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Rechtsprechung
   BFH, 10.03.2020 - IX R 29/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23301
BFH, 10.03.2020 - IX R 29/18 (https://dejure.org/2020,23301)
BFH, Entscheidung vom 10.03.2020 - IX R 29/18 (https://dejure.org/2020,23301)
BFH, Entscheidung vom 10. März 2020 - IX R 29/18 (https://dejure.org/2020,23301)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 129 S 1, EStG § 17, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 118 Abs 2, FGO § 126 Abs 3 S 1 Nr 2, EStG VZ 2011
    Berichtigung wegen ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit - Beweiserhebung - Würdigung hypothetischer Abläufe - Feststellungslast

  • rechtsinformationen.bund.de

    Berichtigung wegen ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit - Beweiserhebung - Würdigung hypothetischer Abläufe - Feststellungslast

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129 S 1 AO, § 17 EStG 2009, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 126 Abs 3 S 1 Nr 2 FGO
    Berichtigung wegen ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit - Beweiserhebung - Würdigung hypothetischer Abläufe - Feststellungslast

  • IWW

    § ... 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), § 129 AO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 129 Satz 1 AO, § 129 Satz 2 AO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, § 17 des Einkommensteuergesetzes, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Finanzgericht hinsichtlich eines zu einer offenbaren Unrichtigkeit des angefochtenen Bescheides führenden Fehlers; Zulässigkeit der Berichtigung eines Steuerbescheides bei Möglichkeit verschiedener Geschehensabläufe

  • Betriebs-Berater

    Berichtigung wegen ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit - Beweiserhebung - Würdigung hypothetischer Abläufe - Feststellungslast

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 129 S. 1; EStG § 17
    Berichtigung wegen ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit - Würdigung hypothetischer Abläufe - Feststellungslast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Finanzgericht hinsichtlich eines zu einer offenbaren Unrichtigkeit des angefochtenen Bescheides führenden Fehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die offenbare Unrichtigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berichtigung wegen ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit - Beweiserhebung - Würdigung hypothetischer Abläufe - Feststellungslast

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Berichtigung wegen ähnlicher offenbarer Unrichtigkeit - Würdigung hypothetischer Abläufe

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 129
    Offenbare Unrichtigkeit, Veranlagung, Zeuge, Berichtigung, Akten

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 129

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 268, 407
  • BStBl II 2020, 698
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.12.2019 - IX R 23/18

    Keine Berichtigung des fehlerhaften Einkommensteuerbescheids bei ordnungsgemäßer …

    Auszug aus BFH, 10.03.2020 - IX R 29/18
    Besteht auch nur die ernsthafte (mehr als theoretische) Möglichkeit eines solchen Fehlers, kommt eine Berichtigung nach § 129 Satz 1 AO nicht in Betracht (ständige Rechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 10.12.2019 - IX R 23/18, BFHE 266, 297, Deutsches Steuerrecht 2020, 289).
  • BFH, 07.11.2013 - IV R 13/11

    Berichtigung eines Steuerbescheids nach § 129 Satz 1 AO - Übernahme eines …

    Auszug aus BFH, 10.03.2020 - IX R 29/18
    Unerheblich ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, ob der Steuerpflichtige die Unrichtigkeit allein anhand des Bescheids und der ihm vorliegenden Unterlagen erkennen konnte (vgl. BFH-Urteil vom 07.11.2013 - IV R 13/11, BFH/NV 2014, 657, m.w.N.).
  • BFH, 29.01.2003 - I R 20/02

    Offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 10.03.2020 - IX R 29/18
    Deswegen hat der BFH die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung nicht als offenbare Unrichtigkeit angesehen und eine (erforschende) Befragung des Prüfers oder anderer Beteiligter in diesem Zusammenhang für untauglich erachtet (BFH-Urteil vom 29.01.2003 - I R 20/02, BFH/NV 2003, 1139).
  • FG Hamburg, 25.10.2013 - 5 K 120/11

    Abgabenordnung: Berichtigung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit bzw. neuer …

    Auszug aus BFH, 10.03.2020 - IX R 29/18
    Lässt sich anhand des Akteninhalts nicht hinreichend sicher feststellen, ob ein mechanisches Versehen oder ob ein anderer die Anwendung von § 129 Satz 1 AO ausschließender Fehler zu der Unrichtigkeit des Bescheids geführt hat, muss das FG den Sachverhalt umfassend aufklären (…BFH-Urteil vom 30.11.1989 - IV R 76/88, BFH/NV 1991, 457) und gegebenenfalls auch Beweis erheben (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 25.10.2013 - 5 K 120/11, juris, rechtskräftig).
  • FG Thüringen, 31.01.2018 - 3 K 480/17

    Änderung einer Steuerfestsetzung nach § 129 AO bei oberflächlicher Bearbeitung …

    Auszug aus BFH, 10.03.2020 - IX R 29/18
    Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 31.01.2018 - 3 K 480/17, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 12.06.2017 und der geänderte Einkommensteuerbescheid 2011 vom 13.10.2015 aufgehoben.
  • BFH, 30.11.1989 - IV R 76/88

    Ansetzung einer Absetzung für Abnutzung (AfA) auf ein Nießbrauchsrecht - …

    Auszug aus BFH, 10.03.2020 - IX R 29/18
    Lässt sich anhand des Akteninhalts nicht hinreichend sicher feststellen, ob ein mechanisches Versehen oder ob ein anderer die Anwendung von § 129 Satz 1 AO ausschließender Fehler zu der Unrichtigkeit des Bescheids geführt hat, muss das FG den Sachverhalt umfassend aufklären (BFH-Urteil vom 30.11.1989 - IV R 76/88, BFH/NV 1991, 457) und gegebenenfalls auch Beweis erheben (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 25.10.2013 - 5 K 120/11, juris, rechtskräftig).
  • BFH, 26.05.2020 - IX R 30/19

    Nachträgliches Bekanntwerden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - offenbare …

    Rn. 33 (1) Zwar reichen die Feststellungen des FG nicht aus, um entscheiden zu können, ob der zuständige Sachbearbeiter des FA den im EDV-System erstellten Prüfhinweis übersehen bzw. vergessen hat --mit der Folge eines eigenen mechanischen Versehens-- (vgl. z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2006 - 1 K 212/02, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 859) oder ob eine diesbezügliche Überprüfung zu einer neuen Willensbildung im Tatsachen- oder Rechtsbereich --mit der Folge eines § 129 AO ausschließenden Fehlers in der Sachverhaltsermittlung-- geführt hat (vgl. hierzu Senatsurteile in BFHE 266, 297, Rz 24 ff.; vom 10.03.2020 - IX R 29/18, BFHE 268, 407; vgl. zum Ganzen auch BeckOK AO/Füssenich, 12. Ed [15.04.2020], AO § 129 Rz 21).
  • BFH, 06.05.2026 - I R 29/22

    Einkünftekorrekturen bei Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen

    Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, so liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, der als Fehler der Rechtsanwendung ohne besondere Rüge vom Revisionsgericht beanstandet werden kann (…z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20.06.2012 - X R 20/11, BFH/NV 2012, 1778, Rz 23;… vom 22.02.2021 - IX R 6/20, BFH/NV 2021, 1172, Rz 21; vom 10.03.2020 - IX R 29/18, BFHE 268, 407, BStBl II 2020, 698, Rz 23).
  • FG Münster, 14.06.2022 - 13 K 2495/20

    Befugnis der Finanzbehörde zur Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und …

    Rn. 30 Weiterhin beruft sich die Klägerin auf das BFH-Urteil vom 10.03.2020 (IX R 29/18, BStBl. II 2020, 698).

    Besteht auch nur die ernsthafte (mehr als theoretische) Möglichkeit eines solchen Fehlers, kommt eine Berichtigung nach § 129 Satz 1 AO nicht in Betracht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10.03.2020 - IX R 29/18, BStBl. II 2020, 698, mit weiteren Nachweisen aus der BFH-Rechtsprechung).

    Bleibt etwa ein Prüfhinweis unbeachtet, perpetuiert sich grundsätzlich lediglich der Eingabefehler des Sachbearbeiters (BFH-Urteil vom 10.03.2020 - IX R 29/18, BStBl. II 2020, 698 BFH-Urteil vom 14.01.2020 - VIII R 4/17, BStBl. II 2020, 433;… BFH-Urteil vom 16.01.2018 - VI R 38/16, BFH/NV 2018, 513;… BFH-Urteil vom 04.11.1992 - XI R 40/91, BFH/NV 1993, 509).

    Rn. 58 Entgegen der Auffassung der Klägerin kann auch dem BFH-Urteil vom 10.03.2020 (IX R 29/18, BStBl. II 2020, 698) nicht die allgemeine Aussage entnommen werden, dass bei einem groben Maß an Unachtsamkeit - also bei einem schuldhaften Verhalten des Sachbearbeiters - die Anwendung des § 129 AO ausgeschlossen sei.

    Der BFH hat in diesem Fall die Anwendung des § 129 AO vielmehr deshalb abgelehnt, weil die dort zuständige Sachbearbeiterin rechtsirrtümlich davon ausgegangen war, dass ein bestimmter Sachverhalt Gegenstand einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung sei, und weil sie aus diesem Grund den diesbezüglichen Akteninhalt (bewusst!) nicht zur Kenntnis genommen hat (BFH-Urteil vom 10.03.2020, a.a.O., Juris Rn. 30).

  • FG München, 15.03.2021 - 7 K 2114/18

    Änderung der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

    Ebenso stellt auch die bewusste Nichtberücksichtigung von Teilen des feststehenden Akteninhalts keinen mechanischen Fehler dar, da auch Fehler bei der Erfassung des feststehenden Sachverhalts (Nichtbeachtung feststehender Tatsachen; Annahme eines in Wirklichkeit nicht gegebenen Sachverhalts) eine Berichtigung nach § 129 AO ausschließen (BFH-Urteil vom 10. März 2020 - IX R 29/18, BFHE 268, 407, BStBl II 2020, 698, Rn. 17).

    Vielmehr muss ein davon abzugrenzender Fehler bei der Willensbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens ausgeschlossen sein (BFH-Urteil vom 10. März 2020 - IX R 29/18, BFHE 268, 407, BStBl II 2020, 698).

    Diese unterlassene Sachverhaltsermittlung schließt aber eine Änderung nach § 129 AO aus (BFH-Urteil vom 10. März 2020 - IX R 29/18, BFHE 268, 407, BStBl II 2020, 698).

    Lediglich eine bewusste Nichtberücksichtigung von Teilen der vorliegenden Besteuerungsgrundlagen stellt keinen mechanischen Fehler dar, da auch Fehler bei der Erfassung des feststehenden Sachverhalts (Nichtbeachtung feststehender Tatsachen; Annahme eines in Wirklichkeit nicht gegebenen Sachverhalts) eine Berichtigung nach § 129 AO ausschließen (BFH-Urteil vom 10. März 2020 - IX R 29/18, BFHE 268, 407, BStBl II 2020, 69).

  • FG Münster, 18.12.2023 - 4 K 2333/21

    Antrag auf Berichtigung der Kirchensteuerfestsetzung

    Aber auch Fehler bei der Feststellung des zu ermittelnden Sachverhalts (mangelnde Sachaufklärung) oder der Erfassung des feststehenden Sachverhalts (Nichtbeachtung feststehender Tatsachen; Annahme eines in Wirklichkeit nicht gegebenen Sachverhalts) schließen eine Berichtigung nach§ 129 AO aus (BFH-Urteile vom 10.03.2020 IX R 29/18, BFHE 268, 407, BStBl. II 2020, 698 Rz. 17 …und vom 08.12.2021 I R 47/18, BFHE 275, 293, BStBl. II 2022, 827 Rz. 16).

    Rn. 40 Für Zwecke des § 129 AO muss mithin die "Qualität der persönlichen Fehlleistung" (BFH-Urteil vom 10.03.2020 IX R 29/18, BFHE 268, 407, BStBl. II 2020, 698 Rz. 17) bestimmt werden.

    Besteht auch nur die ernsthafte, d. h. mehr als theoretische, Möglichkeit eines solchen Fehlers bei der Willensbildung, kommt eine Berichtigung nach § 129 Satz 1 AO nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 10.03.2020 IX R 29/18, BFHE 268, 407, BStBl. II 2020, 698 Rz. 18).

    Zuvorderst können sich Anhaltspunkte aus der Akte und/oder aufgrund der Befragung des Veranlagungssachbearbeiters ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 10.03.2020 IX R 29/18, BFHE 268, 407, BStBl. II 2020, 698 Tz. 26).

  • FG Düsseldorf, 13.01.2026 - 10 K 1344/23

    Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit - Möglichkeit eines Tatsachen- oder …

    Besteht auch nur die ernsthafte (mehr als theoretische) Möglichkeit eines solchen Fehlers, kommt eine Berichtigung nach § 129 Satz 1 AO nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 10.3.2020 IX R 29/18, BStBl II 2020, 698).

    Rn. 95 c) Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, muss nach den Verhältnissen des Einzelfalls und dabei insbesondere nach der Aktenlage beurteilt werden (BFH-Urteile vom 10.3.2020 IX R 29/18, BStBl II 2020, 698 und vom 10.12.2019 IX R 23/18, BStBl II 2020, 371, jeweils m.w.N.).

    Deswegen hat der BFH die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung nicht als offenbare Unrichtigkeit angesehen und eine (erforschende) Befragung des Prüfers oder anderer Beteiligter in diesem Zusammenhang für untauglich erachtet (BFH-Urteil vom 10.3.2020 IX R 29/18, BStBl II 2020, 698, m.w.N.).

    Es hat dann auf der Grundlage des Gesamtergebnisses des Verfahrens abschließend zu würdigen (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), ob die Voraussetzungen von § 129 Satz 1 AO vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 10.3.2020 IX R 29/18, BStBl II 2020, 698, m.w.N.).

  • FG Münster, 09.11.2023 - 10 K 860/21

    Berichtigung des ergangenen bestandskräftigen Bescheids im Hinblick auf die …

    Dabei genügt die Offenbarkeit der Unrichtigkeit als solche; dagegen ist nicht erforderlich, dass für den Bescheidadressaten auch der an Stelle des unrichtigen zu setzende richtige Inhalt des Bescheids offenbar ist (…BFH-Urteile vom 11.7.2007 XI R 17/05, BFH/NV 2007, 1810;… vom 1.7.2010 IV R 56/07, BFH/NV 2010, 2004;… vom 7.11.2013 IV R 13/11, BFH/NV 2014, 657; vom 10.3.2020 IX R 29/18, BStBl II 2020, 698).

    Hierbei ist allerdings der o.g. Maßstab zu beachten, dass eine Unrichtigkeit i.S.v. § 129 AO bereits dann ausgeschlossen ist, wenn es ernsthaft und mehr als nur theoretisch möglich erscheint, dass es zu ein Denk- oder Überlegungsfehler gekommen ist (vgl. etwa BFH, Urteil vom 10.3.2020 IX R 29/18, BStBl II 2020.698;… Beschluss vom 26.11.1998 VI B 223/98, BFH/NV 1999, 593).

    kann eine solche auch geboten sein (vgl. etwa BFH, Urteil vom 10.3.2020 IX R 29/18, BStBl II 2020.698;… s. auch etwa Wernsmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 129 AO Rz. 71).

  • BFH, 13.12.2022 - VIII R 16/19

    Verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Korrektur des Zinslaufs in einer …

    Dagegen schließen Fehler bei der Auslegung oder Nichtanwendung einer Rechtsnorm, eine unrichtige Tatsachenwürdigung oder die unzutreffende Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhalts, die Annahme einer offenbaren Unrichtigkeit aus (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14.01.2020 - VIII R 4/17, BFHE 268, 2, BStBl II 2020, 433, Rz 16; vom 10.03.2020 - IX R 29/18, BFHE 268, 407, BStBl II 2020, 698, Rz 17.
  • FG München, 16.02.2022 - 4 K 1100/21

    Änderung eines Erbschaftssteuerbescheides

    Ebenso stellt auch die bewusste Nichtberücksichtigung von Teilen des feststehenden Akteninhalts keinen mechanischen Fehler dar, da auch Fehler bei der Erfassung des feststehenden Sachverhalts (Nichtbeachtung feststehender Tatsachen; Annahme eines in Wirklichkeit nicht gegebenen Sachverhalts) eine Berichtigung nach § 129 AO ausschließen (BFH-Urteil vom 10. März 2020 IX R 29/18, BFHE 268, 407, BStBl II 2020, 698, Rn. 17).

    Vielmehr muss ein davon abzugrenzender Fehler bei der Willensbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens ausgeschlossen sein (BFH-Urteil vom 10. März 2020 - IX R 29/18, BFHE 268, 407, BStBl II 2020, 698).

  • BFH, 19.03.2026 - V B 5/25

    Gesamtergebnis des Verfahrens: Nichtberücksichtigung von Zeugenaussagen vor …

    Die tatsächlichen Angaben in der gerichtlichen Zeugenvernehmung, auf die sich die Klägerin zur Begründung der Klage berufen hatte und zu der vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) nach Aktenübersendung durch den Berichterstatter unter Angabe der Fundstelle in den Akten geantwortet worden war, stammen eindeutig von A und hätten vom FG bei der Würdigung, ob die Vertragspartnerin der Klägerin im Inland oder im Fürstentum Liechtenstein ansässig war, berücksichtigt werden müssen, so dass es rechtsfehlerhaft war, diese Angaben völlig auszublenden und damit abzulehnen, sie zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu würdigen (vgl. BFH-Urteil vom 10.03.2020 - IX R 29/18, BFHE 268, 407, BStBl II 2020, 698, Rz 27 ff.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2023 - 16 K 16015/23

    Offenbare Unrichtigkeit bei Einsatz des Risiko-Managemente-Systems durch das …

  • FG Münster, 24.10.2025 - 4 K 884/23

    Verfahren - Berichtigung einer Kirchensteuerfestsetzung nach § 175b Abs. 1 AO

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