Rechtsprechung
| BFH, 16.12.2015 - IV R 8/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung der Mitunternehmerschaft
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 16 Abs 3 S 2, AO § 42
Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung der Mitunternehmerschaft - rechtsinformationen.bund.de
Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung der Mitunternehmerschaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 Abs 3 S 2 EStG 2002, § 42 AO vom 01.10.2002
Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung der Mitunternehmerschaft - IWW
§ 16 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, § ... 16 Abs. 3 Satz 2 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 16 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 EStG, § 42 der Abgabenordnung (AO), § 42 AO, § 42 Abs. 1 Satz 2 AO, § 42 Abs. 1 AO, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Bewertung von real geteilten Anteilen an einer Mitunternehmerschaft bei Einbringung der Anteile in andere Personengesellschaften
- Betriebs-Berater
Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung der Mitunternehmerschaft
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
EStG § 16 Abs. 3 S. 2
Erleichterte Aufteilung von Personengesellschaften - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 16 Abs. 3 Satz 2
Bewertung von real geteilten Anteilen an einer Mitunternehmerschaft bei Einbringung der Anteile in andere Personengesellschaften - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Auswechslung der Mitunternehmer vor der Realteilung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Möglichkeit einer Realteilung der Mitunternehmerschaft mit Buchwertfortführung
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
EUBes 527/2011, § 10d Abs 2 EStG, § ... 8 Abs 1 KStG, § 8c Abs 1 S 5 KStG 2002 vom 22.12.2009, § 8c Abs 1a KStG 2002 vom 16.07.2009, § 8c Abs 1 S 6 KStG 2002 vom 22.12.2009, Art 107 Abs 1 AEUV, Art 263 Abs 4 AEUV
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Steuerneutrale Realteilung trotz Zwischenschaltung einer neugegründeten Personengesellschaft
- esche.de (Kurzinformation)
Erweiterter Anwendungsbereich der Realteilung
- pwc.de (Kurzinformation)
Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung der Mitunternehmerschaft
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Das Ende der Gesamtplan-Rechtsprechung?
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor Realteilung
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Realteilung: Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Realteilung gem. § 16 Abs. 3 EStG
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 3 K 1348/10
- BFH, 16.12.2015 - IV R 8/12
Papierfundstellen
- BFHE 252, 141
- BB 2016, 880
- DB 2016, 386
- BStBl II 2017, 766
- NZG 2016, 677
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (8)
- FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 3 K 1348/10
Realteilung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern einer Gesamthand auf …
Auszug aus BFH, 16.12.2015 - IV R 8/12
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 9. Februar 2012 3 K 1348/10 F aufgehoben.Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1256 abgedruckt.
- BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14
Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von …
Auszug aus BFH, 16.12.2015 - IV R 8/12
Bei der Auslegung des Steuergesetzes sind die allgemeinen Grundsätze anzuwenden, zu denen auch die am Zweck des Gesetzes orientierte Auslegung gehört (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 9. Dezember 2014 IV R 29/14, BFHE 247, 449, und IV R 36/13, BFHE 248, 75, BStBl II 2015, 529; vom 17. Dezember 2014 IV R 57/11, BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536). - BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11
Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in …
Auszug aus BFH, 16.12.2015 - IV R 8/12
Bei der Auslegung des Steuergesetzes sind die allgemeinen Grundsätze anzuwenden, zu denen auch die am Zweck des Gesetzes orientierte Auslegung gehört (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 9. Dezember 2014 IV R 29/14, BFHE 247, 449, und IV R 36/13, BFHE 248, 75, BStBl II 2015, 529; vom 17. Dezember 2014 IV R 57/11, BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536).
- BFH, 10.12.1991 - VIII R 69/86
Zur steuerrechtlichen Behandlung der Realteilung einer Personengesellschaft
Auszug aus BFH, 16.12.2015 - IV R 8/12
So ist anerkannt, dass in den Fällen, in denen die Summe der Buchwerte der den Realteilern zugeteilten Wirtschaftsgüter nicht dem jeweiligen Betrag ihrer Kapitalkonten entspricht, die Kapitalkonten durch Auf- oder Abstocken dahin angepasst werden, dass ihre Höhe der Summe der übernommenen Wirtschaftsgüter entspricht (Kapitalkontenanpassungsmethode), was zu einer Verlagerung von stillen Reserven von einem Realteiler auf den anderen führt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 10. Februar 1972 IV 317/65, BFHE 104, 543, BStBl II 1972, 419; vom 10. Dezember 1991 VIII R 69/86, BFHE 166, 476, BStBl II 1992, 385; vom 18. Mai 1995 IV R 20/94, BFHE 178, 390, BStBl II 1996, 70). - BFH, 09.12.2014 - IV R 36/13
Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Auszug aus BFH, 16.12.2015 - IV R 8/12
Bei der Auslegung des Steuergesetzes sind die allgemeinen Grundsätze anzuwenden, zu denen auch die am Zweck des Gesetzes orientierte Auslegung gehört (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 9. Dezember 2014 IV R 29/14, BFHE 247, 449, und IV R 36/13, BFHE 248, 75, BStBl II 2015, 529; vom 17. Dezember 2014 IV R 57/11, BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536). - BFH, 01.08.2013 - IV R 18/11
Keine Tarifbegünstigung des Aufgabegewinns, soweit er auf Verkauf eines …
Auszug aus BFH, 16.12.2015 - IV R 8/12
Rn. 11 1. Aufgabegewinn ist gemäß § 16 Abs. 3 Sätze 7 und 8 i.V.m. Abs. 2 EStG der Betrag, um den die Summe aus dem Veräußerungspreis für die im Rahmen der Betriebsaufgabe veräußerten Wirtschaftsgüter, aus dem gemeinen Wert der ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter und aus den in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Aufgabe angefallenen sonstigen Erträgen oder Aufwendungen nach Abzug der Aufgabekosten den (Buch-)Wert des Betriebsvermögens im Zeitpunkt der Aufgabe übersteigt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 1. August 2013 IV R 18/11, BFHE 242, 315, BStBl II 2013, 910, Rz 15). - BFH, 10.02.1972 - IV 317/65
Gesellschafter einer KG - Teilbetriebe - Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens - …
Auszug aus BFH, 16.12.2015 - IV R 8/12
So ist anerkannt, dass in den Fällen, in denen die Summe der Buchwerte der den Realteilern zugeteilten Wirtschaftsgüter nicht dem jeweiligen Betrag ihrer Kapitalkonten entspricht, die Kapitalkonten durch Auf- oder Abstocken dahin angepasst werden, dass ihre Höhe der Summe der übernommenen Wirtschaftsgüter entspricht (Kapitalkontenanpassungsmethode), was zu einer Verlagerung von stillen Reserven von einem Realteiler auf den anderen führt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 10. Februar 1972 IV 317/65, BFHE 104, 543, BStBl II 1972, 419; vom 10. Dezember 1991 VIII R 69/86, BFHE 166, 476, BStBl II 1992, 385; vom 18. Mai 1995 IV R 20/94, BFHE 178, 390, BStBl II 1996, 70). - BFH, 18.05.1995 - IV R 20/94
1. Bei der Realteilung einer Personengesellschaft mit Buchwertfortführung sind …
Auszug aus BFH, 16.12.2015 - IV R 8/12
So ist anerkannt, dass in den Fällen, in denen die Summe der Buchwerte der den Realteilern zugeteilten Wirtschaftsgüter nicht dem jeweiligen Betrag ihrer Kapitalkonten entspricht, die Kapitalkonten durch Auf- oder Abstocken dahin angepasst werden, dass ihre Höhe der Summe der übernommenen Wirtschaftsgüter entspricht (Kapitalkontenanpassungsmethode), was zu einer Verlagerung von stillen Reserven von einem Realteiler auf den anderen führt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 10. Februar 1972 IV 317/65, BFHE 104, 543, BStBl II 1972, 419; vom 10. Dezember 1991 VIII R 69/86, BFHE 166, 476, BStBl II 1992, 385; vom 18. Mai 1995 IV R 20/94, BFHE 178, 390, BStBl II 1996, 70).
- BFH, 30.03.2017 - IV R 11/15
Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit …
Rn. 27 a) Wie der Senat in seinem Urteil vom 16. Dezember 2015 IV R 8/12 (BFHE 252, 141) ausgeführt hat, gibt es keinen allgemeingültigen Rechtsgrundsatz des Inhalts, dass eine aufgrund einheitlicher Planung in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang stehende Mehrzahl von Rechtsgeschäften für die steuerliche Beurteilung zu einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang zusammenzufassen und sodann unter den Steuertatbestand zu subsumieren ist.Die Verlagerung stiller Reserven in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, an deren Vermögen nur Personen beteiligt sind, die vor der Betriebsaufgabe der Personengesellschaft oder vor dem Ausscheiden eines Gesellschafters gegen Abfindung aus dem Gesellschaftsvermögen an dem Vermögen der Personengesellschaft beteiligt waren, entspricht dem Zweck der Regelung in § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG (BFH-Urteil in BFHE 252, 141, Rz 20).
- FG Münster, 28.06.2017 - 6 K 2446/15
Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen für Internetnutzung und …
Rn. 79 (1) Denn nach der Rechtsprechung des BFH gibt es keinen allgemeingültigen Rechtsgrundsatz des Inhalts, dass eine aufgrund einheitlicher Planung in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang stehende Mehrzahl von Rechtsgeschäften für die steuerliche Beurteilung zu einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang zusammenzufassen und sodann unter den Steuertatbestand zu subsumieren ist (BFH-Urteil vom 16.12.2015 IV R 8/12, BFHE 252, 141, BFH/NV 2016, 385).Bei der Auslegung des Steuergesetzes sind die allgemeinen Grundsätze anzuwenden, zu denen auch die am Zweck des Gesetzes orientierte Auslegung gehört (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH in BFHE 252, 141, BFH/NV 2016, 646; BFH-Urteile vom 09.12.2014 IV R 29/14, BFHE 247, 449, und IV R 36/13, BFHE 248, 75, BStBl II 2015, 529, und vom 17.12.2014 IV R 57/11, BFHE 248, 66, BStBl II 2015, 536).
Ein daneben bestehendes oder darüber hinausgehendes Rechtsinstitut eines "Gesamtplans" gibt es nicht (BFH in BFHE 252, 141, BFH/NV 2016, 646).
- BFH, 15.01.2019 - VIII R 24/15
Keine Tarifbegünstigung bei Realteilung mit Verwertung in Nachfolgegesellschaft
Ein Gewinn aus der Aufdeckung stiller Reserven in den Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens im Zuge einer echten Realteilung führt zu einem auf der Ebene der Gesellschaft verwirklichten Aufgabegewinn gemäß §§ 18 Abs. 3, 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, der den Realteilern über ihren Gewinnanteil zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2015 IV R 8/12, BFHE 252, 141, BStBl II 2017, 766;… vgl. auch BFH-Urteil vom 1. Juli 2010 IV R 34/07, BFH/NV 2010, 2246; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 257, 292, BStBl II 2019, 24; Senatsurteil vom 1. Dezember 1992 VIII R 57/90, BFHE 170, 320, BStBl II 1994, 607).
- BFH, 02.10.2018 - IV R 24/15
Aktivierung des bei Veräußerung eines GmbH-Anteils vorbehaltenen …
Denn die Verlagerung stiller Reserven in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, an deren Vermögen nur Personen beteiligt sind, die vor der Betriebsaufgabe der Personengesellschaft oder vor dem Ausscheiden eines Gesellschafters gegen Abfindung aus dem Gesellschaftsvermögen an dem Vermögen der Personengesellschaft beteiligt waren, entspricht dem Zweck der Regelung in § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG (BFH-Urteile vom 16. Dezember 2015 IV R 8/12, BFHE 252, 141, BStBl II 2017, 766, und in BFHE 257, 324, BStBl II 2019, 29). - FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 198/17
Grunderwerbsteuer: Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstücksübertragungen …
Ob eine Buchwertfortführung nach dieser Vorschrift auch möglich wäre, wenn Einzelwirtschaftsgüter im Wege der Realteilung aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft in das Gesamthandsvermögen einer an dieser nicht beteiligten anderen Personengesellschaft übertragen werden, an der die Realteiler beteiligt sind - wenn D und E im Streitfall also Gesellschafter geblieben wären und die Grundstücke im Wege der Realteilung auf die Klägerin und die D-KG übertragen hätten - ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bisher nicht geklärt (offen gelassen in BFH-Urteil vom 16.12.2015 IV R 8/12, BStBl II 2017, 766).In der gewählten Gestaltung ist aber jedenfalls kein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 AO zu sehen, wenn die bisherige Tätigkeit der beendeten Personengesellschaft in Zukunft durch zwei getrennte GmbH & Co. KGs fortgeführt werden soll, an denen die bisherigen Gesellschafter jeweils allein beteiligt sind (BFH-Urteil vom 16.12.2015 IV R 8/12, BStBl II 2017, 766), wie es auch hier der Fall ist.
- FG Münster, 12.03.2019 - 15 K 1535/18
Qualifizierung einer während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter …
Ein daneben bestehendes oder darüber hinausgehendes Rechtsinstitut eines "Gesamtplans" gibt es nicht (BFH-Urteil vom 16.12.2015 IV R 8/12, BFHE 252, 141, BStBl II 2017, 766). - FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
So ist anerkannt, dass in den Fällen, in denen die Summe der Buchwerte der den Realteilern zugeteilten Wirtschaftsgüter nicht dem jeweiligen Betrag ihrer Kapitalkonten entspricht, die Kapitalkonten durch Auf- oder Abstocken dahin angepasst werden, dass ihre Höhe der Summe der übernommenen Wirtschaftsgüter entspricht (Kapitalkontenanpassungsmethode), was zu einer Verlagerung von stillen Reserven von einem Realteiler auf den anderen führt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 10.02.1972 IV 317/65, BStBl II 1972, 419; vom 10.12.1991 VIII R 69/86, BStBl II 1992, 385; vom 18.05.1995 IV R 20/94, BStBl II 1996, 70; vom 16.12.2015 IV R 8/12, BStBl II 2017, 766).Rn. 78 a) Aufgabegewinn ist gemäß § 16 Abs. 3 Sätze 7 und 8 i.V.m. Abs. 2 EStG der Betrag, um den die Summe aus dem Veräußerungspreis für die im Rahmen der Betriebsaufgabe veräußerten Wirtschaftsgüter, aus dem gemeinen Wert der ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter und aus den in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Aufgabe angefallenen sonstigen Erträgen oder Aufwendungen nach Abzug der Aufgabekosten den (Buch-)Wert des Betriebsvermögens im Zeitpunkt der Aufgabe übersteigt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 01.08.2013 IV R 18/11, BStBl II 2013, 910, Rz 15; vom 16.12.2015 IV R 8/12, BStBl II 2017, 766).
- BFH, 23.11.2021 - VIII R 14/19
Zur Zurechnung eines aus einer Sperrfristverletzung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG …
Die Fortführung der Buchwerte (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG) in den freiberuflichen Einzelpraxen der Klägerin und der Beigeladenen war zwingend (vgl. § 16 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 EStG, sowie z.B. BFH-Urteile vom 16.12.2015 - IV R 8/12, BFHE 252, 141, BStBl II 2017, 766, und vom 30.03.2017 - IV R 11/15, BFHE 257, 324, BStBl II 2019, 29). - BFH, 21.08.2025 - IV R 16/22
"Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft …
So ist anerkannt, dass die ungeschmälerte spätere Besteuerung der stillen Reserven durch die Anpassung der Kapitalkonten (Auf- oder Abstocken) an die Buchwerte der (zugeteilten) Wirtschaftsgüter (Kapitalkontenanpassungsmethode) erreicht wird, was zu einer Verlagerung von stillen Reserven von einem Realteiler auf einen anderen führt (BFH-Urteil vom 16.12.2015 - IV R 8/12, BFHE 252, 141, BStBl II 2017, 766, Rz 19;… Schmidt/Wacker, EStG, 44. Aufl., § 16 Rz 500). - BFH, 21.08.2025 - IV R 15/22
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 21.08.2025 - IV R 16/22: "Unechte" …
So ist anerkannt, dass die ungeschmälerte spätere Besteuerung der stillen Reserven durch die Anpassung der Kapitalkonten (Auf- oder Abstocken) an die Buchwerte der (zugeteilten) Wirtschaftsgüter (Kapitalkontenanpassungsmethode) erreicht wird, was zu einer Verlagerung von stillen Reserven von einem Realteiler auf einen anderen führt (BFH-Urteil vom 16.12.2015 - IV R 8/12, BFHE 252, 141, BStBl II 2017, 766, Rz 19;… Schmidt/Wacker, EStG, 44. Aufl., § 16 Rz 500). - FG München, 27.10.2023 - 8 K 797/22
Fehlerhaftes Ansetzen von Kapitalvermögen bei Einkommenssteuerbescheid
- FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 3518/14
Zufluss steuerpflichtigen Arbeitslohns durch den Widerruf einer Pensionszusage
- FG Hessen, 31.03.2022 - 8 K 590/20
Berücksichtigung übertragener Wirtschaftsgüter nach den Grundsätzen einer …
- FG Hessen, 31.03.2022 - 8 K 589/20
Berücksichtigung übertragener Wirtschaftsgüter nach den Grundsätzen einer …
- FG Baden-Württemberg, 21.08.2013 - 4 K 1882/08
Aufdeckung der stillen Reserven eines auf eine personenidentische und …
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