Rechtsprechung
| BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Fahrtenbuchmethode; Leasingsonderzahlung - Bloß zeitanteilige Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei den "gesamten Kfz-Aufwendungen" i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG - Kein allgemeines Korrespondenzprinzip beim Ansatz auf Arbeitgeberseite und auf ...
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 8 Abs 2 S 2, EStG § ... 8 Abs 2 S 3, EStG § 8 Abs 2 S 4, EStG § 5 Abs 5 S 1 Nr 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 7 Abs 1, EStG § 2 Abs 2 Nr 1, EStG § 2 Abs 2 Nr 2, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
Fahrtenbuchmethode; Leasingsonderzahlung - Bloß zeitanteilige Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei den "gesamten Kfz-Aufwendungen" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG - Kein allgemeines Korrespondenzprinzip beim Ansatz auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite - rechtsinformationen.bund.de
Fahrtenbuchmethode; Leasingsonderzahlung - Bloß zeitanteilige Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei den "gesamten Kfz-Aufwendungen" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG - Kein allgemeines Korrespondenzprinzip beim Ansatz auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite
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§ 8 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 3 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 4 EStG 2002, § 5 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
Fahrtenbuchmethode; Leasingsonderzahlung - Bloß zeitanteilige Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei den "gesamten Kfz-Aufwendungen" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG - Kein allgemeines Korrespondenzprinzip beim Ansatz auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite - IWW
§ 42d des Einkommensteuerge... setzes (EStG), § 8 Abs. 2 EStG, § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 2 FGO, § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO, § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 9 LStR 2015, § 7 Abs. 1 EStG, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 11 Abs. 2 EStG, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Ermittlung des geldwerten Vorteils aus einer Pkw-Überlassung mittels Fahrtenbuchmethode bei Erbringung einer Leasingsonderzahlung durch den Arbeitgeber
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung des geldwerten Vorteils aus einer Pkw-Überlassung mittels Fahrtenbuchmethode bei Erbringung einer Leasingsonderzahlung durch den Arbeitgeber
- datenbank.nwb.de
Fahrtenbuchmethode; Leasingsonderzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fahrtenbuchmethode für den Dienstwagen - und die Leasingsonderzahlung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Periodengerecht anzusetzende Gesamtkosten eines dem Arbeitnehmer überlassenen Pkw bei Fahrtenbuchmethode
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Leasing-Sonderzahlung bei der Fahrtenbuchmethode
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Zeitanteilige Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei Fahrtenbuchmethode
- pwc.de (Kurzinformation)
Fahrtenbuchmethode: Bloß zeitanteilige Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei den gesamten Kfz-Aufwendungen
- haas-wir-steuern.de (Kurzinformation)
Was kostet mich ein Firmenwagen?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer
- Besonderheiten bei Leasingfahrzeugen
Sonstiges
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 9 K 9224/10
- BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
Papierfundstellen
- BFHE 251, 5
- NJW 2015, 3743
- NZA 2015, 1440
- DB 2015, 2730
- BStBl II 2016, 174
- NZA-RR 2016, 27
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (9)
- FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 9 K 9224/10
Bewertung des geldwerten Vorteils aus PKW-Überlassung: Behandlung einer …
Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin Brandenburg vom 11. Dezember 2013 9 K 9224/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Finanzgericht (FG) hob mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1467 veröffentlichten Gründen den Haftungsbescheid auf, weil das FA zu Unrecht die Leasingsonderzahlung im Jahr 2005 vollständig berücksichtigt habe.
das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 11. Dezember 2013 9 K 9224/10 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BFH, 05.05.1994 - VI R 100/93
Ist ein Arbeitnehmer nicht wirtschaftlicher Eigentümer eines geleasten PKW und …
Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
Rn. 21 cc) Die Revision kann sich schließlich auch nicht mit Erfolg auf das Senatsurteil vom 5. Mai 1994 VI R 100/93 (BFHE 174, 359, BStBl II 1994, 643) zur Behandlung von Leasingsonderzahlungen als sofort abziehbare Werbungskosten berufen. - BFH, 18.03.2010 - X R 20/09
Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens in Fällen geringer Bedeutung
Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
Dies schließt nicht aus, entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Gewinnermittlung, bei nur geringfügigen Beträgen auf den Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens zu verzichten, wie z.B. bei Steuern und Versicherungen für einen nur aus wenigen Fahrzeugen bestehenden Fuhrpark (BFH-Beschluss vom 18. März 2010 X R 20/09, BFH/NV 2010, 1796, m.w.N.; Förster, BFH/PR 2010, 417).
- BFH, 18.12.2014 - VI R 75/13
Zurechnung eines von einem Arbeitgeber geleasten PKW beim Arbeitnehmer
Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
Rn. 15 Nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG kann der Wert nach den Sätzen 2 und 3, nämlich der Wert der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten, statt mit der 1 %-Regelung auch mit dem auf die private Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden Teil der "gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen" angesetzt werden, wenn die durch das Kfz "insgesamt entstehenden Aufwendungen" durch Belege und das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden (Fahrtenbuchmethode, zuletzt Senatsurteile vom 18. Dezember 2014 VI R 75/13, BFHE 248, 336, BStBl II 2015, 670; vom 20. März 2014 VI R 35/12, BFHE 245, 192, BStBl II 2014, 643; jeweils m.w.N.). - BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03
Keine Abgeltungswirkung der 1 v.H.-Regelung für Straßenbenutzungsgebühren und …
Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
Rn. 16 b) Zu diesen insgesamt entstehenden Kfz-Aufwendungen (Gesamtkosten) gehören die Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Kfz dienen und in Zusammenhang mit dessen Nutzung typischerweise entstehen; dazu rechnen insbesondere die Kosten für Betriebsstoffe, Wartung und Reparaturen sowie die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für die Haftpflichtversicherung, die Kfz-Steuer, AfA oder Leasing- und Leasingsonderzahlungen und Garagenmiete (Senatsurteil vom 14. September 2005 VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72, m.w.N.; Blümich/Glenk, § 8 EStG Rz 122; Pust in Littmann/ Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 8 Rz 435; Kister in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8 EStG Rz 101;… für den gesamten Nutzungszeitraum Schmidt/Krüger, EStG, 34. Aufl., § 8 Rz 52; Steiner in Lademann, EStG, § 8 EStG Rz 117); das entsprach auch der Auffassung der Finanzverwaltung im Streitjahr wie auch noch gegenwärtig (vgl. R 31.(9) Nr. 2 Satz 8 der Lohnsteuer-Richtlinien --LStR-- 2005; R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 9 LStR 2015, H 8.1 (9-10) "Gesamtkosten" des Lohnsteuer-Handbuchs 2015). - BFH, 20.03.2014 - VI R 35/12
Wechsel zur Fahrtenbuchmethode
Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
Rn. 15 Nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG kann der Wert nach den Sätzen 2 und 3, nämlich der Wert der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten, statt mit der 1 %-Regelung auch mit dem auf die private Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden Teil der "gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen" angesetzt werden, wenn die durch das Kfz "insgesamt entstehenden Aufwendungen" durch Belege und das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden (Fahrtenbuchmethode, zuletzt Senatsurteile vom 18. Dezember 2014 VI R 75/13, BFHE 248, 336, BStBl II 2015, 670; vom 20. März 2014 VI R 35/12, BFHE 245, 192, BStBl II 2014, 643; jeweils m.w.N.). - BFH, 29.03.2005 - IX B 174/03
AfA-Ansatz bei Arbeitnehmer im Fall der Überlassung eines betrieblichen PKW
Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
Denn ein allgemeines Korrespondenzprinzip besteht nicht; es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass auf der Arbeitgeberseite einerseits und auf der Arbeitnehmerseite andererseits stets korrespondierende Ansätze vorzunehmen wären (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. März 2005 IX B 174/03, BFHE 212, 561, BStBl II 2006, 368, mit Hinweis auf die im Schrifttum dazu nahezu einhellig vertretene Auffassung). - BFH, 13.10.2010 - VI R 12/09
Private Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen - Kein Einbezug von Kosten für …
Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
So führen etwa Kosten für Nachrüstungen des Dienstwagens (Senatsurteil vom 13. Oktober 2010 VI R 12/09, BFHE 231, 540, BStBl II 2011, 361) oder auch umfangreiche Reparaturen weder zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage, des Bruttolistenneupreises, noch führen Erwerb und Überlassung gebrauchter Dienstwagen mit deutlich unter den Bruttolistenneupreisen liegenden Anschaffungskosten zu einer Verringerung dieser Bemessungsgrundlage. - BFH, 20.04.2010 - VI R 44/09
Anforderungen an die Revisionsbegründung
Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (Senatsbeschluss vom 20. April 2010 VI R 44/09, BFHE 228, 407, BStBl II 2010, 691, m.w.N.).
- BFH, 30.11.2016 - VI R 49/14
Steuerliche Berücksichtigung eines vom Arbeitnehmer selbst getragenen …
Rn. 22 Zu den insgesamt entstandenen Kfz-Aufwendungen (Gesamtkosten) gehören die Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Kfz dienen und in Zusammenhang mit dessen Nutzung typischerweise entstehen (Senatsurteil vom 3. September 2015 VI R 27/14, BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174). - BFH, 16.03.2021 - X R 34/19
Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auch in Fällen geringer Bedeutung
Rn. 27 Soweit der VI. Senat in seinem Urteil vom 03.09.2015 - VI R 27/14 (BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174) unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 1796 ausgeführt hat, es sei entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Gewinnermittlung nicht ausgeschlossen, bei nur geringfügigen Beträgen auf den Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens zu verzichten, wie z.B. bei Steuern und Versicherungen für einen nur aus wenigen Fahrzeugen bestehenden Fuhrpark, ist auch diesbezüglich eine Vorlage an den Großen Senat des BFH entbehrlich, denn die Ausführungen waren im dortigen Streitfall nicht entscheidungserheblich (…zur Entscheidungserheblichkeit vgl. Gräber/Teller, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 11 Rz 4). - BFH, 17.05.2022 - VIII R 11/20
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 - …
Dazu zählen neben den Kosten aufgrund regelmäßig anfallender Aufwendungen (z.B. für die Haftpflichtversicherung, die Kraftfahrzeugsteuer oder die Absetzung für Abnutzung) auch Leasingsonderzahlungen (BFH-Urteile vom 14.09.2005 - VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72, und vom 03.09.2015 - VI R 27/14, BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174; vgl. BMF-Schreiben vom in BStBl I 2009, 1326, Rz 32; vgl. auch Brandis/Heuermann/Ettlich, § 8 EStG Rz 105).Denn im Falle einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG wären die Gesamtkosten periodengerecht den jeweiligen Nutzungszeiträumen zuzuordnen, da für die getätigte Leasingsonderzahlung gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ein Rechnungsabgrenzungsposten gebildet und diese daher über die Nutzungsdauer verteilt in die Gesamtkosten einbezogen werden muss (vgl. BFH-Urteil in BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174).
- FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 3 K 1681/19
Ermittlung des Entnahmewerts für die private Nutzung eines betrieblichen Pkw bei …
Dies entspreche auch den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 3. September 2015, Az. VI R 27/14.Das BFH-Urteil vom 3. September 2015, Az. VI R 27/14 sei nicht anzuwenden, da es nur zu einem bilanzierenden Arbeitgeber ergangen sei.
Rn. 32 Dies entspricht überdies den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 3. September 2015 (Az. VI R 27/14), in dem der BFH zwar nur eine Entscheidung zur Entnahme aus dem Betriebsvermögen eines bilanzierenden Steuerpflichtigen getroffen hatte.
Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, weil die Entscheidung grundsätzliche Bedeutung hat, dies insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Grundsätze des BFH-Beschlusses vom 28. November 2016 (Az. GrS 1/15) auf die vorliegende Billigkeitsregelung im BMF-Schreiben vom 18. November 2009 sowie im Hinblick auf die Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 3. September 2015 (Az. VI R 27/14) auf nichtbilanzierende Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln.
- BFH, 17.05.2022 - VIII R 26/20
Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei Anwendung der sog. …
Dazu zählen neben den Kosten aufgrund regelmäßig anfallender Aufwendungen (z.B. für die Haftpflichtversicherung, die Kraftfahrzeugsteuer oder die Absetzung für Abnutzung) auch Leasingsonderzahlungen (BFH-Urteile vom 14.09.2005 - VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72, und vom 03.09.2015 - VI R 27/14, BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174; vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2009, 1326, Rz 32; vgl. auch Brandis/Heuermann/Ettlich, § 8 EStG Rz 105).Denn im Falle einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG wären die Gesamtkosten periodengerecht den jeweiligen Nutzungszeiträumen zuzuordnen, da für die getätigte Leasingsonderzahlung gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ein Rechnungsabgrenzungsposten gebildet und diese daher über die Nutzungsdauer verteilt in die Gesamtkosten einbezogen werden muss (vgl. BFH-Urteil in BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174).
- FG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - 5 K 194/18
Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges: Berücksichtigung eines …
Zudem hat der BFH mit Urteil vom 03.09.2015 (VI R 27/14, BStBl. II 2016, 174) entschieden, dass im Rahmen der Fahrtenbuchmethode die Gesamtkosten jedenfalls dann periodengerecht anzusetzen sind, wenn der Arbeitgeber die Kosten des von ihm überlassenen Kfz in seiner Gewinnermittlung dementsprechend erfassen muss.Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 03. September 2015 (VI R 27/14) auf nichtbilanzierende Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, zuzulassen.
- BFH, 30.11.2016 - VI R 24/14
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30. November 2016 VI R 49/14 - …
Rn. 23 Zu den insgesamt entstehenden Kfz-Aufwendungen (Gesamtkosten) gehören die Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Kfz dienen und in Zusammenhang mit dessen Nutzung typischerweise entstehen (Senatsurteil vom 3. September 2015 VI R 27/14, BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174). - BFH, 21.11.2024 - VI R 9/22
Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung …
Zu diesen Gesamtkosten gehören die Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Kfz dienen und in Zusammenhang mit dessen Nutzung typischerweise entstehen; dazu rechnen insbesondere die Kosten für Betriebsstoffe, Wartung und Reparaturen sowie die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für die Haftpflichtversicherung, die Kfz-Steuer, Absetzung für Abnutzung (AfA) oder Leasing- und Leasingsonderzahlungen und Garagenmiete (Senatsurteil vom 03.09.2015 - VI R 27/14, BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174, Rz 16).Die zutreffende Ermittlung des durch die sonstigen beruflichen Fahrten veranlassten Anteils an den jährlichen Gesamtkosten verlangt nicht nur, die Gesamtkosten dem Grunde nach zutreffend zu erfassen, sondern auch, diese Gesamtkosten periodengerecht den jeweiligen Nutzungszeiträumen zuzuordnen (so bereits Senatsurteil vom 03.09.2015 - VI R 27/14, BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174, Rz 17 betreffend die Ermittlung des geldwerten Vorteils anhand der Fahrtenbuchmethode).
- BFH, 17.05.2022 - VIII R 21/20
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 - …
Dazu zählen neben den Kosten aufgrund regelmäßig anfallender Aufwendungen (z.B. für die Haftpflichtversicherung, die Kraftfahrzeugsteuer oder die Absetzung für Abnutzung) auch Leasingsonderzahlungen (BFH-Urteile vom 14.09.2005 - VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72, und vom 03.09.2015 - VI R 27/14, BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174; vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2009, 1386, Rz 32; vgl. auch Brandis/Heuermann/Ettlich, § 8 EStG Rz 105).Denn im Falle einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG wären die Gesamtkosten periodengerecht den jeweiligen Nutzungszeiträumen zuzuordnen, da für die getätigte Leasingsonderzahlung gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ein Rechnungsabgrenzungsposten gebildet und diese daher über die Nutzungsdauer verteilt in die Gesamtkosten einbezogen werden muss (vgl. BFH-Urteil in BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174).
- BFH, 09.09.2025 - VI R 7/23
Firmenwagenbesteuerung: Keine vorteilsmindernde Berücksichtigung der vom …
Rn. 20 Soweit der Senat die Garagenmiete bislang beispielhaft --ohne dass dies für die entschiedenen Fälle von Bedeutung war-- den gesamten Kfz-Aufwendungen im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG zugerechnet hat (z.B. Senatsurteile vom 14.09.2005 - VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72, unter II.1.c aa; vom 03.09.2015 - VI R 27/14, BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174, Rz 16, und vom 21.11.2024 - VI R 9/22, zur Veröffentlichung bestimmt, BStBl II 2025, 626, Rz 14), hält er hieran nicht fest. - FG München, 29.01.2018 - 7 K 3118/16
Fahrtenbuch, geldwerter Vorteil, Bundesfinanzhof, BFH-Urteil, Vorbehalt der …
- FG München, 16.10.2020 - 8 K 611/19
Der für die Anwendung der Fahrtenbuchmethode geforderte Belegnachweis kann …
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