Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1911
BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R (https://dejure.org/2000,1911)
BSG, Entscheidung vom 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R (https://dejure.org/2000,1911)
BSG, Entscheidung vom 02. März 2000 - B 7 AL 36/99 R (https://dejure.org/2000,1911)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1911) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 242

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umschulung - Ausbildungsvergütung - Zahnarzthelferin - Förderung - Einstellung - Billigkeit - Unterhaltsgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein öffentliches Interesse an der Erbringung von Geldleistungen für den zuständigen Sozialleistungsträger durch private Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 86, 1
  • NJW-RR 2001, 1282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (238)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft (sog auch fremdes Geschäft) handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f; 140, 102; zum sog auch fremden Geschäft kritisch Schwark, Jus 1984, S 321;… Medicus, Bürgerliches Recht, 17. Aufl 1996, RdNr 410 ff).

    Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) etwa bei einem Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f) und der Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f) angenommen.

    Vielmehr muß bei einem objektiv eigenen Geschäft der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, nach der Rechtsprechung des BGH nach außen hinreichend deutlich in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f; 114, 248, 250).

  • BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73

    Geschäftsführung ohne Auftrag bei Straßenverschmutzung

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    Daran fehlt es, wenn er das Geschäft nur als eigenes, also nicht auch als fremdes führt, dh in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (vgl hierzu BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 14, 248, 249; BGH NJW 2000, 72).

    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft (sog auch fremdes Geschäft) handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f; 140, 102; zum sog auch fremden Geschäft kritisch Schwark, Jus 1984, S 321;… Medicus, Bürgerliches Recht, 17. Aufl 1996, RdNr 410 ff).

    Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) etwa bei einem Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f) und der Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f) angenommen.

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im …

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    Es kann hier dahinstehen, daß das Bundesverwaltungsgericht (insbesondere in BVerwGE 80, 170, 174) diese auf Notstandssituationen und akute Gefährdungen begrenzte Sichtweise hinsichtlich einer Geschäftsführung Privater im Bereich öffentlicher Aufgaben als zu eng angesehen hat, denn jedenfalls im Bereich des Sozialleistungsrechts besteht regelmäßig kein öffentliches Interesse, daß ein Privater Geldleistungen für einen Sozialleistungsträger erbringt.

    Ist ein Leistungsträger, wie hier die beklagte BA (vgl § 19 Abs. 2 SGB I) im Einzelfall - ggf in rechtswidriger Weise - nicht bereit, eine Sozialleistung zu gewähren, so ist es dem Sozialleistungsberechtigten zumutbar, entweder vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit um vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen (ebenso BVerwGE 80, 170, 175) oder vorläufig Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.

  • BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80

    Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft (sog auch fremdes Geschäft) handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f; 140, 102; zum sog auch fremden Geschäft kritisch Schwark, Jus 1984, S 321;… Medicus, Bürgerliches Recht, 17. Aufl 1996, RdNr 410 ff).

    Vielmehr muß bei einem objektiv eigenen Geschäft der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, nach der Rechtsprechung des BGH nach außen hinreichend deutlich in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f; 114, 248, 250).

  • BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97

    Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    So hat das Bundessozialgericht (BSG) letzthin zur Erstattung von Krankentransportleistungen entschieden, daß Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften der GoA dann nicht gegeben sind, wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine abschließende und erschöpfende Regelung darstellen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die GoA nicht erlaubt (so der 3. Senat des BSG, Urteil vom 3. November 1999 - B 3 KR 4/99 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, unter Hinweis insbesondere auf BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 860; vgl Urteil des 6. Senats des BSG vom 26. Januar 2000 - B 6 KA 59/98 R - zum abschließenden Charakter öffentlich-rechtlicher ärztlicher Gebührenordnungen).

    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mitzubesorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft (sog auch fremdes Geschäft) handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f; 140, 102; zum sog auch fremden Geschäft kritisch Schwark, Jus 1984, S 321;… Medicus, Bürgerliches Recht, 17. Aufl 1996, RdNr 410 ff).

  • BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90

    Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    Vielmehr muß bei einem objektiv eigenen Geschäft der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, nach der Rechtsprechung des BGH nach außen hinreichend deutlich in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f; 114, 248, 250).
  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    Daran fehlt es, wenn er das Geschäft nur als eigenes, also nicht auch als fremdes führt, dh in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (vgl hierzu BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 14, 248, 249; BGH NJW 2000, 72).
  • BGH, 15.12.1954 - II ZR 277/53

    Gefahrenbeseitigung bei Ruinen

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    Daran fehlt es, wenn er das Geschäft nur als eigenes, also nicht auch als fremdes führt, dh in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (vgl hierzu BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 14, 248, 249; BGH NJW 2000, 72).
  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59

    Geschäftsführung ohne Auftrag für Krankenkasse

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- oder Interessenkreis eingreifen (zB Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff), wird der Fremdgeschäftsführungswille vermutet.
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R

    Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der …

    Auszug aus BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R
    So hat das Bundessozialgericht (BSG) letzthin zur Erstattung von Krankentransportleistungen entschieden, daß Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften der GoA dann nicht gegeben sind, wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine abschließende und erschöpfende Regelung darstellen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die GoA nicht erlaubt (so der 3. Senat des BSG, Urteil vom 3. November 1999 - B 3 KR 4/99 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, unter Hinweis insbesondere auf BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 860; vgl Urteil des 6. Senats des BSG vom 26. Januar 2000 - B 6 KA 59/98 R - zum abschließenden Charakter öffentlich-rechtlicher ärztlicher Gebührenordnungen).
  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89

    Begriff der Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlichen Interesses im …

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R

    Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche …

  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 32.89

    Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers; Nothilfe in einem Eilfall; Nothelfer, …

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R

    Vertragsärztliche Leistung beim Aids-Test 1985

  • BVerwG, 27.01.1971 - V C 74.70

    Pflichten eines Sozialhilfeträgers zur Gewährung der Hilfe in einem Krankenhaus - …

  • BSG, 20.12.1957 - 3 RK 69/55
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.1993 - L 2 Ar 8/93
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen …

    Soweit öffentlichrechtliche Regelungen solche Sachverhalte erfassen, scheidet ein Rückgriff auf die Grundsätze der Regelungen der §§ 677 ff BGB aus (…vgl: BSGE 85, 110, 114 f = SozR 3-2500 § 60 Nr. 4 S 24; BSGE 86, 1, 4 ff = SozR 3-7610 § 683 Nr. 4 S 12 ff).

    Rn. 22 Da der Nothelfer, wenn der Träger der Sozialhilfe erreichbar ist und unterrichtet werden könnte, mit seiner Hilfeleistung (auch) eine öffentliche Aufgabe anstelle des eigentlich zuständigen Hoheitsträgers erfüllt und eine Durchbrechung des öffentlichrechtlichen Systems für die Gewährung der Sozialhilfe (insbesondere des speziell hierfür normierten Verwaltungsverfahrens und der "Vergütungsstruktur") regelmäßig nicht im öffentlichen Interesse liegt (vgl dazu im Einzelnen BSGE 86, 1, 7 ff = SozR 3-7610 § 683 Nr. 4 S 15 ff), kann er Ersatz hierfür nur verlangen, wenn er ohne Verletzung eigener Obliegenheiten davon ausgehen durfte, den Sozialhilfeträger nicht einschalten zu müssen.

  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung …

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 13.12.1993 - 5 B 8/93 - mwN) und des Senats (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R) kommt neben einem Anspruch eines Nothelfers ein Anspruch nach dem Rechtsinstitut der GoA nicht in Betracht, weil damit vom Nothelfer in ein öffentlich-rechtlich umfassend geregeltes Kompetenz- und Zuständigkeitsgefüge eingegriffen würde, das nur unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungsersatzansprüche Dritter gegen den Leistungsträger vorsieht (vgl auch BSGE 86, 1 ff = SozR 3-7610 § 683 Nr. 4).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für …

    Dabei kann offenbleiben, inwieweit dieses Rechtsinstitut neben den gesetzlichen Erstattungsansprüchen der §§ 102 ff SGB X überhaupt Anwendung finden (vgl dazu: BSGE 67, 100 ff = SozR 3-7610 § 683 Nr. 1 und BSG SozR 3-7610 § 683 Nr. 4) und inwieweit im Einzelnen die bürgerlichrechtlichen Bestimmungen der §§ 683 ff BGB bei der öffentlichrechtlichen GoA entsprechend angewendet werden können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht