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Rechtsprechung
   BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1565
BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R (https://dejure.org/2002,1565)
BSG, Entscheidung vom 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R (https://dejure.org/2002,1565)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - B 9 VG 4/01 R (https://dejure.org/2002,1565)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bedrohung mit einer scharf geladenen, entsicherten Schusswaffe - Abwehr - Notwehr - Nothilfe

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Entschädigung für Schussopfer // Schon Bedrohung mit Pistole gilt als "tätlicher Angriff"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 90, 6
  • NJW 2002, 164
  • NJW 2003, 164
  • NVwZ 2003, 512 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVg 1/96

    Tätlicher Angriff - Androhung - Hindernisbeseitigung - Objektiver Dritter

    Auszug aus BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R
    Wie der Senat ua in seinem Urteil vom 10. September 1997 (BSGE 81, 42 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 11) entschieden hat, ist als ein tätlicher Angriff grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen.

    Es reicht daher aus, wenn sich der Vorsatz des Täters auf die Angriffshandlung beschränkt und den Erfolg eines Tötungs- oder Körperverletzungsdelikts nicht mit umfasst (vgl dazu Entscheidung des Senats aaO, BSGE 81, 42 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 11).

    Im Gewaltopferrecht spricht für die Einbeziehung des hier genannten Tatbestandes in den Angriffstatbestand des § 1 Abs. 1 OEG jedenfalls, dass das Opfer sowohl beim Ausweichen vor dem Angriff (vgl dazu BSGE 81, 42 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 11 und den - unveröffentlichten - Beschluss des Senats vom 29. September 1993 - 9 BVg 3/93 -) als auch bei dessen rechtmäßiger Abwehr nur geschützt ist, wenn ein "Angriff" iS des OEG vorliegt.

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 VG 5/96 R

    Opferentschädigung - Gewalttat - Verletzung durch Signalmunition - bedingter …

    Auszug aus BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R
    Für das Tatbestandsmerkmal "vorsätzlich" reicht bedingter Vorsatz (dolus eventualis) aus (vgl Urteile des Senats vom 4. Februar 1998 BSGE 81, 288 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12 …und vom 3. Februar 1999 SozR 3-3800 § 1 Nr. 14).

    Denn wie es bei dem Angriff selbst keine Rolle spielt, ob der Angegriffene oder ob ein Dritter verletzt wird (vgl BSG vom 4. Februar 1998, BSGE 81, 288 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12), so ist es auch im Fall der rechtmäßigen Notwehr gleichgültig, ob durch die Notwehrhandlung der (in der Regel schon nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchst c Sozialgesetzbuch Siebtes Buch geschützte) Nothelfer oder eine andere Person - hier der angegriffene Kläger - zu Schaden kommt.

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher …

    Auszug aus BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R
    Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung der Sache wird das LSG noch Feststellungen dazu zu treffen haben, ob die Schussverletzung des Klägers auf dessen vorsätzlicher rechtswidriger Bedrohung mit einer scharf geladenen Schusswaffe oder darauf beruhte, dass V. ggf Nothilfe geleistet hat, was insbesondere davon abhängt, ob V.'s Eingreifen für den Kläger ggf als Notwehr zu beurteilen ist - Putativnotwehr (vgl BSGE 78, 270, 272 ff = SozR 3-3800 § 2 Nr. 4 und BSGE 84, 54, 60 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 15) würde insoweit nicht ausreichen, da sie nur entschuldigt, aber nicht rechtfertigt (…vgl dazu im Einzelnen Tröndle bei Tröndle/Fischer aaO, RdNr 26 ff zu § 16, RdNr 9 und 14 vor § 32 und RdNr 27 zu § 32 mwN).
  • BSG, 03.02.1999 - B 9 VG 7/97 R

    Gewaltopferentschädigung - rechtswidriger tätlicher Angriff - bedingter Vorsatz - …

    Auszug aus BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R
    Für das Tatbestandsmerkmal "vorsätzlich" reicht bedingter Vorsatz (dolus eventualis) aus (…vgl Urteile des Senats vom 4. Februar 1998 BSGE 81, 288 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12 und vom 3. Februar 1999 SozR 3-3800 § 1 Nr. 14).
  • BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 7/94

    Schädigung iS. des § 2 Abs. 1 S. 1 Alt 1 OEG , Mitverursachung, Beweislast

    Auszug aus BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R
    Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung der Sache wird das LSG noch Feststellungen dazu zu treffen haben, ob die Schussverletzung des Klägers auf dessen vorsätzlicher rechtswidriger Bedrohung mit einer scharf geladenen Schusswaffe oder darauf beruhte, dass V. ggf Nothilfe geleistet hat, was insbesondere davon abhängt, ob V.'s Eingreifen für den Kläger ggf als Notwehr zu beurteilen ist - Putativnotwehr (vgl BSGE 78, 270, 272 ff = SozR 3-3800 § 2 Nr. 4 und BSGE 84, 54, 60 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 15) würde insoweit nicht ausreichen, da sie nur entschuldigt, aber nicht rechtfertigt (…vgl dazu im Einzelnen Tröndle bei Tröndle/Fischer aaO, RdNr 26 ff zu § 16, RdNr 9 und 14 vor § 32 und RdNr 27 zu § 32 mwN).
  • RG, 20.09.1932 - I 844/32

    1. Zum Begriff des "Diebstahls" i. S. des § 252 StGB. 2. Kann "Gewalt gegen eine …

    Auszug aus BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R
    Dass in der Rechtsprechung der Strafgerichte - soweit ersichtlich - eine Entscheidung zu der Frage fehlt, inwiefern die Bedrohung mit einer scharf geladenen und entsicherten Waffe einen tätlichen Angriff darstellt, erklärt sich zwanglos dadurch, dass diese Begehensweise die Merkmale anderer Tatbestandsalternativen des § 113 Abs. 1 und des § 121 Abs. 1 StGB (insbesondere "Gewalt oder Drohung mit Gewalt" in § 113 Abs. 1 StGB und "Nötigung" iS des § 121 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 240 Abs. 1 StGB) erfüllt (vgl dazu auch RGSt 66, 353 ff).
  • BSG, 29.09.1993 - 9 BVg 3/93

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Auszug aus BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R
    Im Gewaltopferrecht spricht für die Einbeziehung des hier genannten Tatbestandes in den Angriffstatbestand des § 1 Abs. 1 OEG jedenfalls, dass das Opfer sowohl beim Ausweichen vor dem Angriff (vgl dazu BSGE 81, 42 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 11 und den - unveröffentlichten - Beschluss des Senats vom 29. September 1993 - 9 BVg 3/93 -) als auch bei dessen rechtmäßiger Abwehr nur geschützt ist, wenn ein "Angriff" iS des OEG vorliegt.
  • BGH, 11.06.2020 - 5 StR 157/20

    Konkurrenzen zwischen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte …

    Der Vorsatz muss sich aber nicht einmal auf eine Körperverletzung beziehen (…vgl. Eser, aaO;… OLG Hamm, aaO; vgl. auch BSG, NJW 2003, 164), sondern der Angriff kann etwa auch auf eine Freiheitsberaubung abzielen (RGSt 28, 32, 33 f.; 41, 181, 182).
  • OLG Hamm, 12.02.2019 - 4 RVs 9/19

    Tätlicher Angriff; Vorsatz; Körperverletzung

    Insoweit wurde nicht einmal die körperliche Berührung oder auch nur ein darauf zielender Vorsatz des Täters für erforderlich gehalten (RGSt 41, 181, 182; BSG NJW 2003, 164 m.w.N.; Zöller/Steffens JA 2010, 161, 163).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - …

    Ein "tätlicher Angriff" iS des § 1 Abs. 1 S 1 OEG liegt nicht bereits dann vor, wenn der Täter das Opfer vorsätzlich mit einer ungeladenen, täuschend echt aussehenden Schreckschusspistole bedroht (Aufgabe von BSG vom 24.7.2002 - B 9 VG 4/01 R = BSGE 90, 6 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 22).

    Rn. 23 b) Soweit der Senat darüber hinaus einen "tätlichen Angriff" iS des § 1 Abs. 1 S 1 OEG auch noch in einem Fall angenommen hat, in dem der Täter das Opfer vorsätzlich mit einer scharf geladenen und entsicherten Schusswaffe bedroht hat, weil eine derartige Bedrohung das Leben und die Unversehrtheit des Opfers objektiv hoch gefährde (vgl BSG Urteil vom 24.7.2002 - B 9 VG 4/01 R - BSGE 90, 6, 9 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 22 S 103 f), hält er hieran nicht mehr fest.

    Der Senat sieht sich vor dem Hintergrund der aktuell vorliegenden Konstellation im Verhältnis zu den Entscheidungen vom 24.7.2002 (B 9 VG 4/01 R - BSGE 90, 6 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 22 - "Drohung mit einer scharfgeladenen und entsicherten Schusswaffe") und vom 2.10.2008 (B 9 VG 2/07 R - "bloße Drohung zu schießen, ohne Besitz einer Schusswaffe") veranlasst, seine bisherige Rechtsprechung zu ändern: Der Senat lässt eine objektive Gefährdung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit einer anderen Person auch ohne physische Einwirkung (Schläge, Schüsse, Stiche, Berührung etc) nicht mehr bereits aufgrund der objektiven Gefährlichkeit der Situation (zB Drohung mit geladener Schusswaffe) für die Annahme eines rechtswidrigen tätlichen Angriffs iS von § 1 Abs. 1 S 1 OEG ausreichen.

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat …

    Die Grenze zwischen einem sozialadäquaten Verhalten und einem tätlichen Angriff ist grundsätzlich so zu bestimmen, dass auch das bereits objektiv hochgefährdete Opfer bei Abwehr-, Ausweich- oder Fluchtreaktionen den Schutz des OEG genießt; sie ist jedenfalls dann überschritten, wenn die Abwehr eines solchen Angriffs unter dem Gesichtspunkt der Notwehr gemäß § 32 StGB gerechtfertigt wäre (BSG Urteil vom 24.7.2002 - B 9 VG 4/01 R - BSGE 90, 6 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 22 S 103 f zur Drohung mit Gewalt).

    Es hat auch die Würdigung eines Sachverhalts, bei dem ein einschlägig vorbestrafter Täter mit dem Ausruf "Jetzt hab´ ich Euch, Ihr Schweine" auf offener Straße auf das Opfer zugestürzt ist, als tätlichen Angriff iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG nicht beanstandet (BSG Beschluss vom 29.9.1993 - 9 BVg 3/93 - juris RdNr 1, 5). Als tätlichen Angriff hat es das BSG zudem angesehen, wenn der Täter das Opfer vorsätzlich mit einer scharf geladenen und entsicherten Schusswaffe bedroht hat, auch wenn ein Tötungs- oder Verletzungsvorsatz noch gefehlt hat (BSG Urteil vom 24.7.2002 - B 9 VG 4/01 R - BSGE 90, 6 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 22 S 103 f), nicht aber die bloß verbale Drohung zu schießen, wenn der Täter keine Schusswaffe bei sich führt (vgl BSG Urteil vom 2.10.2008 - B 9 VG 2/07 R - juris RdNr 20). Im Zusammenhang mit einer Aussetzung (§ 221 Abs. 1 StGB) durch aktives Tun hat das BSG die bloße Aufforderung gegenüber einem 83 Jahre alten Gehbehinderten, den Wagen zu verlassen, als Ausübung von körperlichem Zwang und damit als tätlichen Angriff angesehen, weil diese erzwungene Ortsveränderung das letzte Glied in einer Kette von Gewalttaten des fortgesetzt aggressiv handelnden Täters war (BSG Urteil vom 24.9.1992 - 9a RVg 5/91 - USK 9237).

  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 4 RVs 88/19

    Widerstand; Vollstreckungsbeamte; tätlicher Angriff; Vorsatz

    Insoweit wurde nicht einmal die körperliche Berührung oder auch nur ein darauf zielender Vorsatz des Täters für erforderlich gehalten (RGSt 41, 181, 182; BSG NJW 2003, 164 m.w.N.; Zöller/Steffens JA 2010, 161, 163).
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher …

    Allgemein ist er in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass als tätlicher Angriff grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen ist, wobei in aller Regel die Angriffshandlung den Tatbestand einer - jedenfalls versuchten - vorsätzlichen Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit erfüllt (vgl BSG…, Urteil vom 10.9.1997 - 9 RVg 1/96 - BSGE 81, 42, 43 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 11 S 38; BSG…, Urteil vom 4.2.1998 - B 9 VG 5/96 R - BSGE 81, 288, 289 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12 S 42 f; BSG, Urteil vom 24.7.2002 - B 9 VG 4/01 R - BSGE 90, 6, 8 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 22 S 103 f; BSG…, Urteil vom 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 5 RdNr 6 f und zuletzt BSG, Urteil vom 2.10.2008 - B 9 VG 2/07 R - juris RdNr 14 ff).

    Bereits die absichtliche, rechtswidrige Bedrohung eines anderen mit einer scharf geladenen entsicherten Schusswaffe stellt danach einen tätlichen Angriff dar (BSG, Urteil vom 24.7.2002 - B 9 VG 4/01 R - BSGE 90, 6, 8 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 22 S 103 f).

  • OLG Hamm, 20.08.2024 - 4 ORs 57/24

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verursachung einer Kollision mit dem …

    Insoweit wurde nicht einmal die körperliche Berührung oder auch nur ein darauf zielender Vorsatz des Täters für erforderlich gehalten (RGSt 41, 181, 182; BSG NJW 2003, 164 m.w.N.; Zöller/Steffens JA 2010, 161, 163).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Nachstellungen durch Stalker

    Rn. 43 Ob die rein verbale Androhung von Gewalt für sich allein bereits als "tätlicher Angriff" zu werten ist, hat das BSG bislang offen gelassen (…vgl. zuletzt u.a. BSG v. 2.10.2008, a.a.O.); ein tätlicher Angriff ist jedoch anzunehmen, wenn der Täter schon mit der Verwirklichung der Drohung durch die gewaltsame Beseitigung von Hindernissen oder sonstige Gewalt gegen Sachen begonnen hat (BSGE 81, 42) oder die Drohung mit objektiv hochgefährlichen Mitteln (scharf geladene und entsicherte Waffe) "unterstreicht" (BSGE 90, 6; zum Entschädigungsanspruch bei "Bedrohung" mit einer objektiv ungefährlichen Schreckschusswaffe vgl. SG Bremen v. 29.3.2007 - S 20 VG 27/03 = Behindertenrecht 2009, 180 - rechtskräftig).
  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VG 2/07 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Gewaltandrohung - objektiv erhöhte …

    Es ist nicht einmal die körperliche Berührung oder auch nur ein darauf zielender Vorsatz des Täters erforderlich (vgl BSG, Urteil vom 24.7.2002 - B 9 VG 4/01 R - BSGE 90, 6, 9 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 22 S 103 mwN).

    Als tätlichen Angriff hat es das BSG schließlich angesehen, wenn der Täter das Opfer vorsätzlich mit einer scharf geladenen und entsicherten Schusswaffe bedroht hat, auch wenn ein Tötungs- oder Verletzungsvorsatz noch gefehlt hat (BSG, Urteil vom 24.7.2002 - B 9 VG 4/01 R - BSGE 90, 6 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 22).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2012 - L 6 VG 2210/12

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bankraub mit Schreckschusspistole …

    Hieraus ergibt sich, dass die Entscheidung des BSG vom 24.07.2002 (SozR 3-3800 § 1 Nr. 22), auf die sich der Beklagte gestützt hat und wonach eine Gewalttat dann angenommen werden muss, wenn der Täter das Opfer vorsätzlich mit einer scharf geladenen und entsicherten Schusswaffe bedroht hat, nicht als Beschreibung einer mindestens zu fordernden Gefahrenlage zu verstehen ist.

    Die Grenze zwischen einem sozialadäquaten Verhalten und einem tätlichen Angriff ist grundsätzlich so zu bestimmen, dass auch das bereits objektiv hochgefährdete Opfer bei Abwehr-, Ausweich- oder Fluchtreaktionen den Schutz des OEG genießt; sie ist jedenfalls dann überschritten, wenn die Abwehr eines solchen Angriffs unter dem Gesichtspunkt der Notwehr gemäß § 32 StGB gerechtfertigt wäre (BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 22 zur Drohung mit Gewalt).

    Dass solche Opferreaktionen mit in den Blick und den Schutz des OEG aufzunehmen sind, hat das BSG mehrfach betont (vgl. z. B. BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 22).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 10 VG 6/07

    Opferentschädigung nach Schönheitsoperation

  • SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10

    Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat

  • AG Erfurt, 15.02.2021 - 57 Ds 951 Js 14261/20

    Abgrenzung zwischen Widerstand gegen Vollsteckungsbeamte und tätlichem Angriff …

  • SG Bremen, 29.03.2007 - S 20 VG 27/03
  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2009 - L 6 VG 2210/12
  • LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 8/12

    Versorgung, Leistungen, Bescheid, Beamte, Berufung, Widerspruchsbescheid, …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2013 - L 10 VE 46/12

    Soziales Entschädigungsrecht; Gewalttat gegen körperliche Unversehrtheit; …

  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Herbeiführung einer Gefahr - Gefahrenlage - …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 10 VE 43/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2013 - L 10 VE 29/12

    Beschädigtenversorgung; Gewaltopfer; Abgrenzung bei sexuellen Handlungen eines …

  • LSG Bayern, 28.03.2017 - L 20 VG 4/13

    Anspruch auf Zahlung einer Versorgungsrente und Anerkennung einer …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2004 - L 10 VG 21/02

    Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG); …

  • SG Aachen, 05.09.2017 - S 12 VG 1/17
  • SG Karlsruhe, 16.11.2012 - S 7 SB 2974/11

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Raubüberfall mit ungeladener …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 10 VE 46/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 10 VE 44/15

    Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz; Beweismaßstab für …

  • SG Karlsruhe, 16.11.2012 - S 7 VG 2974/11

    Verübter Raubüberfall am Arbeitsplatz als tätlicher Angriff i.S.d. …

  • BSG, 01.04.2021 - B 9 V 60/20 B

    Beschädigtenrente nach dem OEG Grundsatzrüge im …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 10 (6) B 8/09

    Contergangeschädigte sind nicht Gewaltopfer iSd des Opferentschädigungsgesetzes …

  • LSG Hessen, 06.12.2018 - L 1 VE 8/18

    Kein Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem OEG wegen der Folgen einer …

  • SG Halle, 10.07.2013 - S 12 VE 15/10

    Opferentschädigungsrecht: Ansprüche von Angehörigen eines Gewaltopfers aus …

  • BSG, 10.06.2010 - B 9 VG 5/10 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2006 - L 10 VG 17/02

    Versorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2005 - L 10 VG 19/04

    Versorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2011 - L 10 VE 55/10

    Opferentschädigung; Drohung mit Scheinwaffe; Schockschaden bei 6 Wochen altem …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2023 - L 13 VG 69/21
  • BSG, 18.12.2008 - B 9 VG 16/08 B
  • LSG Hamburg, 29.11.2022 - L 3 VE 4/20

    Nachweis eines tätlichen Angriffs als Voraussetzung eines Anspruchs auf …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2010 - L 10 VG 18/08

    Erfordernis des vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs zur …

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