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Rechtsprechung
   BFH, 05.06.2003 - I R 38/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1779
BFH, 05.06.2003 - I R 38/01 (https://dejure.org/2003,1779)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2003 - I R 38/01 (https://dejure.org/2003,1779)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - I R 38/01 (https://dejure.org/2003,1779)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    UmwStG 1995 a.F. § 12 Abs. 3 Satz 2

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    UmwStG 1995 a.âEURŠF. § 12 Abs.âEURŠ3 SatzâEURŠ2
    Verlustübergang bei Verschmelzung zwischen GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwStG (1995, a.F.) § 12 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de

    AO § 119 Abs. 1 § 122 Abs. 1; UmwG § 20
    Verschmelzung einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergang des verbleibenden Verlustabzugs einer Gesellschaft durch Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft; Erlöschen der übertragenen Gesellschaft im Handelsregister; Rückwirkung der Registereintragung auf den steuerlichen Übertragungsstichtag; Zeitpunkt der ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 12 Abs. 3 UmwStG 1995 a. F.
    Umwandlungssteuer; Einstellung des Geschäftsbetriebs

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10d Abs 3 S 2, GewStG § 10 a, UmwStG § 12 Abs 3 S 2
    Eintragung; Gesellschaft mbH; Handelsregister; Umwandlung; Verlustabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 202, 507
  • BB 2003, 2222
  • DB 2003, 2264
  • BStBl II 2003, 822
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.08.1997 - I R 89/96

    Verlustabzug bei Mantelkauf

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - I R 38/01
    Die "Wiederaufnahme" setzt eine vorherige Einstellung des Geschäftsbetriebs voraus, so dass letztere auch von § 8 Abs. 4 KStG a.F. gefordert wurde (Senatsurteil vom 13. August 1997 I R 89/96, BFHE 183, 556, BStBl II 1997, 828, 830;… Dötsch, Umwandlungssteuerrecht, 4. Aufl., Rz. 467, m.w.N.).
  • FG Brandenburg, 21.02.2001 - 2 K 1689/99

    Verlustabzug nach § 10d EStG bei Verschmelzung einer GmbH

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - I R 38/01
    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 593 abgedruckt.
  • BFH, 25.11.1970 - I R 7/69

    Revisionsverfahren - Mehrere Veranlagungszeiträume - Vorbescheid - Mündliche …

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - I R 38/01
    Eine solche Beschränkung ist zulässig und wirksam, da jeder einzelne angefochtene Bescheid einen gesonderten und abtrennbaren Streitpunkt bildet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. November 1970 I R 7/69, BFHE 101, 22, BStBl II 1971, 181; vom 17. Juli 1979 VII R 27/74, BFHE 128, 173, BStBl II 1979, 652).
  • BFH, 17.07.1979 - VII R 27/74

    Revision - Antragsbefugnis - Antrag auf mündliche Verhandlung - Vorbescheid

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - I R 38/01
    Eine solche Beschränkung ist zulässig und wirksam, da jeder einzelne angefochtene Bescheid einen gesonderten und abtrennbaren Streitpunkt bildet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. November 1970 I R 7/69, BFHE 101, 22, BStBl II 1971, 181; vom 17. Juli 1979 VII R 27/74, BFHE 128, 173, BStBl II 1979, 652).
  • BFH, 05.06.2007 - I R 9/06

    Verlust der wirtschaftlichen Identität nach § 8 Abs. 4 KStG 1996 a.F. - Mit einer …

    Eine Wiederaufnahme setzt eine vorherige Einstellung des Geschäftsbetriebs voraus (vgl. Senatsurteile vom 13. August 1997 I R 89/96, BFHE 183, 556, BStBl II 1997, 829; vom 5. Juni 2003 I R 38/01, BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822; vom 29. November 2006 I R 16/05, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 531).

    bb) Das Erfordernis der Einstellung des Geschäftsbetriebs ist in § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 a.F. übereinstimmend mit dem vergleichbaren Erfordernis in § 12 Abs. 3 Satz 2 des Umwandlungssteuergesetzes 1995 i.d.F. bis zur Änderung durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform (UmwStG 1995 a.F.) zu verstehen (vgl. Senatsurteile in BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822; in DStR 2007, 531).

    Es bedarf vielmehr einer Betätigung, die zwar nicht einen gegenüber einem früheren Zeitpunkt gleich bleibenden Umfang aufweist, wohl aber ins Gewicht fällt und das Unternehmen als wirtschaftlich aktiv erscheinen lässt (vgl. Senatsurteile in BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822; in DStR 2007, 531).

  • BFH, 29.11.2006 - I R 16/05

    Übergang des Verlustabzugs bei Verschmelzung von Unternehmen - Einstellung des …

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 5. Juni 2003 I R 38/01 (BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822) ausgeführt hat, stimmt § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 seinem Inhalt nach in diesem Punkt mit § 8 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG 1991) überein, der eine Verlustabzugsbeschränkung für den Fall vorsah, dass eine Kapitalgesellschaft im Anschluss an einen Wechsel der Anteilseigner "ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen wieder aufnimmt".

    Die "Wiederaufnahme" setzt eine vorherige Einstellung des Geschäftsbetriebs voraus, so dass letztere auch von § 8 Abs. 4 KStG 1991 gefordert wurde (Senatsurteil in BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822, m.w.N.).

    Diese Voraussetzung ist nach Auffassung der Finanzverwaltung und der überwiegenden Auffassung im Schrifttum erfüllt, wenn die werbende Tätigkeit entweder insgesamt aufgegeben wird oder die verbleibende Tätigkeit im Verhältnis zur bisherigen nur noch unwesentlich ist (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268, 304 Tz. 12.19, sowie weitere Nachweise im Senatsurteil in BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822).

    Hierzu bedarf es vielmehr einer Betätigung, die zwar nicht einen gegenüber einem früheren Zeitpunkt gleich bleibenden Umfang aufweist, wohl aber ins Gewicht fällt und das Unternehmen als wirtschaftlich aktiv erscheinen lässt (so bereits Senatsurteil in BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822).

  • BFH, 13.02.2008 - I R 11/07

    Gewinnzurechnung bei Verschmelzung

    Hierdurch endet die Steuerpflicht der übertragenden Gesellschaft (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 2003 I R 38/01, BFH/NV 2004, 305; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268 Tz. 02.06).

    Die nach diesem Zeitpunkt von ihr verwirklichten Vorgänge sind steuerlich der übernehmenden Gesellschaft zuzurechnen (Senatsurteil in BFH/NV 2004, 305; BMF-Schreiben in BStBl I 1998, 268 Tz. 02.07).

    Sie sind daher in Bescheiden umzusetzen, die inhaltlich noch die übertragende Gesellschaft betreffen (Senatsurteil in BFH/NV 2004, 305).

    Die Bescheide sind allerdings an die übernehmende Gesellschaft als deren Rechtsnachfolgerin zu richten (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Oktober 1985 GrS 4/84, BFHE 145, 110, BStBl II 1986, 230; Senatsurteil in BFH/NV 2004, 305; Buciek in Beermann/ Gosch, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 45 AO Rz 36 "Verfahrensrecht", m.w.N.).

  • BFH, 19.12.2013 - V R 6/12

    Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen - Beendigung …

    Wie sich aus § 45 Abs. 1 AO ergibt, tritt der Gesamtrechtsnachfolger in das Steuerschuldverhältnis des Rechtsvorgängers ein, mit der Folge, dass Steuerbescheide an den Gesamtrechtsnachfolger zu richten sind (vgl. zur Verschmelzung BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 I R 38/01, BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822).
  • BFH, 05.06.2007 - I R 106/05

    Strenge Beurteilung der wirtschaftlichen Identität beim sog. Mantelkauf

    Zu einer Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs kommt es, wenn eine neue Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht aufgenommen wird, die das Unternehmen als wirtschaftlich aktiv erscheinen lässt (vgl. Senatsurteile vom 5. Juni 2003 I R 38/01, BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822; vom 29. November 2006 I R 16/05, DStR 2007, 531).
  • BFH, 14.03.2006 - I R 8/05

    Änderung von Steuerbescheiden aufgrund irriger Beurteilung desselben Sachverhalts …

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Branchenwechsel, verbunden mit der Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens, zu einer Einstellung des Geschäftsbetriebes und Wiederaufnahme eines (neuen) Geschäftsbetriebes führen (Senatsurteil vom 13. August 1997 I R 89/96, BFHE 183, 556, BStBl II 1997, 829; zu den Voraussetzungen für die Einstellung eines Geschäftsbetriebes s. auch Senatsurteil vom 5. Juni 2003 I R 38/01, BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822).
  • BFH, 25.04.2006 - I B 60/05

    NZB: Sachaufklärungsrüge, unterlassene Beweiserhebung

    Die Sache befindet sich (nach Revisionsentscheidung des Senats vom 5. Juni 2003 I R 38/01, BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822 --auf die verwiesen wird--) im zweiten Rechtsgang.

    Die F habe am maßgeblichen Stichtag der Eintragung des Vermögensübergangs ins Handelsregister --dem 30. September 1997-- ihren Geschäftsbetrieb bereits eingestellt gehabt; sie sei zu diesem Zeitpunkt daher nicht mehr im Sinne des Senatsurteils in BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822 wirtschaftlich aktiv gewesen.

    Mit Urteil in BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822 hat der Senat entschieden, dass diese "Nichteinstellung" des Geschäftsbetriebs einer Betätigung bedarf, die zwar nicht einen gegenüber einem früheren Zeitpunkt gleich bleibenden Umfang aufweist, wohl aber ins Gewicht fallen und das Unternehmen als wirtschaftlich aktiv erscheinen lässt.

    Mit diesem Vorbringen rügt die Klägerin lediglich die Würdigung der Umstände des Streitfalles durch das FG, die, wie die Vorentscheidung im Anschluss an die Senatsentscheidung in BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822 ausführt, diesem als Tatsacheninstanz obliegt.

  • BFH, 28.10.2009 - I R 4/09

    Übergang von Verlustabzügen bei "Abwärtsverschmelzung

    Diese Regelung stellte zwar ausdrücklich darauf ab, dass der Geschäftsbetrieb der übertragenden Körperschaft "im Zeitpunkt der Eintragung des Vermögensübergangs im Handelsregister" noch nicht eingestellt war (vgl. dazu Senatsurteil vom 5. Juni 2003 I R 38/01, BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822); eine dahin gehende zeitliche Klarstellung enthält § 19 Abs. 2 UmwStG 1995 a. F. nicht.
  • FG Düsseldorf, 03.02.2009 - 6 K 257/05

    Geschäftsbetrieb einer verschmolzenen Kapitalgesellschaft - Verlustabzug bei …

    Das Merkmal "Einstellung des Geschäftsbetriebs" war zwar in § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1991 nicht ausdrücklich genannt, ergab sich jedoch aus dem weiteren Tatbestandsmerkmal der Wiederaufnahme des Betriebs (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 5.06.2003 I R 38/01, BStBl II 2003, 822).

    Rn. 31 Auch der BFH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Begriff der Einstellung des Geschäftsbetriebs in § 8 Abs. 4 KStG 1991 und § 12 Abs. 2 UmwStG 1995 a.F. übereinstimmend auszulegen ist, da beide Regelungen gleichermaßen das Ziel verfolgen, den Handel mit Verlustvorträgen zu begrenzen (BFH-Urteile in BStBl II 2003, 822;… vom 29.11.2006 I R 16/05 BFH/NV 2007, 1062 und vom 5.06.2007 I R 9/06, BStBl II 2008, 988).

    Dies ist der Fall, wenn die werbende Tätigkeit entweder insgesamt aufgegeben wird oder die verbleibende Tätigkeit im Verhältnis zur bisherigen nur noch unwesentlich ist (vgl. zu § 8 Abs. 4 KStG 1991: BFH-Beschluss vom 25.01.2005 I B 94/04, BFH/NV 2005, 1376 und zu § 12 Abs. 3 UmwStG 1995 a.F.: BFH-Urteile in BStBl II 2003, 822 und in BFH/NV 2007, 1062).

    Die wirtschaftliche Identität kann nur verloren gehen, wenn der Geschäftsbetrieb der übertragenden Körperschaft zum maßgebenden Zeitpunkt tatsächlich eingestellt oder in einem Umfang reduziert worden ist, der die verbleibende Tätigkeit im Verhältnis zur bisherigen nur noch als unwesentlich erscheinen lässt (vgl. hierzu BFH-Urteil in BStBl II 2003, 822 unter III 3 b).

  • BFH, 26.10.2006 - V R 58/04

    Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuer-Satzes auf Speisen eines Imbisswagens - …

    Eine solche Beschränkung ist zulässig und wirksam (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 2003 I R 38/01, BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2010 - V R 51/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 09. 2010 V R 57/09 - Keine …

  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - 3 K 176/02

    Veranlagung zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bei Verschmelzung von …

  • FG Hessen, 09.12.2004 - 4 K 3458/03

    Übergang des Verlustabzugs bei Verschmelzung von Unternehmen nach Einstellung des …

  • BFH, 10.04.2024 - II R 34/21

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder

  • BFH, 14.03.2024 - IV R 6/21

    Keine Ergebniskonsolidierung im Jahr der Verschmelzung

  • FG Schleswig-Holstein, 10.11.2004 - 1 K 349/00
  • BFH, 26.10.2006 - V R 59/04

    Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuer-Satzes auf Speisen eines Imbisswagens - …

  • BFH, 30.06.2011 - IV R 35/09

    Entnahme einer verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fläche …

  • VG München, 30.01.2020 - M 10 K 18.5943

    Unbegründeter Anspruch gegen Aufhebung eines Gewerbesteuermessbescheides

  • BFH, 14.03.2024 - IV R 1/24

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 14.03.2024 IV R 6/21 - Keine …

  • FG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - 4 K 1237/07

    Rechtswidrigkeit einer Prüfungsordnung wegen Eintritts von …

  • FG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - 4 K 1231/07

    Erlass von Prüfungsanordnungen bei Organschaft - keine eigenständige …

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2174/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen …

  • FG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - 4 K 1236/07

    Bezeichnung des Inhaltsadressaten und des Bekanntgabeempfängers in einer …

  • FG Niedersachsen, 17.10.2019 - 7 K 11111/17

    Verrechnung von Gewinnen und Verlusten bei der Verschmelzung zweier …

  • FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08

    Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft bei gewerblicher Prägung - Keine …

  • BFH, 14.03.2024 - IV R 1/24 (IV R 7/21)IV R 1/24IV R 7/21
  • FG Niedersachsen, 17.10.2019 - 7 K 11255/17

    Berücksichtigen eines Gewerbeverlustes bei der Verschmelzung zweier …

  • FG Hamburg, 26.11.2013 - 3 K 78/13

    Körperschaftsteuer: Mantelkauf: Sachlicher Zusammenhang zwischen zwei …

  • FG Münster, 23.04.2004 - 9 K 6368/01

    Verlustabzug bei Verschmelzung

  • FG Nürnberg, 03.04.2025 - 4 K 1295/23

    Wirtschaftliche Betrachtungsweise, Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft, …

  • FG Hamburg, 11.04.2011 - 6 K 245/09

    Doppelbesteuerungsabkommen: Zinsen auf wegen eines Vertragsrücktritts …

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