu IV. 3. b - Zinkenkreisel).
  • BGH, 29.02.2000 - X ZR 166/97

    Europäisches Patent - Streitpatent - Gebrauchsmuster - Nichtigkeitsgrund - …

    Zusätzlich ist das Wissen auf technischen Nachbargebieten oder auf einem übergeordneten allgemeinen technischen Gebiet heranzuziehen, auf dem sich in größerem Umfang gleiche oder ähnliche Probleme stellen (BGH, Beschl. v. 04.10.1988 - X ZB 25/87, BlPMZ 1989, 133 ff. - Gurtumlenkung).
  • BGH, 19.04.1994 - X ZR 83/91

    Patentnichtigkeit wegen Fehlens einer erfinderischen Tätigkeit - Betonring zur …

    Soweit er das erforderliche Fachwissen nicht selbst besaß, war von ihm zu erwarten, daß er fachkundigen Rat etwa bei Gärtnern oder sonstigen Gartenfachleuten einholte, um zu klären, was in diesem Zusammenhang zu beachten war (zur Berücksichtigung des Naheliegens derartiger Rückfragen bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit vgl. Sen. Beschl. v. 04.10.1988 - X ZB 25/87, BlPMZ 1989, 133 - Gurtumlenkung;… Sen. Urt. v. 21.03.1986 - X ZR 17/83, GRUR 1986, 798 - Abfördereinrichtung für Schüttgut u. v. 02.07.1968 - X ZR 97/65, GRUR 1969, 182 - Betondosierer).
  • BPatG, 10.02.2015 - 3 Ni 3/14

    Anforderungen an den Nachweis der erfinderischen Tätigkeit eines erteilten …

    Der Fachmann zieht die D1 entgegen der Ansicht der Beklagten durchaus zur Lösung der streitpatentgemäßen Aufgabe in Betracht, da er sich auch auf technischen Nachbargebieten umschaut, auf denen sich in größerem Umfang gleiche oder ähnliche Probleme stellen (vgl. BGH, X ZB 25/87, Beschluss vom 4. Oktober 1988, 1. Ls und Rn. 11 - Gurtumlenkung).
  • BPatG, 16.07.2024 - 18 W (pat) 8/22
    Wesentlich ist einmal die technologische Nähe der beiden Fachgebiete, die allgesamt CT-Verfahren zeigen, zum anderen aber auch die von dem jeweiligen durchschnittlichen Ausbildungs- und Erfahrungsniveau abhängige Fähigkeit des Fachmanns, überhaupt zu erkennen, dass er die Lösung für sein spezielles Problem auf einem anderen Fachgebiet suchen und finden kann, sei es durch eigene Recherchen, sei es durch gezielte Befragung des für das andere Gebiet zuständigen Spezialisten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1988 - X ZB 25/87 -, BPatGE 30, 272, Rn. 11).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1988 - X ZB 3/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2243
BGH, 27.09.1988 - X ZB 3/88 (https://dejure.org/1988,2243)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1988 - X ZB 3/88 (https://dejure.org/1988,2243)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1988 - X ZB 3/88 (https://dejure.org/1988,2243)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 123
  • MDR 1989, 157
  • GRUR 1989, 38
  • DB 1989, 823
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Auszug aus BGH, 27.09.1988 - X ZB 3/88
    Schließlich bietet Art. 3 Abs. 1 GG keine Handhabe, vom Gesetzgeber eindeutig formulierte Regelungen in ihr Gegenteil zu verkehren (vgl. hierzu etwa BVerfGE 69, 315, 369; s. a. BVerfGE 71.354; 74, 129, 152).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Widerruf von Leistungen

    Auszug aus BGH, 27.09.1988 - X ZB 3/88
    Schließlich bietet Art. 3 Abs. 1 GG keine Handhabe, vom Gesetzgeber eindeutig formulierte Regelungen in ihr Gegenteil zu verkehren (vgl. hierzu etwa BVerfGE 69, 315, 369; s. a. BVerfGE 71.354; 74, 129, 152).
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