Rechtsprechung
| BFH, 09.12.2009 - X R 54/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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AO § 122 Abs. 5; VwZG § 15 Abs. 1 Buchst. a
Ermittlungspflichten des FA vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten Aufenthaltsorts - openjur.de
Ermittlungspflichten des FA vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten Aufenthaltsorts"; Materielle Beschwer des FA im Revisionsverfahren bei Antrag auf Aufhebung des gesamten FG-Urteils trotz teilweisen Obsiegens; Beurteilung der Erfolgsaussichten einer ...
- doppelbesteuerung.eu
Öffentliche Zustellung bei unbekanntem Aufenthalt | Gewöhnlicher Aufenthalt, Wohnsitz. öffentliche Zustellung
- IWW
- Betriebs-Berater
Ermittlungspflichten des FA vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten Aufenthaltsorts"
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwZG § 15 Abs. 1 Buchst. a
Verpflichtung zum zwischenstaatlichen Informationsaustausch zur Ermittlung einer ausländischen Anschrift vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten Aufenthaltsorts" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ermittlungspflichten vor einer öffentlichen Zustellung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verpflichtung zum zwischenstaatlichen Informationsaustausch zur Ermittlung einer ausländischen Anschrift vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten Aufenthaltsorts"
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Ermittlungspflichten des FA bei unbekanntem Aufenthaltsort
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Ermittlungspflichten vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten Aufenthaltsorts"
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 18.10.2006 - 10 K 2019/05
- BFH, 09.12.2009 - X R 54/06
Papierfundstellen
- BFHE 228, 111
- NVwZ 2010, 1384 (Ls.)
- BB 2010, 1053
- DB 2010, 884
- BStBl II 2010, 732
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (19)
- BFH, 06.06.2000 - VII R 55/99
Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 54/06
Die öffentliche Zustellung ist erst als "letztes Mittel" zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (…vgl. z. B. BFH-Urteile vom 13. Januar 2005 V R 44/03, BFH/NV 2005, 998, m. w. N.; vom 6. Juni 2000 VII R 55/99, BFHE 192, 200, BStBl II 2000, 560; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1997 8 C 43.95, BVerwGE 104, 301;… Engelhardt/App, VwVG/VwZG, 7. Aufl. 2006, § 10 VwZG Rz 3, m. w. N.).c) Im Streitfall ist der Einkommensteuerbescheid des Streitjahres somit erst durch die Übergabe der Bescheidkopien an den Bevollmächtigten des Klägers Ende April 2004 bekanntgegeben worden (…vgl. zur Heilung des Zustellungsmangels durch Übergabe einer Fotokopie des Steuerbescheids den Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 195; BFH-Urteil in BFHE 192, 200, BStBl II 2000, 560).
- BFH, 07.11.2008 - X B 55/08
Heilung einer fehlerhaften Zustellung durch Zugang einer Fotokopie
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 54/06
aa) Bestehen Zweifel am Zugang eines Steuerbescheids und gibt die Behörde daraufhin nochmals (zur Heilung) einen inhaltsgleichen Verwaltungsakt bekannt oder übermittelt sie eine Bescheidkopie, so tritt nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Bekanntgabe gemäß § 124 Abs. 1 Satz 1 AO jedenfalls mit dem Zugang des wiederholenden Bescheids oder der Kopie ein, wenn die Bekanntgabe zuvor nicht wirksam war (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 2008 X B 55/08, BFH/NV 2009, 195; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 124 AO Rz 11; Güroff in Beermann/Gosch, AO § 124 Rz 7).c) Im Streitfall ist der Einkommensteuerbescheid des Streitjahres somit erst durch die Übergabe der Bescheidkopien an den Bevollmächtigten des Klägers Ende April 2004 bekanntgegeben worden (vgl. zur Heilung des Zustellungsmangels durch Übergabe einer Fotokopie des Steuerbescheids den Senatsbeschluss in BFH/NV 2009, 195; BFH-Urteil in BFHE 192, 200, BStBl II 2000, 560).
- BFH, 13.01.2005 - V R 44/03
Öffentliche Zustellung
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 54/06
Die öffentliche Zustellung ist erst als "letztes Mittel" zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 13. Januar 2005 V R 44/03, BFH/NV 2005, 998, m. w. N.; vom 6. Juni 2000 VII R 55/99, BFHE 192, 200, BStBl II 2000, 560; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1997 8 C 43.95, BVerwGE 104, 301;… Engelhardt/App, VwVG/VwZG, 7. Aufl. 2006, § 10 VwZG Rz 3, m. w. N.).aaa) Eine Rechtspflicht der zustellenden Behörde, Anschriften im Ausland zu ermitteln, wird in der Rechtsprechung daher regelmäßig verneint, wenn ein Fall der "Auslandsflucht" vorliegt (vgl. die BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2005, 998;… vom 16. Januar 2001 VI S 25/00, BFH/NV 2001, 802) oder wenn sich der Empfänger beim inländischen Melderegister "ins Ausland" ohne Angabe einer Anschrift abmeldet (vgl. z. B. die Entscheidungen des FG Düsseldorf vom 17. Februar 2006 1 K 2677/05, E, U, EFG 2006, 865; des FG München vom 17. Juni 2003 6 K 336/03, nicht veröffentlicht - n. v. - des Bundespatentgerichts vom 7. Juli 2004 28 W (pat) 227/03, Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte 2005, 131; des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 8. Juni 1978 IX ZR 11/74, Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht 1978, 184, und Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler - HHSp -, § 10 VwZG Rz 18).
- FG Sachsen, 27.10.2005 - 3 V 248/05
Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung an einen in Rumänien ansässigen …
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 54/06
Unter dieses Merkmal kann nach der Rechtsprechung und dem Schrifttum auch der im Streitfall vorliegende Sachverhalt subsumiert werden, dass ein Zustellungsempfänger im Ausland lebt, sein Aufenthaltsort dort aber unbekannt ist (vgl. BFH-Urteile vom 13. März 1973 VII R 53/70, BFHE 109, 213, BStBl II 1973, 644; Beschluss des Sächsischen FG vom 27. Oktober 2005 3 V 248/05, n. v.;… Engelhardt/App, a. a. O., § 10 VwZG Rz 7).Wenn das Aufenthaltsland des Zustellungsempfängers bekannt, die konkrete Anschrift dort aber nicht bekannt war, war eine Auslandszustellung gemäß § 14 VwZG a. F. i. S. des § 15 Abs. 1 Buchst. c VwZG a. F. unausführbar, wenn mindestens ein zeitnaher gescheiterter Zustellungsversuch vorlag (vgl. z. B. BFH-Urteil in BFHE 109, 213, BStBl II 1973, 644; Beschluss des Sächsischen FG vom 27. Oktober 2005 3 V 248/05, n. v.).
- BFH, 13.03.1973 - VII R 53/70
Zustellung an Steuerpflichtigen - Wohnsitz - Geltungsbereich des Grundgesetzes - …
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 54/06
Unter dieses Merkmal kann nach der Rechtsprechung und dem Schrifttum auch der im Streitfall vorliegende Sachverhalt subsumiert werden, dass ein Zustellungsempfänger im Ausland lebt, sein Aufenthaltsort dort aber unbekannt ist (vgl. BFH-Urteile vom 13. März 1973 VII R 53/70, BFHE 109, 213, BStBl II 1973, 644; Beschluss des Sächsischen FG vom 27. Oktober 2005 3 V 248/05, n. v.;… Engelhardt/App, a. a. O., § 10 VwZG Rz 7).Wenn das Aufenthaltsland des Zustellungsempfängers bekannt, die konkrete Anschrift dort aber nicht bekannt war, war eine Auslandszustellung gemäß § 14 VwZG a. F. i. S. des § 15 Abs. 1 Buchst. c VwZG a. F. unausführbar, wenn mindestens ein zeitnaher gescheiterter Zustellungsversuch vorlag (vgl. z. B. BFH-Urteil in BFHE 109, 213, BStBl II 1973, 644; Beschluss des Sächsischen FG vom 27. Oktober 2005 3 V 248/05, n. v.).
- BFH, 03.09.2009 - IV R 38/07
Beginn des ersten Wirtschaftsjahrs einer GmbH - zivilrechtliche Wirksamkeit eines …
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 54/06
Die sog. Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 41 Abs. 2 Satz 1 FGO) ist eine negative Sachentscheidungsvoraussetzung (BFH-Urteile vom 3. September 2009 IV R 38/07, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen; vom 10. Mai 1977 VII R 69/76, BFHE 123, 94, BStBl II 1977, 785; Steinhauff in HHSp, § 41 FGO Rz 350). - BFH, 03.04.2008 - IV R 54/04
Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag …
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 54/06
aa) Das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen hat der BFH als Revisionsgericht von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (BFH-Urteil vom 3. April 2008 IV R 54/04, BFHE 220, 495, BStBl II 2008, 742, m. w. N.). - BFH, 10.05.1977 - VII R 69/76
Steuerberaterkammer - Anrechnung des Grundwehrdienstes - Ablehnung durch …
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 54/06
Die sog. Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 41 Abs. 2 Satz 1 FGO) ist eine negative Sachentscheidungsvoraussetzung (BFH-Urteile vom 3. September 2009 IV R 38/07, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen; vom 10. Mai 1977 VII R 69/76, BFHE 123, 94, BStBl II 1977, 785; Steinhauff in HHSp, § 41 FGO Rz 350). - BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 54/06
Die öffentliche Zustellung ist erst als "letztes Mittel" zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (…vgl. z. B. BFH-Urteile vom 13. Januar 2005 V R 44/03, BFH/NV 2005, 998, m. w. N.; vom 6. Juni 2000 VII R 55/99, BFHE 192, 200, BStBl II 2000, 560; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1997 8 C 43.95, BVerwGE 104, 301;… Engelhardt/App, VwVG/VwZG, 7. Aufl. 2006, § 10 VwZG Rz 3, m. w. N.). - BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87
Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform
Auszug aus BFH, 09.12.2009 - X R 54/06
Wegen des Anspruchs des Zustellungsempfängers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, vgl. grundlegend Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1987 1 BvR 198/87, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 2361) ist die Zustellungsfiktion verfassungsrechtlich nur zu rechtfertigen, wenn eine andere Form der Zustellung aus sachlichen Gründen nicht oder nur schwer durchführbar ist. - BFH, 11.02.2009 - X R 51/06
Unzulässige Klageänderung im Revisionsverfahren und Auslegung des Einspruchs …
- BFH, 29.04.2009 - X R 16/06
Klagebefugnis des Hinzugezogenen gegen eine abhelfende Einspruchsentscheidung - …
- FG Köln, 18.10.2006 - 10 K 2019/05
Ermittlungspflichten vor öffentlicher Zustellung
- BFH, 15.12.2004 - X B 3/04
Öffentliche Zustellung - Anfrage bei Einwohnermeldebehörden
- FG Düsseldorf, 17.02.2006 - 1 K 2677/05
Öffentliche Zustellung; Aufenthaltsort; Prüfungspflicht der Behörde; Befragung - …
- BFH, 16.01.2001 - VI S 25/00
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - …
- BPatG, 07.07.2004 - 28 W (pat) 227/03
- BGH, 08.06.1978 - IX ZR 11/74
Rechtsmittel
- FG München, 17.06.2003 - 6 K 336/03
Voraussetzung für eine öffentliche Zustellung von Steuerbescheiden; …
- BFH, 20.08.2014 - X R 15/10
Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde; …
Es gibt keinen Anlass, § 110 Abs. 1 FGO nicht auf Urteile anzuwenden, mit denen die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts festgestellt oder dies abgelehnt wird (vgl. auch Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 X R 54/06, BFHE 228, 111, BStBl II 2010, 732). - BFH, 13.12.2018 - V R 4/18
Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und Feststellungsklage
Da das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen vom Revisionsgericht von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen ist (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 54/06, BFHE 228, 111, BStBl II 2010, 732, unter II.3.a aa), liegt keine wirksame Klageänderung nach § 67 FGO vor. - FG Hamburg, 11.04.2011 - 6 K 215/09
Abgabenordnung, Verwaltungszustellungsgesetz: Ermittlungspflicht des Finanzamtes …
Erst wenn feststeht, dass eine Anschriftenermittlung auf diesem Wege nicht möglich oder fehlgeschlagen ist, darf das Finanzamt zur öffentlichen Zustellung übergehen (Anschluss an BFH-Urteil vom 09.12.2009 - X R 54/06, BStBl. II 2010, 732).Daher muss das Tatbestandsmerkmal "unbekannt" in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 VwZG im Sinne von "allgemein unbekannt" verstanden werden; es genügt nicht, dass der Aufenthaltsort des Zustellungsempfängers der betreffenden Behörde nicht bekannt ist (so BFH-Urteil vom 09.12.2009 - X R 54/06, BStBl. II 2010, 732 - zu § 15 VwZG alte Fassung - mit weiteren Nachweisen).
Die öffentliche Zustellung ist erst als "letztes Mittel" zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (so ausdrücklich der BFH in: BStBl. II 2010, 732, Rz. 26).
Daher verneint die Rechtsprechung eine Rechtspflicht der zustellenden Behörde, Anschriften im Ausland zu ermitteln, regelmäßig dann, wenn ein Fall der "Auslandsflucht" vorliegt, wenn sich der Empfänger beim inländischen Melderegister "ins Ausland" ohne Angabe einer Anschrift abmeldet oder wenn er sich allgemein in einer Weise verhält, die auf die Absicht schließen lässt, den Aufenthaltsort zu verheimlichen (vgl. BFH in: BStBl. II 2010, 732, Rz. 28).
Erst wenn feststeht, dass eine Anschriftenermittlung im Wege des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs entweder nicht möglich oder ein konkretes Auskunftsersuchen fehlgeschlagen ist, darf das Finanzamt demnach zur öffentlichen Zustellung übergehen (so BFH in: BStBl. II 2010, 732, Rz. 30).
Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 FGO nicht zuzulassen, da die grundsätzliche Frage nach dem Umfang der Ermittlungspflichten des Finanzamts vor einer öffentlichen Zustellung durch das Urteil des BFH vom 09.12.2009 (X R 54/06, BStBl. II 2010, 732, Nebenentscheidungen) geklärt ist.
- FG Hamburg, 17.06.2010 - 5 K 79/08
Abgabenordnung: Zur Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung und zur Wahrung der …
Dass Nachforschungen im Ausland generell nicht naheliegen bzw. zumutbar sind, scheint zumindest in heutiger Zeit globaler Vernetzung zweifelhaft (vgl. a. FG Köln Urteil vom 18.10.2006 10 K 2019/05, EFG 2007, 158 mit Hinweis auf den Rechtsgedanken des § 14 VwZG a. F. - notwendige Einschaltung der zuständigen Behörde des fremden Staates oder der in diesem Staate befindlichen konsularischen oder diplomatischen Vertretungen des Bundes für eine Zustellung im Ausland - s. a. das nachgehende Urteil des BFH vom 09.12.2009 X R 54/06, DB 2010, 884 mit Hinweis auf die EG-Amtshilferichtlinie und das seinerzeit gültige Merkblatt der Verwaltung BStBl I 1999, 228; dieses verweist in der Anlage 1 für Griechenland auf einen umfassenden Informationsaustausch u. a. betr.Selbst der Umstand, dass Zustellungen ggf. mangels Mitwirkung der zuständigen ausländischen Behörden über die konsularischen oder diplomatischen Vertretungen erfolgen müssen und ggf. zwei Jahre in Anspruch nehmen können, reicht nicht aus, um einen Bescheid nach § 15 Abs. 1 Buchst. c VwZG wirksam öffentlich zuzustellen (BFH Urteil vom 06.06.2000 VII R 55/99, BStBl II 2000, 560; vgl. a. ausführlich BFH Urteil vom 09.12.2009 a. a. O. Tz. 37 ff., 41: zeitnah gescheiterter Zustellversuch erforderlich).
- FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2010 - 4 K 1663/07
Haftung einer Bank für Erbschaftsteuer - Überweisung von Guthaben des Erblassers …
Rn. 51 Eine öffentliche Zustellung eines Steuerverwaltungsaktes ist nach § 122 Abs. 5 AO i.V.m. § 15 Abs. 1 VwZG i.d.F. bis zum 31. Januar 2006 wegen des Anspruchs des Zustellungsempfängers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) als "letztes Mittel" nur zulässig, wenn zuvor alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl. z.B. BFH vom 6. Juni 2000 VII R 55/99, BStBl II 2000 S. 560;… BFH vom 13. Januar 2005 V R 44/03, BFH/NV 2005 S. 998; BFH vom 9. Dezember 2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732). - FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 1719/08
Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung, Heilung, Verjährung
Die öffentliche Zustellung ist erst als "letztes Mittel" zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 9.12.2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732, m.w.N.;… BFH-Urteil vom 12.1.2011 I R 37/10, BFH/NV 2011, 1281).Rn. 33 Eine Rechtspflicht der zustellenden Behörde, Anschriften im Ausland zu ermitteln, wird in der Rechtsprechung daher regelmäßig verneint, wenn ein Fall der "Auslandsflucht" vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 9.12.2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732;… BFH-Urteil vom 13.01.2005 V R 44/03, BFH/NV 2005, 998 und BFH-Beschluss vom 16.1.2001 VI S 25/00, BFH/NV 2001, 802) oder wenn sich der Empfänger beim inländischen Melderegister "ins Ausland" ohne Angabe einer Anschrift abmeldet (vgl. z.B. FG Düsseldorf, Urteil vom 17.2.2006 1 K 2677/05, E, U, EFG 2006, 865; FG München, Urteil vom 17.06.2003 6 K 336/03, Juris).
Entsprechendes gilt, wenn sich der Zustellungsempfänger in einer Weise verhält, die auf seine Absicht schließen lässt, den Aufenthaltsort zu verheimlichen (vgl. BFH-Urteil vom 9.12.2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732).
Ein Verstoß gegen § 15 VwZG a. F. schließt die Anwendbarkeit des § 9 Abs. 1 VwZG nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 09.12.2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732; BFH-Urteil vom 06.06.2000 VII R 55/99, BStBl II 2000, 560, m.w.N.).
- FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20
Anordnung der öffentlichen Zustellung der Einkommensteuerbescheide hinsichtlich …
Unter das Tatbestandsmerkmal "unbekannter Aufenthaltsort des Empfängers" im Sinne des § 10 VwZG könne auch die Konstellation einer nicht erfolgversprechenden Auslandszustellung subsumiert werden (Hinweis auf BFH-Urteil vom 09.12.2009 X R 54/06;… Frotscher in Schwarz/Pahlke zu § 10 VwZG, Rn. 2 a. E.).Daher muss das Tatbestandsmerkmal "unbekannt" in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwZG im Sinne von "allgemein unbekannt" verstanden werden; es genügt nicht, dass der Aufenthaltsort des Zustellungsempfängers der betreffenden Behörde nicht bekannt ist (vgl. BFH-Urteil vom 09.12.2009 X R 54/06, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 2010, 732 - zu § 15 VwZG a.F.).
Die öffentliche Zustellung ist erst als "letztes Mittel" zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (BFH-Urteil vom 09.12.2009 X R 54/06, BStBl. II 2010, 732).
Rn. 37 Soweit der Beklagte unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 09.12.2009 (X R 54/06 BStBl II 2010, 732) ausführt, dass unter das Tatbestandsmerkmal "unbekannter Aufenthaltsort des Empfängers" im Sinne des § 10 VwZG auch die Konstellation einer nicht erfolgversprechenden Auslandszustellung subsumiert werden könne, vermag dies den Senat nicht zu überzeugen.
- FG München, 09.04.2021 - 7 K 211/19
Aufhebung einer Einspruchsentscheidung
Die öffentliche Zustellung ist erst als "letztes Mittel" zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732, Rn. 26 m.w.N.).Rn. 21 Eine Rechtspflicht der zustellenden Behörde, Anschriften im Ausland zu ermitteln, wird in der Rechtsprechung regelmäßig verneint, wenn ein Fall der "Auslandsflucht" vorliegt (…vgl. die BFH-Urteil vom 13. Januar 2005 V R 44/03, BFH/NV 2005, 998;… BFH-Beschluss vom 16. Januar 2001 VI S 25/00, BFH/NV 2001, 802) oder wenn sich der Empfänger beim inländischen Melderegister "ins Ausland" ohne Angabe einer Anschrift abmeldet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732 m.w.N.; Entscheidungen des FG Düsseldorf vom 17. Februar 2006 1 K 2677/05, E, U, EFG 2006, 865 bzw. des FG München vom 17. Juni 2003 6 K 336/03, juris).
Die Behörde ist in diesen Fällen jedoch nicht von jedweden Nachforschungen entbunden, sondern lediglich vorrangig zu Ermittlungsmaßnahmen im Inland verpflichtet, z.B. durch Nachfragen beim Einwohnermeldeamt und bei Kontaktpersonen des Empfängers (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732, Rn. 28).
Erst wenn feststeht, dass eine Anschriftenermittlung auf diesem Wege nicht möglich oder fehlgeschlagen ist, darf die Behörde zur öffentlichen Zustellung übergehen (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732).
Eine Rechtspflicht der zustellenden Behörde, Anschriften im Ausland zu ermitteln, wird in der Rechtsprechung daher regelmäßig verneint, wenn ein Fall der "Auslandsflucht" vorliegt oder wenn sich der Empfänger beim inländischen Melderegister "ins Ausland" ohne Angabe einer Anschrift abmeldet (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 X R 54/06, BStBl II 2010, 732 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 O 62/20
Erfolgversprechende Auslandszustellung; öffentliche Zustellung als letztes Mittel …
Die öffentliche Zustellung ist nur als "letztes Mittel" der Bekanntgabe zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Dokument dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl. BFH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - X R 54/06 - juris Rn. 26, m.w.N.).Die öffentliche Zustellung ist nur als "letztes Mittel" der Bekanntgabe zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Dokument dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl. BFH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - X R 54/06 - juris Rn. 26, m.w.N.).
- BFH, 08.03.2022 - VI R 37/19
Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz
Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung kommt nur als letztes Mittel in Betracht, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, den Verwaltungsakt dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 09.12.2009 - X R 54/06, BFHE 228, 111, BStBl II 2010, 732, und vom 12.01.2011 - I R 37/10, sowie BFH-Beschluss vom 14.03.2017 - X S 18/16 (PKH)). - FG Baden-Württemberg, 19.03.2019 - 6 K 982/19
- FG Nürnberg, 12.11.2014 - 5 K 916/14
- BFH, 12.01.2011 - I R 37/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Öffentliche Zustellung - Höhere Gewalt
- FG Baden-Württemberg, 28.08.2019 - 6 K 982/19
Isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung - Voraussetzungen für wirksame …
- BFH, 14.04.2011 - X B 112/10
Anforderungen an Anschriftenermittlungen vor einer öffentlichen Zustellung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2014 - 12 A 503/13
Ablehnung eines Antrags auf PKH bei Nichterreichen des Schwellenwerts; …
- BFH, 14.03.2017 - X S 18/16
Öffentliche Zustellung - Darlegung eines Verfahrensmangels - Verletzung des …
- BFH, 24.08.2017 - V R 11/17
Zur Subsidiarität der Feststellungsklage bei Zweifeln an der örtlichen …
- BFH, 14.11.2012 - II R 14/11
Rechtsbehelf vor Bekanntgabe eines Verwaltungsakts; erneute Bekanntgabe eines …
- FG München, 14.09.2017 - 13 K 3144/15
Bemessungsgrundlage für Gewerbesteuer
- BFH, 30.08.2012 - III R 46/10
Öffentliche Zustellung - Verjährung
- BFH, 21.02.2013 - II B 113/12
Heilung eines Bekanntgabemangels durch Zugang des Bescheids beim …
- BFH, 08.02.2024 - VI R 25/21
Wirksame Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten trotz …
- FG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - 4 K 77/19
Anwendung der Wohnsitzfiktion bei gemeinsamen Wohnsitz beider Elternteile im …
- BFH, 11.06.2024 - IX R 30/23
Wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheids an einen Bevollmächtigten trotz …
- FG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - 5 K 1538/22
Unwirksamkeit eines sog. negativen Feststellungsbescheids mangels …
- FG Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 5 K 1231/20
Wirksamkeit eines negativen, einheitlichen Feststellungsbescheids bei Bekanntgabe …
- FG München, 26.07.2012 - 5 K 2812/11
Nichtigkeit von Bescheiden, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, …
- FG München, 27.04.2010 - 6 K 3192/09
Öffentliche Zustellung eines Haftungsbescheids bei Wohnsitz in der Schweiz
- FG München, 24.09.2021 - 8 K 1118/19
Versorgungsbezüge aus der Notarkasse eines in Italien ansässigen vormaligen …
- FG München, 16.01.2014 - 5 K 613/11
Öffentliche Zustellung bei Wegzug nach Lettland; EU-Amtshilfe - NZB!
- SG Augsburg, 05.12.2016 - S 15 AS 980/16
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bei Problemen mit der …
- FG Baden-Württemberg, 01.10.2024 - 11 K 2174/22
- VGH Bayern, 02.08.2016 - 6 ZB 15.20
Soldatenrecht - Rückforderung von Ausbildungskosten durch öffentlich zugestellten …
- FG Saarland, 16.01.2014 - 2 V 1309/13
Aussetzung der Vollziehung: Voraussetzung für öffentliche Zustellung, …
- FG München, 04.02.2013 - 5 V 3006/12
Öffentliche Zustellung bei "Auslandsflucht"
- VG Schwerin, 23.03.2011 - 7 B 420/10
Gewerbesteuer: Eilrechtsschutz gegen Vollstreckung, Unwirksamkeit öffentlicher …
- LSG Baden-Württemberg, 04.03.2019 - L 13 AS 405/19
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