Rechtsprechung
BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässigkeit einer Richtervorlage bzgl GrEStG 1983 § 3
- Deutsches Notarinstitut
GrEStG § 3; GG Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1
- Simons & Moll-Simons
3. Die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG (Aussetzungs- und Vorlagebeschluß vom 18. August 1998 - VIl (III) 306/97 -) zur Grunderwerbsteuer ist unzulässig
- Kanzlei Prof. Schweizer
Verfassungskonformität der Grunderwerbsteuer
- Wolters Kluwer
Erwerb eines Eigenheims - Selbstnutzung - Grunderwerbsteuer - Ausnahme von Besteuerung - Eigentumsgarantie - Gleichheitsgebot
- Judicialis
GrEStG § 3; ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; BVerfGG § 81 a; ; BVerfGG § 31 Abs. 1; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 7 b; ; EStG § 10 e; ; EStG § 34 f; ; UStG § 4 Abs. 12 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsbesteuerung eines zur Selbstnutzung bestimmten durchschnittlichen Eigenheims bis zum Betrag von 600.000 DM
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist unzulässig
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist unzulässig
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Grunderwerbsteuer
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer unzulässig
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Vertragsrecht und Steuern, Begriffsbestimmungen im BGB
- Verhältnis Zivilrecht und die einzelnen Steuerrechtsgebiete
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 18.08.1998 - VII (III) 306/97
- BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98
Papierfundstellen
- NJW 1999, 1098
- BStBl II 1999, 152
- BStBl II 1999, 52
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (19)
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei …
Auszug aus BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98
Das Verfahren der Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist zulässig und geboten, wenn es für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommt und das vorlegende Gericht von deren Verfassungswidrigkeit überzeugt ist (BVerfGE 86, 52 ).Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG wird nur genügt, wenn die Ausführungen im Vorlagebeschluß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 86, 52 ).
Im Vorlagebeschluß muß nicht nur der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab genannt, sondern auch die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm näher begründet werden (BVerfGE 86, 52 ).
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von …
Auszug aus BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98
Zur Darlegung seiner Auffassung, die Grunderwerbsteuer verletze den Erwerber in seinen Grundrechten aus Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, kann sich das vorlegende Gericht auch nicht auf die Beschlüsse des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 (BVerfGE 93, 121 ff., BVerfGE 93, 165 ff.) berufen.Nichts anderes gilt, soweit sich der Vorlagebeschluß auf die Erbschaftsteuerentscheidung des Zweiten Senats (vgl. BVerfGE 93, 165 ) beruft.
- BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89
Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden
Auszug aus BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98
Wird im Vorlagebeschluß in bezug auf die zur Überprüfung gestellte Norm ein verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab zugrunde gelegt, der zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in offenkundigem Widerspruch steht, hat das vorlegende Gericht seinen hiervon abweichenden Maßstab in Auseinandersetzung mit der vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts näher zu begründen (vgl. BVerfGE 80, 182 ); andernfalls läßt sich dem Vorlagebeschluß ein Prüfungsmaßstab im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht entnehmen (BVerfGE 80, 182 ).Seinen hiervon abweichenden Maßstab hätte das vorlegende Gericht deshalb in vertiefter Auseinandersetzung mit der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung näher begründen müssen (vgl. dazu BVerfGE 80, 182 ).
- BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91
Verlustabzug
Auszug aus BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98
Dieses geht auf der Grundlage einer heterogenen, durch Steuervielfalt gekennzeichneten Finanzverfassung (Art. 105 f. GG) seit jeher davon aus, daß der Gleichheitssatz dem Steuergesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen eine weitreichende Gestaltungsbefugnis beläßt (vgl. BVerfGE 93, 121 ; Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1998 - 2 BvR 1818/91 -, Seite 10 des Umdrucks), die ihn insbesondere berechtigt, sich bei seinen Regelungen auch von finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen oder sozialpolitischen Erwägungen leiten zu lassen. - BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98
Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist …
Auszug aus BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt: Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 1998 - 1 BvL 10/98 -) kommt dem Gesetzgeber bei der Wahl des Steuergegenstandes ein weiter Gestaltungsspielraum zu. - BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
Auszug aus BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98
Wie der Zweite Senat in seinem Urteil zur Verpackungsteuer (Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991/95 und 2 BvR 2004/95 - HFR 1998, 578 ) entschieden habe, hätten alle rechtsetzenden Organe des Bundes und der Länder ihre Regelungen jeweils so aufeinander abzustimmen, daß den Normadressaten keine gegenläufigen Regelungen erreichten, die die Rechtsordnung widersprüchlich machten. - BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98
Die untere Besteuerungsgrenze für Existenzeinkommen (vgl. BVerfGE 87, 153 ff. zur Festlegung des Einkommensteuergrundfreibetrags) werde durch die untere Besteuerungsgrenze für persönliches Gebrauchsvermögen konsequent ergänzt. - BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR-Spione
Auszug aus BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98
Es kann insbesondere auch erforderlich sein, im Rahmen der Begründung eines Vorlagebeschlusses auf die Gründe einzugehen, die im Gesetzgebungsverfahren für eine bestimmte gesetzliche Regelung maßgeblich waren (BVerfGE 92, 277 ; 88, 70 ). - BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und …
Auszug aus BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98
Besteuerungsgegenstand der Grunderwerbsteuer ist der Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts, der auf einem tatbestandlichen Erwerbsvorgang beruht; steuerbar ist mithin der Erfolg, der aufgrund eines auf den Eigentumserwerb gerichteten Rechtsvorgangs eintritt (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Dezember 1991 - 2 BvR 72/90 -, BStBl II 1992, 212 ). - BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
Zwangsarbeit
Auszug aus BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98
Auch insoweit bedarf es der Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten (BVerfGE 94, 315 ) sowie eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 88, 198 ; 89, 329 ). - BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61
Einwohnersteuer
- BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 20.12.1996 - 1 BvL 10/96
Unzulässige gerichtliche Vorlage betreffend "Altersbegrenzung im …
- FG Niedersachsen, 18.08.1998 - VII (III) 306/97
Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer auf durchschnittliche Eigenheime; …
- BFH, 02.03.2011 - II R 23/10
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten …
a) Besteuerungsgegenstand der Grunderwerbsteuer ist der Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts, der auf einem tatbestandlichen Erwerbsvorgang beruht (BVerfG-Beschluss vom 8. Januar 1999 1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152).Zu ihrem Wesen gehört, dass sie an Akte oder Vorgänge des Rechtsverkehrs, an einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Akt, an die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder an einen wirtschaftlichen Vorgang oder einen Verkehrsvorgang anknüpft (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 7. Mai 1963 2 BvL 8/61, 2 BvL 10/61, BVerfGE 16, 64, 73, und in BStBl II 1999, 152).
- BFH, 06.12.2016 - I R 50/16
Pflegeheim-GmbH: Erbschaft als Betriebseinnahme - rechtsformneutrale Besteuerung …
a) Auszugehen ist hierbei davon, dass die Bundesrepublik Deutschland über kein einheitliches Steuersystem verfügt, das Grundgesetz selbst vielmehr eine Vielzahl von Steuern kennt (vgl. Art. 105 ff. GG) und es deshalb auch keinen Verfassungsgrundsatz des Inhalts gibt, dass alle Steuern aufeinander abgestimmt und Lücken sowie eine mehrfache Besteuerung des nämlichen Sachverhalts vermieden werden müssten (BVerfG-Beschluss vom 8. Januar 1999 1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152). - BFH, 02.03.2011 - II R 64/08
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten …
a) Besteuerungsgegenstand der Grunderwerbsteuer ist der Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts, der auf einem tatbestandlichen Erwerbsvorgang beruht (BVerfG-Beschluss vom 8. Januar 1999 1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152).Zu ihrem Wesen gehört, dass sie an Akte oder Vorgänge des Rechtsverkehrs, an einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Akt, an die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder an einen wirtschaftlichen Vorgang oder einen Verkehrsvorgang anknüpft (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 7. Mai 1963 2 BvL 8/61, 2 BvL 10/61, BVerfGE 16, 64, 73, und in BStBl II 1999, 152).
- BFH, 28.11.2023 - X R 20/21
Beginn des Begünstigungszeitraums für die Einkommensteuerermäßigung bei Belastung …
Ein Verfassungssatz, der den Gesetzgeber bei der Wahl des Steuergegenstandes verpflichtet, Steuern so aufeinander abzustimmen, dass keine mehrfachen Belastungen entstehen, existiert nicht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 08.01.1999 - 1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152; Senatsurteil vom 18.01.2011 - X R 63/08, BFHE 232, 441, BStBl II 2011, 680, Rz 26, m.w.N.). - BFH, 17.02.2010 - II R 23/09
Kein Abzug der auf geerbten Forderungen ruhenden latenten Einkommensteuerlast des …
a) Einen Verfassungsrechtssatz des Inhalts, dass alle Steuern zur Vermeidung von Lücken oder von Mehrfachbelastung aufeinander abgestimmt werden müssten, gibt es nicht (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1999 1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152). - BFH, 27.09.2017 - II R 15/15
Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für …
Einen Verfassungsrechtssatz des Inhalts, dass alle Steuern zur Vermeidung von Lücken oder von Mehrfachbelastung aufeinander abgestimmt werden müssten, gibt es nicht (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Januar 1999 1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152, unter B.II.). - BFH, 18.01.2011 - X R 63/08
Kein Abzug der nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen …
Der Gleichheitssatz belasse dem Gesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen einen weit reichenden Gestaltungsspielraum (BVerfG-Beschluss vom 8. Januar 1999 1 BvL 14/98, Neue Juristische Wochenschrift 1999, 1098).Mithin besteht auch kein Verfassungssatz des Inhalts, dass alle Steuern aufeinander abgestimmt sein müssten, also etwa keine Lücken entstehen dürften bzw. mehrfache Belastungen vermieden werden müssten (BVerfG-Beschluss vom 8. Januar 1999 1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152).
- BFH, 09.04.2008 - II R 32/06
Verfassungsmäßigkeit der grunderwerbsteuerrechtlichen Erfassung von übertragenden …
cc) Der aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit steht der Besteuerung von Grundstücksübergängen aufgrund übertragender Umwandlung nicht entgegen (vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 8. Januar 1999 1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152).Daher steht die Besteuerung von Umsatz-, Verkehr- und Verbrauchsvorgängen, die die private Vermögensverwendung belasten, mit dem Leistungsfähigkeitsgrundsatz in Einklang (BVerfG-Beschluss in BStBl II 1999, 152).
- BFH, 07.09.2011 - II R 68/09
Grunderwerbsteuerpflicht des Grundstückserwerbs im Rahmen der freiwilligen …
Entsprechend steht die Besteuerung von Umsatz-, Verkehrs- und Verbrauchsvorgängen, die die private Vermögensverwendung belasten, mit dem Leistungsfähigkeitsgrundsatz grundsätzlich in Einklang (BVerfG-Beschluss vom 8. Januar 1999 1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152). - BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
Stufe
Dem genügt eine Richtervorlage nur, wenn das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm näher begründet und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen umfassend und nachvollziehbar darlegt (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 86, 52 ; 88, 198 ; zuletzt: Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1999 - 1 BvL 14/98 -, NJW 1999, S. 1098 ).Eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen für eine Vorlage gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist schon deshalb geboten, weil das vorlegende Gericht mit der Aussetzung des Verfahrens den Beteiligten zunächst eine Entscheidung zur Sache verwehrt und die Erledigung des Rechtsstreits verzögert (vgl. BVerfGE 78, 165 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1999 - 1 BvL 14/98 -, NJW 1999, S. 1098 ).
- BFH, 18.09.2003 - X R 2/00
Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer
- FG Hamburg, 20.01.2015 - 3 K 180/14
Anteilsbewertung: Latente Ertragsteuern im Substanzwert oder Liquidationswert?
- FG Niedersachsen, 17.02.2000 - 14 K 446/98
Verfassungsmäßigkeit der Kraftfahrzeugsteuer
- FG Nürnberg, 04.04.2018 - 4 K 900/17
Grunderwerbsteuer
- FG Baden-Württemberg, 05.12.2005 - 3 K 77/00
Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum ist nicht verfassungswidrig
- BVerfG, 14.10.2003 - 2 BvL 19/02
Unzulässige, den Begründungsanforderungen nicht genügende Richtervorlage zu …
- FG Niedersachsen, 12.06.2008 - 11 K 312/06
Berücksichtigung einer gezahlten Erbschaftssteuer als dauernde Last und deren …
- BFH, 12.10.2005 - II B 36/05
GrSt: keine Freistellung persönlichen Gebrauchsvermögens
- FG Hessen, 16.03.2006 - 5 K 4400/02
Grunderwerbsteuer bei Verschmelzung einer Genossenschaft
- FG München, 15.05.2019 - 4 K 2033/16
Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines USamerikanischen Trusts
- FG Münster, 20.08.2020 - 8 K 470/19
Grunderwerbsteuer - Verstößt die Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Kauf …
- BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 10/02
Mangels ausreichender Begründung unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der …
- FG Hamburg, 23.08.2021 - 1 K 305/19
Einkommensteuerrecht: Keine Gewährung einer Steuerermäßigung bei Belastung mit …
- BFH, 24.03.2003 - II B 34/02
NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verfassungsmäßigkeit der Belastung des Erwerbs …
- FG München, 15.05.2019 - 4 K 2034/16
Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts
- FG Düsseldorf, 31.05.2017 - 2 K 489/16
Steuerermäßigung nach § 35b EStG: Unterscheidung zwischen Schenkungen und …
- FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 3 K 332/10
Einkommensteuer ist für das Todesjahr des Erblassers nicht als …
- FG Nürnberg, 04.12.2008 - 4 K 632/08
Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuererhebung auf selbstgenutztes Wohneigentum
- BVerfG, 12.01.2006 - 1 BvL 12/05
Auslegung einer Norm durch (übergeordnete) Gerichte ist kein tauglicher …
- BFH, 19.12.2003 - II B 152/02
NZB: Belastung des Erwerbs selbstgenutzter EFH mit GrESt verfassungswidrig?
- FG Baden-Württemberg, 01.02.2005 - 1 K 242/04
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Grunderwerbsteuer
- FG Nürnberg, 29.07.2010 - 4 K 392/09
Rechtmäßigkeit der Erfassung einer freigebigen Zuwendung als Betriebseinnahme und …
- BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvL 2/06
Unzureichende Befassung des vorlegenden Gerichts mit der Gesetzesbegründung der …
- BFH, 22.10.2008 - X B 162/08
Berechnung eines Aufgabegewinns i.S.d. § 16 Abs.1-3 EStG - keine systemwidrige …
- BFH, 21.01.2004 - II R 1/02
GrESt: gesetzlicher Übergang des Eigentums an einem Grundstück nach § 14 Abs. 1 …
- FG Baden-Württemberg, 04.09.2003 - 8 K 149/99
Einheitswertfeststellung bei Intensivnutzung bestimmter Flächen; Keine …
- FG Niedersachsen, 15.09.1998 - VII (III) 371/92
Bauerrichtungskosten als Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung …
- FG Hamburg, 04.07.2006 - 3 K 23/05
Grunderwerbsteuer: Mittelbare Anteilsvereinigung durch Einbringung in GbR
- FG München, 16.09.2020 - 4 K 2701/19
Abzugsfähigkeit von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeit
- FG München, 19.03.2019 - 12 K 2574/18
Schenkungsteuer bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf einer …
- FG Nürnberg, 12.01.2016 - 1 K 1589/15
Keine Minderung eines Veräußerungsgewinns durch Schenkungsteuer
- FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 K 69/06
Höhe eines Aufgabegewinns bei Einkünften aus Gewerbebetrieb; Verfassungskonforme …
- BFH, 03.08.2005 - II B 37/05
NZB: GrESt für Erwerb eines selbst genutzten EFH
- BFH, 08.09.2000 - VII B 114/00
Verfassungswidrigkeit der Kfz-Steuer?
- FG Nürnberg, 13.11.2008 - 4 K 826/07
Auch nach Wegfall der Eigenheimzulage ist die Anwendung des …
- FG Köln, 30.06.2021 - 5 K 2704/18
Rechtmäßigkeit von Grunderwerbsteuerbescheiden betreffend einen Tauschvertrag …
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2002 - 13 K 235/97
Keine Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags wegen Austausches des …
- FG München, 26.11.2003 - 14 K 1895/01
Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Bauleistungen; Umsatzsteuer 1996 und 1997
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2011 - 3 K 217/08
Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr. 4 GrEStG a.F. mangels Befreiung von der …
- FG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 10 K 355/09
Keine einheitliche Leistung von steuerlichen Beratungsverträgen im Zusammenhang …
- FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 3 K 220/10
Für das Todesjahr des Erblassers festzusetzende Einkommensteuer kann nicht als …
- FG Saarland, 16.11.2011 - 1 K 1071/08
Schenkungbesteuerung eines zugewendeten Geldbetrages beim Beschenkten bei …
- FG Niedersachsen, 27.06.2000 - 7 K 503/99
Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer für Erwerber von Eigenheimen
- FG München, 19.03.2019 - 12 K 2574/19
Veräußerung unentgeltlich erworbener GmbH-Anteile
- FG Nürnberg, 09.11.2000 - IV 126/00
Zweifel an der Vermutung des Zugangs innerhalb des Dreitageszeitraums
- FG Hessen, 26.04.2005 - 13 K 1460/02
Steuerermäßigung; Erbschaftsteuer; Zinsen; Doppelbelastung; Anrechnung; …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.09.2002 - 4 V 1649/02