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| BSG, 09.03.1988 - 9/9a RV 24/85 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sozialleistung - Rechtssreit - Entziehungsbescheid - Rückerstattung - Kondiktion
Verfahrensgang
- SG Münster, 07.12.1983 - S 10 V 129/83
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1985 - L 7 V 7/84
- BSG, 09.03.1988 - 9/9a RV 24/85
Papierfundstellen
- BSGE 63, 74
- MDR 1988, 997
- BB 1988, 1964
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
Auszug aus BSG, 09.03.1988 - 9a RV 24/85
Rechtsgrundlage für jene Leistung war die im anhängigen Gerichtsverfahren vom SG nach § 97 Abs. 2 Satz 1 SGG angeordnete Aussetzung der Vollziehung des damals angefochtenen Entziehungsbescheides vom 12. März 1976, mithin eine prozeßrechtliche Maßnahme im vorläufigen Rechtsschutz (BVerwGE 24, 92, 95 f, 98; Finkelnburg/Janck, Vorläufiger Rechtsschutz im.Dadurch wird der Gerichtsbeschluß, der sie rechtfertigte, gegenstandslos (BVerwGE 24, 92, 98 f; für die einstweilige Anordnung nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO-: BVerwG, DVBl 1985, 1243).
Der Rückforderungsvorbehalt ergab sich unabhängig von diesem Hinweis aus der Natur der einstweiligen Regelung (BVerwGE 24, 92, 100; VGH Baden-Württemberg, FamRZ 1976, 718).
Der Empfänger der vorläufig vom Gericht angeordneten Leistung muß mit einer Erstattungspflicht auch dann rechnen, wenn er den von ihm angefochtenen Entziehungsbescheid für rechtswidrig und deshalb die Leistungen für rechtmäßig hält (BVerwGE 24, 92, 101;… vgl zum früheren Recht für vorläufige Leistungen nach § 60a BVG: BSG SozR Nr. 22 zu § 47 VerwVG).
Schließlich ist die Rechtsfolge nicht wie im Fall des auch im Sozialgerichtsverfahren entsprechend anwendbaren § 123 VwGO (BVerfGE 46, 166, 181 ff) dem § 945 Zivilprozeßordnung (ZPO) zu entnehmen (im Ergebnis ebenso BVerwGE 18, 72, 77 ff
; 24, 92, 93); denn eine derartige einstweilige Anordnung, die keine Klage gegen einen Verwaltungsakt voraussetzt, unterscheidet sich von der vorläufigen Aussetzung eines Verwaltungsaktes nach § 97 Abs. 2 SGG, einem ordentlichen Rechtsbehelf.Nach allgemeinen Grundsätzen des Bereicherungsrechts, wie sie in § 820 Abs. 1 iVm § 818 Abs. 3 und 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für das bürgerliche Recht festgelegt sind, besteht auch in Fällen dieser Art, in denen mit der Vorläufigkeit der Leistung zwangsläufig eine Ungewißheit verbunden war, mit der Rechtskraft der entgegenstehenden Gerichtsentscheidung die Herausgabepflicht so, wie wenn der Erstattungsanspruch zur Zeit des Empfanges der Leistung rechtshängig geworden wäre, also ohne den Fortfall dessen, um das der Empfänger nicht mehr bereichert ist (BVerwGE 24, 92, 100 f; für den Zivilprozeß: Kohler, Zeitschrift für Zivilprozeß 1986, 34, 44 ff, bes 49 ff).
Gleichwohl kann nach allgemeinen Vorschriften, besonders nach dem allgemein im Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben, die Erstattung einer Leistung, die während eines Prozesses zur Befriedigung des notwendigen Lebensbedarfs gewährt wurde, wegen Wegfalls der Bereicherung verweigert werden (BVerwGE 18, 72, 74 ff; 24, 92, 101 ff; 30, 296, 298 ff).
Das entsprach einem allgemeinen Rechtsgrundsatz für Erstattungsfälle, wie er früher in § 47 Abs. 4 KOV-VfG zum Ausdruck kam, jetzt die Erstattungspflicht nach § 50 SGB X gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 3 Bundeshaushaltsordnung einschränkt (…vgl dazu Urteil des Senats in SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8; vgl auch § 765a Abs. 1 ZPO) und auch die Rückzahlung vorläufig im Prozeß zuerkannter Leistungen regelt (BVerwGE 18, 72, 77; 24, 92, 103 f; 30, 296, 300, 301).
- BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61
Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen eines Beamten …
Auszug aus BSG, 09.03.1988 - 9a RV 24/85
andere Rechtsbereiche: BVerwGE 18, 72, 75).Schließlich ist die Rechtsfolge nicht wie im Fall des auch im Sozialgerichtsverfahren entsprechend anwendbaren § 123 VwGO (BVerfGE 46, 166, 181 ff) dem § 945 Zivilprozeßordnung (ZPO) zu entnehmen (im Ergebnis ebenso BVerwGE 18, 72, 77 ff; 24, 92, 93); denn eine derartige einstweilige Anordnung, die keine Klage gegen einen Verwaltungsakt voraussetzt, unterscheidet sich von der vorläufigen Aussetzung eines Verwaltungsaktes nach § 97 Abs. 2 SGG, einem ordentlichen Rechtsbehelf.
Gleichwohl kann nach allgemeinen Vorschriften, besonders nach dem allgemein im Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben, die Erstattung einer Leistung, die während eines Prozesses zur Befriedigung des notwendigen Lebensbedarfs gewährt wurde, wegen Wegfalls der Bereicherung verweigert werden (BVerwGE 18, 72, 74 ff; 24, 92, 101 ff; 30, 296, 298 ff).
Das entsprach einem allgemeinen Rechtsgrundsatz für Erstattungsfälle, wie er früher in § 47 Abs. 4 KOV-VfG zum Ausdruck kam, jetzt die Erstattungspflicht nach § 50 SGB X gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 3 Bundeshaushaltsordnung einschränkt (…vgl dazu Urteil des Senats in SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8; vgl auch § 765a Abs. 1 ZPO) und auch die Rückzahlung vorläufig im Prozeß zuerkannter Leistungen regelt (BVerwGE 18, 72, 77; 24, 92, 103 f; 30, 296, 300, 301).
- BVerwG, 23.10.1968 - VI C 28.66
Kündigung eines Beamtenverhältnisses - Dienstfähigkeit für einen …
Auszug aus BSG, 09.03.1988 - 9a RV 24/85
Gleichwohl kann nach allgemeinen Vorschriften, besonders nach dem allgemein im Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben, die Erstattung einer Leistung, die während eines Prozesses zur Befriedigung des notwendigen Lebensbedarfs gewährt wurde, wegen Wegfalls der Bereicherung verweigert werden (BVerwGE 18, 72, 74 ff; 24, 92, 101 ff; 30, 296, 298 ff).Das entsprach einem allgemeinen Rechtsgrundsatz für Erstattungsfälle, wie er früher in § 47 Abs. 4 KOV-VfG zum Ausdruck kam, jetzt die Erstattungspflicht nach § 50 SGB X gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 3 Bundeshaushaltsordnung einschränkt (…vgl dazu Urteil des Senats in SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8; vgl auch § 765a Abs. 1 ZPO) und auch die Rückzahlung vorläufig im Prozeß zuerkannter Leistungen regelt (BVerwGE 18, 72, 77; 24, 92, 103 f; 30, 296, 300, 301).
- BSG, 03.09.1986 - 9a RV 10/85
Rückzahlung von Sozialleistungen - Vermögensübernahme - Inanspruchnahme als …
Auszug aus BSG, 09.03.1988 - 9a RV 24/85
Maßgebend ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (…st Rspr des Bundessozialgerichts -BSG-, zB SozR 1500 § 51 Nrn 39 und 44; BSGE 60, 209 f = SozR 1500 § 54 Nr. 66).Der Kläger hat einen die Kriegsopferversorgung betreffenden Verwaltungsakt angefochten (§ 54 Abs. 1 SGG) und wendet sich außerdem in der Sache gegen die Rückforderung von Leistungen aus diesem sozialrechtlichen Gebiet (§§ 5, 24, Art II § 1 Nr. 11 Sozialgesetzbuch, Allgemeiner Teil -SGB I- vom 11. Dezember 1975 -BGBl I 3015-; § 16 BVG); dies ist die Kehrseite der ursprünglichen Leistungsbeziehung und wird durch deren Rechtsnatur geprägt (BSGE 60, 209 f).
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus BSG, 09.03.1988 - 9a RV 24/85
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Entscheidung über den unbestimmten Rechtsbegriff "besondere Härte" ausnahmsweise wegen der Koppelung mit einem Ermessensspielraum im Leistungsrecht - ebenso wie im Steuerrecht (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, BVerwGE 39, 355 = SozR 1500 § 54 Nr. 54) - lediglich auf Ermessensfehler gerichtlich zu überprüfen ist (…dazu BSGE 36, 143, 144 f = SozR Nr. 9 zu § 89 BVG;… BSGE 43, 153, 159 = SozR 4100 § 79 Nr. 2;… SozR 4100 § 23 Nr. 1). - BSG, 23.10.1985 - 9a RV 1/84
Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung …
Auszug aus BSG, 09.03.1988 - 9a RV 24/85
Das entsprach einem allgemeinen Rechtsgrundsatz für Erstattungsfälle, wie er früher in § 47 Abs. 4 KOV-VfG zum Ausdruck kam, jetzt die Erstattungspflicht nach § 50 SGB X gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 3 Bundeshaushaltsordnung einschränkt (vgl dazu Urteil des Senats in SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 8; vgl auch § 765a Abs. 1 ZPO) und auch die Rückzahlung vorläufig im Prozeß zuerkannter Leistungen regelt (BVerwGE 18, 72, 77; 24, 92, 103 f; 30, 296, 300, 301). - BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76
Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit - …
Auszug aus BSG, 09.03.1988 - 9a RV 24/85
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Entscheidung über den unbestimmten Rechtsbegriff "besondere Härte" ausnahmsweise wegen der Koppelung mit einem Ermessensspielraum im Leistungsrecht - ebenso wie im Steuerrecht (…Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, BVerwGE 39, 355 = SozR 1500 § 54 Nr. 54) - lediglich auf Ermessensfehler gerichtlich zu überprüfen ist (…dazu BSGE 36, 143, 144 f = SozR Nr. 9 zu § 89 BVG; BSGE 43, 153, 159 = SozR 4100 § 79 Nr. 2;… SozR 4100 § 23 Nr. 1). - BSG, 22.06.1979 - 3 RK 84/77
Abwägung zwischen der Zweckbestimmung der zu pfändenden Sozialleistung gegenüber …
Auszug aus BSG, 09.03.1988 - 9a RV 24/85
Die Verwaltung durfte unter den Umständen dieses Falles auch die monatlichen Grundrentenbeträge zur Tilgung der Schuld heranziehen (§ 51 SGB I; Urteil des Senats vom 21. September 1983 - 9a RV 26/83 = USK 83147; BSGE 48, 217, 218 = SozR 1200 § 54 Nr. 3; vgl auch BVerwG Buchholz 412.4 § 46b KgfEG Nr. 1). - BSG, 18.12.1980 - 8a RU 12/78
Sozialleistungsträger - Beitragsanspruch - Ergänzung - Klarstellung
Auszug aus BSG, 09.03.1988 - 9a RV 24/85
Eine Hilfsbedürftigkeit iS des Sozialhilferechts, die entsprechend § 51 Abs. 1 und § 54 Abs. 3 Nr. 2 SGB I (dazu BSGE 51, 98 = SozR 1200 § 51 Nr. 9) die Zugriffsmöglichkeit nach unten begrenzen könnte, bleibt hier bei den wirtschaftlichen Verhältnissen des Klägers außer Betracht. - BSG, 30.08.1973 - 8 RV 608/72
Kriegsopferversorgung - Brautversorgung - Ermessen der Verwaltung - Ständige …
Auszug aus BSG, 09.03.1988 - 9a RV 24/85
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Entscheidung über den unbestimmten Rechtsbegriff "besondere Härte" ausnahmsweise wegen der Koppelung mit einem Ermessensspielraum im Leistungsrecht - ebenso wie im Steuerrecht (…Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, BVerwGE 39, 355 = SozR 1500 § 54 Nr. 54) - lediglich auf Ermessensfehler gerichtlich zu überprüfen ist (dazu BSGE 36, 143, 144 f = SozR Nr. 9 zu § 89 BVG;… BSGE 43, 153, 159 = SozR 4100 § 79 Nr. 2;… SozR 4100 § 23 Nr. 1). - BSG, 21.09.1983 - 9a RV 26/83
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
- BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82
Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei …
- BSG, 12.09.1984 - 4 RJ 79/83
Beitragserstattung - Vertrauensschutz - Rückzahlung - Erwerbsunfähigkeitsrente
- BSG, 10.03.1987 - 3 RK 7/86
Rückforderung von Krankengeld - Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt …
- BSG, 28.01.1981 - 9 RV 40/80
Entscheidung über Heil- und Krankenbehandlung
- BSG, 15.12.1970 - 10 RV 789/68
Anspruch auf Rückzahlung von Leistungen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2017 - L 7 AS 607/17
SGB-II -Leistungen; Aufrechnung mit Ansprüchen aus einem Mietkautionsdarlehen …
Wäre die Aufrechnung im gerichtlichen Verfahren bestätigt worden, wäre der Kläger nach den allgemeinen Grundsätzen des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, die aufgrund der aufschiebenden Wirkung einbehaltenen Beträge zurückzuzahlen (BSG Urteil vom 09.03.1988 - 9/9a RV 24/85; Sächsisches LSG Beschluss vom 27.07.2006 - L 3 B 300/05 AS-ER). - BSG, 23.09.1997 - 2 RU 44/96
Ende der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt bei …
Damit ist insoweit für Billigkeitserwägungen, wie sie bei der Rückforderung einer sog Urteilsrente (…BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 10) oder bei Sozialleistungen anzustellen wären, die während eines Rechtsstreits aufgrund gerichtlicher Aussetzung der Vollziehung eines Entziehungsbescheids gezahlt werden (vgl BSGE 63, 74 ff) kein Raum, zumal sich derartige Rückforderungen nach § 50 Abs. 2 SGB X richten (KassKomm-Steinwedel, § 50 SGB X RdNr 7 mwN). - LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2015 - L 8 AY 55/15
Vorläufige Leistungen nach § 3 AsylbLG; Bedarfsstufen 1 und 3; Im Haushalt der …
Die Formulierung im Tenor (… wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller ab September 2015 vorläufig …) macht hinreichend deutlich, dass im Falle einer anderslautenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren das als Beschluss- oder Urteilsleistung Erhaltene zurückzuzahlen ist (hierzu und zum Umfang des Erstattungsanspruchs BSG Urteil vom 9. März 1988 - 9/9a RV 24/85 - juris Rn. 17 f.).
- LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05
Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde nach einstweiliger Anordnung, Voraussetzung …
Zwar ist es bislang nicht geklärt, ob im sozialgerichtlichen Verfahren über die Verweisung des § 86b Abs. 2 Satz 4 SGG die dort angeordnete Anwendung des § 945 ZPO mit der eigenständigen Schadensersatzpflicht möglich ist (verneinend für die Frage der Anordnung der aufschiebenden Wirkung aufgrund der Vorgängervorschrift des § 97 Abs. 2 SGG Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 9. März 1988 - 9/9a RV 24/85 -, BSGE 63, 74 unter Hinweis auf statt dessen geltende Grundsätze des Bereicherungsrechts), oder ob sich die Erstattung aus allgemeinen Prozessrechtsgrundsätzen ohne Ermessensausübung ergibt (…so Keller in Meyer-Ladewig, a.a.O., § 86b Rdnr. 22), oder ob hierfür die allgemeinen Vorschriften des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) - hier § 50 Abs. 2 SGB X - heranzuziehen sind (so OVG Münster, Urteil vom 10. Oktober 1996 - 24 A 2781/91 (juris)). - LSG Baden-Württemberg, 06.08.2018 - L 7 SO 2248/18
Bedarfe für Unterkunft
Ergeht die vorläufige Anordnung und wird die Beschwerde später zurückgewiesen, läuft der Antragsteller Gefahr, der Antragsgegnerin die vorläufig weitergezahlten Leistungen ganz oder teilweise zurückzahlen zu müssen (vgl. hierzu etwa Bundessozialgericht (BSG) BSGE 63, 74, 75 = SozR 1500 § 97 Nr. 7;… BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 20). - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2020 - L 7 SF 28/20 Die Erstattungspflicht des Gegners ergibt sich aus dem Prozessrechtsverhältnis zwischen den Beteiligten (BSG Urteil vom 09.03.1988 - 9/9a RV 24/85 mwN).
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2009 - L 31 U 376/08
Rückforderung von Verletztengeld, aufschiebende Wirkung des Widerspruchs, …
23 Damit ist insoweit für Billigkeitserwägungen, wie sie bei der Rückforderung einer sog Urteilsrente (…BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 10) oder bei Sozialleistungen anzustellen wären, die während eines Rechtsstreits aufgrund gerichtlicher Aussetzung der Vollziehung eines Entziehungsbescheids gezahlt werden (vgl. BSG Urteil vom 09. März 1988, Az. 9/9a RV 24/85, BSGE 63, 74 ff) kein Raum, zumal sich derartige Rückforderungen nach § 50 Abs. 2 SGB X richten (Steinwedel, in: KassKomm, § 50 SGB X RdNr. 7 m. w. N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2007 - L 12 B 49/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Denn bei Aufhebung der einstweiligen Anordnung im Beschwerdeverfahren wäre der Antragsteller unmittelbar nach allgemeinen Prozessrechtsgrundsätzen verpflichtet, der Antragsgegnerin den gezahlten Betrag zu erstatten (vgl. nur Meyer-Ladewig/Keller, § 87 b SGG Rz. 22 und 49, unter Bezug auf BSG, BSGE 63, S. 74; vgl auch LSG Sachsen, Beschluss vom 27.07.2006 - L 3 B 300/05 AS-ER). - LSG Hamburg, 29.05.2007 - L 5 B 591/06
Rechtschutzinteresse für Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
Die geleisteten Zahlungen erweisen sich in diesem Fall als rechtsgrundlos und der im Eilverfahren ergangene Beschluss wird gegenstandslos (BSG, Urteil vom 9.3.1988 - 9/9a RV 24/85 - BSGE 63, S. 74 ff, 76; BVerwG…, Urteil vom 12.5.1966 - II C 197.62 - BVerwGE 24, S. 92 ff., 98 f.;… Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, Rn. 239 und 334;… Zeihe, SGG, Stand November 2006, § 86b Rn. 4d;… Binder in Hk-SGG, 2. Auflage, § 86b Rn. 63), wobei dahinstehen kann, ob die Rückzahlungspflicht auf einem allgemeinen prozessrechtlichen Erstattungsanspruch oder auf einem materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch nach § 50 SGB X beruht (…vgl. hierzu Krodel a.a.O., Rn. 240 f.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2016 - L 7 SF 449/16
Vollstreckungsrechtsschutz; Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung; …
Eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz ist ihrer Natur nach immer vorläufig (…Krodel/Feldbaum, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 4. Aufl., Rn. 437; BSG Urteil vom 09.03.1988 - 9/9a RV 24/85 mwN), ohne dass dies im Tenor ausdrücklich zum Ausdruck gebracht werden muss. - LSG Baden-Württemberg, 18.01.2006 - L 13 AS 5365/05
Aussetzung der Vollstreckung
- OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 4 L 151/92
Sozialhilfeträger; Leistung; Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Einzelfall; …
- LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2022 - L 8 SO 34/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - Zulässigkeit - …
- LSG Baden-Württemberg, 03.09.2003 - L 13 AL 3445/03
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren
- LSG Sachsen, 27.07.2006 - L 3 B 300/05 AS-ER
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Fahrtkosten für Ausübung eines Umgangsrechts …
- BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92
Ersatzkasse - Freiwillige Mitglieder - Beitragserhöhung - Kündigung
- LSG Hamburg, 06.08.2020 - L 4 AS 50/19
Erstattung der im Eilverfahren vorläufig bewilligten Grundsicherungsleistungen …
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.01.2009 - L 2 B 409/08
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