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Weitere Entscheidungen unten: BFH, 16.06.1978 | BFH, 14.06.1978

Rechtsprechung
   BFH, 25.04.1978 - VII R 2/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,698
BFH, 25.04.1978 - VII R 2/75 (https://dejure.org/1978,698)
BFH, Entscheidung vom 25.04.1978 - VII R 2/75 (https://dejure.org/1978,698)
BFH, Entscheidung vom 25. April 1978 - VII R 2/75 (https://dejure.org/1978,698)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausfuhrerstattungsrecht - Erstattungsanspruch - Anfechtungsklage - Zulässigkeit der Klage - Prozeßstandschafter - Abtretungsempfänger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nur der Anspruch auf Auszahlung des Ausfuhr-Erstattungsbetrages, nicht die gesamte dem Anspruch zugrundeliegende Rechtsstellung ist abtretbar; keine Klagebefugnis, keine Prozeßstandschaft des Abtretungsempfängers, aber Finanzrechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 125, 138
  • DB 1978, 2060
  • BStBl II 1978, 464
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.03.1975 - VI R 238/71

    Keine Klagebedurfnis eines Vereins zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen bei …

    Auszug aus BFH, 25.04.1978 - VII R 2/75
    Hierdurch soll sowohl die Popularklage als auch die Klage von Personen ausgeschlossen werden, die zwar ein Interesse an den durch den Verwaltungsakt geregelten Beziehungen haben, selbst durch den angefochtenen Verwaltungsakt jedoch nicht in einer Weise betroffen sind, die sich als eine Verletzung eigener Rechte darstellen könnte (vgl. BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 238/71, BFHE 115, 413, 415, BStBl II 1975, 669).

    In diesem Verfahren ist die Rechtsstellung des Antragstellers so eng mit seiner Person verbunden, daß ein Übergang seiner Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Wege der Abtretung ausgeschlossen ist (vgl. auch BFH-Urteil VI R 238/71 für den Fall der Abtretung eines Einkommensteuererstattungsanspruches).

    Denn eine gewillkürte Prozeßstandschaft scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Rechtsträger über sein materielles Recht nicht verfügen kann, weil dieses Recht nicht übertragbar ist (vgl. auch BFH-Urteil VI R 238/71).

  • BFH, 14.10.1975 - VII R 40/74
    Auszug aus BFH, 25.04.1978 - VII R 2/75
    Der erkennende Senat hat sich mit der Entscheidung des FG, auf die dieses sich in der Vorentscheidung bezogen hat, im Urteil vom 14. Oktober 1975 VII R 40/74 (BFHE 117, 23) auseinandergesetzt und entschieden, Streitigkeiten für sich aus Ausfuhrerstattungsfestsetzungen ergebende Zahlungsansprüche seien grundsätzlich auch dann öffentlich-rechtlicher Natur im Sinne des § 29 Abs. 1 MOG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO, wenn der Erstattungsberechtigte den Anspruch auf Zahlung abgetreten hat.

    a) Die KG konnte ihre Ansprüche auf Auszahlung eines etwaigen Erstattungsbetrages als öffentlich-rechtlichen Anspruch abtreten (vgl. BFH-Urteile VII R 40/74 und vom 19. April 1977 VII R 44/73, BFHE 123, 225, 228).

  • BFH, 19.04.1977 - VII R 44/73
    Auszug aus BFH, 25.04.1978 - VII R 2/75
    a) Die KG konnte ihre Ansprüche auf Auszahlung eines etwaigen Erstattungsbetrages als öffentlich-rechtlichen Anspruch abtreten (vgl. BFH-Urteile VII R 40/74 und vom 19. April 1977 VII R 44/73, BFHE 123, 225, 228).

    Die gewillkürte Prozeßstandschaft wird sowohl im Zivilprozeß, wo dieses Rechtsinstitut entwickelt worden ist, als auch im Verwaltungsprozeß zugelassen, im letztgenannten Fall unter der Voraussetzung, daß sie im Gesetz vorgesehen ist oder der Kläger ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse an der Geltendmachung des fremden Rechts hat (vgl. BFH-Urteil VII R 44/73, mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 29.06.1973 - VI R 311/69

    Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteuerhaftungsbescheid an …

    Auszug aus BFH, 25.04.1978 - VII R 2/75
    Soweit die Klägerin auf die BFH-Urteile I R 73/67 und VI R 311/69 verweist, in denen der BFH die Anfechtungsbefugnis von Personen, die nicht Adressaten des angefochtenen Verwaltungsakts waren, bejahte, kann sie damit nicht gehört werden; die dort entschiedenen Fälle sind mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • BFH, 10.03.1971 - I R 73/67

    Kapitalerträge - Kapitalertragsteuer - Steuerschuldner - Anfechtungsklage - …

    Auszug aus BFH, 25.04.1978 - VII R 2/75
    Soweit die Klägerin auf die BFH-Urteile I R 73/67 und VI R 311/69 verweist, in denen der BFH die Anfechtungsbefugnis von Personen, die nicht Adressaten des angefochtenen Verwaltungsakts waren, bejahte, kann sie damit nicht gehört werden; die dort entschiedenen Fälle sind mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 18/12 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - pharmazeutische Unternehmen tragen Risiko …

    Der Kläger ist in solchen Fällen nur dann prozessführungsbefugt, wenn entweder das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (gesetzliche Prozessstandschaft) oder er aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Befugnis ("Prozessgeschäftsführung") handelt und ein eigenes rechtliches (und nicht nur ein wirtschaftliches) Interesse an der Geltendmachung des fremden materiell-rechtlichen Anspruchs hat (gewillkürte Prozessstandschaft; vgl BSGE 10, 131, 134;… 37, 33, 35 = SozR Nr. 4 zu § 69 SGG; BGHZ 94, 117, 121 f; BAGE 41, 209, 225; BFHE 125, 138;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 54 RdNr 11a mwN; Zeihe, SGb 2002, 714, 715;… tendenziell enger - zu hier nicht betroffenen Konstellationen - BSG SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 6 Nr. 2 S 23 f;… Castendiek in Lüdtke, SGG, 4. Aufl 2012, § 54 RdNr 87 f)..
  • BFH, 18.08.1998 - VII R 114/97

    Keine Antragsveranlagung durch Pfändungsgläubiger

    Die infolge der Überweisung ausgelöste gesetzliche Einziehungsermächtigung erstreckt sich deshalb lediglich auf den reinen Zahlungsanspruch, mithin auf den Anspruch, den der Steuerschuldner auf Erstattung überzahlter Steuern gegen die Finanzbehörde hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1978 VII R 2/75, BFHE 125, 138, BStBl II 1978, 464, und für den Fall der Abtretung: BFH-Urteil vom 6. Dezember 1988 VII R 206/83, BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223).

    In diese Rechtsstellung des Erstattungsberechtigten aus dem dem (vorgeblichen) Erstattungsanspruch zugrundeliegenden Steuerschuldverhältnis tritt der Pfändungsgläubiger (Abtretungsempfänger) nicht ein (vgl. BFH-Urteile vom 1. März 1990 VII R 103/88, BFHE 160, 128, BStBl II 1990, 520, und in BFHE 120, 138, BStBl II 1978, 464;… BFH-Beschlüsse vom 27. Januar 1993 II S 10/92, BFH/NV 1993, 350, …und vom 18. Januar 1996 VII B 259/95, BFH/NV 1996, 453;… Boeker in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 46 AO 1977 Rz. 71, 114;… die Nachweise bei Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 46 AO 1977 Rz. 11;… Klein/Brockmeyer, Abgabenordnung, 6. Aufl., § 46 Rz. 5).

    Der Pfändungsgläubiger ist daher auch nicht befugt, gegen den Steuerbescheid des Vollstreckungsschuldners Einspruch einzulegen, Klage zu erheben oder in die prozessuale Rechtsstellung des Vollstreckungsschuldners einzutreten (…für den Abtretungsempfänger vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1993, 350, 351; BFH-Urteile vom 21. März 1975 VI R 238/71, BFHE 115, 413, BStBl II 1975, 669, und in BFHE 125, 138, BStBl II 1978, 464).

  • BSG, 24.09.2002 - B 3 P 14/01 R

    Zulassung eines ambulanten Pflegedienstes zum Versorgungsvertrag - zweijährige …

    Er ist in solchen Fällen nur dann prozessführungsbefugt, wenn entweder das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (gesetzliche Prozessstandschaft) oder der Kläger auf Grund einer rechtsgeschäftlichen Befugnis ("Prozessgeschäftsführung") handelt und er dabei ein eigenes rechtliches (und nicht nur ein wirtschaftliches) Interesse an der Geltendmachung des fremden materiellrechtlichen Anspruchs hat (gewillkürte Prozessstandschaft; vgl BSGE 10, 131, 134; 37, 33, 35; BGHZ 89, 2; BAG NJW 1983, 1750, 1751; BFH DB 1978, 2060;… Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl 2002, § 54 RdNr 11).
  • BFH, 12.01.2001 - VI R 181/97

    Kindergeld: Klagebefugnis der Sozialleistungsträger

    Vielmehr soll sich nur derjenige der Anfechtungsklage bedienen können, der durch einen Verwaltungsakt unmittelbar in seiner Rechtsstellung betroffen ist (BFH-Urteil vom 25. April 1978 VII R 2/75, BFHE 125, 138, 140, BStBl II 1978, 464).
  • BFH, 06.12.1988 - VII R 206/83

    Bei einer Abtretung richtet sich ein etwaiger Rückforderungsanspruch des FA - …

    Der Senat folgt der ständigen Rechtsprechung des BFH, nach der der Abtretungsempfänger am Steuerfestsetzungsverfahren nicht beteiligt ist; ihm wird nur der reine Zahlungsanspruch, d.h. also die Rechtsstellung des Abtretenden im Erhebungsverfahren, übertragen (BFH-Urteile vom 21. März 1975 VI R 238/71 , BFHE 115, 413, BStBl II 1975, 669; vom 25. April 1978 VII R 2/75 , BFHE 125, 138, BStBl II 1978, 464; vom 23. Januar 1985 I R 64/81 , BFHE 143, 252, BStBl II 1985, 330).
  • BFH, 23.01.1985 - I R 64/81

    Bei Abtretung eines Steueranspruchs bleibt der Abtretende Beteiligter im …

    Die Klärung von Rechtsfragen ist in diesem Zusammenhang Sache des Abtretenden, der (allenfalls) seinen Zahlungsanspruch abgetreten hat, nicht aber auch seine steuerschuldrechtliche Stellung (vgl. BFH-Urteile vom 21. März 1975 VI R 238/71, BFHE 115, 413, BStBl II 1975, 669; vom 25. April 1978 VII R 2/75, BFHE 125, 138, BStBl II 1978, 464).

    Eine gewillkürte Prozeßstandschaft kommt insoweit nicht in Betracht (vgl. BFHE 115, 413, BStBl II 1975, 669; BFHE 125, 138, BStBl II 1978, 464).

  • BFH, 24.01.1995 - VII R 144/92

    Vorsteuerüberschuß - Erstattungsanspruch

    Der Senat kann unentschieden lassen, ob sich diese Rechtsfolge bereits dadurch ergibt, daß der Zessionar lediglich den reinen Zahlungsanspruch, d. h. die Rechtsstellung des Zedenten im Erhebungsverfahren übertragen erhält, er also in die Rechtsposition, die ein Erstattungsberechtigter in seiner Eigenschaft als Steuerpflichtiger im Steuerfestsetzungsverfahren hat, nicht einrücken kann (BFH-Urteile vom 21. März 1975 VI R 238/71, BFHE 115, 413, BStBl II 1975, 669, und vom 25. April 1978 VII R 2/75, BFHE 125, 138, BStBl II 1978, 464), und schon deshalb die Festsetzung der Jahresumsatzsteuer gegenüber der R-GmbH keine Wirkung gegenüber der Klägerin hat.
  • BFH, 27.07.1983 - II R 21/83

    Kirchensteuerschuld - Eheleute

    § 40 Abs. 2 FGO setzt aber nach der ständigen Rechtsprechung des BFH unmittelbares Betroffensein voraus (vgl. Urteil vom 25. April 1978 VII R 2/75, BFHE 125, 138, 140, BStBl II 1978, 464, m. w. N.).

    Hierdurch soll ausgeschlossen werden, daß Personen klagen, die zwar ein Interesse an den durch den Verwaltungsakt geregelten Beziehungen haben, selbst aber durch den angefochtenen Verwaltungsakt nicht in einer Weise betroffen sind, die sich als eine Verletzung eigener Rechte darstellen könnte (vgl. z. B. BFH-Urteile in BFHE 125, 138, 140, BStBl II 1978, 464, betreffend die Klagebefugnis einer KG, der ein etwaiger Anspruch auf Erstattung des Auszahlungsbetrags nach dem Ausfuhrerstattungsrecht abgetreten worden war, gegen den die Erstattung ablehnenden Verwaltungsakt des Hauptzollamts, und vom 15. Mai 1975 V R 84/70, BFHE 117, 1, 4, BStBl II 1976, 41, betreffend die Klagebefugnis eines Steuerberaters, welchem eine GmbH ihren etwaigen sich aus ihrer Umsatzsteuerveranlagung ergebenden Auszahlungsanspruch abgetreten hatte, gegen einen an die GmbH gerichteten, für sie ungünstigen Steuerbescheid).

  • BFH, 13.07.2000 - V B 5/00

    Rückforderung abgetretener Vorsteuer

    Der Zessionar erhält lediglich die Rechtsstellung des Zedenten im Erhebungsverfahren übertragen; er rückt nicht in die Rechtsposition des Steuerpflichtigen (Zedenten) im Steuerfestsetzungsverfahren ein (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. März 1975 VI R 238/71, BFHE 115, 413, BStBl II 1975, 669; vom 25. April 1978 VII R 2/75, BFHE 125, 138, BStBl II 1978, 464, und vom 24. Januar 1995 VII R 144/92, BFHE 177, 8, BStBl II 1995, 862).

    Er ist deshalb nicht berechtigt, die Veranlagung des Zedenten anzufechten (vgl. BFH in BFHE 115, 413, BStBl II 1975, 669, und in BFHE 125, 138, BStBl II 1978, 464) oder später Einwendungen gegen den Steuerbescheid geltend zu machen.

  • BFH, 13.07.1995 - VII R 3/95

    Abgrenzung zwischen Abgabenbefreiungen und Abgabenvergütungen und …

    Der Senat hat in seinem von der Revision selbst angeführten Urteil vom 25. April 1978 VII R 2/75 (BFHE 125, 138, BStBl II 1978, 464) entschieden, daß der nach Ausfuhrerstattungsrecht Erstattungsberechtigte nur den "reinen Zahlungsanspruch", nicht aber die Rechtsposition aus dem Erstattungsrechtsverhältnis abtreten kann.

    Seine Erfüllung ist eine Voraussetzung für die Gewährung der Erstattung; er ist nicht, wie die Klägerin meint, ein mit dem Zahlungsanspruch übergehendes "Nebenrecht", und kann von der Klägerin auch nicht im Wege der Prozeßstandschaft geltend gemacht werden (BFHE 125, 138, 142).

  • BFH, 14.07.1987 - VII R 116/86

    Finanzamt - Vollsteckung - Drittschuldner - Einziehung - Umsatzsteuer - …

  • BFH, 05.06.1985 - VII R 98/82

    Erhebung von Währungsausgleichsbeträgen - Übermäßige zusätzliche Belastung durch …

  • BFH, 09.04.1986 - I R 62/81

    Abtretung - Erstattungszahlungsanspruch - Verwaltungsakt - Verletzung eigener …

  • BFH, 30.05.1990 - I R 115/86

    Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Voraussetzungen für das …

  • BFH, 30.06.2004 - VII B 257/02

    Rückforderungsanspruch betr. USt-Erstattungsbetrag

  • BFH, 02.02.1995 - VII R 42/94

    Rückforderung eines abgetretenen Vorsteuerüberschusses

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2020 - L 32 AS 155/20

    Ausschließliche Klagebefugnis des Arbeitgebers für die Bewilligung eines …

  • BFH, 27.01.1993 - II S 10/92

    Wirkungen der Abtretung oder Schuldübernahme von Rechten und Pflichten eines …

  • BFH, 31.03.1981 - VIII B 53/80

    Feststellungsbescheid - Bauherrengemeinschaft - Gesellschaft des bürgerlichen …

  • BFH, 12.07.1994 - VII B 102/94

    Klagebefugnis einer Person die nicht Adressat eines Ausfuhrerstattungsbescheids …

  • FG Hamburg, 05.04.2000 - VI 268/99

    Wirksamkeit einer Abtretungsanzeige

  • BFH, 02.02.1984 - VII B 3/84
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Rechtsprechung
   BFH, 16.06.1978 - VI R 3/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1079
BFH, 16.06.1978 - VI R 3/78 (https://dejure.org/1978,1079)
BFH, Entscheidung vom 16.06.1978 - VI R 3/78 (https://dejure.org/1978,1079)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 1978 - VI R 3/78 (https://dejure.org/1978,1079)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 125, 149
  • DB 1978, 1772
  • BStBl II 1978, 464
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.02.1962 - VII C 66.61

    Rücknahme einer vom Revisionskläger persönlich ohne Beachtung des § 67 Abs. 1 …

    Auszug aus BFH, 16.06.1978 - VI R 3/78
    Zur Begründung seiner Auffassung hat der VII. Senat unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 16. Februar 1962 VII C 66.61 (BVerwGE 14, 19) ausgeführt, daß bei einem nicht rechtswirksam eingelegten Rechtsmittel von vornherein nicht zur Sache entschieden werden könne.

    Auch in diesem Falle hätte der Prozeßvertreter sich wie im Falle des BVerwG-Beschlusses VII C 66.61 mit der Sache selbst nicht zu befassen, sondern könnte lediglich die Rücknahme der Klage erklären.

  • BVerwG, 12.02.1970 - VIII C 29.69

    Persönliche Klagerücknahme des nicht von einem Rechtsanwalt vertretenen …

    Auszug aus BFH, 16.06.1978 - VI R 3/78
    Die Heranziehung eines Prozeßbevollmächtigten nur zum Zwecke der Klagerücknahme würde sich auch in diesem Falle als für die Prozeßpartei unbillige Förmelei erweisen (vgl. auch BVerwG-Beschluß vom 12. Februar 1970 VIII C 29.69, Neue Juristische Wochenschrift 1970 S. 1205).
  • BFH, 31.01.1978 - VII K 2/77

    Klageerhebung - Bevollmächtigter - Vertretung - Rücknahme der Klage

    Auszug aus BFH, 16.06.1978 - VI R 3/78
    Für den Fall einer nicht rechtswirksam unmittelbar beim BFH (§ 37 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) erhobenen Klage hat der VII. Senat des BFH entschieden, daß der Kläger die Klage persönlich zurücknehmen kann (Beschluß vom 31. Januar 1978 VII K 2/77, BFHE 124, 156, BStBl II 1978, 232).
  • BFH, 24.02.1967 - VI R 314/66

    Kostenauferlegung bei Klagerücknahme nach Einlegung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BFH, 16.06.1978 - VI R 3/78
    Nimmt der Kläger, nachdem das FA gegen das Urteil des FG Revision eingelegt hat, seine Klage mit Einwilligung des FA zurück, so ist das Verfahren durch Beschluß einzustellen (Beschluß des Senats vom 24. Februar 1967 VI R 314/66, BFHE 88, 111, BStBl III 1967, 294).
  • BFH, 17.07.1979 - VII B 20/77

    Einstweilige Anordnung - Beschwerde - Erledigung in der Hauptsache

    Dieses Bestreben kommt auch in den Entscheidungen des BFH vom 31. Januar 1978 VII K 2/77 (BFHE 124, 156, BStBl II 1978, 232) und vom 16. Juni 1978 VI R 3/78 (BFHE 125, 149, BStBl II 1978, 464) zum Ausdruck, in denen - allerdings aus anderen Erwägungen - die Heranziehung eines Prozeßbevollmächtigten zur Zurücknahme der Klage in dem vor dem BFH schwebenden Verfahren nicht für erforderlich gehalten worden ist.

    Daß aber die Vertretung durch einen Prozeßbevollmächtigten nicht gefordert werden kann, wenn dessen Heranziehung zur Vornahme einer Prozeßhandlung sich als Förmelei erweisen würde, hat der BFH bereits in den genannten Entscheidungen VII K 2/77 und VI R 3/78 zum Ausdruck gebracht.

  • BFH, 17.02.1981 - VII R 14/80

    Revisionsverfahren - Rechtsanwalt - Bevollmächtigter - Rüchnahme der Revision

    Es entspricht diesem Zweck, seine Vorschriften über den Vertretungszwang in denjenigen Fällen zugunsten des Verfahrensbeteiligten großzügig auszulegen, bei denen es um die Beendigung eines beim BFH anhängig gewordenen Verfahrens geht (vgl. hierzu auch die BFH-Beschlüsse vom 16. Juni 1978 VI R 3/78, BFHE 125, 149, BStBl II 1978, 464; vom 13. März 1979 VII K2/79, BFHE 127, 309 BStBl II 1979, 431 und vom 17. Juli 1979 VII B20/77, BFHE 128, 327, BStBl II 1979, 707).
  • BFH, 13.10.1987 - VIII R 35/83
    NV: Auch wenn der Kläger nicht zu den postulationsfähigen Personen des Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG gehört, kann er während des Revisionsverfahrens die Rücknahme der Klage wirksam erklären (vgl. BFH-Beschluß vom 16.6.1978 VI R 3/78).
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Rechtsprechung
   BFH, 14.06.1978 - II B 10/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1230
BFH, 14.06.1978 - II B 10/78 (https://dejure.org/1978,1230)
BFH, Entscheidung vom 14.06.1978 - II B 10/78 (https://dejure.org/1978,1230)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 1978 - II B 10/78 (https://dejure.org/1978,1230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 125, 148
  • DB 1978, 2395
  • BStBl II 1978, 1104
  • BStBl II 1978, 464
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.05.1977 - VII R 86/76

    Bevollmächtigter - Auftreten vor dem BFH - Abschließende Regelung - Ausdehnung …

    Auszug aus BFH, 14.06.1978 - II B 10/78
    Er ist außerhalb der Frist des § 115 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eingereicht worden und erfüllt auch nicht die formellen Voraussetzungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. auch den Beschluß vom 10. Mai 1977 VII R 86/76, BFHE 122, 32, BStBl II 1977, 593).
  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Dieser Mangel wird auch nicht dadurch geheilt, daß sowohl die Revisionsschrift als auch die Revisionsbegründung vom 6. Juni 1997, eingegangen am 9. Juni 1997, als Bearbeiterin Frau Z ausweisen, die die Befähigung zum Richteramt besitzt (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Juni 1978 II B 10/78, BFHE 125, 148, BStBl II 1978, 464).

    Der Schriftsatz ist außerhalb der Revisionsfrist (vgl. § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO) eingereicht worden (BFH-Beschluß in BFHE 125, 148, BStBl II 1978, 464).

  • BFH, 17.07.1981 - VI R 204/78

    Betriebsveranstaltung - Arbeitgeber - Verwaltungsvereinfachung - …

    Zur Begründung des Hauptantrags zieht die Klägerin einmal den rechtzeitigen Eingang der Revision in Zweifel und macht zum anderen geltend, daß die Revisionsschrift nach dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Juni 1978 II B 10/78 (BFHE 125, 148 , BStBl II 1978, 464 ) nach Art. 1 Nr. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs vom 8. Juli 1975 -BFH- EntlastG- (BGBl I 1975, 1861) von einem zum Richteramt befähigten Beamten oder Angestellten des FA unterzeichnet sein müsse.

    Darauf kommt es jedoch nach dem von der Klägerin zitierten Beschluß in BFHE 125, 148 , BStBl II 1978, 464 nicht an.

  • BFH, 06.07.1994 - II R 80/93

    Ordnungsgemäße Einlegung der Revision durch eine postulationsfähige Person per …

    Die Unterzeichnung durch eine nicht postulationsfähige Person genügt auch dann nicht, wenn dabei vermerkt ist, das Schriftstück sei im Entwurf von einem vertretungsberechtigten Beamten unterzeichnet worden (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juni 1978 II B 10/78, BFHE 125, 148, BStBl II 1978, 464;… Koch bei Gräber, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 62 Rdnr. 85).
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