Rechtsprechung
| BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 7 Abs. 4; ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 19
- Simons & Moll-Simons
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine steuerliche Berücksichtigung des "Drittaufwands" des Eigentümer-Ehegatten
- Wolters Kluwer
Übertragbarkeit der Grundsätze zur Absetzung für Abnutzung eines Miteigentümers auf die Nutzung eines häusliches Arbeitszimmer durch die Ehefrau in einer im Alleineigentum des Ehemannes stehenden Eigentumswohnung - Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ausbildungskosten
- Drittaufwand
- Abgrenzung zwischen Drittaufwand, abgekürztem Zahlungsweg bzw. Vertragsweg
- Entfernungspauschale
- Die Regelungen zur Entfernungspauschale im Einzelnen
- Fortbildungskosten
- ABC der Aus- und Fortbildungskosten
- Einzelfälle
- Grundstücksgemeinschaften
- Mietvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- Besonderheiten bei Ehegattengrundstücken
- Häusliches Arbeitszimmer
- Die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen
- Kinderbetreuungskosten
- Die Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten nach § 9c Abs. 1 EStG bis 31.12.2011
- Mieterzuschuss
- Ausgaben eines Mieters oder Pächters
- Instandhaltungskosten
- Schuldzinsen
- Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung
- Schuldzinsenabzug für Baudarlehen
- Vorsorgeaufwendungen/Altersvorsorgeaufwendungen
- Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 16.10.1989 - II 4335/85
- BFH, 25.11.1996 - VI R 8/90
- BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
- BFH, 12.05.2000 - VI R 8/90
Papierfundstellen
- BFHE 189, 160
- NJW 1999, 3577
- NZM 1999, 1112
- BB 1999, 2124
- BB 1999, 2169
- DB 1999, 2089
- BStBl II 1999, 782
Wird zitiert von ... (142) Zitiert selbst (36)
- BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
Derartige Sachverhalte wären mit dem der Vorlage GrS 1/97 vergleichbar.Wie der Große Senat aber in seinem Beschluß vom heutigen Tage zu der Vorlage GrS 1/97 (zu C. I.1.) entschieden hat, wäre dieser Beitrag, soweit er die anteiligen Anschaffungskosten des Arbeitszimmers deckt, von dem nutzenden Ehepartner als in seinem beruflichen Interesse aufgewendet anzusehen mit der Folge, daß er für die Zeit der Nutzung zu AfA als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. des § 7 EStG) berechtigt wäre.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Große Senat für diesen Fall auf den Beschluß vom heutigen Tage in der Sache GrS 1/97, dort zu den Rechtsfragen 1 und 2.
Sollte sie zu AfA berechtigt sein (siehe oben zu C. I.2.), verweist der Große Senat wegen der Bemessungsgrundlage der AfA auf den Beschluß vom heutigen Tage in der Sache GrS 1/97, zu C. II. 2.).
ff) Die Berücksichtigung der vom Kläger aufgewendeten Herstellungskosten ist auch nicht durch Art. 6 des Grundgesetzes (GG) geboten (vgl. Vorlage GrS 1/97, zu II. 2.a, bb, BFHE 181, 362, BStBl II 1997, 208).
- BFH, 13.03.1996 - VI R 103/95
Bei einer doppelten Haushaltsführung kein Werbungskostenabzug der Miete für die …
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
Die Ermittlung der Einkünfte i.S. des § 2 Abs. 1 und 2 EStG ist subjektbezogen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG, BFH-Urteil vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375, zu 2.a; Groh, Der Betrieb --DB-- 1988, 514, 518).Davon kann nur dann die Rede sein, wenn der Dritte für Rechnung des Steuerpflichtigen an dessen Gläubiger leistet (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, 142, BStBl II 1996, 375).
Der Große Senat kann offen lassen, ob er in diesen Fällen die Aufwendungen des Dritten beim Steuerpflichtigen als Werbungskosten zum Abzug zulassen würde (vern. BFH-Urteil in BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375), denn der Vorlagefall erfüllt nicht die Voraussetzungen des abgekürzten Vertragswegs.
So hat der BFH auch bisher schon AfA als Werbungskosten beim unentgeltlich Nutzenden nicht zugelassen (…vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 1981 VIII R 141/77, BFHE 134, 409, BStBl II 1982, 454, vom 22. Januar 1985 IX R 4/79, BFH/NV 1986, 149, zum unentgeltlichen Nießbrauch; vom 28. September 1993 IX R 156/88, BFHE 172, 439, BStBl II 1994, 319, zum Vermächtnisnießbrauch; vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375, zur unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung; BFH-Beschluß in BFHE 151, 523, 534 f., BStBl II 1988, 348, 353, zur Nutzungseinlage).
- BFH, 09.07.1992 - IV R 115/90
Drittaufwand bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung durch Angehörige
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
Dieser objektive bzw. sachliche Zusammenhang der Aufwendungen mit einer Einkunftsart ist aber nicht ausreichend (ausführlich BFH-Beschluß vom 9. Juli 1992 IV R 115/90, BFHE 169, 56, 61, 65, BStBl II 1992, 948).cc) Der vom vorlegenden Senat angeführte sog. Zuwendungsgedanke erfaßt nicht nur den abgekürzten Zahlungs- und Vertragsweg, sondern geht darüber hinaus (vgl. Ruppe, Deutsche steuerjuristische Gesellschaft --DStJG-- 10, 45, 77 ff;… Schmidt/ Drenseck, a.a.O., 17. Aufl., § 7 Rz. 38c; w.N. vgl. BFH-Beschluß vom 9. Juli 1992 IV R 115/90, BFHE 169, 56, BStBl II 1992, 948, zu B. II. 1.b).
Das ist die Überlassung zur Nutzung nicht (BFH-Urteil vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82, BFH-Beschluß vom 9. Juli 1992 IV R 115/90, BFHE 169, 56, 66, BStBl II 1992, 948, 953), auch nicht teilweise.
Es ist nicht erkennbar, daß der Gesetzgeber damit auch die begrenzte unentgeltliche Nutzungsüberlassung erfassen wollte (BFH-Beschluß in BFHE 169, 56, 66, BStBl II 1992, 948;… Söhn in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 4 Rdnr. E 242).
- BFH, 20.09.1990 - IV R 300/84
Drittaufwand von Angehörigen regelmäßig keine Betriebsausgabe
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
Sind die finanziellen Beiträge der Eheleute unterschiedlich hoch, dann hat sowohl zivilrechtlich (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. Dezember 1965 II ZR 137/63, Neue Jursistische Wochenschrift --NJW-- 1966, 542, und vom 17. Mai 1983 IX ZR 14/82, NJW 1983, 1845) als auch steuerrechtlich der Ehegatte, der aus eigenen Mitteln mehr als der andere beigesteuert hat, das Mehr seinem Ehegatten mit der Folge zugewendet, daß jeder von ihnen so anzusehen ist, als habe er die seinem Anteil entsprechenden Anschaffungskosten selbst getragen (BFH-Urteile vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82, zu 2; vom 12. Februar 1988 VI R 141/85, BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764; vom 17. Juli 1985 II R 64/83, BFHE 144, 173, BStBl II 1985, 592, zu laufenden Zinszahlungen; Spindler, 16. Deutscher Steuerberatungstag 1993, Protokoll, S. 133, 142).Nach dem BFH-Urteil vom 20. September 1990 IV R 300/84 (BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82, zu 2.c;… ferner Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Auflage, § 9 Rz. 223) bedeutet Abkürzung des Zahlungsweges die Zuwendung eines Geldbetrags an den Steuerpflichtigen in der Weise, daß der Zuwendende im Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen dessen Schuld tilgt (vgl. § 267 Abs. 1 BGB), statt ihm den Geldbetrag unmittelbar zu geben.
Das ist die Überlassung zur Nutzung nicht (BFH-Urteil vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82, BFH-Beschluß vom 9. Juli 1992 IV R 115/90, BFHE 169, 56, 66, BStBl II 1992, 948, 953), auch nicht teilweise.
So hat der BFH auch bisher laufende Aufwendungen des Eigentümers nicht dem unentgeltlich Nutzenden zugerechnet (vgl. BFH-Urteile vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82; vom 31. März 1992 IX R 245/87, BFHE 168, 248, BStBl II 1992, 890, zu 2.b; vgl. ferner zum Bruttonießbrauch BFH-Urteil vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216, BStBl II 1981, 299, zu 1.a, a.E.).
- BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92
Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung …
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
Sind die in dem Beschluß des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) aufgestellten Grundsätze zur AfA-Befugnis eines Miteigentümers auf den Fall übertragbar, daß die Ehefrau ein häusliches Arbeitszimmer in der im Alleineigentum des Ehemannes stehenden Eigentumswohnung (Familienwohnung) nutzt, wenn (1.) gleichzeitig mit dieser Eigentumswohnung eine andere von Zuschnitt und Ausstattung identische Eigentumswohnung zu Alleineigentum der Ehefrau angeschafft und anschließend vermietet worden ist und wenn (2.) die Anschaffung beider Eigentumswohnungen und deren Unterhaltungskosten "aus einem Topf", nämlich aus den Einkünften der Eheleute und durch ein einziges Darlehen in Gesamtschuldnerschaft finanziert worden ist bzw. finanziert wird?.Die Grundsätze des Großen Senats im Beschluß in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281 sind nicht anwendbar, wenn in tatsächlicher Hinsicht nicht davon auszugehen ist, daß die Klägerin (Nichteigentümer-Ehefrau) selbst einen Beitrag zu den Anschaffungskosten der Wohnung ihres Ehemannes, in der sie ein Arbeitszimmer alleine nutzt, geleistet hat.
Nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, zu C. I. liegt Drittaufwand vor, wenn ein Dritter Kosten trägt, die durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlaßt sind.
Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung den Abzug von laufenden Aufwendungen des nutzenden Nichteigentümers als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen (vgl. BFH-Urteile vom 21. Februar 1978 VIII R 148/73, BFHE 124, 454, BStBl II 1978, 345; vom 5. September 1991 IV R 40/90, BFHE 165, 512, BStBl II 1992, 192, zu 1.b, zu Betriebsausgaben; vom 14. November 1989 IX R 110/85, BFHE 159, 442, 445, BStBl II 1990, 462, zu Werbungskosten des Vorbehaltsnießbrauchers; ferner allg. BFH-Beschluß vom 30. Januar 1995, BFHE 176, 267, 273, BStBl II 1995, 281, zu C. III.).
- BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Wegen Konkurs des Bauunternehmers vergebliche Bauaufwendungen als Werbungskosten
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
Das gilt auch für Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die in der Form der AfA gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Werbungskosten abziehbar sind (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, 478, BStBl II 1990, 830).Wie dem Steuerpflichtigen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 8 EStG nur solche Einnahmen zuzurechnen sind, die seine persönliche Leistungsfähigkeit erhöhen (BFH-Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, 221, BStBl II 1988, 995; vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39, zu 3.;… Birk in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 8 EStG Rz. 1), so sind entsprechend nur solche Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen, die seine persönliche Leistungsfähigkeit mindern (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, 480, BStBl II 1990, 830).
Daher gebietet das Nettoprinzip, das sich aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip ergibt (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 160, 466, 480, BStBl II 1990, 830; vgl. ferner BFH-Urteile vom 17. April 1996 I R 78/95, BFHE 180, 559, BStBl II 1996, 571, zu 3.;… vom 1. Dezember 1992 VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520, zu 2.), nicht die Berücksichtigung der Aufwendungen des Klägers bei der Ermittlung der Einkünfte der Klägerin.
- BFH, 25.11.1996 - VI R 8/90
Vorlagebeschluß an den Großen Senat zur AfA-Befugnis für das häusliche …
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
Vorlagebeschluß vom 25. November 1996 VI R 8/90 (BFHE 181, 377, BStBl II 1997, 215).Der VI. Senat hat durch Beschluß vom 25. November 1996 VI R 8/90 dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) gemäß § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:.
Zur Begründung des Vorlagebeschlusses wird auf BFHE 181, 377, BStBl II 1997, 215 verwiesen.
- BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86
Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
Der Steuerpflichtige erzielt gerade infolge der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung einen höheren Ertrag (BFH-Beschluß vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, 531, 534, BStBl II 1988, 348).So hat der BFH auch bisher schon AfA als Werbungskosten beim unentgeltlich Nutzenden nicht zugelassen (…vgl. BFH-Urteile vom 28. Juli 1981 VIII R 141/77, BFHE 134, 409, BStBl II 1982, 454, vom 22. Januar 1985 IX R 4/79, BFH/NV 1986, 149, zum unentgeltlichen Nießbrauch; vom 28. September 1993 IX R 156/88, BFHE 172, 439, BStBl II 1994, 319, zum Vermächtnisnießbrauch; vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375, zur unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung; BFH-Beschluß in BFHE 151, 523, 534 f., BStBl II 1988, 348, 353, zur Nutzungseinlage).
- BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79
Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines …
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
Wie dem Steuerpflichtigen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 8 EStG nur solche Einnahmen zuzurechnen sind, die seine persönliche Leistungsfähigkeit erhöhen (BFH-Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, 221, BStBl II 1988, 995; vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39, zu 3.;… Birk in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 8 EStG Rz. 1), so sind entsprechend nur solche Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen, die seine persönliche Leistungsfähigkeit mindern (vgl. BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, 480, BStBl II 1990, 830). - BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77
Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen …
Auszug aus BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
a) Werbungskosten sind für den Bereich der nichtselbständigen Arbeit (§ 19 EStG) Aufwendungen, die durch den Beruf veranlaßt sind, d.h. es muß ein objektiver Zusammenhang zwischen ihnen und dem Beruf bestehen und sie müssen subjektiv zur Förderung des Berufs bestimmt sein (z.B. BFH-Urteile vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368; vom 1. Juli 1994 VI R 67/93, BFHE 175, 85, BStBl II 1995, 273). - BFH, 14.11.1989 - IX R 110/85
Erhaltungsaufwand für durch mündliche Vereinbarung zur Reparatur verpflichteten …
- BFH, 22.07.1988 - III R 175/85
Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
- BFH, 31.03.1992 - IX R 245/87
Relevanz von Einnahmen-Verteilungs-Abrede zwischen Angehörigen
- BFH, 05.09.1991 - IV R 40/90
1. Aufwendungen eines Freiberuflers für Dachreparatur an einem der Mutter …
- BFH, 22.11.1996 - VI R 77/95
Vorlagebeschluß an den Großen Senat zur AfA-Befugnis für das häusliche …
- BFH, 20.09.1989 - X R 140/87
Schenkweise Übertragung eines bebauten Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt eines …
- BFH, 01.10.1997 - X R 91/94
Nutzungsrechte im Beitrittsgebiet
- BFH, 27.06.1978 - VIII R 168/73
Einkünfte aus Vermietung - Vorschriften über die Gemeinschaft - …
- BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65
Wohnungseinrichtung
- BFH, 17.04.1996 - I R 78/95
Werbungskostenabzug beim Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten …
- BFH, 28.09.1993 - IX R 156/88
Keine AfA-Befugnis des Vermächtnisnießbrauchers für die Anschaffungs- oder …
- BFH, 19.01.1982 - VIII R 102/78
Erbbaurecht - Aufwendung - Herstellungskosten - Verlust des wirtschaftlichen …
- BFH, 28.07.1981 - VIII R 141/77
Keine Berechtigung zur AfA bei unentgeltlich erworbenem Nießbrauch
- BFH, 13.05.1980 - VIII R 128/78
Zurechnung der Einkünfte beim Bruttonießbrauch - Keine Abzugsfähigkeit der …
- BFH, 01.07.1994 - VI R 67/93
Aufwendungen für persönliche Geschenke eines Behördenleiters an andere …
- BFH, 21.02.1978 - VIII R 148/73
Aufwendung - Miete - Aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut - Scheinbestandteil - …
- BFH, 01.12.1992 - VIII R 43/90
Geltendmachung von Aufwendungen für eine anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang …
- BFH, 31.10.1978 - VIII R 196/77
Eigentumswohnung - Eheleute - Betriebsausgabe - Werbungskosten - …
- BFH, 22.01.1985 - IX R 4/79
Geltendmachung von Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten durch den …
- RFH, 10.02.1937 - VI A 111/37
- BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82
Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …
- BFH, 12.02.1988 - VI R 141/85
AfA für häusliches Arbeitszimmer bei Miteigentum
- BGH, 21.10.1992 - XII ZR 182/90
Rückforderung unbenannter Zuwendungen nach Scheitern einer deutsch-ausländischen …
- BFH, 17.07.1985 - II R 64/83
Grundstücksübertragung zwischen Eheleuten - Trennung - Gegenleistung
- BGH, 06.12.1965 - II ZR 137/63
Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises für eine Miteigentumshälfte an einem …
- BFH, 06.12.2017 - VI R 41/15
Werbungskostenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum von Ehegatten …
Werbungskosten im Bereich der nichtselbständigen Arbeit müssen durch den Beruf veranlasst sein, d.h. es muss ein objektiver Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Beruf bestehen und sie müssen subjektiv zur Förderung des Berufs bestimmt sein (z.B. Senatsurteile vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368; vom 1. Juli 1994 VI R 67/93, BFHE 175, 85, BStBl II 1995, 273; Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).Deshalb können nur solche Aufwendungen als Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 EStG abgezogen werden, welche die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindern (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.b; BFH-Urteil vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, m.w.N.; Senatsurteil vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375).
Daher sind gemeinschaftlich getragene Aufwendungen für eine Immobilie, die einem Ehegatten gehört und die dieser zur Erzielung von Einnahmen nutzt, beim Eigentümerehegatten in vollem Umfang Werbungskosten (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.V.1.; BFH-Urteile vom 2. Dezember 1999 IX R 21/96, BFHE 191, 28, BStBl II 2000, 312; vom 4. September 2000 IX R 22/97, BFHE 193, 112, BStBl II 2001, 785, …und vom 20. Juni 2012 IX R 29/11, BFH/NV 2012, 1952).
Sind die finanziellen Beiträge der Eheleute unterschiedlich hoch, dann hat sowohl zivilrechtlich (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 1965 II ZR 137/63, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1966, 542, und vom 17. Mai 1983 IX ZR 14/82, NJW 1983, 1845) als auch steuerrechtlich der Ehegatte, der aus eigenen Mitteln mehr als der andere beigesteuert hat, das Mehr seinem Ehegatten mit der Folge zugewandt, dass jeder von ihnen so anzusehen ist, als habe er die seinem Anteil entsprechenden Anschaffungskosten selbst getragen (BFH-Urteil vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82; Senatsurteil vom 12. Februar 1988 VI R 141/85, BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764; Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).
Rn. 18 Demgemäß sind auch die gemeinsam getragenen laufenden Aufwendungen für eine solche Wohnung, soweit sie grundstücksorientiert sind (z.B. Schuldzinsen auf den Anschaffungskredit, Grundsteuern, allgemeine Reparaturkosten, Versicherungsprämien und ähnliche Kosten, s. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.V.1.), nur entsprechend den Miteigentumsanteilen als Werbungskosten abziehbar.
In diesem Fall ist dieser Beitrag, soweit er die anteiligen Anschaffungskosten des beruflich oder betrieblich genutzten Raums deckt, von dem nutzenden Ehepartner als in seinem beruflichen Interesse aufgewendet anzusehen mit der Folge, dass er für die Zeit der Nutzung zu AfA als Werbungskosten berechtigt ist (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.I.2.).
Wie auch der abgekürzte Zahlungsweg bezweckt der abgekürzte Vertragsweg eine Leistung des Zuwendenden an den Steuerpflichtigen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).
Die bloße Nutzungsmöglichkeit der Wohnung kann weder zivilrechtlich noch steuerrechtlich übertragen oder zugewendet werden (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.c cc).
- BFH, 09.03.2016 - X R 46/14
Behandlung des eigenen Aufwands des Unternehmer-Ehegatten für die Errichtung …
Rn. 33 Für dieses Ergebnis berief sich der VIII. Senat zum einen auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97 (BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782), der allerdings zu einer Sachverhaltsgestaltung ergangen war, in der derjenige Ehegatte, der einen Raum der allein dem anderen Ehegatten gehörenden Wohnung als Arbeitszimmer --im Privatvermögen-- beruflich nutzte, keinerlei Kosten für diesen Raum getragen hatte. - FG Düsseldorf, 21.10.2014 - 13 K 1554/12
Betriebsausgabenabzug für Raumkosten - Drittaufwand für Schuldzinsen bei …
Diese sind vielmehr nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats vom 23.8.1999 GrS 2/97 (BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782) der S zuzurechnen.Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich nach der zutreffenden Ansicht des BFH aus dem Grundsatz der persönlichen Leistungsfähigkeit und dem daraus abgeleiteten Nettoprinzip, wonach der Steuerpflichtige die Aufwendungen grundsätzlich persönlich tragen muss (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782 unter C.IV.1.b).
Für die auch im Streitfall maßgebliche Konstellation, dass Miteigentum am Grundstück und Gebäude begründet wird, soll nach Ansicht des Großen Senats in einem ersten Schritt davon auszugehen sein, dass jeder der Ehegatten Herstellungskosten entsprechend seinem Miteigentumsanteil getragen habe (vgl. BFH-Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).
Rn. 39 In Bezug auf die laufenden Aufwendungen, die zum einen mit der Anschaffung/Herstellung des Grundstücks und zum anderen mit der Nutzung des Arbeitszimmers eines zusammen hängen, hat der Große Senat in seinem Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97 (BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782) zwischen den grundstücksorientierten und den nutzungsorientierten Aufwendungen unterschieden.
Rn. 41 aa) Nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats im Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97 (BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462) sind die insgesamt gezahlten Schuldzinsen, auch wenn diese allein von einem Konto des Klägers bezahlt wurden, zur Hälfte der S zuzurechnen.
Aus wessen Mitteln die Zahlung im Einzelfall stammt ist unmaßgeblich (so auch ausdrücklich der Große Senat im Zusammenhang mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten in den Ehegatten-Fällen, BFH-Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782 unter C.I.1.; vgl. ferner BFH-Urteil vom 29.4.2008 VIII R 98/04, BFHE 221, 129, BStBl II 2008, 749).
Zu einem gleichen Ergebnis kommt Wolff-Diepenbrock (DStR 1999, 1642), nach dessen Ansicht der Große Senats mit seinen Ausführungen zu den laufenden Aufwendungen im Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97 (BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782) die Grundsätze des BFH-Urteils vom 3.4.1987 VI R 91/85 (BFHE 149, 572, BStBl II 1987, 623), wonach dem ein Arbeitszimmer nutzenden Miteigentümer der volle Schuldzinsenabzug zusteht, nicht in Frage stellen wollte.
Rn. 47 Der Senat vermag dieser Auffassung nicht zu folgen, da sie seines Erachtens nicht im Einklang mit den Ausführungen des Großen Senats im Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97 (BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782) steht.
In Bezug auf die den hälftigen Miteigentumsanteil des Klägers übersteigenden Schuldzinsen müssen daher die gleichen Grundsätze Anwendung finden, die der Große Senat in seinem Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97 (BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782) in Bezug auf das Verhältnis von Nichteigentümer und Alleineigentümer aufgestellt hat.
Insoweit gelte grundsätzlich, dass die Zahlung, sofern keine besondere Vereinbarung getroffen sei, jeweils für Rechnung desjenigen geleistet werde, der den Betrag schulde (vgl. BFH-Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782 unter C.V.).
Dies wird durch die nachfolgende Differenzierung des Großen Senats bestätigt, wonach allein die nutzungsorientierten Aufwendungen im Falle einer Kostentragung durch den Nichteigentümer-Ehegatten sachlich und subjektiv durch den Beruf des das Arbeitszimmer nutzenden Ehegatten veranlasst seien, während die grundstücksorientierten Aufwendungen stets auch im Interesse des Eigentümers aufgewendet würden (vgl. BFH-Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782 unter C.V.2.b).
Rn. 49 Soweit der Große Senat in Bezug auf die grundstücksbezogenen Aufwendungen ausnahmsweise einen Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug dann für zulässig erachtet hat, wenn der nutzende Nichteigentümer-Ehegatte in Absprache mit dem Eigentümer-Ehegatten die laufenden Aufwendungen übernimmt (vgl. BFH-Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782 unter C.V.2.a), liegt diese Ausnahme im Streitfall nicht vor.
- BFH, 23.09.2009 - IV R 21/08
Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches …
Aus dem Grundsatz der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit ergibt sich, dass der Gesellschafter die Aufwendungen persönlich tragen muss (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C. IV. 1. b der Gründe; BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BFHE 191, 301, BStBl II 2000, 314, jeweils m. w. N.).Sind die finanziellen Beiträge der Eheleute unterschiedlich hoch, dann hat sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich der Ehegatte, der aus eigenen Mitteln mehr als der andere beigesteuert hat, das Mehr seinem Ehegatten mit der Folge zugewendet, dass jeder von ihnen so anzusehen ist, als habe er die seinem Anteil entsprechenden Herstellungskosten selbst getragen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C. I. 1. der Gründe, m. w. N.).
Die Zurechnung der Aufwendungen folgt der von den Ehegatten getroffenen Entscheidung, Miteigentum zu erwerben (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C. I. 1. der Gründe, m. w. N.).
cc) Auch die anteiligen Energiekosten für das Arbeitszimmer im Einfamilienhaus sind den Ehegatten nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zuzuordnen; insoweit sind diese Kosten als für Rechnung des jeweiligen Ehegatten geleistet anzusehen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C. V. 1. der Gründe).
Für Mietaufwendungen kann nichts anderes als für Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Finanzierungsaufwendungen gelten (hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C. I. 1. der Gründe, m. w. N.).
- BFH, 25.06.2008 - X R 36/05
Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im …
Der Zinsaufwand sei als nicht abzugsfähiger Drittaufwand nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. August 1999 GrS 2/97 (BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782) anzusehen.Wie dem Steuerpflichtigen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 8 EStG nur solche Einnahmen zuzurechnen sind, die seine persönliche Leistungsfähigkeit erhöhen, so sind entsprechend nur solche Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen, die seine persönliche Leistungsfähigkeit mindern (BFH-Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.b).
aaa) Leistet ein Ehegatte als alleiniger Schuldner der Zinsverpflichtung die Zahlung für eine diesen Ehegatten allein treffende Verbindlichkeit, wird die Zahlung --sofern im Innenverhältnis weder Ersatz geleistet wird noch ein Rückgriffsanspruch besteht-- ausschließlich für Rechnung dieses Ehegatten erbracht (BFH-Entscheidungen vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375; in BFHE 191, 24, BStBl II 2000, 310; in BFHE 191, 28, BStBl II 2000, 312, und in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).
bbb) Dem Steuerpflichtigen kann von einem Dritten getragener Aufwand auch ohne Ersatzpflicht oder Kostentragung im Innenverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen im Wege des abgekürzten Vertragswegs als eigener Aufwand zugerechnet werden (…näher dazu BFH-Entscheidungen in BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, und in BStBl II 2008, 572, BFH/NV 2008, 664; offengelassen in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782; beschränkt auf "Bargeschäfte des täglichen Lebens" BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BFHE 191, 301, BStBl II 2000, 314; ferner BMF-Schreiben vom 7. Juli 2008, DStR 2008, 1382).
Schuldet er keinen Ersatz, hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782 erkannt, dass die Zuwendung geschenkter Mittel an den Steuerpflichtigen und das Bestreiten von Anschaffungskosten oder Aufwand mit diesen Mitteln zu eigenem Aufwand des Steuerpflichtigen führt (sog. Zuwendungsgedanke, vgl. Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz 175).
Inwieweit der vom IX. Senat des BFH für alle Konstellationen von Kreditverhältnissen und Dauerschuldverhältnissen befürwortete Ausschluss des Werbungskostenabzugs nach den Grundsätzen des abgekürzten Vertragswegs vom erkennenden Senat geteilt wird (vgl. zur Abgrenzung der Zuwendung eines Geldbetrags von der Zuwendung eines Nutzungsrechts Entscheidungen des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782; vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348; Haenicke, DStZ 2006, 793, 796; Schnorr, StuW 2003, 222, 224), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
Art. 6 Abs. 1 GG verlangt aber nicht eine Besserstellung der Ehegatten gegenüber Unverheirateten, solange nicht spezifische Belastungen auszugleichen sind (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782;… BFH-Beschluss vom 5. Juli 2000 IX B 60/98, BFH/NV 2000, 1344) und bietet keinen Maßstab für die --im Streitfall entscheidungserheblichen-- unterschiedlichen Auswirkungen steuerlicher Vorschriften für Ehen von Frauen mit und ohne Berufstätigkeit (vgl. BVerfG-Entscheidung vom 11. Oktober 1977 1 BvR 343/73, 83/74, 183 und 428/75, BVerfGE 47, 1, 19, m.w.N.).
- BFH, 04.10.2016 - IX R 26/15
Berechtigung zur Vornahme von AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung
Wie sich aus den maßgeblichen Bestimmungen des § 7 Abs. 1 EStG ("... Verteilung dieser Kosten ...") ergibt, setzt die Möglichkeit der Vornahme von AfA auf entstandene Anschaffungskosten grundsätzlich voraus, dass der Steuerpflichtige die von ihm geltend gemachten Aufwendungen auch getragen hat (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.b; BFH-Urteile vom 4. Februar 2016 IV R 46/12, BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607, zu § 7 Abs. 6 EStG; vom 23. April 2009 IV R 9/06, BFHE 225, 15, BStBl II 2010, 664, zu § 6b EStG).Rn. 12 Die Vorschrift des § 11d Abs. 1 EStDV regelt lediglich die Bemessungsgrundlage und über den Hundertsatz den Abzugszeitraum, setzt aber, weil keine selbständige Anspruchsgrundlage für den Abzug von AfA, die Berechtigung des Rechtsnachfolgers zum Abzug der AfA und damit grundsätzlich auch die Übertragung des Eigentums an dem Wirtschaftsgut vom Rechtsvorgänger auf den Rechtsnachfolger voraus (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.c dd).
Rn. 16 Mit dieser Rechtsauffassung setzt sich der erkennende Senat nicht in Widerspruch zum Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782.
- BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
a) Beteiligt sich ein Ehegatte finanziell an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Hauses, das dem anderen Ehegatten gehört, ist der Eigentümer-Ehegatte grundsätzlich so zu behandeln, als habe er selbst die Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgewendet (vgl. BFH-Urteil vom 12. Februar 1988 VI R 141/85, BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764, betr. Miteigentum; w.N. in Beschluß des Großen Senats vom heutigen Tage GrS 2/97, zu C.I.1.).Sowohl die Frage, ob Aufwendungen des Klägers als von der Klägerin aufgewendet zu werten sind (vgl. dazu Beschluß des Großen Senats in der Sache GrS 2/97, zu C.IV.), als auch die Frage, ob Aufwendungen der Klägerin als vorrangig auf das Arbeitszimmer getätigt anzusehen sind (dazu unten zu C.II.2.), betreffen nicht die Ermittlung des tatsächlichen Sachverhalts.
- FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22
Umzugskosten als Werbungskosten - Zurechnung des Homeoffice zur beruflichen …
Rn. 21 a) aa) Werbungskosten sind für den Bereich der nichtselbständigen Arbeit (§ 19 des Einkommensteuergesetzes -EStG-) Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, d.h. es muss ein objektiver Zusammenhang zwischen ihnen und dem Beruf bestehen und sie müssen subjektiv zur Förderung des Berufs bestimmt sein (Bundesfinanzhof -BFH-, Großer Senat, Beschluss vom 23. August 1999, GrS 2/97, Bundessteuerblatt Teil II, -BStBl II- 1999, 782).Rn. 41 c) Die geltend gemachten Werbungskosten sind bei dem Kläger und der Klägerin jeweils zu 1/2 bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit zu erfassen (vgl. zum Grundsatz der Individualbesteuerung auch bei zusammenveranlagten Eheleuten bei der Einkünfteermittlung bspw. BFH, Großer Senat, Beschluss vom 23. August 1999, GrS 2/97, BStBl II 1999, 782).
- BFH, 29.04.2008 - VIII R 98/04
Betriebsraum eines Ehegatten im gemeinsamen Einfamilienhaus: Unterliegen die …
Sind die finanziellen Beiträge der Ehegatten unterschiedlich hoch, dann hat sowohl zivilrechtlich, als auch steuerrechtlich (vgl. dazu Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782 unter C.I.1.; BFH-Urteil in BFHE 196, 139, BStBl II 2002, 284) der Ehegatte, der aus eigenen Mitteln mehr als der andere beigesteuert hat, das Mehr seinem Ehegatten mit der Folge zugewendet, dass jeder von ihnen so anzusehen ist, als habe er die seinem Anteil entsprechenden Anschaffungskosten selbst getragen.dd) Sollte sich aus dem Schreiben des BMF in BStBl I 1996, 1257, welches sich nicht ausdrücklich mit einem von Eheleuten gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus befasst, für den Streitfall eine abweichende Verwaltungsauffassung ergeben, so könnte der Senat ihr mit Rücksicht auf die zeitlich nach dem genannten BMF-Schreiben ergangene Rechtsprechung des Großen Senats des BFH (Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782) nicht folgen.
- BFH, 03.02.2016 - X R 25/12
Aufwandszurechnung bei Schuldzinszahlungen von einem Gemeinschaftskonto …
Rn. 18 In materiell-rechtlicher Hinsicht beanstanden sie, das FG habe hinsichtlich der Schuldzinszahlungen auf die vom Kläger allein aufgenommenen Darlehen C-Bank und D-Bank 1, 2 ("1. Gruppe") die sich aus dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97 (BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782) ergebenden Zurechnungsgrundsätze verkannt.Vielmehr stellt sich dann die Frage, für wessen Rechnung eine aus den gemeinsamen Mitteln erfolgte Zahlung geleistet worden ist, d.h. welchem der beiden Ehegatten die von dem Oder-Konto abgeflossene Aufwendung (als Betriebsausgabe) zugerechnet werden kann (vgl. --grundlegend-- Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.V., und BFH-Urteil in BFHE 191, 24, BStBl II 2000, 310, unter 1.d).
Rn. 37 Dies hätte die Zuwendung eines Geldbetrages an die Klägerin dergestalt vorausgesetzt, dass der Kläger im Einvernehmen mit der Klägerin deren Schuld tilgt (§ 267 BGB), anstatt ihr den Geldbetrag unmittelbar zu geben, bzw. --anders gewendet-- der Kläger hätte für Rechnung der Klägerin an deren Gläubiger leisten müssen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.c aa, und BFH-Urteil in BFHE 191, 24, BStBl II 2000, 310, unter 1.c).
Die vom Großen Senat des BFH in seinem Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.V.1.
Wie bei der Abkürzung des Zahlungswegs bezwecken Vertrag und Leistung eine Zuwendung an den Steuerpflichtigen (vgl. wiederum Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.c bb).
Dies gilt unabhängig davon, aus welchen Mitteln die Zahlung im Einzelfall stammt, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden sind (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.V., und BFH-Urteil in BFHE 191, 24, BStBl II 2000, 310, unter 1.d).
- BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96
Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92
Bürgschaft des Ehegatten des GmbH-Gesellschafters
- FG Baden-Württemberg, 06.03.2007 - 4 K 280/06
Zum Werbungskostenabzug bzw. Betriebsausgabenabzug bei abgekürztem Vertragsweg
- BFH, 07.02.2008 - VI R 41/05
Zur Abziehbarkeit von Studienkosten und BAföG-Rückzahlungen - Abkürzung des …
- BFH, 15.11.2005 - IX R 25/03
Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg
- BFH, 21.02.2017 - VIII R 10/14
AfA-Befugnis des Nichteigentümer-Ehegatten bei betrieblicher Nutzung des …
- BFH, 13.03.2018 - IX R 22/17
Kein Abzug vom Nießbraucher getragener Erhaltungsaufwendungen i.S. des § 82b …
- BFH, 16.07.2015 - III R 33/14
Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung …
- BFH, 31.05.2005 - X R 36/02
Nachträgliche Anschaffungskosten in Folge Übernahme der Hauptschuld nach Ablösung …
- BFH, 25.11.2010 - III R 79/09
Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg
- FG Köln, 23.04.2009 - 10 K 82/09
Steuerrechtliche Qualifizierung der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als …
- BFH, 15.07.2014 - X R 24/12
Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen …
- BFH, 24.02.2000 - IV R 75/98
Kein Drittaufwand bei Dauerschuldverhältnissen
- BFH, 02.12.1999 - IX R 45/95
Schuldzinsenabzug bei Ehegatten
- BFH, 16.04.2002 - IX R 40/00
Mittäterschaft des Ehegatten bei Zusammenveranlagung
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 52/93
GmbH-Gesellschafter: Darlehensverlust eines Angehörigen
- BFH, 02.12.1999 - IX R 21/96
Schuldzinsenabzug bei Ehegatten
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97
Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung
- FG Niedersachsen, 25.02.2016 - 1 K 169/15
Abziehbarkeit von Dritten getragener Kosten für eine Unterkunft am Studienort als …
- BFH, 19.08.2008 - IX R 78/07
Zur Zurechnung von Zins- und Tilgungsleistungen des leistenden …
- BFH, 12.05.2000 - VI R 8/90
Ehegatten; AfA-Befugnis; Drittaufwand
- FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17
Übergang nicht verbrauchter verteilter Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV …
- BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen
- BFH, 09.09.2025 - VI R 16/23
Doppelte Haushaltsführung: Kein Werbungskostenabzug für die vom Ehegatten …
- BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01
Keine Saldierung positiver und negativer Fahrzeitveränderungen bei der Prüfung …
- BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
Drittaufwand; Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
- BFH, 16.09.2015 - I R 61/13
Progressionsvorbehalt - Sozialversicherungsbeiträge französischer Beamter, …
- BFH, 11.03.2003 - IX R 55/01
Vermietung einer Wohnung am Beschäftigungsort an den Ehegatten
- BFH, 03.12.2002 - IX R 14/00
Drittaufwand; Schuldzinsen nach Schuldbeitritt
- BFH, 21.02.2017 - VIII R 24/16
Zuordnung der Anschaffungskosten für den wirtschaftlichen Vorteil aus einer …
- FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 11 K 11055/11
Nur hälftiger Werbungskostenabzug hinsichtlich der grundstücksorientierten …
- FG Nürnberg, 29.08.2002 - VII 201/99
Betriebsausgaben bei Fahrten mit einem unentgeltlich zur Nutzung überlassenen …
- BFH, 16.06.2004 - X R 34/03
Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern eines …
- BFH, 22.07.2003 - VI R 4/02
WK-Abzug, Aufwendungen für "Master of Laws"-Studium
- LG Kleve, 07.01.2000 - 4 T 364/99
Geschäftswert für die Eigentumsumschreibungsüberwachung bei Kaufpreiszahlung auf …
- BFH, 20.04.2023 - VI R 23/21
Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gemäß § 35a …
- BFH, 06.11.2012 - VIII R 49/10
Aufwendungen für die Facharztausbildung des als Nachfolger vorgesehenen Sohnes
- BFH, 12.11.2009 - VI R 59/07
Kilometer-Pauschbeträge für Familienheimfahrten - Abholfahrten und Bringfahrten …
- FG Niedersachsen, 19.08.2026 - 3 K 54/26
Werbungskosten; Arbeitszimmer; Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer
- BFH, 25.01.2001 - IX R 27/97
Betriebliche Schulden
- FG Hessen, 14.09.2005 - 13 K 1332/04
Vorweggenommene Werbungskosten; Schuldzinsen; Sonstige Einkünfte; …
- BFH, 18.07.2001 - X R 39/97
Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum
- FG Niedersachsen, 14.12.2021 - 6 K 20/21
Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für medizinische Behandlungen als …
- BFH, 16.03.2022 - I R 10/18
Zufluss von Betriebseinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; …
- BFH, 04.09.2000 - IX R 22/97
Schuldzinsenabzug bei Ehegatten
- FG Münster, 07.12.1999 - 6 K 6491/96
Einkunftserzielung als Voraussetzung für den Abzug von
- FG Düsseldorf, 19.12.2000 - 11 K 4260/96
Nicht berücksichtigungsfähiger Drittaufwand; Finanzierung einer Leibrente durch …
- FG Köln, 07.12.2009 - 5 K 285/07
Instandhaltungsaufwendungen als WK bei VuV
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 34/94
Bürgschaftsverluste eines Nichtgesellschafters als nachträgliche AK
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 62/93
Verdeckte Einlage nach vGA bei Darlehen
- BFH, 23.01.2013 - X R 43/09
Ermäßigter Höchstbetrag bei Leistungen des Arbeitgebers für den …
- BFH, 25.06.2003 - X R 66/00
Revisionsbegründung, Anforderungen
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1065/02
Ausgleichsanspruch eines Ehegatten erhöht Auflösungsverlust des …
- BFH, 23.05.2006 - VI R 56/02
Umzugskosten bei Ehegatten
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1066/02
Verluste des wesentlich beteiligten Gesellschafters aus der Auflösung der …
- BFH, 17.06.2025 - VI R 15/23
Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 19.02.2002 - IX R 32/98
Darlehensgewährung nach vorangegangener Schenkung
- BFH, 20.06.2012 - IX R 29/11
Abziehbarkeit von Schuldzinsen aus gemeinsamer Ehegatten-Finanzierung
- BFH, 26.09.2006 - X R 3/05
Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten als …
- BFH, 26.04.2006 - IX R 24/04
Anschaffungskosten und Herstellungskosten oder Wertverzehr bei gewonnenem …
- BFH, 16.09.2015 - IX R 40/14
Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen nach nicht steuerbarer Veräußerung …
- FG Düsseldorf, 07.05.2010 - 1 K 3830/08
Darlehensaufnahme durch Treuhänder-Ehegatten; Vermietung und Verpachtung; …
- BFH, 30.09.2003 - IX R 9/03
Degressive AfA für Altenwohn- und Pflegeheime
- FG Sachsen, 12.07.2002 - 6 K 2176/00
Berücksichtigung von Aufwendungen eines Dritten als Werbungskosten; Übernahme von …
- FG Sachsen, 18.09.2009 - 4 K 645/09
Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer um Erhaltungsmaßnahmen und …
- FG Düsseldorf, 12.02.2014 - 7 K 407/13
Mietverhältnis zwischen Eheleuten über Geschäftsräume - Versagung der …
- FG Sachsen, 07.12.2002 - 6 K 2176/00
Berücksichtigung von Aufwendungen eines Dritten als Werbungskosten; …
- FG München, 21.06.2012 - 10 K 3566/09
Folgen der Insolvenz des Mitinhabers eines sog. Oder-Kontos - Zinsen für …
- FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97
Liebhaberei bei Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude …
- FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 243/06
Einkommensteuerrecht: Drittaufwand bei Werbungskosten
- BFH, 14.07.2020 - XI B 1/20
Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Geschenke bei Kostenerstattung durch Dritte
- FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2002 - 6 K 2176/00
Abzugsfähigkeit von Drittaufwand; Einkommensteuer 1996 und 1997
- FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 7 V 7052/17
Die Übertragbarkeit von verbleibenden Aufwendungen nach § 82b EStDV in …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 1 K 312/08
Entnahme des aktivierten betrieblich genutzten Miteigentumsanteils des Ehegatten …
- FG Rheinland-Pfalz, 27.05.2010 - 6 K 2712/07
Berücksichtigung eines Zuschusses zum behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs …
- BFH, 22.01.2003 - X R 60/99
Schuldzinsenabzug
- FG Düsseldorf, 30.06.2004 - 7 K 1882/02
Aufgabegewinn für beruflich genutzte Räume im Einfamilienhaus
- FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2004 - 4 K 2754/00
Zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen bei Umschuldung nach Betriebsaufgabe
- FG Sachsen-Anhalt, 07.12.2002 - 6 K 2176/00
Abzugsfähigkeit von Drittaufwand; Einkommensteuer 1996 und 1997
- FG Düsseldorf, 23.04.2008 - 2 K 2716/06
Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen; …
- BFH, 19.03.2002 - I R 4/01
Verbilligte Darlehensgewährung einer GmbH
- FG Niedersachsen, 23.10.2001 - 15 K 176/98
Betriebliche Veranlassung von Aufwendungen eines Landwirts für eine …
- BFH, 25.05.2011 - IX R 25/10
Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter …
- FG München, 05.05.2004 - 10 K 5214/02
Keine Gebäudeabschreibung bei gewonnenem Haus; gesonderter Feststellung des …
- FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 799/18
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur durch den Träger der …
- BFH, 31.01.2019 - VI B 8/18
Kein Korrespondenzprinzip zwischen Sozialrecht und Steuerrecht bei …
- FG Düsseldorf, 17.05.2018 - 15 K 1458/17
Qualifizierung der nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens begründeten …
- BFH, 07.03.2002 - III R 42/99
Keine außergewöhnliche Belastung bei Nachzahlungen zur Rentenversicherung eines …
- FG Köln, 24.03.2011 - 10 K 397/07
Nichtabziehbarkeit von als Drittaufwand geleisteten Darlehenszinsen im Falle der …
- FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 3268/18
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Erhebung eines besonderen …
- FG Köln, 24.03.2011 - 10 K 2959/09
Nichtabziehbarkeit von als Drittaufwand geleisteten Darlehenszinsen im Falle der …
- BFH, 29.04.2008 - IX B 15/08
Nichtzulassungsbeschwerde: Fehlerhafte Rechtsanwendung, Sachaufklärung, …
- BFH, 15.12.2005 - III R 35/04
Betriebsaufspaltung: disquotale Kapitalerhöhung
- FG Rheinland-Pfalz, 27.07.2021 - 3 K 2081/20
Besteuerung von Bezügen eines US-amerikanischen Staatsangehörigen aus …
- FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 5 K 200/10
Disquotale verdeckte Einlagen in eine Kapitalgesellschaft als nachträgliche …
- BFH, 15.11.2006 - XI R 46/05
Vorwegabzug: Ehegatten als alleinige GmbH-Geschäftsführer
- FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 467/09
Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein Erststudium als vorweggenommene …
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93
Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ; …
- BFH, 12.05.2000 - VI R 23/95
AfA-Befugnis bei Arbeitszimmer; Alleineigentum eines Ehegatten, Nutzung durch …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 1 K 1665/06
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von …
- BFH, 22.11.2008 - X B 205/07
Anforderung an die Darlegung der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, …
- BFH, 23.06.2004 - X R 37/03
Veräußerungsgeschäfte bzw. verdeckte Einlagen bei teilentgeltlicher Übertragung …
- FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 1 K 405/05
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten
- FG Köln, 26.10.2005 - 10 K 8005/00
Fahrtaufwendungen, Ehegattenarbeitsverhältnis
- FG Saarland, 07.10.2003 - 1 K 200/01
Einkommensteuer; Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten (§ 21 EStG; § 42 AO)
- FG München, 11.07.2007 - 1 K 2789/05
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung einer …
- BFH, 18.04.2020 - X B 146/19
Verletzung der Begründungspflicht
- FG München, 20.02.2020 - 13 K 1151/17
Hinzurechnung von Gehältern zu Pensionsrückstellungen
- BFH, 02.11.2006 - XI B 116/05
NZB: Divergenz, Verträge zwischen Angehörigen
- FG Baden-Württemberg, 22.11.2005 - 8 K 75/03
Steuerrechtliche Anerkennung eines Kaufvertrags - wirtschaftlicher Zusammenhang …
- FG Münster, 24.11.2022 - 10 K 954/19
Anerkennung von Schuldzinsen als Werbungskosten i.R.d. Einkünfte aus Vermietung …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 6 K 2184/02
Computertisch als GWG absetzbar
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2007 - 3 K 13/06
Keine Anerkennung eines Ehegatten-Mietvertrages bei nur teilweiser Zahlung der …
- FG München, 11.08.2016 - 10 K 746/16
Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit der nachträglichen Betriebsausgaben
- FG Niedersachsen, 14.02.2002 - 14 K 206/97
Steuerschädliche Verwendung einer Kapitallebensversicherung bei Sicherung eines …
- FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 2643/96
Erbauseinandersetzung; Betriebsvermögen; Pflichtteilsberechtigte; Aufnahme als …
- BFH, 05.07.2000 - IX B 60/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Drittaufwand; Darlehenszinsen von …
- FG Niedersachsen, 27.11.2024 - 9 K 10007/22
Rechtsbindungswillen bei Versorgungsverträgen
- FG Sachsen, 23.03.2005 - 6 K 1339/04
Aufwendungen für nach Reifeprüfung aufgenommenes Erststudium als vorweggenommene …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2002 - 2 K 1856/01
Rückwirkendes Ereignis bei nachträglicher Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft - …
- FG Münster, 26.10.2005 - 1 K 2184/02
Veräußerung von Kommanditanteilen
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03
Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke; …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 3084/00
Zur Berechnung eines Auflösungsverlustes bei wesentlicher Beteiligung an einer …
- FG München, 28.09.2000 - 15 K 3895/96
Schnurgerüsterstellung auf der Baustelle nicht bereits als Beginn der Bauarbeiten …
- FG Brandenburg, 17.08.2005 - 2 K 113/04
Antrag auf Bilanzänderung nach Betriebsprüfung - Änderungsrahmen - Eigentum an …
- FG Saarland, 10.07.2003 - 1 K 200/01
Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten; Einkommensteuer 1997
- FG München, 10.12.2002 - 6 K 2070/00
1. Finanzierung durch Zwei-Konten-Modell; 2. Kein abgekürzter Vertragsweg bei …
- FG Niedersachsen, 28.08.2001 - 2 K 82/99
Drittaufwand, wenn Dritter aufgrund eigener Vertragspflicht Leistung erbringt
- FG München, 13.07.2000 - 10 K 4502/97
Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen bei Stundung des Mietzinses
- FG Düsseldorf, 17.07.2012 - 7 K 3277/09
Anerkennung von Aufwendungen für Afa und Schuldzinsen bei Einkünften aus anderer …
- FG München, 13.12.2004 - 15 K 4580/03
Reinigungskosten für Berufskleidung; Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte; …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2002 - 2 K 1338/01
Zu den Voraussetzungen der Entstehung und der Berechnung eines …
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