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   BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13   

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https://dejure.org/2014,18039
BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13 (https://dejure.org/2014,18039)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13 (https://dejure.org/2014,18039)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 1 BvR 2926/13 (https://dejure.org/2014,18039)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Schutz der Familie (Art 6 Abs 1 GG) gebietet Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) - sowie zur verfassungsgerichtlichen Prüfungstiefe bzgl fachgerichtlicher Entscheidungen nach § 1779 BGB - ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 6 Abs. 1; BGB § 1779 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 1; FamFG § 59 Abs. 1
    Vorrangige Berücksichtigung naher Verwandter bei Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers

  • Wolters Kluwer

    Recht der nahen Verwandten zur Berücksichtiugn bei der Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers

  • doev.de PDF

    Berücksichtigung von Großeltern bei der Auswahl eines Vormunds

  • rewis.io

    Schutz der Familie (Art 6 Abs 1 GG) gebietet Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) - sowie zur verfassungsgerichtlichen Prüfungstiefe bzgl fachgerichtlicher Entscheidungen nach § 1779 BGB - ...

  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1779; GG Art. 6 Abs. 1
    Recht der nahen Verwandten zur Berücksichtiugn bei der Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Großeltern als Vormund

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bei der Auswahl eines Vormunds müssen Großeltern in Betracht gezogen werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechte von Großeltern - Oma und Opa vorrangig als Vormund zu prüfen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Großeltern als Vormund

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwandte sind bei Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers vorrangig zu berücksichtigen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Oma als Vormund - Großeltern müssen bei der Auswahl in Betracht gezogen werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Großeltern müssen bei der Auswahl des Vormunds für ihr Enkelkind berücksichtigt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwandte sind bei Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers vorrangig zu berücksichtigen

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormundes in Betracht gezogen werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers in Betracht gezogen werden

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Großeltern können Einfluss haben bei der Auswahl eines Vormunds für ihre Enkel

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vormund eines Kindes: Großeltern haben als Angehörige Vorrang!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vormund eines Kindes: Großeltern haben als Angehörige Vorrang

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Großeltern als Vormund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorrang von Verwandten bei der Auswahl als Vormund

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vormund eines Kindes: Großeltern haben als Angehörige Vorrang!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden - Vorrang der Großeltern bei der Auswahl des Vormunds besteht, sofern dem Wohl des Kindes nicht anderweitig besser gedient ist

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Großeltern als Vormund

Besprechungen u.ä.

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Familienrecht: Neuere Entwicklung zum Begriff der Familie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 136, 382
  • NJW 2014, 2853
  • MDR 2014, 964
  • NVwZ 2015, 295
  • FamRZ 2014, 1435
  • DÖV 2014, 892
  • Rpfleger 2014, 587
 
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Wird zitiert von ... (124)

  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Infolgedessen werden die Eigentümerbefugnisse des Klägers durch das Verbot der Benachteiligung Behinderter geprägt und umfassen - auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 136, 382 Rn. 23) - den Zugang der Enkelin zu der Wohnung (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2658, 2659 f.).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, unterliegt einer strengen verfassungsgerichtlichen Überprüfung, die sich wegen des besonderen Eingriffsgewichts auch auf einzelne Auslegungsfehler sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstrecken kann (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. Juni 2014 - 1 BvR 2926/13 -, juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Der Schutz erstreckt sich zudem auf weitere spezifisch familiäre Bindungen, wie sie zwischen erwachsenen Familienmitgliedern und zwischen nahen Verwandten auch über mehrere Generationen hinweg bestehen können (vgl. BVerfGE 136, 382 ; siehe auch BVerfGE 151, 101 ).
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