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Weitere Entscheidung unten: BFH, 15.10.1980

Rechtsprechung
   BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,217
BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77 (https://dejure.org/1980,217)
BFH, Entscheidung vom 10.07.1980 - IV R 136/77 (https://dejure.org/1980,217)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 1980 - IV R 136/77 (https://dejure.org/1980,217)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6b, § 15 (Abs. 1) Nr. 2, § 5 Abs. 1; UmwStG 1969 § 22, § 20 Abs. 1, § 7 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Personengesellschaft - Veräußerung eines Wirtschaftsguts - Veräußerungsgewinn - Entnahmegewinn - Besitzzeitanrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entgeltliche Übertragung eines zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts in das Privatvermögen eines Mitunternehmers; Berechnung der Sechsjahresfrist des § 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG nach Änderungen der personellen Zusammensetzung einer Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 313
  • DB 1980, 2483
  • BStBl II 1981, 84
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.12.1972 - IV R 53/72

    Personengesellschaft - Verpflichtung aus Pensionszusage - …

    Auszug aus BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77
    So hat der Senat z.B. bereits in seinem Urteil vom 21. Dezember 1972 IV R 53/72 (BFHE 107, 564, BStBl II 1973, 298) ausgesprochen, die Personengesellschaft sei zwar einkommensteuerrechtlich kein selbständiges Rechtssubjekt; gleichwohl gehe das geltende Einkommensteuerrecht bei der Besteuerung der in der Personengesellschaft zusammengefaßten Gesellschafter "von der Personengesellschaft als solcher" aus; die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes könnten nicht dahin verstanden werden, daß für jeden Gesellschafter eine eigenständige Gewinnermittlung durchzuführen sei.

    Demgemäß ist in der Rechtsprechung des BFH seit langem (und nicht etwa erst seit der in den letzten Jahren vollzogenen Abkehr von der sog. Bilanzbündeltheorie) anerkannt, daß sich aus der "Einheit" der Personengesellschaft (also aus dem Zusammenschluß mehrerer Personen zum gemeinsamen Betrieb eines gewerblichen Unternehmens und damit zu Mitunternehmern) z.B. insofern für die Besteuerung des einzelnen Mitunternehmers bestimmte Rechtsfolgen einkommensteuerrechtlicher Art ergeben, als die Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 Abs. 1 und 2 EStG auf zum Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft gehörige Wirtschaftsgüter nur einheitlich vorgenommen werden kann und für Pensionszusagen gegenüber Arbeitnehmern der Personengesellschaft nur einheitlich Rückstellungen nach § 6a EStG gebildet werden können (vgl. BFHE 107, 564, BStBl II 1973, 298, mit weiteren Nachweisen).

    Dem entspricht es, daß nach dem Urteil des Senats in BFHE 107, 564, BStBl II 1973, 298 Pensionszusagen, die eine Personengesellschaft einem Gesellschafter gewährt hat, bei der einkommensteuerrechtlichen Gewinnermittlung für die Personengesellschaft und ihre Gesellschafter nur einheitlich beurteilt, d.h. entweder insgesamt wie Fremdverbindlichkeiten anerkannt oder insgesamt nicht zum Abzug zugelassen werden können, und daß eine Aufspaltung in anteilig abzugsfähige Verbindlichkeiten der übrigen Gesellschafter gegenüber dem begünstigten Gesellschafter einerseits und einer nichtabzugsfähigen "Verbindlichkeit" des begünstigten Gesellschafters gegenüber sich selbst andererseits nicht zulässig ist.

  • BFH, 25.07.1979 - I R 175/76

    Zur Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG bei Veräußerung eines …

    Auszug aus BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77
    Der I. Senat des BFH hat hieraus zu Recht mit Urteil vom 25. Juli 1979 I R 175/76 (BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43) abgeleitet, daß § 6b EStG auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters (Mitunternehmers) aus einer Personengesellschaft anzuwenden ist und demgemäß ein Mitunternehmer, der seinen Mitunternehmeranteil veräußert, für den dabei erzielten Gewinn, soweit dieser anteilig auf begünstigungsfähige Wirtschaftsgüter im Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft entfällt, die Vergünstigungen des § 6b EStG in Anspruch nehmen kann.
  • BFH, 12.10.1977 - I R 248/74

    Gewinnverwirklichung bei entgeltlicher Übertagung eines Wirtschaftsguts aus einem …

    Auszug aus BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77
    Das Urteil ist von der Überlegung bestimmt, daß die Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem rechtlichen und wirtschaftlichen Alleineigentum des Gesellschafters einer Personengesellschaft in das Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen) der Personengesellschaft einkommensteuerrechtlich jedenfalls dann als entgeltliche Veräußerung (durch den Gesellschafter) und als Anschaffung (durch die Gesellschaft) des ganzen Wirtschaftsguts zu werten ist, wenn sich der Vorgang nach äußerer Form und wirtschaftlichem Gehalt wie eine im Geschäftsverkehr zwischen Fremden übliche entgeltliche Veräußerung darbietet, insbesondere wenn darin der Wille der erwerbenden Personengesellschaft und des veräußernden Gesellschafters zum Austausch von Leistung und einer nach dem vollen Wert der Leistung bemessenen Gegenleistung unabhängig von den daneben bestehenden gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zum Ausdruck kommt (siehe auch Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. März 1977 IV R 54/72, BFHE 121, 470, BStBl II 1977, 415; vom 12. Oktober 1977 I R 248/74, BFHE 123, 478, BStBl II 1978, 191).
  • BFH, 21.10.1976 - IV R 210/72

    Gesellschafter einer KG - Privatvermögen - Übertragung einer Beteiligung an …

    Auszug aus BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72 (BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145) entschieden, daß eine i. S. des § 17 EStG steuerpflichtige Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft vorliegt, wenn ein Gesellschafter einer KG eine zu seinem Privatvermögen gehörige wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft an die KG zu Bedingungen verkauft, die denen eines Kaufvertrags mit einem Fremden entsprechen, und in Erfüllung des Kaufvertrags in das Gesamthandsvermögen der KG überträgt.
  • BFH, 26.01.1978 - IV R 97/76

    Handelsschiff - Anteile an Handelsschiffen - Kommanditanteil - …

    Auszug aus BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77
    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, daß die entgeltliche Veräußerung eines Mitunternehmeranteils (oder des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils) einkommensteuerrechtlich aus der Sicht des Veräußerers als entgeltliche Veräußerung bestimmter Anteile an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörigen Wirtschaftsgütern und aus der Sicht des Erwerbers als entgeltliche Anschaffung bestimmter Anteile an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörigen Wirtschaftsgütern zu beurteilen ist (siehe Urteil vom 26. Januar 1978 IV R 97/76, BFHE 124, 516, BStBl II 1978, 368, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 28.01.1976 - I R 84/74

    Personengesellschaft - Veräußerung eines Wirtschaftsgutes - Ermittlung des …

    Auszug aus BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77
    Dabei ist unerheblich, ob das Wirtschaftsgut beim erwerbenden Gesellschafter Betriebsvermögen wird (siehe dazu bereits BFH-Urteil vom 28. Februar 1976 I R 84/74, BFHE 119, 234, BStBl II 1976, 744) oder unmittelbar in das Privatvermögen gelangt.
  • BFH, 31.03.1977 - IV R 54/72

    Gesellschafter einer KG - Veräußerung eines Wirtschaftsgutes - …

    Auszug aus BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77
    Das Urteil ist von der Überlegung bestimmt, daß die Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem rechtlichen und wirtschaftlichen Alleineigentum des Gesellschafters einer Personengesellschaft in das Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen) der Personengesellschaft einkommensteuerrechtlich jedenfalls dann als entgeltliche Veräußerung (durch den Gesellschafter) und als Anschaffung (durch die Gesellschaft) des ganzen Wirtschaftsguts zu werten ist, wenn sich der Vorgang nach äußerer Form und wirtschaftlichem Gehalt wie eine im Geschäftsverkehr zwischen Fremden übliche entgeltliche Veräußerung darbietet, insbesondere wenn darin der Wille der erwerbenden Personengesellschaft und des veräußernden Gesellschafters zum Austausch von Leistung und einer nach dem vollen Wert der Leistung bemessenen Gegenleistung unabhängig von den daneben bestehenden gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zum Ausdruck kommt (siehe auch Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. März 1977 IV R 54/72, BFHE 121, 470, BStBl II 1977, 415; vom 12. Oktober 1977 I R 248/74, BFHE 123, 478, BStBl II 1978, 191).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine …

    Anschaffungskosten und Veräußerungsgewinn errechnen sich wie bei der Übertragung eines Gesellschaftsanteils (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, 317, BStBl II 1981, 84, 86; vom 5. November 1985 VIII R 257/80, BFHE 145, 58, 60, BStBl II 1986, 53, 54).
  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des …

    Wegen ihrer eigenen Rechtszuständigkeit werden schuldrechtliche Rechtsbeziehungen zwischen ihr und ihren Gesellschaftern für möglich erachtet, insbesondere Veräußerungsgeschäfte zwischen einer Personenhandelsgesellschaft und den Gesellschaftern wie Veräußerungsgeschäfte unter fremden Dritten behandelt, sofern sie deren Anforderungen entsprechen (z. B. BFH-Urteile vom 28. Januar 1976 I R 84/74, BFHE 119, 234, BStBl II 1976, 744; vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145; vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84, mit weiteren Nachweisen).

    Im Urteil vom 10. Juli 1980 IV R 136/77 (BFHE 131, 313, 321/2, BStBl II 1981, 84, 88) hat der IV. Senat ausgeführt, daß bei der Einkommensbesteuerung der Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft zwar von der "Einheit" der Gesellschaft auszugehen sei, dieser Gesichtspunkt aber zugunsten der "Vielheit" der Gesellschafter und ihrer persönlichen Steuerpflicht zurücktreten müsse, wenn die Ableitung von Rechtsfolgen aus der Einheit zu einer dem Gesetzeszweck nicht entsprechenden Erweiterung oder Einschränkung einer personenbezogenen Steuervergünstigung führe.

  • BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene …

    Anerkannt werden danach insbesondere zu fremdüblichen Bedingungen geschlossene Veräußerungsgeschäfte zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, gleichgültig, wer auf der Erwerber- und wer auf der Veräußererseite steht, und dies auch, wenn das Wirtschaftsgut beim erwerbenden Gesellschafter Privatvermögen wird oder beim (an die Gesellschaft) veräußernden Gesellschafter Privatvermögen war (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1976 I R 84/74, BFHE 119, 234, BStBl II 1976, 744; vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145; vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84).
  • BFH, 21.05.2026 - IV R 21/23

    Übertragung stiller Reserven aus Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auf …

    Rn. 33 aa) § 6b EStG erlaubt wegen der (bis zum 31.12.1998 und ab dem 01.01.2002 wieder geltenden) gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise dieser Steuervergünstigung die Übertragung stiller Reserven aus einer nach § 6b Abs. 3 EStG gebildeten Rücklage nicht nur betriebsbezogen, sondern auch auf Anschaffungs-/Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern eines Einzel- oder Sonderbetriebsvermögens des Gesellschafters sowie in Höhe des auf den Gesellschafter entfallenden ideellen Anteils von Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens einer anderen Personengesellschaft, an der der Gesellschafter als Mitunternehmer beteiligt ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 10.07.1980 - IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84, unter 2.2.b [Rz 47]; vom 19.12.2012 - IV R 41/09, BFHE 240, 73, BStBl II 2013, 313, Rz 31; vom 09.11.2017 - IV R 19/14, BFHE 260, 121, BStBl II 2018, 575, Rz 27; vom 22.11.2018 - VI R 50/16, BFHE 263, 44, BStBl II 2019, 313, Rz 22; vom 16.12.2021 - IV R 7/19, BFHE 275, 179, BStBl II 2023, 378, Rz 40; vom 12.07.2023 - X R 14/21, BFHE 281, 18, BStBl II 2024, 48, Rz 25; vom 12.12.2024 - IV R 24/22, BFHE 286, 551, BStBl II 2025, 188, Rz 33).
  • BFH, 22.11.2018 - VI R 50/16

    Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs- …

    Rn. 22 bb) § 6b EStG erlaubt allerdings wegen der (…bis 31. Dezember 1998 und ab 1. Januar 2002 wieder geltenden, dazu BFH-Urteil vom 9. September 2010 IV R 22/07, BFH/NV 2011, 31, Rz 17, m.w.N.) gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise der Steuervergünstigung nach §§ 6b, 6c EStG grundsätzlich den Abzug eines dem Steuerpflichtigen zuzurechnenden Veräußerungsgewinns nicht nur betriebsbezogen, sondern auch von Anschaffungs- und Herstellungskosten bestimmter anderer Wirtschaftsgüter eines Einzel- oder Sonderbetriebsvermögens des Steuerpflichtigen sowie in Höhe des auf den Steuerpflichtigen entfallenden ideellen Anteils von Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens einer (anderen) Personengesellschaft, an der der Steuerpflichtige (ebenfalls) als Mitunternehmer beteiligt ist (BFH-Urteile vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84, unter 2.2.b;… in BFH/NV 2011, 31, und vom 9. November 2017 IV R 19/14, BFHE 260, 121, BStBl II 2018, 575, Rz 27; Blümich/ Schießl, § 6b EStG Rz 232;… Heger, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 6b Rz A 18; Marchal in Herrmann/Heuer/ Raupach --HHR--, § 6b EStG Rz 47;… Schmidt/Loschelder, EStG, 37. Aufl., § 6b Rz 45, sowie R 6b.2 Abs. 7 Nr. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR--).
  • BFH, 09.11.2017 - IV R 19/14

    Gewinnübertragung nach § 6b EStG: Veräußerung an Schwesterpersonengesellschaft, …

    Rn. 27 Wegen der (bis 31. Dezember 1998 und ab 1. Januar 2002 wieder geltenden, dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. September 2010 IV R 22/07, Rz 17, m.w.N.) gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise dieser Steuervergünstigung erlaubt § 6b EStG die Übertragung eines dem Gesellschafter zuzurechnenden Veräußerungsgewinns nicht nur betriebsbezogen, sondern auch auf Wirtschaftsgüter eines Einzel- oder Sonderbetriebsvermögens des Gesellschafters sowie in Höhe des auf den Gesellschafter entfallenden ideellen Anteils auf Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens einer anderen Personengesellschaft, an der der Gesellschafter ebenfalls als Mitunternehmer beteiligt ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84, unter 2.2.b; Blümich/ Schießl, § 6b EStG Rz 232;… Heger, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff --KSM--, EStG, § 6b Rz A 18;… Jachmann-Michel in Kirchhof, EStG, 16. Aufl., § 6b Rz 21; Strahl in Korn, § 6b EStG Rz 58; Marchal in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 6b EStG Rz 47;… Schmidt/Loschelder, EStG, 36. Aufl., § 6b Rz 45, sowie R 6b.2 Abs. 7 Nr. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR--).
  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 52/04

    Anwendung des § 24 UmwStG 1977 auf einseitige Kapitalerhöhungen im Rahmen von …

    a) Diese Grundsätze galten nach ständiger Rechtsprechung auch (…vgl. BFH-Urteile vom 6. Juli 1999 VIII R 17/95, BFH/NV 2000, 34; vom 18. März 1999 IV R 26/98, BFHE 188, 307, BStBl II 1999, 604; in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599; vom 23. Mai 1985 IV R 210/83, BFHE 144, 220, BStBl II 1985, 695; vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84;… ferner bereits BFH-Urteil vom 21. August 1961 I 32/61 U, BFHE 73, 643, BStBl III 1961, 500, nach Auffassung der Verwaltung vgl. Schreiben des Bundesministers der Finanzen --BdF-- vom 16. Juni 1978 IV B2 -S 1909- 8/78, BStBl I 1978, 235 Rdnrn. 72 und 79 zum UmwStG 1977, sowie nach der herrschenden Meinung im Schrifttum, so bereits Schmidt in Schmidt, EStG, 9. Aufl., § 16 Anm. 104;… Widmann in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, § 24 Rz. 7815 zum UmwStG 1977;… dieselben zu § 24 UmwStG 1995, Rz. 108 und 113), wenn ein weiterer Gesellschafter in eine bereits bestehende Gesellschaft gegen eine Einlage in das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft eintritt.
  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Diese Auffassung, von der auch der Anrufungsbeschluß des IV. Senats und das BFH-Urteil vom 10. Juli 1980 IV R 136/77 (BFHE 131, 313) ausgehen, wird durch die Geschichte der gesetzlichen Vorschrift bestätigt.
  • BFH, 07.09.2016 - I R 57/14

    Keine Ergänzungsbilanz für persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA bei …

    Die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters in eine bereits bestehende Personengesellschaft steht der Neugründung einer weiteren, die bisherigen und den zusätzlichen Gesellschafter umfassenden Personengesellschaft und der --vom Wortlaut des § 24 Abs. 1 UmwStG a.F. erfassten-- Übertragung des Gesellschaftsvermögens der bisherigen Personengesellschaft auf diese neue Personengesellschaft gleich (BFH-Urteile vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84; vom 23. Mai 1985 IV R 210/83, BFHE 144, 220, BStBl II 1985, 695; vom 8. Dezember 1994 IV R 82/92, BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599;… vom 6. Juli 1999 VIII R 17/95, BFH/NV 2000, 34).
  • FG Münster, 16.04.2026 - 8 K 820/24

    Für Zwecke der § 6b-Rücklage werden Vorbesitzzeiten von …

    Dies sei aus dem Urteil des BFH vom 10.07.1980 (IV R 136/77) deutlich geworden.

    Rn. 22 Entgegen der Auffassung des Beklagten lasse sich dem Urteil des BFH vom 10.07.1980 (IV R 136/77) nicht entnehmen, dass die Besitzzeit nicht gewahrt sei, wenn es zu entgeltlichen Übertragungen von Grundstücken zwischen Gesellschaften und deren Beteiligten komme.

    Soweit der Beklagte sich vor allem auf die BFH-Urteile vom 10.07.1980 (IV R 136/77) und vom 07.11.2000 (VIII R 27/98) stütze, lägen diesen Urteilen zudem andere Sachverhalte zugrunde.

    Rn. 30 Er wiederholt sein Vorbringen aus der Einspruchsentscheidung und führt ergänzend wie folgt aus: Die Klägerin verkenne die seitens des BFH in seinem Urteil vom 10.07.1980 (IV R 136/77) umfangreich ausgeführten Überlegungen zur "Einheit" der Personengesellschaft.

    Das Wirtschaftsgut muss also innerhalb der letzten sechs Jahre zum Anlagevermögen irgendeiner gewerblichen Betriebstätte dieses Steuerpflichtigen gehört haben (BFH, Urteil vom 10.07.1980 - IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl. II 1981, 84, Rn. 36).

    Der Verweis des Beklagten auf die Urteile des BFH vom 10.07.1980 (IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl. II 1981, 84) und vom 07.11.2000 (VIII R 27/98, BFHE 193, 549) ist insoweit unzutreffend, als die dortigen Ausführungen hinsichtlich der Entgeltlichkeit ebenfalls Änderungen in den persönlichen Beteiligungsverhältnissen an den betroffenen Wirtschaftsgütern betrafen.

  • BFH, 15.03.2017 - I R 41/16

    Ergänzungsbilanz eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA bei die …

  • BFH, 24.03.1992 - VIII R 48/90

    Inanspruchnahme von Reinvestitionsvergünstigungen (§ 6 b EStG )

  • BFH, 25.04.1985 - IV R 83/83

    Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Übertragung einer Rücklage - …

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.10.1994 - 1 K 1443/89

    Einkommensteuer; Schriftformklausel bei Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten

  • BFH, 26.05.1994 - IV R 77/92

    Ermittlung der Vorbesitzzeit i.S.d. § 6 b EStG bei Personengesellschaften

  • BFH, 16.12.2021 - IV R 7/19

    Ergänzungsbilanzgewinn als selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage; § 6b …

  • BFH, 13.10.1983 - IV R 160/78

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die a) ein Steuerpflichtiger …

  • BFH, 02.07.2020 - IV R 7/19

    Beitrittsaufforderung an BMF: Verfahrensrechtliche Umsetzung des § 6b EStG bei …

  • FG Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 11 K 953/17

    Rücklagenbildung nach § 6b EStG - Anforderungen an die Wahrung der Besitzzeit von …

  • BFH, 27.08.1992 - IV R 89/90

    Durch Umlageverfahren zugeteilte Grundstücke als Betriebsvermögen

  • BFH, 18.03.1999 - IV R 26/98

    Änderung der Beteiligungsverhältnisse: Bewertungswahlrecht

  • BFH, 28.01.1981 - IV R 111/77

    Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens …

  • BFH, 24.03.1983 - IV R 240/80

    Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen OHG und dem Ehegatten eines …

  • BFH, 20.03.1984 - IX R 10/83

    Vorsorgeaufwendungen - Wirtschaftlicher Zusammenhang - Wirtschaftlicher …

  • BFH, 10.07.1980 - IV R 12/80

    Berechnung der Sechsjahresfrist des § 6b EStG bei einer Schiffsveräußerung durch …

  • FG München, 06.11.2012 - 13 K 943/09

    Zuführung eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens zum Betriebsvermögen …

  • BFH, 30.03.1989 - IV R 81/87

    1. Die Steuervergünstigungen nach § 6b und §§ 16, 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind …

  • BFH, 23.06.1981 - VIII R 41/79

    Bei Tausch eines betrieblichen Wirtschaftsguts gegen ein Wirtschaftsgut ds …

  • BFH, 24.03.1983 - IV R 123/80

    Personenhandelsgesellschaft - Typisches Fremdgeschäft - Gewinnermittlung - …

  • BFH, 23.05.1985 - IV R 210/83

    Zur Anwendung des § 24 UmwStG bei Aufnahme weiterer Gesellschafter in eine …

  • BFH, 25.11.1980 - VIII R 32/77

    Personengesellschaft - Vergünstigung - Stille Reserve - Aufdeckung stiller …

  • BFH, 13.11.1984 - VIII R 312/82

    Personenhandelsgesellschaft - Beteiligung - Unternehmeridentität - …

  • BFH, 06.11.1980 - IV R 5/77

    Leistungsaustausch - Beteiligung der Gesellschafter - Personenhandelsgesellschaft

  • BFH, 22.01.1981 - IV R 160/76

    Gründung einer Personengesellschaft - Gesellschaftszweck - Kreditgewährung - …

  • FG Münster, 09.04.2003 - 7 K 3775/00

    Aufstockung der Buchwerte nur bei Sach- oder Geldleistung des neuen …

  • BFH, 13.08.1987 - VIII B 179/86

    Zur Anwendung des § 6 b EStG auf Personengesellschaften

  • BFH, 28.04.1983 - IV R 131/79

    Handel mit Jagdwaffen - Erprobung der Waffen - Jagdpacht - Betriebsausgaben - …

  • BFH, 26.02.1992 - I R 7/91

    Keine Anrechnung von Besitzzeiten bei Einbringung von Teilbetrieb in KG

  • BFH, 05.11.1985 - VIII R 257/80

    Verkauf des Schiffes einer Partenreederei als Betriebsveräußerung im ganzen

  • FG Hamburg, 14.11.2018 - 2 K 353/16

    Keine Entprägung einer GmbH & Co. KG durch Treuhandvereinbarung und Reichweite …

  • FG Sachsen, 23.06.2003 - 3 K 2328/02

    Status einer Personengesellschaft als Existenzgründerin i.S. des § 7g Abs. 7 …

  • BFH, 19.02.1991 - VIII R 84/88

    Sondervermögen als zur Ermittlung der Einkünfte der Gesellschafter von …

  • FG Düsseldorf, 11.08.1999 - 17 K 7386/94

    Anwendbarkeit des § 6 b EStG (Einkommensteuergesetz) auf Veräußerungsgeschäfte …

  • BFH, 24.11.1988 - IV R 28/87

    Einbezug von Grundstückswerten in die Feststellung des Aufgabegewinns

  • FG Niedersachsen, 23.01.1996 - VIII 195/91

    Gewährung einer Rücklage durch das Finanzamt im Billigkeitswege ; Billigkeit der …

  • FG Berlin, 15.01.1996 - VIII 47/90

    Rechtmäßigkeit von Gewerbesteuermeßbeträgen; Feststellungsbescheid als …

  • BFH, 19.07.1984 - IV R 198/81

    Zulässigkeit der Annahme eines Entnahmegewinns bei Veräußerung eines …

  • BFH, 24.03.1983 - IV R 110/79
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Rechtsprechung
   BFH, 15.10.1980 - II R 127/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,471
BFH, 15.10.1980 - II R 127/77 (https://dejure.org/1980,471)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1980 - II R 127/77 (https://dejure.org/1980,471)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 1980 - II R 127/77 (https://dejure.org/1980,471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 448
  • DB 1981, 775
  • BStBl II 1981, 84
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.01.1980 - II R 90/75

    Bestimmtheit eines Gesellschaftsteuerbescheides - Rechtswidrigkeit eines …

    Auszug aus BFH, 15.10.1980 - II R 127/77
    Ein Gesellschaftsteuerbescheid, in dem das FA mehrere für steuerpflichtig erachtete Rechtsvorgänge unaufgegliedert zusammengefaßt hat, ist in der Regel inhaltlich nicht hinreichend bestimmt (Anschluß an das Urteil vom 30. Januar 1980 II R 90/75, BFHE 130, 74, BStBl II 1980, 316).

    Der Gesellschaftsteuerbescheid muß dann aber eindeutig erkennen lassen, welche einzelnen Vorgänge erfaßt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Januar 1980 II R 90/75, BFHE 130, 74, BStBl II 1980, 316).

    Das FA hätte etwa eine Aufstellung der einzelnen besteuerten Fälle beifügen können (vgl. BFHE 130, 74, BStBl II 1980, 316).

  • BFH, 07.11.1973 - II 201/65

    Haftungsbescheid - Leistung des Gesellschafters - Mehrere Gesellschaften - …

    Auszug aus BFH, 15.10.1980 - II R 127/77
    Es ist aber zu berücksichtigen, daß nur ein solches Verfahren Klarheit darüber schafft, inwieweit ein später neu erkannter Vorgang einen weiteren Steueranspruch gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 rechtfertigt (vgl. das BFH-Urteil vom 7. November 1973 II 201/65, BFHE 111, 548, BStBl II 1974, 386).
  • BFH, 15.03.2007 - II R 5/04

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen an Sportvereine - hinreichende Bestimmtheit eines …

    Dies ist unabdingbare Voraussetzung u.a. für die Bestimmung der Grenzen der Bestandskraft (BFH-Entscheidungen vom 5. Juli 1978 II B 50/77, BFHE 125, 312, BStBl II 1978, 542, und vom 15. Oktober 1980 II R 127/77, BFHE 131, 448, BStBl II 1981, 84).

    Auf die mögliche Nichtigkeitsfolge bei unaufgegliederter Zusammenfassung mehrerer Rechtsvorgänge in einem Steuerbescheid hat der erkennende Senat auch bereits in seinem Beschluss vom 12. Oktober 1988 II B 85/88 (BFHE 154, 439) hingewiesen und dabei betont, dass die zur Gesellschaftsteuer ergangenen BFH-Entscheidungen vom 30. Januar 1980 II R 90/75 (BFHE 130, 74, BStBl II 1980, 316), in BFHE 131, 448, BStBl II 1981, 84, und in BFHE 139, 432, BStBl II 1984, 140 für alle Steuerarten allgemeine Rechtsprechungsgrundsätze zu den Anforderungen an den notwendigen Inhalt von Steuerbescheiden enthalten, mit denen mehrere selbständig steuerpflichtige Erwerbsvorgänge erfasst werden sollen.

  • FG Köln, 27.11.2003 - 9 K 3304/02

    Inhaltliche Bestimmtheit und ordnungsgemäße Begründung von Steuerbescheiden; …

    Das Erfordernis, die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag zu bezeichnen, verlangt dabei die Angabe der einzelnen durch die Verwirklichung eines bestimmten Steuertatbestands (§ 38 AO) jeweils ausgelösten Steuerschuld (BFH-Urteile vom 30.1.1980 II R 90/75, BStBl. II 1980, 316, vom 15.10.1980 II R 127/77, BStBl. II 1981, 84, und BFH in BFH/NV 1999, 1091).
  • BFH, 22.11.1995 - II R 26/92

    Festsetzung der Grunderwerbsteuer für mehrere durch einen Vertrag erworbene …

    Mehrere (getrennte) Grunderwerbsteuerfälle erfordern auch grundsätzlich eine Festsetzung in getrennten Steuerbescheiden bzw. bei körperlicher Zusammenfassung in einem Schriftstück für jeden Steuerfall eine gesonderte Festsetzung der Steuer (vgl. für die Gesellschaftsteuer Senatsurteile vom 15. Oktober 1980 II R 127/77, BFHE 131, 448, BStBl II 1981, 84; vom 30. Januar 1980 II R 90/75, BFHE 130, 74, BStBl II 1980, 316, und den Senatsbeschluß in BFHE 125, 312, BStBl II 1978, 542).
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